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Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen schneller aus der Insolvenz herauskommen. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend eine halbe Stunde lang über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981; 19/22773; 19/23054 Nr. 3). Ebenfalls abschließend beraten wird dann auch ein Entwurf für ein Covid-19-Insolvenzschulden-Abmilderungsgesetz (19/18681), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat. Zur Abstimmung über die Vorlagen wird der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung abgeben. Erstmalig im Rahmen der Debatte erörtert der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem diese sich dafür stark macht, die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung „umgehend in ganz Deutschland“ zu stärken. Regierung: Schnellerer Weg aus den Schulden Laut Bundesregierung ist die angestrebte Neuregelung Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Mit der Gesetzesänderung sollen zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt werden. Geplant ist so in erster Linie, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung können Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllter Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Dies soll ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geben. Neuregelung bis 2025 Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren gelten. Sie ist jedoch zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet und soll dann evaluiert werden. Eine Übergangsregelung ist außerdem für Insolvenzverfahren geplant, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden. In diesen Fällen soll sich laut Bundesregierung der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate verkürzen, wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Daneben besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erreichen. Insolvenzbedingte Verbote beruflicher Tätigkeiten sollen künftig mit Ablauf der Entschuldungsfrist außer Kraft treten. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist jedoch erneut eine Genehmigung dafür einzuholen. Verlängert werden soll hingegen die Sperrfrist für ein zweites Restschuldbefreiungsverfahren: Sie wird von zehn auf elf Jahre erhöht. Das zweite Verfahren soll dann auch einer längeren Verfahrensdauer von fünf Jahren unterliegen. Die Verkürzung des Verfahrens solle nicht dazu führen, dass Schuldner im Falle einer späteren Wiederverschuldung schneller zu einer zweiten Entschuldung kommen können, erklärt die Bundesregierung. Stellungnahme des Bundesrates Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/22773). Der Bundesrat bittet danach um Prüfung beziehungsweise Neufassung, Streichung oder Ersetzung einer Reihe von Regelungen. Die Länderkammer hält den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitraum von vier Jahren und neun Monaten im Verhältnis zur Verfahrensdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren sowie den Zeitraum für eine Evaluation des Gesetzes für zu kurz und spricht sich für eine Verkürzung der Speicherfristen bei Auskunfteien aus. Dies lehnt die Bundesregierung ab. Zwei Vorschläge will sie prüfen und einem stimmt sie zu. Gesetzentwurf der Grünen Im Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie (Covid…
Ohne vorherige abschließende Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2020, über eine Reihe von Vorlagen ab: Luftverkehrsabkommen mit Mexiko: Der Bundestag stimmt über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 2. Mai 2019 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Luftverkehr (19/24224) ab. Zu dem Abkommen, in dem sich Deutschland und Mexiko gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken sowie des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr einräumen, wird nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 des Grundgesetzes die Zustimmung des Bundestags benötigt. Der Entscheidung liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25157) zugrunde. Sonderzahlung: Der Bundestag entscheidet über eine einmalige Sonderzahlung an Beamte und Soldaten anlässlich der Covid-19-Pandemie auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/24839). Danach sollen Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfänger noch im laufenden Jahr "zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie" eine solche Sonderzahlung erhalten. Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf geregelt werden, dass eine entsprechende Zahlung nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet wird. Zur Entscheidung legen der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschusses einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. Umweltschadensgesetz: Der Bundestag stimmt über einen von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (19/24230) ab. Damit kommt sie einer Verpflichtung nach, die sich aus der im Juni 2019 in Kraft getretenen Verordnung EU 2019/1010 des Europäischen Parlaments zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Umweltbereich ergibt. Die Neufassung der EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über Umweltschadensfälle zu informieren. Damit Deutschland dieser neuen Berichtspflicht nachkommen kann, müssen die erforderlichen Informationen nach Angaben der Bundesregierung zentral auf Bundesebene gesammelt werden. Im Umweltschadensgesetz soll jetzt deshalb eine Regelung eingeführt werden, welche die Länder verpflichtet, dem Bund diese Informationen zu übermitteln. Zur Entscheidung legt der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vor. Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag stimmt über eine von der Bundesregierung vorgelegte 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (19/23834) ab, mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht. Der Entscheidung liegen eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/24793) und eine Unterrichtung (19/24132 Nr. 2) zugrunde. Geschäftsordnung: Der Bundestag stimmt über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (19/25177) ab. Dabei geht es um die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19 im Paragraf 126a der Geschäftsordnung. Aufgrund der allgemeinen…
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich diese für eine Neuregelung der Freizügigkeit in der EU einsetzt (19/24433). Der Antrag soll im Anschluss an die halbstündige Debatte zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Ob dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Federführung übernehmen wird, ist noch strittig. Gegenstand der Aussprache im Plenum ist zudem eine zweite Vorlage der Grünen, über die auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Europaausschusses (19/24238) abgestimmt werden soll: Die Vorlage trägt den Titel „Für ein Europa, das schützt – Soziale Absicherung europaweit garantieren“ (19/8287). Neuer Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU neu zu regeln und dadurch Ausbeutung zu stoppen. In ihrem neu vorgelegten Antrag (19/24433) führt sie aus, dass es zwar gesetzlich geregelt sei, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden müssen wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Bei der Umsetzung gebe es jedoch zu viele Defizite und es komme häufig zu Lohndumping und Arbeitsausbeutung, kritisieren die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, einen neuen EU-Rechtsakt zur Sicherstellung der verschuldensunabhängigen und gesamtschuldnerischen Generalunternehmerhaftung für Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bei Subunternehmerketten sowie die Begrenzung dieser auf maximal drei Kettenglieder einzuführen. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung für EU-Bürger und andere Arbeitsmigranten geben. Zu den Forderungen gehört ferner die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen und dem Kampf gegen Schwarzarbeit. Abzustimmender Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung solle sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/8287). Darin fordern sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne. In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, heißt es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schreiben die Grünen. (che/joh/sas/12.12.2020)

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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einer halbstündigen Debatte abschließend mit zwei Oppositionsanträgen zur europäischen Flüchtlingspolitik. So fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag (19/22125), „Schutz- und Menschenrechte im europäischen Asylsystem in den Mittelpunkt“ zu stellen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt in ihrem Antrag (19/18680) „für einen solidarischen und menschenrechtsbasierten Neuanfang in der Europäischen Flüchtlingspolitik“ ein. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/25179) zugrunde. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/22125) auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Menschenrechte, das Recht auf Asyl und die Einhaltung des Zurückweisungsverbots „grundlegender Maßstab“ für eine Neuentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und die praktische Asylpolitik sind. „Eine Politik der Abschottung und Auslagerung des Flüchtlingsschutzes auf Drittstaaten außerhalb der EU ist abzulehnen“, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr bedürfe es legaler und sicherer Einreisewege für Flüchtlinge in die EU, humanitärer Visa oder die Aufhebung des Visumszwangs für Schutzsuchende, „eine uneingeschränkte Gewährleistung des Familiennachzugs zu international Schutzberechtigten und anderen Schutzbedürftigen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sowie eine deutliche Ausweitung von Resettlement- und Aufnahmeprogrammen“. Solange es keine legalen und sicheren Einreisewege gebe, bedürfe es einer staatlich-zivilen Seenotrettungsaktion in EU-Verantwortung im Mittelmeer. Die Grenzschutzagentur Frontex soll nach dem Willen der Fraktion „als Agentur, die die Abschottung der EU und Abschiebungen aus der EU perfektionieren soll“, aufgelöst werden. Auch dringen die Abgeordneten unter anderem darauf, das geltende Dublin-System „grundlegend“ zu verändern. Ausgangspunkt für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates müssten die „berechtigten Wünsche und Interessen der Schutzsuchenden sein“. Antrag der Grünen Die Grünen dringen in ihrem Antrag (19/18680) auf einen „grundlegenden Neuanfang in der Europäischen Flüchtlingspolitik“. Entscheidend sei, dass sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigen, „Schutzsuchende solidarisch zu verteilen, schnelle und faire Verfahren überall in der Union zu gewährleisten und dabei menschen- und flüchtlingsrechtliche Standards zu wahren“, heißt es darin. Bis sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auf eine umfassende Reform der Europäischen Flüchtlingspolitik geeinigt hätten, müssten vorübergehende Lösungen gesucht und pragmatische Koalitionen eingegangen werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Schaffung eines neuen Aufnahme- und Verteilsystems von Asylsuchenden in Europa einzusetzen. Danach sollen Asylsuchende in „offenen und menschenwürdig gestalteten Registrierungszentren“ erkennungsdienstlich behandelt und sicherheitsüberprüft werden. Eine neue „European Union Agency for Asylum“ (EUAA) soll laut Vorlage über den für das jeweilige Asylverfahren zuständigen Mitgliedsstaat entscheiden und bei der Verteilung der Asylsuchenden zunächst deren individuellen Bedürfnisse sowie die freiwillig zur Aufnahme bereiten Mitgliedstaaten berücksichtigen. (fla/sas/12.12.0202)

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Die Bundesregierung will die Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (19/23492; 19/24439; 19/24795) novellieren. Den Entwurf für ein „GWB-Digitalisierungsgesetz“ (GWB steht für Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) debattiert der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend. Für die Aussprache steht eine Stunde zur Verfügung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung angekündigt. Abschließend beraten werden zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke zum Wettbewerbsrecht 4.0, der das digitale Monopoly beenden soll (19/23698 neu), zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der FDP. Die Anträge der Grünen lauten „Internetgiganten zähmen – Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen“ (19/23701) und „Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärken“ (19/23705). Der FDP-Antrag trägt den Titel „Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten“ (19/23688). Auch hierzu wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie noch eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Regierungsentwurfs (19/23492) ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich sollen mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten werden. Laut Bundesregierung kann es künftig Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Die Reform soll zudem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig seien, solle das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen, teilt die Regierung mit. Zugleich sollen die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vor. Zudem sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen erhalten – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen. Stellungnahme des Bundesrats zur Novelle Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24439) vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, „ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des Paragraf 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach Paragraf 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann“. Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (19/23492) nicht nachvollziehbar, warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt wären. „Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden, das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen.“ Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung nicht erschwert werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung (19/23698 neu), das Wettbewerbsrecht an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Ungleiche Wet…
Der Bundestag erörtert am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmals einen von der FDP angekündigten Entwurf eines Gesetzes „zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2“. Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant. Der Entwurf soll anschließend im federführenden Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. (sas/12.12.2020)

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Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). Ihren Gesetzentwurf berät der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend. Ebenfalls abschließend befassen sich die Abgeordneten im Rahmen der einstündigen Debatte mit dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG (19/23714) sowie zwei Vorlagen von FDP und der Linken: Die Liberalen schlagen in ihrem Antrag vor, langfristige Stromlieferverträge zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben (19/20532). Die Linksfraktion dringt auf eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele (19/23933). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung angekündigt. Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität In dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) soll das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies solle sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen. Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann. Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So sollen Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen können. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen ist die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt geplant. Bundesrat zeigt sich enttäuscht Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt die Länderkammer. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. „Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanziert der Bundesrat. Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie begrüße das Engagement des Bundesrates für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrates lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, heißt es beispielsweise dazu.…
Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, mit dem sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP gemeinsam dafür aussprechen, den Bau eines Besucherinformationszentrums des Bundestages voranzutreiben (19/20791). Für die Debatte ist eine halbe Stunde vorgesehen. Der Antrag soll anschließend in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen werden. „Bebauung der Ausgleichsfläche für 30 Jahre ausschließen“ Um den auf einer Fläche im Großen Tiergarten in Berlin geplanten Bau zu ermöglichen, soll nach Vorstellung der Fraktionen eine Fläche an der Scharnhorststraße 29/30 in Berlin-Mitte zur Kompensation der wegfallenden Grünfläche übereignet werden. In einem gemeinsamen Antrag (19/20791) fordern die Fraktionen die Bundesregierung dazu auf, die Übereignung der Fläche (sogenanntes Grabfeld I des ehemaligen Invalidenfriedhofs) mit der Maßgabe zu versehen, „eine Bebauung der Ausgleichsfläche für die nächsten 30 Jahre vertraglich auszuschließen“. Zudem fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, die notwendigen Flächen für das Informationszentrum zeitnah zu erwerben. Aus Sicht von FDP, Linksfraktion und Grünen wäre die Rückgewinnung des Grabfeldes für die öffentliche Grünanlage Invalidenfriedhof und der damit einhergehenden Beseitigung der aktuellen Garagenbebauung zudem „eine angemessene Würdigung der vorhandenen Grabanlagen“. In dem Antrag verweisen die Fraktionen darauf, dass sich dafür auch ein eigener Förderverein seit vielen Jahren einsetze. (scr/sas/12.12.2020)

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Der Bundestag stimmt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, nach halbstündiger Aussprache über den Entwurf der Bundesregierung für das Jahressteuergesetz 2020 (19/22850, 19/23551, 19/23839 Nr. 7) ab. Ebenfalls abschließend beraten werden ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/23677) zur Beseitigung von Steuernachteilen bei günstiger Vermietung sowie vier Anträge der Opposition: Darunter sind ein Antrag der AfD-Fraktion, der „Home-Office wieder absetzbar machen“ will (19/23725), zwei Anträge der FDP zur Verringerung des Bürokratieaufwands in der Unternehmerkette (19/24371) sowie zur Reform der Stromsteuer (19/21366) und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ (19/15465). Der Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/25160) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (19/25161) zugrunde. Anträge der Oppositionsfraktionen Neu auf der Tagessordnung stehen zudem fünf weitere Anträge der Oppositionsfraktionen. Dazu gehören der AfD-Antrag „Chancen nutzen – Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen im Einkommensteuergesetz einführen, um endlich die schleichende Steuererhöhung zu vermeiden“ sowie die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Steuerliche Benachteiligung bei sozial verträglicher Vermietung“ und „Steuererklärungspflicht bei Kurzarbeit aussetzen“. Alle drei Anträge sollen im Anschluss an die Beratung im Plenum in den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden. Über die FDP-Vorlagen mit den Titeln „Abgeltungssteuer erhalten“ und „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise bei der Erbschaftssteuer ergreifen – Scheitern von Unternehmensnachfolgen vermeiden“ soll direkt nach der Debatte abgestimmt werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung an, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden. Besteuerung von Mieteinnahmen Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Gesetzentwurf der FDP Die bisher entstehenden steuerliche Nachteile bei einer zu günstigen Vermietung von Wohnraum sollen auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Vermeidung steuerlicher Benachteiligung bei sozialverträglicher Vermietung (19/23677). Darin heißt es, wenn Vermieter sehr günstig vermieten würden, müssten sie mit steuerlichen Nachteilen rechnen. So könnten sie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur noch anteilig abziehen, wenn die Miete unter 66 Prozent der ortsüblichen Miete liege. Ein Vermieter erleide also steuerliche Nachteile, wenn er zu günstig vermiete. AfD will Home-Office absetzbar machen Die Bundesregierung soll eine angemessene Regelung finden, damit…
Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 16. Dezember 2020, erstmals einen Antrag, den die Fraktion Die Linke mit dem Titel „Außerordentliche Wirtschaftshilfen für Unternehmen an Kündigungsschutz für Beschäftigte koppeln“ angekündigt hat. Für die Aussprache ist eine halbe Stunde eingeplant. Der Antrag soll im Anschluss an die halbstündige Beratung im Plenum in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. (sas/12.12.2020)

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Die Bundesregierung will Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten. Der Bundestag berät am Mittwoch, 16. Dezember 2020, abschließend in einer einstündigen Debatte über ihren Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz (19/21978). Zur namentlichen Abstimmung hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt, in der er dazu rät, die Vorlage anzunehmen (19/25141). Als Unterrichtung liegt zudem die Gegenäußerung der Bundesregierung (19/22772) zur Stellungnahme des Bundesrates vor. Darin lehnt die Regierung den Vorschlag der Länderkammer ab, den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzkontrollgesetzes bezüglich der Mitarbeiterzahl zu ändern. Abschließend beraten werden außerdem drei Oppositionsanträge: Die Linke bezweifelt in ihrem Antrag (19/22488), ob die Definition des Gesetzentwurfs zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen dringen in ihrer Vorlage (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion wiederum fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt, alle Anträge abzulehnen (19/25141). Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Arbeitsschutz in Betrieben soll laut Gesetzentwurf künftig besser kontrolliert und Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft sollen verboten werden. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hänge neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab, schreibt die Regierung. Das Arbeitsschutzgesetz enthalte dazu aber derzeit keine Vorgaben. Vor allem über die Kontrolldichte würden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen entscheiden, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt habe. „Dieser negative Trend soll gestoppt werden“, heißt es in dem Entwurf. Bund und Länder sollen auf Grundlage einheitlicher Standards den Arbeitsschutzvollzug weiter verbessern. Unter anderem soll betriebsbezogen eine jährliche Mindestbesichtigungsquote eingeführt werden. Diese soll durch die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) flankiert werden. Dadurch soll gleichzeitig mehr Transparenz bei den Kontrollen und den Datenlieferungen aus den Ländern hergestellt werden. Kein Fremdpersonal mehr in der Fleischverarbeitung Als eine der „zentralen Maßnahmen“ zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie bezeichnet die Regierung die Vorgabe, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und der Fleischverarbeitung in einem Unternehmen kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Der Einsatz von Werkvertrags- und Leiharbeitnehmern soll damit künftig verboten werden. Für Verstöße ist eine entsprechende Bußgeldtabelle vorgesehen. Das Verbot soll nicht für Handwerksbetriebe gelten, die in den Bereichen Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung tätig sind. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die Arbeitszeit in der Fleischindustrie künftig elektronisch zu erfassen. Für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften sollen Mindestanforderungen festgelegt werden. Eine Dokumentationspflicht im Hinblick auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften soll die Überwachungstätigkeit der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger unterstützen. Antrag der AfD Laut AfD-Antrag (19/22923) soll der Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten begrenzt werden. Für Leiharbeiter soll das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Arbeitstag gelten. Außerdem fordert die Fraktion eine bessere…
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 16. Dezember 2020, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden (19/25158). Grüne mit den meisten Fragen Von den insgesamt 82 Fragen haben Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 35 gestellt. Es folgen Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 18 und Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Zehn Fragen kommen von der AfD-Fraktion, zwei Fragen von der SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis. Die meisten Fragen, nämlich 25, richten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zwölf Fragen soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantworten, elf Fragen gehen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und zehn Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist mit fünf Fragen gefordert, die Bundesministerien für Verteidigung und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit jeweils vier Fragen. Je drei Fragen richten sich an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen sollen je zwei Fragen beantworten. Eine Frage geht an das Bundeskanzleramt. Was die Abgeordneten wissen wollen Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundesfinanzministerium, ob die Bundesregierung ähnlich wie in Argentinien eine einmalige Sonderabgabe für die „reichsten Menschen des Landes“ zur Finanzierung der Corona-Hilfen unter anderem für „kleine Unternehmer und sozial Schwache“ plant oder welche Pläne von ihr aktuell zur Gegenfinanzierung der Kosten der Corona-Pandemie durchgespielt werden. Der baden-württembergische Abgeordnete Dr. Christoph Hoffmann (FDP) will vom Bundesinnenministerium wissen, mit welchen Maßnahmen die Bundespolizei die Polizei der Länder bei einem „harten Lockdown“ beziehungsweise der Durchsetzung einer natürlichen Ausgangssperre unterstützt. Vom Bundeskanzleramt möchte der nordrhein-westfälische Abgeordnete der Linken Andrej Hunko erfahren, ob die Beauftragte der Bundesregierung „für Kunst und Melodien“ Monika Grütters jemals Kultureinrichtungen oder deren Träger kontaktiert hat, um Auftritte eingeladener Gäste wegen einer vermeintlichen Nähe zur Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ zu problematisieren beziehungsweise zu verhindern, und wenn ja, in welchen Fällen. Vom Auswärtigen Amt erhofft sich der bayerische AfD-Abgeordnete Dr. Rainer Kraft Auskunft darüber, welche konkreten Schritte die Bundesregierung zur Rückholung von in der Türkei festgesetzten Deutschen unternimmt, und ob die Bundesregierung in diesem Kontext erwägt, Sanktionen gegen die Türkei zu verhängen. Die baden-württembergische SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis erkundigt sich beim Bildungs- und Forschungsministerium, ob die Bundesregierung plant, die vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angenommene Petition 78411, die die gezielte Förderung klinischer Studien zum Einsatz von D,L-Methadon (Methadonhydrochlorid) bei der Behandlung von Krebspatienten unterschiedlichster Tumorerkrankungen fordert, umzusetzen. Falls ja, interessiert die Abgeordnete, wie das vor dem Hintergrund geschehen soll, dass das Ministerium bisher ausschließlich darauf verweise, dass die öffentliche Hand generell umfassende Fördermittel bereitstelle. (vom/12.12.2020)

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Zu Beginn der letzten Sitzungswoche des Jahres stellt sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2020, den Fragen der Abgeordneten in der einstündigen Regierungsbefragung. (ste/12.12.2020)

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