Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung über den Einzelplan 32 (Bundesschuld) des Bundeshaushalts 2021(19/22600) ab. 0 20200. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/23322, 19/23324). Deutlicher Anstieg der geplanten Neuverschuldung Wie daraus hervorgeht, hat der Haushaltsausschuss die im Regierungsentwurf vorgesehene Nettokreditaufnahme von 96,2 Milliarden Euro auf 179,82 Milliarden Euro angehoben. Die Ausgaben des Einzelplans belaufen sich für 2021 auf 10,79 Milliarden Euro angegeben, das sind 5,94 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Davon entfallen 5,78 Milliarden Euro auf den Schuldendienst und 4,92 Milliarden Euro auf Ausgaben für Investitionen. 92,58 Millionen Euro sind für sächliche Verwaltungsausgaben eingeplant. Kernbereich des Einzelplans 32 ist die Bundesschuld und somit einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Kreditaufnahme dient zur Anschlussfinanzierung von fälligen Krediten und gegebenenfalls zur Nettokreditaufnahme, die wiederum Ausgaben des Bundes decken soll. Sie schließt eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt. Außerdem sind im Einzelplan 32 die Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Bundes eingestellt. Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (vom/04.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Kreditaufnahme und Schuldendienst des Bundes
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Freitag, 11. Dezember 2020, in zweiter Lesung über den Einzelplan 32 (Bundesschuld) des Bundeshaushalts 2021(19/22600) ab. 0 20200. Dazu liegt...
Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden Euro sah der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) ursprünglich vor (2020: 170,68 Milliarden Euro). Der Haushalt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – ohnehin mit weitem Abstand größter Ausgabenposten des Bundeshaushalts – ist im Verlauf der Haushaltsberatungen auf 164,92 Milliarden Euro angestiegen und wird am Freitag, 11. Dezember 2020, 90 Minuten durch den Bundestag in zweiter Lesung beraten. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (plus 200 Millionen Euro), beim Arbeitslosengeld II (plus 300 Millionen Euro) und für den Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit (plus 250 Millionen Euro) zurückführen. Zur Abstimmung über den Einzelplan 11 hat der Haushaltsauschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/23311, 19/23324). Rente größter Posten 44,53 Milliarden Euro sah der Regierungsentwurf für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose vor (2020: 48,95 Milliarden Euro). 23,4 Milliarden Euro davon sollten auf das Arbeitslosengeld II (2020: 26,4 Milliarden Euro) entfallen. Ursprünglich sollte sich der Bund mit elf Milliarden Euro an den Leistungen für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger (2020: 12,4 Milliarden Euro) beteiligen. Den größten Posten im Etat von Minister Heil stellen aber die Ausgaben für „Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ dar, die sich auf 114,58 Milliarden Euro summieren (2020: 109,9 Milliarden Euro). 106,14 Milliarden Euro davon sollen an die Rentenversicherung gehen (2020: 101,85 Milliarden Euro). Änderungsantrag der FDP Vor der Abstimmung über den Etat des Arbeits- und Sozialministeriums stimmt der Bundestag in zweiter Lesung über einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/25043) ab. Darin verlangt die Fraktion, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Bezieher von Grundsicherung um 141 Millionen Euro auf 11,141 Milliarden Euro aufzustocken. Gesamtausgaben von 498,62 Milliarden Euro Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2021 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 498,62 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2020 stehen einschließlich des Nachtragshaushaltes 508,53 Milliarden Euro zur Verfügung. (hau/08.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Für Arbeit und Soziales stehen 164,92 Milliarden Euro zu Verfügung
Ausgaben in Höhe von 163,98 Milliarden Euro sah der im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 (19/22600) enthaltene Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan...
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