Ohne vorhergehende Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, über das Vermittlungsergebnis (19/25163) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz, 19/16718)“. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 2. Dezember 2020 angerufen (19/24905), nachdem der Bundesrat am 3. Juli 2020 seine Zustimmung zu dem vom Bundestag bereits gebilligten Regierungsentwurf versagt hatte (19/20892). Der Entwurf war am 28. Mai 2020 auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (19/19596) in dritter Lesung mehrheitlich von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages angenommen worden. Ergebnis des Vermittlungsausschusses Konkret plante die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Von dieser Pflicht befreit werden soll nun jedoch, wer als „annehmender Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Elternteil des Kindes verheiratet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses. Notwendig wurde diese Änderung aus Sicht der Länderkammer, weil eine verpflichtende Beratung zu einer Diskriminierung lesbischer (Ehe-)Paare geführt hätte, da sie für die notwendige Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Verschärfte Auflagen bei Auslandsadoptionen Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein. Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist. (ste/16.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Abstimmung über Vermittlungsergebnis zum Adoptionshilfe-Gesetz
Ohne vorhergehende Aussprache entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, über das Vermittlungsergebnis (19/25163) zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf...
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages debattieren am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Der Fall Haribo – Niedergang des ostdeutschen Arbeitsmarktes stoppen“. Die Aktuelle Stunde wurde auf Verlangen der Fraktion Die Linke auf die Tagesordnung gesetzt. (eis/15.12.2020)
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Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Linksfraktion verlangt Aktuelle Stunde zum „Fall Haribo“
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages debattieren am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einer Aktuellen Stunde über das Thema „Der Fall Haribo – Niedergang des ostdeutschen Arbeitsmarkte...
202. Sitzung vom 17.12.2020, TOP 15 Sanierungs- und Insolvenzrecht
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Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet...
202. Sitzung vom 17.12.2020, TOP 11 Europäische Flüchtlingspolitik
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Morgen, 18. Dezember 2020, wird die junge UN-Botschafterin Cindy Beckel auf der Tribüne die Rede des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Deutschen Bundestag ab 9 Uhr verfolgen. Sie ist Teil des Projekts „UN im Klassenzimmer“, erklärt Schülerinnen und Schülern diese Weltorganisation und zeigt ihnen damit die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit auf. Das spannende Interview mit Cindy Beckel ist auf www.mitmischen.de zu finden. Auf Einladung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, eine Rede vor den Abgeordneten des Deutschen Bundestages halten. Der Anlass für diese Veranstaltung ist der 75. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen. Die VN-Charta trat am 24. Oktober 1945 in Kraft – dies gilt als Gründungsdatum der UNO und wird als Tag der Vereinten Nationen begangen. Die Rede kann live im Internet unter www.bundestag.de gesehen werden.
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Die Bundesregierung will Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser schützen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in erster Lesung ihren Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686). Gegenstand der halbstündigen Aussprache ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese für die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen eintritt (19/22214). Beide Vorlagen sollen zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf (19/24686) soll das Recht von Kindern auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Der Entwurf sieht ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vor. Er stellt außerdem klar, dass Eltern nur dann einem operativen Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen ihres Kindes einwilligen können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer späteren selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Zudem bedarf die Einwilligung zu einem solchen Eingriff grundsätzlich der familiengerichtlichen Genehmigung. Ist der Eingriff zur Abwehr einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr erforderlich und kann das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, muss keine Genehmigung eingeholt werden. Antrag der Grünen Für einen Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ein (19/22214). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen zu errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde. (mwo/sas/12.12.2020)
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Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Regierung will Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung stärken
Die Bundesregierung will Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung besser schützen. Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in erster Lesung ihren Gesetzentwurf...
202. Sitzung vom 17.12.2020, TOP ZP 12 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses
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Deutscher Bundestag
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Wirtschaft und Energie/Antrag Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag, bei Konflikten um Gewerbemietzahlungen auf Schlichtungsverfahren zu setzen
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Deutscher Bundestag
FDP will Schlichtung bei Gewerbemieten-Streit
Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/25318), bei Konflikten um Gewerbemietzahlungen auf Schlichtungsverfahren zu setzen. So komme man schnell, effizient und...
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Um die Nicht-Weitergabe von Angaben über den Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri durch den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ging es am Donnerstag im 1. Untersuchungsausschuss.
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Deutscher Bundestag
Schweriner Staatssekretär räumt politischen Fehler ein
Berlin: (hib/WID) Der Staatssekretär im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns Thomas Lenz hat das Verhalten der Verfassungsschutzbehörde seines Landes in den Ermittlungen nach dem...
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig eine halbe Stunde lang einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschaft von Ideologie befreien – Förderung der Gender-Forschung beenden“ (19/25312). Der Antrag soll im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. AfD: Förderung der Gender-Forschung einstellen Die AfD kritisiert bestimmte Annahmen der Gender-Theorie als fragwürdig. So sei etwa die Prämisse, nach der die Biologie kaum Einfluss auf das Geschlecht hätte, nicht evidenzbasiert. Es sei deshalb, so die Forderung der Fraktion, jegliche finanzielle Förderung des Bundes, die der Weiterentwicklung der Gender-Forschung diene, „raschestmöglich“ einzustellen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten „genderbezogene Vorgaben“ für eine Forschungsförderung von Seiten der Bundesregierung zurückzunehmen und Studierende und Promovierende in natur- und sozialwissenschaftlichen Fächern zu fördern, die „schwerpunktmäßig Geschlechterforschung auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Anthropologie betreiben wollen.“ (sas/ste/16.12.2020)
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Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - AfD fordert Ende der Gender-Forschung
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. Dezember 2020, erstmalig eine halbe Stunde lang einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschaft von Ideologie befreien – Förderung der...
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.
via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Bildung; Forschung; Technik-Folgen https://ift.tt/2WCzHnv
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Deutscher Bundestag
AfD will Förderung von Gender-Forschung beenden
Berlin: (hib/ROL) Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/25312)....
Menschenrechte/Antrag Um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen, fordert die AfD-Fraktion, den Druck auf die Regierung in Islamabad zu erhöhen.
via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Humanitäre Hilfe; Menschenrechte https://ift.tt/3nwjKe9
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Deutscher Bundestag
AfD will Christenverfolgung in Pakistan stoppen
Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Druck auf Pakistan zu erhöhen, um die Christenverfolgung in dem südasiatischen Land zu stoppen. Das geht aus...
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD in einem Antrag.
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Deutscher Bundestag
AfD will Förderung von Gender-Forschung beenden
Berlin: (hib/ROL) Die Förderung der Gender-Forschung soll beendet werden. So soll die Wissenschaft von Ideologie befreit werden, schreibt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/25312)....
3. Untersuchungsausschuss/Ausschuss Ex-Minister hat für Wirecard Türen in Berlin und Peking geöffnet - lehnt aber eine Einordnung als Lobbyist ab.
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Deutscher Bundestag
Zu Guttenberg berichtet vom Gespräch mit der Kanzlerin
Berlin: (hib/FMK) Der Wirtschaftsberater Karl Theodor zu Guttenberg verteidigte vor dem 3. Untersuchungsausschuss seine Arbeit für die später zusammengebrochene Wirecard AG. 'Wenn wir...
Menschenrechte/Antrag Um die Christenverfolgung in Pakistan zu stoppen, fordert die AfD-Fraktion, den Druck auf die Regierung in Islamabad zu erhöhen.
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AfD will Christenverfolgung in Pakistan stoppen
Berlin: (hib/SAS) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Druck auf Pakistan zu erhöhen, um die Christenverfolgung in dem südasiatischen Land zu stoppen. Das geht aus...
202. Sitzung vom 17.12.2020, TOP 16 Geschlechtsangleichende Behandlungen
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Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag - Mediathek
Live, unkommentiert und in voller Länge: Sämtliche Live-Übertragungen des Parlamentsfernsehens sowie das vollständige Videoangebot seit Beginn der 17. Wahlperiode im Oktober 2009 bietet...
Der Bundestag sollte ursprünglich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach einer halbstündigen Debatte über insgesamt fünf Anträge zur Förderung der Agroforstwirtschaft entscheiden. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Beraten werden sollten ein Antrag der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Produktivität, Resilienz und Biodiversität fördern“ (19/24389) sowie zwei Anträge der AfD, die fordert die „Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen“ zu fördern (19/23713) und „Agroforstsystem als nachhaltiges Anbausystem“ anzuerkennen (19/23726). Entschieden werden sollte außerdem über einen Antrag der Linken, die wiederum fordert, Agroforstwirtschaft möglich zu machen (19/14374). Zu den Abstimmungen hatte der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/24783) vorgelegt, in der er die Annahme des Koalitionsantrags und die Ablehnung der übrigen Anträge empfiehlt. Neu auf der Tagesordnung sollte zudem ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag (19/25316) stehen, mit dem sie sich für eine umfassende Förderung von Agroforstsystemen einsetzt. Über diesen Antrag sollte direkt im Anschluss an die Debatte abgestimmt werden. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Antrag (19/24389) die Agroforstwirtschaft fördern und dabei die Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität steigern. Demnach sollen durch die Bundesregierung Leistungen von Agroforstsystemen honoriert werden, indem die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen noch in der aktuellen Förderperiode der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht werden soll. Außerdem sollen Agroforstsysteme als pflanzenbauliches Werkzeug der Ackerbaustrategie anerkannt werden. Erster Antrag der AfD Die AfD spricht sich dafür aus, die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen zu fördern. Ihr erster Antrag (19/23713) fordert, dass die Bundesregierung den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren soll, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion. Zweiter Antrag der AfD In ihrem zweiten Antrag beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit der Anerkennung von Agroforstsystemen als nachhaltiges Anbausystem (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke wollen mit ihrem Antrag die formale Anerkennung der Agroforstwirtschaft als ackerbauliches Landnutzungssystem (19/14374). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, alle dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und unter anderem die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen als Greening-Maßnahme innerhalb der Ersten Säule der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) anzuerkennen. Die Agroforstwirtschaft als kombinierter Anbau von Gehölzen und Ackerkulturen könne bei sachgemäßer Anwendung einen wesentlichen Beitrag für mehr Klima-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz leisten, schreiben die Antragsteller. (eis/sas/17.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Abgesetzt: Beratung von Anträgen zur Agroforstwirtschaft
Der Bundestag sollte ursprünglich am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach einer halbstündigen Debatte über insgesamt fünf Anträge zur Förderung der Agroforstwirtschaft entscheiden. Die...
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen verhindern. Über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (19/22369) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, nach halbstündiger, abschließender Debatte. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vor (19/25321). Ein von den Grünen vorgelegter Antrag (19/25293) soll zur federführenden Beratung in den Verteidigungsausschuss überwiesen werden. Antrag der Linken In ihrem Antrag (19/22369) fordert die Linksfraktion den Bundestag auf, sich in einem Beschluss gegen entsprechende Rüstungsprojekte auszusprechen. Die Fraktion verweist darauf, dass sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt hätten, die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP zu leasen, über die Beschaffung einer Bewaffnung den Bundestag nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ gesondert entscheiden zu lassen. Das Verteidigungsministerium habe zwar ab dem Frühjahr 2020 zu einer Reihe von Veranstaltungen über eine Bewaffnung der Heron TP geladen. Diese in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Debatte sei nun aber für beendet erklärt worden. Antrag der Grünen Auch die Grünen fordern von der Bundesregierung, von der Beschaffung und dem Einsatz bewaffneter Drohnen abzusehen. Bewaffnete Drohnen seien bisher überwiegend völkerrechtswidrig eingesetzt worden, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Die von der Bundesregierung in der Debatte vorgebrachten Beispielfälle hätten den entscheidenden Vorteil bewaffneter Drohnen gegenüber herkömmlicher Luftunterstützung nicht überzeugend darlegen können, heißt es weiter. (aw/sas/ste/16.12.2020)
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Deutscher Bundestag - Linke und Grüne stellen sich gegen Kampfdrohnen für die Bundeswehr
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine Ausrüstung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen verhindern. Über einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (19/22369) entscheidet der...