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1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Um die Nicht-Weitergabe von Angaben über den Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri durch den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ging es am Donnerstag im 1. Untersuchungsausschuss.

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Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig eine halbe Stunde lang einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschaft von Ideologie befreien – Förderung der Gender-Forschung beenden“ (19/25312). Der Antrag soll im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. AfD: Förderung der Gender-Forschung einstellen Die AfD kritisiert bestimmte Annahmen der Gender-Theorie als fragwürdig. So sei etwa die Prämisse, nach der die Biologie kaum Einfluss auf das Geschlecht hätte, nicht evidenzbasiert. Es sei deshalb, so die Forderung der Fraktion, jegliche finanzielle Förderung des Bundes, die der Weiterentwicklung der Gender-Forschung diene, „raschestmöglich“ einzustellen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten „genderbezogene Vorgaben“ für eine Forschungsförderung von Seiten der Bundesregierung zurückzunehmen und Studierende und Promovierende in natur- und sozialwissenschaftlichen Fächern zu fördern, die „schwerpunktmäßig Geschlechterforschung auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Anthropologie betreiben wollen.“ (sas/ste/16.12.2020)

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Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Bildung; Forschung; Technik-Folgen https://ift.tt/2WCzHnv
Menschenrechte/Antrag Um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen, fordert die AfD-Fraktion, den Druck auf die Regierung in Islamabad zu erhöhen.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Humanitäre Hilfe; Menschenrechte https://ift.tt/3nwjKe9
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.

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Der Bundestag sollte ursprünglich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach einer halbstündigen Debatte über insgesamt fünf Anträge zur Förderung der Agroforstwirtschaft entscheiden. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Beraten werden sollten ein Antrag der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Produktivität, Resilienz und Biodiversität fördern“ (19/24389) sowie zwei Anträge der AfD, die fordert die „Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen“ zu fördern (19/23713) und „Agroforstsystem als nachhaltiges Anbausystem“ anzuerkennen (19/23726). Entschieden werden sollte außerdem über einen Antrag der Linken, die wiederum fordert, Agroforstwirtschaft möglich zu machen (19/14374). Zu den Abstimmungen hatte der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24783) vorgelegt, in der er die Annahme des Koalitionsantrags und die Ablehnung der übrigen Anträge empfiehlt. Neu auf der Tagesordnung sollte zudem ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (19/25316) stehen, mit dem sie sich für eine umfassende Förderung von Agroforstsystemen einsetzt. Über diesen Antrag sollte direkt im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Antrag (19/24389) die Agroforstwirtschaft fördern und dabei die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern. Demnach sollen durch die Bundesregierung Leistungen von Agroforstsystemen honoriert werden, indem die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anerkannt werden. Erster Antrag der AfD Die AfD spricht sich dafür aus, die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen zu fördern. Ihr erster Antrag (19/23713) fordert, dass die Bundesregierung den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren soll, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit der Anerkennung von Agroforstsystemen als nachhaltiges Anbausystem (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke wollen mit ihrem Antrag die formale Anerkennung der Agroforstwirtschaft als ackerbauliches Landnutzungssystem (19/14374). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und unter anderem die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen als Greening-Maßnahme innerhalb der Ersten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) anzuerkennen. Die Agroforstwirtschaft als kombinierter Anbau von Gehölzen und Ackerkulturen könne bei sachgemäßer Anwendung einen wesentlichen Beitrag für mehr Klima-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz leisten, schreiben die Antragsteller. (eis/sas/17.12.2020)

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Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen verhindern. Über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (19/22369) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach halbstündiger, abschließender Debatte. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vor (19/25321). Ein von den Grünen vorgelegter Antrag (19/25293) soll zur federführenden Beratung in den Verteidigungsausschuss überwiesen werden. Antrag der Linken In ihrem Antrag (19/22369) fordert die Linksfraktion den Bundestag auf, sich in einem Beschluss gegen entsprechende Rüstungsprojekte auszusprechen. Die Fraktion verweist darauf, dass sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt hätten, die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP zu leasen, über die Beschaffung einer Bewaffnung den Bundestag nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ gesondert entscheiden zu lassen. Das Verteidigungsministerium habe zwar ab dem Frühjahr 2020 zu einer Reihe von Veranstaltungen über eine Bewaffnung der Heron TP geladen. Diese in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Debatte sei nun aber für beendet erklärt worden. Antrag der Grünen Auch die Grünen fordern von der Bundesregierung, von der Beschaffung und dem Einsatz bewaffneter Drohnen abzusehen. Bewaffnete Drohnen seien bisher überwiegend völkerrechtswidrig eingesetzt worden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Die von der Bundesregierung in der Debatte vorgebrachten Beispielfälle hätten den entscheidenden Vorteil bewaffneter Drohnen gegenüber herkömmlicher Luftunterstützung nicht überzeugend darlegen können, heißt es weiter. (aw/sas/ste/16.12.2020)

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Finanzen/Antrag Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften von Staatsbediensteten fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag, nachdem Geschäfte von Finanzaufsehern mit Wirecard-Aktien bekannt geworden waren.

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Finanzen/Antrag Mehr Transparenz bei Finanzgeschäften von Staatsbediensteten fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag, nachdem Geschäfte von Finanzaufsehern mit Wirecard-Aktien bekannt geworden waren.

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Einen Antrag der AfD-Fraktion (19/25308), der sich mit der 5G-Technologie befasst, berät der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020. Nach 30-minütiger Debatte soll der Antrag mit dem Titel „Erstellung einer Studie über die 5G-Technologie und deren Auswirkungen“ in die Ausschüsse überwiesen werden. Strittig ist, ob der Umweltausschuss oder der Ausschuss Digitale Agenda die Federführung übernehmen. Gesundheitliche Auswirkungen der erwarteten Strahlenbelastung Die Studie soll nach dem Willen der AfD einen allgemeinen Überblick zum Thema Foresight und Technikfolgenabschätzung geben, den aktuellen Stand der 5G-Technologie und ihre möglichen gesundheitlichen Auswirkungen darstellen und bewerten, die von Bürgern Wissenschaftlern und Behörden geäußerten Bedenken wissenschaftlich untersuchen und die wissenschaftlich-technischen Inhalte leicht lesbar aufbereiten. Dabei geht es um die zu erwartende Strahlenbelastung elektromagnetischer Felder durch den Ausbau der fünften Mobilfunkgeneration (5G) und deren Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder. Die Studie solle in Zusammenarbeit von Bundesamt für Strahlenschutz sowie medizinischen und technischen Universitäten erstellt werden. (vom/hau/16.12.2020)

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Die FDP will den Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einführen. Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach halbstündiger Aussprache über einen Antrag der Fraktion mit dem Titel „Corona-Krise generationengerecht überwinden – Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einführen“ (19/20195) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/24536). Nachholfaktor bis 2025 ausgesetzt Die Liberalen fordern, den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenformel wieder einzuführen. Er besagt: Sobald sich die Wirtschaft erholt und die Löhne wieder steigen, sollten die dann möglichen Rentenerhöhungen nur halb so hoch ausfallen wie nach der Rentenanpassungsformel eigentlich vorgesehen, so lange, bis die vermiedene Rentenkürzung ausgeglichen ist. 2018 wurde der Nachholfaktor jedoch bis 2025 ausgesetzt. „Dieses Aussetzen des Nachholfaktors kommt einer Manipulation der Rentenanpassungsformel zulasten der Jüngeren gleich. Denn es wird in der aktuellen Situation unweigerlich zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen – auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler der jüngeren Generationen“, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/sas/16.12.2020)

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Die FDP will die Digitalisierung von Schulen beschleunigen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig über einen Antrag (19/25298), den die Fraktion zu diesem Thema vorgelegt hat. Nach einer 30-minütigen Debatte soll über die Vorlage direkt entschieden werden. Antrag der FDP-Fraktion Demnach soll die Bundesregierung schnellstmöglich eine zentrale nutzerfreundliche Plattform aufbauen, die die Antragstellung für Mittel aus dem Digital-Pakt Schule und den drei Zusatzprogrammen wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Die Plattform soll die für jedes Land spezifischen Förderrichtlinien abbilden. Im Sinne guter Usability sollen die Antragsstellenden in möglichst wenig Schritten durch den Beantragungsprozess geleitet werden. Dazu gilt es im Vorhinein Regelungen zu identifizieren, die für den Beantragungsprozess selbst nur eine untergeordnete Rolle spielen und zu einem anderen Zeitpunkt nachgereicht werden können. Die Plattform soll es außerdem ermöglichen, den aktuellen Stand des Mittelabflusses quartalsweise im Zuge der parlamentarischen Kontrolle sichtbar zu machen. Darüber hinaus sollen im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Bundesländern umfassende Angebote für Lehrkräftefortbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren, entwickelt werden. Wenn diese schon vorhanden sind, sollen diese rasch zur Verfügung gestellt werden, damit insbesondere auch bisher technikferne Lehrkräfte die digitalen Angebote schnellstmöglich nutzen und bedienen können. (sas/15.12.2020)

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Einen besseren Zugang zu Teilhabeleistungen fordern Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, eine halbe Stunde lang mit einem Antrag der Fraktion mit dem Titel „Sozialstaat auf Augenhöhe“ (19/24437). Im Anschluss soll die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Zugang barrierefrei und unbürokratisch gestalten Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/24437) einen besseren Zugang zu Teilhabeleistungen. Die Abgeordneten schreiben darin, dass zwar bei einigen Trägern die Beratung sowie die Beantragung und Gewährung von Leistungen reibungslos funktioniere. „Doch zu viele Menschen mit Behinderungen oder ihre Angehörigen berichten von Problemen beim Zugang zu Leistungen. Sie fühlen sich von den Leistungsträgern nicht ausreichend beraten oder schlecht behandelt.“ Ein weiteres Problem sei, dass viele Menschen die ihnen zustehenden Leistungen erst nach langen Widerspruchs- oder sogar Klageverfahren erhalten, heißt es in dem Antrag weiter. Die Grünen verlangen deshalb unter anderem, im Bundesteilhabegesetz und in den Sozialgesetzbüchern IX und XII (Neuntes und Zwölftes Sozialgesetzbuch) ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Form und des Ortes der Leistungserbringung zu verankern. Der Bund soll ferner gemeinsam mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und (Selbstvertretungs-) Organisationen behinderter Menschen eine Strategie für eine bessere und niedrigschwellige Beratung entwickeln. Der Zugang zu Teilhabeleistungen soll unbürokratischer und barrierefrei geregelt werden, in dem unter anderem die Möglichkeit einer vorläufigen Leistungsgewährung geprüft wird und im Zivilrecht eine rechtliche Assistenz einführt wird, die die Entscheidungsfindung unterstützt, und dadurch die rechtliche Betreuung überflüssig macht. Träger von Teilhabeleistungen sollen verlässlicher vorgehen und entscheiden, indem unter anderem Sachverhalte im Regelfall innerhalb von vier Wochen sorgfältig und im Sinne des Zieles der vollen und gleichberechtigten Teilhabe geprüft werden und auch in sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen eingeführt wird. (che/sas/16.12.2020)

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