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201. Sitzung vom 16.12.2020, TOP 6 Jahressteuergesetz 2020, Steuerrecht
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Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet...
Die Bundesregierung will den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz an die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anpassen. Der Bundestag debattiert am Mittwoch, 16. Dezember 2020, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909). Für die Aussprache im Plenum steht eine halbe Stunde zur Verfügung. Anschließend soll der Entwurf zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. Verpflichtende Anbietervorsorge geplant Konkret sieht der Gesetzentwurf nun unter anderem eine Verpflichtung von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdiensten vor, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“. Anbieter sollen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie „Loot Boxes“ standardmäßig zu deaktivieren. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern. „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“ Mehr Orientierung will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden. Geplant ist auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter in den Blick zu nehmen. (sas/15.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Regierung will Jugendschutz in sozialen Medien verbessern
Die Bundesregierung will den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz an die digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anpassen. Der Bundestag debattiert am Mittwoch,...
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201. Sitzung vom 16.12.2020, TOP 12, ZP 2-4 Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, eine halbe Stunde lang mit dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/25000). Mitberaten wird Antrag der FDP, mit dem sich die Fraktion dafür einsetzt, „Menschenrechtsverteidiger in Deutschland zu schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung“ (19/25242) zu bewahren. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Bericht zur Menschenrechtspolitik In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht künftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick. „Die Menschenrechte stehen weltweit unter Druck: Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Räume schrumpfen, Errungenschaften der Gleichberechtigung werden zurückgedreht“, schreibt die Bundesregierung. Die Covid-19-Pandiemie habe viele dieser Entwicklungen noch verschärft. Deutschland trete mit seiner Menschenrechtspolitik diesem Trend entgegen und setze sich für die Universalität der Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit und die Herrschaft des Rechts ein, so die Bundesregierung. Im Kapitel „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ umreißt der Bericht so auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements – etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels. Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union“ gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ bietet sie erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von der Bundesregierung gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel „Menschenrechte weltweit“ dar. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von „Brennpunktthemen“, darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Antrag der FDP Die FDP will „Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung bewahren“. Dazu fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine behördenübergreifende Strategie zum Schutz ebenjener zu entwickeln. So solle etwa gewährleistet sein, dass Menschenrechtsverteidiger dem Zugriff ausländischer Geheimdienste und Sicherheitsbehörden entzogen würden. Außerdem fordern die Liberalen unter anderem ein intensiveres Monitoring der Situation von Menschenrechtsverteidigern sowie ein stärkeres Augenmerk auf deren Schutz im digitalen Raum. (sas/ste/15.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Bundesregierung informiert über ihre Menschenrechtspolitik
Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, eine halbe Stunde lang mit dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/25000). Mitberaten wird...