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Sieben Zeugen will der 3. Untersuchungsausschuss („Wirecard“) in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 17. Dezember 2020, vernehmen. Geladen sind der frühere Bundesminister Karl Theodor zu Guttenberg und der frühere Erste Bürgermeister von Hamburg Ole von Beust, Wolfgang Schmidt, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller vom Bundeskanzleramt, Michael Papageorgiou von der Deutschen Bundesbank sowie Jan-Ole Peters und Joschka Langenbrinck. Die Sitzung unter Leitung von Kay Gottschalk (AfD) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. (vom/11.12.2020) Zeit: Donnerstag, 17. Dezember 2020, 11 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600 Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Untersuchungsausschusses bis Mittwoch, 16. Dezember, unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und Geburtsorts anmelden (E-Mail: 3.untersuchungsausschuss@bundestag.de). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. In den Gebäuden des Deutschen Bundestages muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Liste der geladenen Zeugen Karl Theodor zu Guttenberg, Spitzberg Partners Michael Papageorgiou, Deutsche Bundesbank Jan-Ole Peters Wolfgang Schmidt, Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen Prof. Dr. Lars-Hendrik Röller, Bundeskanzleramt Joschka Langenbrinck, von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft Ole von Beust, von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft

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Der 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) setzt seine öffentliche Zeugenvernehmung am Donnerstag, 17. Dezember 2020, fort. Geladen sind die vier Zeugen Dr. Stefan Lütje von Greenberg Traurig Germany LLP, Alexander Ruoff von der Firma CTS Eventim AG & Co. KGaA, Karl-Heinz Görrissen vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. Die Sitzung unter Vorsitz von Udo Schiefner (SPD) beginnt um 11 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. (vom/11.12.2020) Zeit: Donnerstag, 17. Dezember 2020, 11 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Anhörungssaal 3.101 Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Untersuchungsausschusses unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden (E-Mail: 2.untersuchungsausschuss@bundestag.de, Fax: 030/227-30315) anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden. In den Gebäuden des Deutschen Bundestages muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Besucher können die Sitzung im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses mitverfolgen. Liste der geladenen Zeugen Dr. Stefan Lütje, Greenberg Traurig Germany, LLP Alexander Ruoff, CTS Eventim AG & Co. KGaA Karl-Heinz Görrissen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

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In seiner letzten Sitzung des laufenden Jahres will der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) der Frage politischer Verantwortung für Vorgänge im zeitlichen Umfeld des islamistischen Terroranschlags auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche nachgehen. Dazu sind für Donnerstag, 17. Dezember 2020, unter anderen der damalige Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) und der amtierende Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) als Zeugen geladen. Abweichend vom üblichen Zeitschema beginnt die öffentliche Vernehmung unter Vorsitz des Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) voraussichtlich schon um 10.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Beamte des Innenministeriums werden befragt Als ersten Zeugen erwartet der Ausschuss den Staatssekretär im Bundesinnenministerium Hans-Georg Engelke. Er war ursprünglich für den 26. November geladen, allerdings krankheitshalber verhindert. Der heute 56-jährige Jurist ist ein ausgewiesener Experte für Fragen der Inneren Sicherheit. Er war seit 1999 im Bundesinnenministerium unter anderem mit Themen der Organisierten Kriminalität und der Terrorismusbekämpfung befasst, von 2006 bis 2010 im Bundesamt für Verfassungsschutz Leiter der Abteilung Terrorismus und Islamismus und ist seither wieder im Ministerium tätig, wo er im August 2015 zum Staatssekretär aufstieg. In der vorvergangenen Sitzung hatte der Ausschuss aus dem Bundesinnenministerium den ehemaligen Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit (ÖS) Ministerialdirigent Stefan Kaller sowie den Leiter der Arbeitsgruppe ÖS II/2 „Internationaler Terrorismus und Extremismus“ Ministerialrat Jens Koch gehört. Koch hatte unter anderem erklärt, dass die Sicherheitsbehörden vor dem Attentat auf dem Breitscheidplatz keine besondere Anschlagsgefährdung für Weihnachtsmärkte gesehen hätten. Das Risiko sei für Menschenansammlungen aller Art als gleich hoch eingeschätzt worden. „Jetzt ist es passiert“ Kaller hatte über die Reaktion seines Hauses auf den Vorwurf berichtet, das Innenministerium habe gemeinsam mit der Spitze des Bundeskriminalamts versucht, einen Informanten des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts zum Schweigen zu bringen. Die Anschuldigung war im November 2019 vor dem Untersuchungssauschuss laut geworden. Er habe sich zu einem „harten Dementi“ entschlossen, nachdem er die Überzeugung gewonnen habe, dass die Geschichte nicht stimmte, sagte Kaller. Dies sei in Absprache mit dem ehemaligen Bundesminister de Maizière erfolgt. Der heute 54-jährige Berliner SPD-Politiker Geisel war von 2014 bis 2016 Senator für Stadtentwicklung und Umwelt. Ins Amt des Innensenators gelangte er fast zeitgleich mit dem Breitscheidplatz-Anschlag im Dezember 2016. Am Abend des Attentats saß er, wie er sich ein Jahr später in einem Interview erinnerte, mit Innenpolitikern seiner Fraktion in einem Restaurant. Er sei 20 Minuten nach dem Geschehen von seinem Staatssekretär telefonisch informiert worden und weitere zehn Minuten später am Tatort eingetroffen. Sein erster Gedanke sei gewesen: „Jetzt ist es passiert.“ „Besser aufgestellt als vor dem Anschlag“ Im Mai 2017 erstattete Geisel Strafanzeige gegen zwei Beamte des Berliner Landeskriminalamts wegen des Verdachts, im Zuge der Ermittlungen nach dem Attentat Akten manipuliert zu haben. Das Verfahren wurde ein knappes Jahr später eingestellt. Nach dem Breitscheidplatz-Desaster habe er dafür gesorgt, den Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt personell zu stärken, sagte Geisel Ende 2017: „Wir sind heute besser aufgestellt als vor dem Anschlag.“ Der Zeuge de Maizière hat nach Karrierestationen in unterschiedlichen landes- und bundespolitischen Funktionen zwei Amtsperioden als Chef des Innenministeriums abgeleistet, von 2009 bis 2011 und von 2013 bis 2018. Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz hatte er Anfang 2017 erklärt, dass nur eine einzige Bundesbehörde in den Jahren 2015 und 2016 mit dem späteren Attentäter Anis Amri befasst gewesen sei…
„Ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement in Zeiten der Corona-Pandemie“ lautet das Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ des Familienausschusses am Dienstag, 15. Dezember 2020. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Hospiz-Bereich gelegt. Die Sitzung unter Leitung von Alexander Hoffmann (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. (vom/08.12.2020) Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Liste der geladenen Sachverständigen Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Deutscher Hospiz- und Palliativ Verband e. V., Vorsitzender Markus Hofmann, Familienbegleiter, Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst (KiHo) des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Hannover Peter Johannsen, Hospiz Nordheide gGmbH, Geschäftsführer Dr. Holger Krimmer, Zivilgesellschaft in Zahlen (ZiviZ) gGmbH, Geschäftsführer Dr. Rupert Graf Strachwitz, Maecenata Stiftung, Direkter des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft

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„Urbanisierung in Afrika – Herausforderungen für die Entwicklungszusammenarbeit“ lautet das Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Die Sitzung unter Leitung von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) beginnt um 10 Uhr im Sitzungssaal E 800 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert drei Stunden. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Fragen zu zwei Themenblöcken Im ersten von zwei Themenblöcken geht es um Prognosen und Instrumente der Gestaltung der Urbanisierung. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie der Prozess der Urbanisierung in Afrika aktuell und in der Prognose bis 2050 aussieht. Sie fragen, welche Instrumente der Einwicklungszusammenarbeit am besten geeignet sind, um die Probleme der Urbanisierung zu mildern und den ländlichen Raum als Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken. Auch wie die Urbanisierung die politische Entwicklung und Stabilität der betreffenden Staaten beeinflusst, ist von Interesse. Der zweite Themenblock befasst sich mit den Herausforderungen und Erwartungen von afrikanischer Seite. Die Sachverständigen sollen darlegen, ob Gebernationen und Partnerländer unterschiedliche Auffassungen und Bedarfsbeschreibungen haben und ob die afrikanische Seite ausreichend einbezogen wird. Ob Reformen oder neue Wege der Zusammenarbeit notwendig sind und welche Erfahrungen mit den chinesischen Modellen der Infrastrukturinvestitionen gemacht worden sind, wollen die Abgeordneten ebenso wissen. (vom/07.12.2020)

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) ist am Mittwoch, 16. Dezember 2020, zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion (19/24648) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 16.15 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie „zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“, das ist das Ziel des geplanten MTA-Reformgesetzes. Der Gesetzentwurf sei ein „erster und wichtiger Baustein“ der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, schreibt die Bundesregierung. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden. Vorgesehen ist ein verbindlicher Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung. Für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, soll künftig verboten sein. Geplant ist ferner, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, heißt es im Entwurf. Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet. Außerdem ist geplant, im Rahmen der Neuregelung das Notfallsanitätergesetz anzupassen, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen. Antrag der AfD Die AfD will das Berufsbild des Heilpraktikers schützen und weiterentwickeln (19/24648). Dafür, so die Fraktion, sollen „Auszubildende eine vierjährige Berufsausbildung durchlaufen müssen, die bei Vorliegen medizinischer Vorkenntnisse auf zwei Jahre verkürzt werden kann“. Zudem gelte es, staatlich zugelassene Schulen einzurichten, ein bundeseinheitliches Curriculum zu erarbeiten sowie 1.000 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Praktika oder praktischem Unterricht als Pflichtprogramm für werdende Heilpraktiker einzuführen. (pk/ste/14.12.2020)

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (19/24445) ist am Mittwoch, 16. Dezember 2020, zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/24638) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Die Sitzung unter Vorsitz von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt, ist im Wesentlichen eine neue Struktur vorgesehen. Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen. Die Rechte der Pflegeperson sollen gestärkt werden. Die Reform der materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts sei auf das zentrale Ziel ausgerichtet, eine an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die sie im Wege der Unterstützung zur Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt. Zur Begründung schreibt die Regierung, das Vormundschaftsrecht stamme in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen sei es unübersichtlich geworden und bilde die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Zum Betreuungsrecht heißt es, die Ergebnisse zweier Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesjustizministeriums hätten gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht ist und es zudem Qualitätsmängel bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gebe, die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich machten. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag (19/24638) die selbstbestimmte Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten stärken. Der Bundestag soll nach dem Willen der Antragsteller die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Ehegatten-Notvertretungsrecht vorsieht. Darüber hinaus soll sie darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger – analog zur Aufklärung über die Organspende – regelmäßig über die Möglichkeiten von Vorsorgeverfügungen und des Ehegatten-Notvertretungsrecht informiert werden. (mwo/07.12.2020)

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„Bedrohte Biodiversität – Welche Rolle können Biosphärenreservate und Großschutzgebiete einnehmen?“ lautet das Thema eines öffentlichen Fachgesprächs des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 16. Dezember 2020. Die Sitzung unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 11 Uhr im Sitzungssaal 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden. Das Fachgespräch sollte ursprünglich bereits am 18. November stattfinden, war damals aber kurzfristig abgesagt worden. (vom/08.12.2020) Die Sitzung wird am Mittwoch, 16. Dezember, ab 17 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

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Inneres und Heimat/Unterrichtung Mit Blick auf den Rechtsextremismus in der Bundeswehr müssen die Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten, fordert das Parlamentarische Kontrollgremium.

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Inneres und Heimat/Unterrichtung Mit Blick auf den Rechtsextremismus in der Bundeswehr müssen die Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten, fordert das Parlamentarische Kontrollgremium.

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Finanzen/Antwort In der Europäischen Währungsunion türmen sich Schuldenberge auf zusammen 9,8 Billionen Euro. Davon hat die Europäische Zentralbank Schulden im Wert von 2,7 Billionen Euro aufgekauft.

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