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Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Dezember 2020, ohne Aussprache den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen den Thüringer Bundestagsabgeordneten Dr. Robby Schlund (AfD) genehmigt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/25151), der auf ein Schreiben der Landesärztekammer Thüringen vom 16. November 2020 verwiesen hatte. (eis/10.12.2020)

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Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Dezember 2020, ohne Aussprache den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen den Thüringer Bundestagsabgeordneten Dr. Robby Schlund (AfD) genehmigt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/25151), der auf ein Schreiben der Landesärztekammer Thüringen vom 16. November 2020 verwiesen hatte. (eis/10.12.2020)

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Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Ein Gesetzentwurf der Links-Fraktion zur Änderung der Verfassung mit dem Titel "Grundrechte für alle" war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss und bei den Experten umstritten.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Recht; Verbraucherschutz https://ift.tt/3oSyIvx
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Ein Gesetzentwurf der Links-Fraktion zur Änderung der Verfassung mit dem Titel "Grundrechte für alle" war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss und bei den Experten umstritten.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/3oSyIvx
2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss In der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses ("Pkw-Maut") ist es um die Zusammenarbeit zwischen Bundesverkehrsministerium und Beratern sowie um die Verhandlungen mit den Bietern gegangen.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/3oGbEjn
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Vor dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz hatte die Bundesanwaltschaft nichts gegen Attentäter Anis Amri in der Hand, wie der Generalbundesanwalt im Untersuchungsausschuss deutlich machte.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/375mhGD
via Drucksachenhttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925163.pdf
Der Bundestag entscheidet am Freitag, 11. Dezember 2020, in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2021 (19/22600) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/22602, 19/24535 Nr. 1, 19/23302, 19/23305, 19/23306, 19/23309, 19/23310, 19/23311, 19/23312, 19/23313, 19/23314, 19/23315, 19/23316, 19/23320, 19/23324, 19/23325, 19/23326). Bund kann knapp 500 Milliarden Euro ausgeben Der Bund kann im kommenden Jahr 498,62 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 1,9 Prozent weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/22600) geplant war. Gleichzeitig steigt die Neuverschuldung von den im Regierungsentwurf geplanten 96,2 Milliarden Euro um 83,62 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro. Rückgang bei den Steuereinnahmen erwartet Ein kräftiger Rückgang im Vergleich zum Soll im Jahr 2020 (324,96 Milliarden Euro) wird im Bereich der Steuereinnahmen erwartet. Mit geplanten 292,79 Milliarden Euro liegt der Wert aber über den Annahmen aus dem Regierungsentwurf (291,97 Milliarden Euro). Die „Sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf von 25,23 Milliarden Euro auf 26,01 Milliarden Euro. Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 61,85 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Milliarden Euro. Für 2020 sind als Soll für Investitionen 42,09 Milliarden Euro vorgesehen. Nur zwei Einzeletats nicht aufgestockt Im Verlauf der Bereinigungssitzung zu den Einzelplänen befassten sich die Ausschussmitglieder mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen. Während die Vorlagen des Finanzministeriums (Bereinigungsvorlage) sowie die Anträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen wurden, lehnte der Ausschuss sämtliche Oppositionsvorlagen ab. Im Ergebnis der Haushaltsberatungen liegen die Etats aller Einzelpläne mit Ausnahme von Einzelplan 16 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit 18,08 Millionen Euro) und Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 10,7 Millionen Euro) über den von der Bundesregierung in ihrem Entwurf vorgesehenen Ausgaben. Gesundheitsetat mit dem größten Ausgabenplus Das größte Plus im Ergebnis der Haushaltsberatungen verzeichnet der Einzelplan 15 (Bundesministerium für Gesundheit). Um elf Milliarden Euro wurde der Ansatz erhöht und liegt damit bei 35,3 Milliarden Euro. 7,07 Milliarden Euro mehr als von der Regierung geplant und damit 41,15 Milliarden Euro sind im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vorgesehen. Dieser Aufwuchs begründet sich vor allem durch die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG, für die sechs Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Mehrausgaben im Gesundheitsetat sind der Corona-Pandemie geschuldet. Zusätzliche 2,65 Milliarden Euro gehen als Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die Sars-CoV-2- Pandemie verursachte Belastungen. 2,9 Milliarden Euro sind Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus und 2,66 Milliarden Euro Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2. Dazu kommen zwei Milliarden Euro als Ausgleichszahlungen nach Paragraf 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. 165 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales Gegenüber dem Regierungsentwurf steigen auch die Ausgaben im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11), des nach wie vor mit Abstand größten Einzeletats, weiter an. Sie sollen im kommenden Jahr 164,92 Milliarden Euro betragen, im Entwurf waren es 163,98 Milliarden Euro. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (plus 200 Millionen Euro), beim Arbeitslosengeld II (plus 300 Millionen Euro) und für den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit (plus 250 Millionen Euro) zurückführen.…
Ohne Debatte stimmt der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung über das Haushaltsgesetz 2021 (19/22600) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/23325, 19/23326, 19/24535 Nr. 1) ab. Der Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 (19/22601, 19/23839 Nr. 1) soll laut Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/23327) zur Kenntnis genommen werden. Zuvor debattiert das Parlament vom 8. bis 11. Dezember in jeweils 90-minütigen Debatten die Einzelpläne der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes. Nach der Abstimmung tritt das Parlament in die dritte Lesung des Gesetzes mit abschließender 90-minütiger Debatte und namentlicher Schlussabstimmung ein. Ausgaben von knapp 500 Milliarden Euro geplant Der Bund kann im kommenden Jahr 498,62 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 1,9 Prozent weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Milliarden Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (19/22600) geplant war. Gleichzeitig steigt die Neuverschuldung von den im Regierungsentwurf geplanten 96,2 Milliarden Euro um 83,62 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro. Rückgang bei den Steuereinnahmen erwartet Ein kräftiger Rückgang im Vergleich zum Soll im Jahr 2020 (324,96 Milliarden Euro) wird im Bereich der Steuereinnahmen erwartet. Mit geplanten 292,79 Milliarden Euro liegt der Wert aber über den Annahmen aus dem Regierungsentwurf (291,97 Milliarden Euro). Die „Sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf von 25,23 Milliarden Euro auf 26,01 Milliarden Euro. Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 61,85 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Milliarden Euro. Für 2020 sind als Soll für Investitionen 42,09 Milliarden Euro vorgesehen. Änderungsanträge der Linken Vor der Abstimmung über das Haushaltsgesetz 2021 in zweiter Lesung stimmt der Bundestag über zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke ab (19/25001, 19/25002). Im ersten (19/25001) verlangt sie, einen Abschnitt „Gender Budgeting“ in das Gesetz aufzunehmen, um Geschlechtergerechtigkeit bei Planung und Vollzug des Haushalts herzustellen. Darüber hinaus will sie die Exekutive von Lobby-Druck entlasten, indem es untersagt wird, Personen in Bundesbehörden zu beschäftigen, die einen Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben (19/25002). Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 2021 Über Entschließungsanträge aller vier Oppositionsfraktionen zum Haushaltsgesetz 2021 stimmt der Bundestag in dritter Lesung am 11. Dezember ab. Die AfD fordert unter anderem (19/25026), auf das Aussetzen der Schuldenbremse zu verzichten und durch Auflösung der Asylrücklage und weitere Einsparungen zu einer regulär zulässigen Neuverschuldung zu kommen. Die FDP verlangt, ab dem kommenden Jahr vollständig auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzichten. Die Bürgerinnen und Bürger müssten entlastet werden, schreiben die Liberalen in ihrem Entschließungsantrag (19/25027). Die Linke verlangt unter anderem (19/25005), dass die Bundesregierung ein Zukunftsprogramm auflegt, das zur Integration der Benachteiligten beiträgt. Die Grünen fordern in ihrem ersten Entschließungsantrag (19/25033) unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise und des Artensterbens. In ihrem zweiten Entschließungsantrag (19/25034) wollen sie von der Bundesregierung eine politisch verbindliche Garantie, dass es nach der Krise weder in Deutschland noch in Europa einen Sparkurs gibt. Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 In zweiter Lesung abgestimmt wird auch über den Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024 (19/22601, 19/23839 Nr. 1, 19/22602, 19/24535 Nr. 1), zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (19/23327). Der Planung zufolge soll der durch die Corona-Krise bedingte Hochlauf bei den Ausgaben – Soll 2020: 508,53 Milliarden Euro, Soll 2021: 498,62 Milliarden…
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 4. Dezember 2020, in zweiter Lesung über den Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2021 (Allgemeine Finanzverwaltung) ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/23323, 19/23324). Allgemeine Finanzverwaltung Im Einzelplan 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung sind die Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Darunter fallen vor allem die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern. Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs sowie die Mehrwertsteuer- und die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU (BNE steht für Bruttonationaleinkommen) werden im Einzelplan als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Darüber hinaus sind Einnahmen aus dem Verkauf von Beteiligungen aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes, Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen, der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank und die Erhebungskostenpauschale als Einnahmen veranschlagt. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse und Beteiligungen Deutschlands an inter- und supranationalen Einrichtungen in den Einzelplan eingestellt. Die Einnahmen belaufen sich auf 302,34 Milliarden Euro, davon 293,03 Milliarden Euro Steuern und steuerähnliche Abgaben. Die Ausgaben werden mit 92,91 Milliarden Euro beziffert, darunter 59,37 Milliarden Euro an Zuweisungen und Zuschüssen. Vier Änderungsanträge der FDP In zweiter Lesung stimmt der Bundestag zunächst über vier Änderungsanträge der FDP (19/25046, 19/25047, 19/25048, 19/25049) zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung ab. Im ersten Änderungsantrag (19/25046) fordert die Fraktion die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2020, der sogenannten „kalten Progression“ und des „Mittelstandsbauchs“ im Einkommensteuertarif und die Einführung einer „negativen Gewinnsteuer“. Mit ihrem zweiten Änderungsantrag (19/25047) wollen die Liberalen 48,2 Milliarden Euro aus der allgemeinen Rücklage, der ehemaligen Asyl- und Flüchtlingsrücklage, entnehmen, um so die Nettokreditaufnahme um diesen Betrag senken zu können. Der dritte Änderungsantrag (19/25048) zielt darauf ab, die Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes von null auf 2,3 Milliarden Euro zu erhöhen. Mit dem vierten Änderungsantrag (19/25049) sollen die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge um 1,2 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro abgesenkt werden. Entschließungsanträge der AfD Die AfD hat zwei Entschließungsanträge eingebracht, die im Zusammenhang mit der dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 2021 am 11. Dezember abgestimmt werden sollen. Im ersten Antrag fordert die Fraktion, den Steuertarif nach Paragraf 3 des Stromsteuergesetzes um 95 Prozent auf „das europäisch zulässige Minimum von einem Euro je Megawattstunde zu reduzieren“ (19/25024). Im zweiten Entschließungsantrag verlangt die AfD den Ausstieg aus dem Treibhausgasemissionshandel sowie die Abschaffung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/25025). Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/08.12.2020)

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Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung über den Einzelplan 32 (Bundesschuld) des Bundeshaushalts 2021(19/22600) ab. 0 20200. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/23322, 19/23324). Deutlicher Anstieg der geplanten Neuverschuldung Wie daraus hervorgeht, hat der Haushaltsausschuss die im Regierungsentwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro angehoben. Die Ausgaben des Einzelplans belaufen sich für 2021 auf 10,79 Milliarden Euro angegeben, das sind 5,94 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Davon entfallen 5,78 Milliarden Euro auf den Schuldendienst und 4,92 Milliarden Euro auf Ausgaben für Investitionen. 92,58 Millionen Euro sind für sächliche Verwaltungsausgaben eingeplant. Kernbereich des Einzelplans 32 ist die Bundesschuld und somit einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Kreditaufnahme dient zur Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten und gegebenenfalls zur Nettokreditaufnahme, die wiederum Ausgaben des Bundes decken soll. Sie schließt eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt. Außerdem sind im Einzelplan 32 die Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes eingestellt. Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/04.12.2020)

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Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden Euro sah der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) ursprünglich vor (2020: 170,68 Milliarden Euro). Der Haushalt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – ohnehin mit weitem Abstand größter Ausgabenposten des Bundeshaushalts – ist im Verlauf der Haushaltsberatungen auf 164,92 Milliarden Euro angestiegen und wird am Freitag, 11. Dezember 2020, 90 Minuten durch den Bundestag in zweiter Lesung beraten. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (plus 200 Millionen Euro), beim Arbeitslosengeld II (plus 300 Millionen Euro) und für den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit (plus 250 Millionen Euro) zurückführen. Zur Abstimmung über den Einzelplan 11 hat der Haushaltsauschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/23311, 19/23324). Rente größter Posten 44,53 Milliarden Euro sah der Regierungsentwurf für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose vor (2020: 48,95 Milliarden Euro). 23,4 Milliarden Euro davon sollten auf das Arbeitslosengeld II (2020: 26,4 Milliarden Euro) entfallen. Ursprünglich sollte sich der Bund mit elf Milliarden Euro an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (2020: 12,4 Milliarden Euro) beteiligen. Den größten Posten im Etat von Minister Heil stellen aber die Ausgaben für „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dar, die sich auf 114,58 Milliarden Euro summieren (2020: 109,9 Milliarden Euro). 106,14 Milliarden Euro davon sollen an die Rentenversicherung gehen (2020: 101,85 Milliarden Euro). Änderungsantrag der FDP Vor der Abstimmung über den Etat des Arbeits- und Sozialministeriums stimmt der Bundestag in zweiter Lesung über einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/25043) ab. Darin verlangt die Fraktion, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Bezieher von Grundsicherung um 141 Millionen Euro auf 11,141 Milliarden Euro aufzustocken. Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (hau/08.12.2020)

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