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Die Linke dringt auf mehr Schutz vor Existenznot in der Corona-Pandemie. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig über einen Antrag (19/25068), mit dem sich die Fraktion dafür ausspricht, die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld und den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verlängern. Ein weiterer Antrag der Fraktion fordert ebenfalls, soziale Härten in der Pandemie zu vermeiden (19/25252). Für die Aussprache ist eine halbe Stunde vorgesehen. Nach der Debatte im Plenum soll der erste Antrag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Ob auch der zweite überwiesen wird, oder ob über diesen direkt entschieden wird, ist noch strittig. Abfederung existenzieller Risiken Die Linksfraktion begründet ihre Initiative (19/25068) mit den enormen ökonomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisiert die Bundesregierung dafür, die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert zu haben ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld I und in der Grundsicherung zu verlängern. Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verlängerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existenzieller Risiken sei, schreibt Die Linke. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe. Unter anderem soll das Arbeitslosengeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Beschäftigte mit kurzen Beitragszeiten sollen besser abgesichert werden und die Leistungsdauer soll sich wieder stärker nach der Dauer der Beitragszahlung richten, Sperrzeiten sollen abgeschafft werden. Ferner verlangen die Abgeordneten eine Erhöhung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro für alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften soll für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden. In ihrem zweiten Antrag (19/25252) fordert die Linke unter anderem, das Kurzarbeitergeld auf einheitlich 90 Prozent des Nettoentgelts zu erhöhen oder Kündigungen von Mietverträgen aufgrund von pandemiebedingten Mietschulden zu untersagen. (che/sas/16.12.2020)

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Ohne vorhergehende Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, über das Vermittlungsergebnis (19/25163) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz, 19/16718)“. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 2. Dezember 2020 angerufen (19/24905), nachdem der Bundesrat am 3. Juli 2020 seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits gebilligten Regierungsentwurf versagt hatte (19/20892). Der Entwurf war am 28. Mai 2020 auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/19596) in dritter Lesung mehrheitlich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages angenommen worden. Ergebnis des Vermittlungsausschusses Konkret plante die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Von dieser Pflicht befreit werden soll nun jedoch, wer als „annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Notwendig wurde diese Änderung aus Sicht der Länderkammer, weil eine verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare geführt hätte, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Verschärfte Auflagen bei Auslandsadoptionen Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein. Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. (ste/16.12.2020)

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages debattieren am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Der Fall Haribo – Niedergang des ostdeutschen Arbeitsmarktes stoppen“. Die Aktuelle Stunde wurde auf Verlangen der Fraktion Die Linke auf die Tagesordnung gesetzt. (eis/15.12.2020)

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Morgen, 18. Dezember 2020, wird die junge UN-Botschafterin Cindy Beckel auf der Tribüne die Rede des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Deutschen Bundestag ab 9 Uhr verfolgen. Sie ist Teil des Projekts „UN im Klassenzimmer“, erklärt Schülerinnen und Schülern diese Weltorganisation und zeigt ihnen damit die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit auf. Das spannende Interview mit Cindy Beckel ist auf www.mitmischen.de zu finden. Auf Einladung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, eine Rede vor den Abgeordneten des Deutschen Bundestages halten. Der Anlass für diese Veranstaltung ist der 75. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen. Die VN-Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft – dies gilt als Gründungsdatum der UNO und wird als Tag der Vereinten Nationen begangen. Die Rede kann live im Internet unter www.bundestag.de gesehen werden.

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Die Bundesregierung will Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser schützen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in erster Lesung ihren Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686). Gegenstand der halbstündigen Aussprache ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen eintritt (19/22214). Beide Vorlagen sollen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf (19/24686) soll das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einem operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung zu einem solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden. Antrag der Grünen Für einen Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ein (19/22214). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen zu errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. (mwo/sas/12.12.2020)

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via Drucksachenhttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/254/1925420.pdf
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Um die Nicht-Weitergabe von Angaben über den Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri durch den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ging es am Donnerstag im 1. Untersuchungsausschuss.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/3asJvZ0
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig eine halbe Stunde lang einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschaft von Ideologie befreien – Förderung der Gender-Forschung beenden“ (19/25312). Der Antrag soll im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. AfD: Förderung der Gender-Forschung einstellen Die AfD kritisiert bestimmte Annahmen der Gender-Theorie als fragwürdig. So sei etwa die Prämisse, nach der die Biologie kaum Einfluss auf das Geschlecht hätte, nicht evidenzbasiert. Es sei deshalb, so die Forderung der Fraktion, jegliche finanzielle Förderung des Bundes, die der Weiterentwicklung der Gender-Forschung diene, „raschestmöglich“ einzustellen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten „genderbezogene Vorgaben“ für eine Forschungsförderung von Seiten der Bundesregierung zurückzunehmen und Studierende und Promovierende in natur- und sozialwissenschaftlichen Fächern zu fördern, die „schwerpunktmäßig Geschlechterforschung auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Anthropologie betreiben wollen.“ (sas/ste/16.12.2020)

via Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages https://ift.tt/3r7QVXx
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Bildung; Forschung; Technik-Folgen https://ift.tt/2WCzHnv
Menschenrechte/Antrag Um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen, fordert die AfD-Fraktion, den Druck auf die Regierung in Islamabad zu erhöhen.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Humanitäre Hilfe; Menschenrechte https://ift.tt/3nwjKe9
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/2WCzHnv