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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, eine halbe Stunde lang mit dem 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (19/25000). Mitberaten wird Antrag der FDP, mit dem sich die Fraktion dafür einsetzt, „Menschenrechtsverteidiger in Deutschland zu schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung“ (19/25242) zu bewahren. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Bericht zur Menschenrechtspolitik In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht künftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick. „Die Menschenrechte stehen weltweit unter Druck: Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Räume schrumpfen, Errungenschaften der Gleichberechtigung werden zurückgedreht“, schreibt die Bundesregierung. Die Covid-19-Pandiemie habe viele dieser Entwicklungen noch verschärft. Deutschland trete mit seiner Menschenrechtspolitik diesem Trend entgegen und setze sich für die Universalität der Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit und die Herrschaft des Rechts ein, so die Bundesregierung. Im Kapitel „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ umreißt der Bericht so auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements – etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels. Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union“ gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ bietet sie erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von der Bundesregierung gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel „Menschenrechte weltweit“ dar. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von „Brennpunktthemen“, darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Antrag der FDP Die FDP will „Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Deutschland schützen und vor ausländischer Verfolgung und Überwachung bewahren“. Dazu fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine behördenübergreifende Strategie zum Schutz ebenjener zu entwickeln. So solle etwa gewährleistet sein, dass Menschenrechtsverteidiger dem Zugriff ausländischer Geheimdienste und Sicherheitsbehörden entzogen würden. Außerdem fordern die Liberalen unter anderem ein intensiveres Monitoring der Situation von Menschenrechtsverteidigern sowie ein stärkeres Augenmerk auf deren Schutz im digitalen Raum. (sas/ste/15.12.2020)

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Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, im Rahmen einer halbstündigen Debatte erstmals über drei Anträge, welche die AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Verfolgung von Christen angekündigt hat. So fordert sie in einem Antrag, einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland zu berufen (19/25311). In einem zweiten Antrag dringt sie darauf, den Druck auf das „Regime in Islamabad“ zu erhöhen, um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen (19/25309). In einem dritten Antrag verlangt sie, die Christenverfolgung in Nigeria zu ächten und „Menschenrechte für alle Nigerianer“ (19/25310 ) zu stärken. Alle Anträge sollen im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen werden. Antrag zum Bundesbeauftragten Die Bundesregierung soll demnach einen Bundesbeauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland berufen. Dieser soll– nach Vorbild des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus – von einem unabhängigen Kreis beraten werden, welcher im Benehmen mit dem Beauftragten von der Bundesregierung berufen werden soll. Jener Expertenkreis soll sich aus christlichen und nichtchristlichen Vertretern aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Bürgergesellschaft zusammensetzen. Der Beauftragte sollen unter anderem als Ansprechpartner für Belange christlicher Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen in Deutschland dienen, auch international mit Blick auf die Europäische Union und die Vereinten Nationen. Außerdem soll dieser die ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland übernehmen sowie einen jährlichen Bericht erstellen. Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan Die AfD fordert in ihrem Antrag zur Christenverfolgung in Pakistan (19/25309), dass die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt, dass in Pakistan weder der Schutz der eigenen Zivilbevölkerung noch der Schutz von Ausländern nach dem Völkergewohnheitsrecht (Fremdenrecht) gewährleistet sei. Daraus sollten alle nötigen Konsequenzen für das Handeln der Bundesregierung gezogen werden. In diplomatischen Gesprächen mit der pakistanischen Regierung müsse sie darauf hinwirken, dass die pakistanische Regierung allen Christen sowie allen anderen diskriminierten Minderheiten im Lande vollumfänglichen Schutz bei der Ausübung ihrer Religion garantiert. Dies sollte sowohl für Einheimische wie für im Land lebende Ausländer gelten. Darüber hinaus müsse die pakistanische Regierung nachdrücklich aufgefordert werden, alle Gruppen und Einzelpersonen, die sich der Christenverfolgung schuldig machen, strafrechtlich zu verfolge.; Antrag zur Christenverfolgung in Nigeria Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die menschenrechtswidrige Christenverfolgung in Nigeria als brennendes Problem konsequent benennen und ächten. Außerdem soll im Rahmen der Verhandlungen zur privilegierten wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik die Notwendigkeit, jedwede religiöse Gewalt im Lande zu bekämpfen, als klares und priorisiertes Ziel festgeschrieben werden. Des Weiteren fordert die Fraktion im Rahmen dieser Verhandlungen das Phänomen der illegalen Migration aus Nigeria in die EU eindeutig zu thematisieren und verbindliche Zusicherung der nigerianischen Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung der – häufig religiös bedingten – Fluchtursachen einzufordern. (sas/eis/vom/16.12.2020)

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