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Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt das Bundesumweltministerium, im August 2019 keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben, um Korrekturen von Medienberichten zu erwirken.

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Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Zu den Auswirkungen allergener Stoffe auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Ausschuss Digitale Agenda/Antwort Begriffsbildend für den Titel "Bundeszentrale für Digitale Aufklärung" ist die zentrale Bündelung digitaler Aufklärungsangebote, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken.

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Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung Die bisher ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus, die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gesetzten Ziele in allen Teilaspekten zu erreichen.

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Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.

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Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Die Bundesregierung lässt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP offen, ob sie eine Ausweitung des Emissionshandels auf den europäischen Seeverkehr befürwortet.

via hib - heute im Bundestag https://ift.tt/3liHq4y
Ausschuss Digitale Agenda/Antwort Begriffsbildend für den Titel "Bundeszentrale für Digitale Aufklärung" ist die zentrale Bündelung digitaler Aufklärungsangebote, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Digitale Agenda https://ift.tt/36odGwW
via Drucksachenhttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923924.pdf
Ein Antrag der Linken und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind am Mittwoch, 18. November 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommen. Die Sitzung unter Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU) beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. Die Sitzung wird am Donnerstag, 19. November, ab 12 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (19/10639) fordern Bündnis 90/Die Grünen eine umfassende Strategie zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Sie legen einen Maßnahmenkatalog auf, der von der Ausgestaltung neuer Förderinstrumente bis zu mehr Teilhabemöglichkeiten mit Regionalbudgets und Möglichkeiten zu bürgerschaftlichem Engagement und Instrumenten gegen Flächenfraß reicht. Gleichwertige Lebensverhältnisse seien ein entscheidendes Element, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und den Menschen in Deutschland die gleichen Chancen zu ermöglichen, egal wo sie leben, heißt es zur Begründung. Beim Streben danach geht es nach Ansicht der Abgeordneten nicht nur um wirtschaftliche Förderung, sondern auch um Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Rahmenbedingungen für die digitale Gegenwart und einen Umbau der Energieversorgung. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (19/10640) treten die Grünen für einen „Pakt für lebenswerte Regionen“ ein. Die Bundesregierung solle gemeinsam mit den Ländern auf gleichwertige Lebensverhältnisse für alle hinwirken, und zwar auf Basis einer neuen Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge. In diesem Zusammenhang solle ein gemeinsames Finanzierungsinstrument eingeführt werden mit einer ersten Ausstattung in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro im Jahr. Die Hälfte davon käme vom Bund (550 Millionen Euro). Mit dem Geld könnte Regionen geholfen werden, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen hätten, erklären die Abgeordneten. Sie führen in dem Antrag konkrete Projektansätze auf, genauso wie sie sich zu Möglichkeiten der Daseinsvorsorge-Sicherung äußern und ihre Vorstellungen von einer „regionalen Mobilitätsgarantie“ erläutern. Das Auseinanderklaffen von Lebensverhältnissen und die Strukturbrüche in Regionen in Ost und West seien eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und müssten gestoppt werden, heißt es zur Begründung. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/17772), Kommunen finanziell zu entlasten und so zur Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen beizutragen. Per Gesetz solle die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt werden. Außerdem müsse gesetzlich verankert werden, dass bezahlt, wer bestelle (Konnexitätsprinzip). Die Verhandlungen über einen Altschuldenfonds als Bundesfonds müssten abgeschlossen werden, so die Abgeordneten weiter. Ziel sei, Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu senken. In den Kommunalhaushalten, die fast ausschließlich aus der Finanzierung von Pflichtaufgaben bestünden, könne nur noch wenig bis gar nichts gestaltet werden, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Soziale, kulturelle und sportliche Projekte blieben genauso auf der Strecke wie Infrastruktur verfalle. „Im Zuge dessen wird das Leben in diesen Kommunen immer weniger lebenswert.“ Kommunen mit schrumpfender Wirtschaft und einem steigenden Anteil an Sozialhilfeempfängern verlören Gestaltungsspielraum – und in der Folge weiter an Attraktivität: Eine Abwärtsspirale setze sich in Gang. (pez/11.11.2020)

via Aktuelle Themen des Deutschen Bundestages https://ift.tt/3neBryb
Auswärtiges/Antwort Die Bundesregierung bemüht sich insbesondere um die Rückholung von Kindern von gefangenen deutschen IS-Anhängern in Nordsyrien.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Auswärtiges https://ift.tt/32yrmoa
Auswärtiges/Antwort Zum EU-Beitritt Kroatiens hat die EU-Kommission keine Notwendigkeit für ein fortdauerndes Rechtsstaatskontrollverfahren gesehen, heißt es in der Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Auswärtiges https://ift.tt/2U9jaGi
Auswärtiges/Antwort Die Bundesregierung setzt sich für einen Rechtsstaats-Mechanismus auf EU-Ebene ein, schreibt sie in der Antwort auf eine FDP-Anfrage

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Auswärtiges https://ift.tt/38slAIr
Auswärtiges/Antwort Die deutschen Auslandsvertretungen erfassen Unternehmenskontakte nicht systematisch, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf Anfrage der Linken.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Auswärtiges https://ift.tt/3kiY6aV
Auswärtiges/Antwort Bei der coronabedingten Rückholaktion von im Ausland gestrandeten Deutschen bestand kein Bedarf an einem Einsatz der Flugbereitschaft, schreibt die Regierung auf AfD-Anfrage.

via Informationen aus dem Deutschen Bundestag: Auswärtiges https://ift.tt/38v0KYS
via Drucksachenhttps://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/241/1924196.pdf
In seiner nächsten Sitzung will der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) die Ermittlungen zur Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Fall des Attentäters Anis Amri fortsetzen. Darüber hinaus soll ein weiteres Mal der Verdacht der Informationsunterdrückung im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Mecklenburg-Vorpommerns zur Sprache kommen. Dazu sind für Donnerstag, 19. November 2020 zwei ehemals ranghohe Beamte des Bundeskanzleramts, der einstige Geheimdienstkoordinator Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche, und der frühere Leiter des für Terrorismus, Extremismus und Krisenlagen zuständigen Referats 604, Dr. Sven-Rüdiger Eiffler, als Zeugen geladen. Aussagen sollen auch zwei Beamte des Schweriner Verfasssungsschutzes. Die öffentliche Anhörung unter Vorsitz des Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Welche Informationen gelangten ins Kanzleramt? Der Verwaltungsjurist Fritsche war im Kanzleramt zwischen Januar 2014 und März 2018 Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Eiffler arbeitete ihm in dieser Funktion als Referatsleiter zu, bis er Ende 2017 das Kanzleramt verließ. Er ist heute als Abteilungsleiter im BND tätig. Am 5. November hatte der Ausschuss BND-Präsident Dr. Bruno Kahl gehört, der Fehler seines Dienstes eingeräumt und erklärt hatte, dieser sei vor dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 nur zweimal mit der Person Amris in Berührung gekommen. Eine wesentlich aktivere Rolle habe der BND nach dem Attentat gespielt, als er unter anderem ausländische Partnerdienste nach Erkenntnissen über Amri abzufragen hatte. Auf diesen Zeitraum richtet sich das Hauptaugenmerk des Ausschusses. Welche Informationen gelangten nach dem Anschlag ins Kanzleramt? Wie wurde damit umgegangen und wer entschied darüber? Gab es Arbeitsaufträge, die in die spezielle Kompetenz des Auslandsnachrichtendienstes fielen? Zumal an Fritsche könnte sich die Frage richten, wie er damals die Informationspolitik des BND bewertete. Er soll sich beschwert haben, vor einem Auftritt zur Causa Amri im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nur unzureichend mit Geheimdiensterkenntnissen ausgestattet worden zu sein. Versäumnisse des BND eingeräumt In seiner Anhörung durch den Ausschuss hatte BND-Präsident Kahl Versäumnisse vor allem im Kommunikationsgebaren des Dienstes eingeräumt. Ein Fehler sei es etwa gewesen, dass der BND im Herbst 2016 mehrere Hinweise eines marokkanischen Dienstes auf Aktivitäten Amris nicht umgehend im Original an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergereicht hatte. In ähnlicher Weise hatte Kahls Behörde nach dem Attentat ermittlungsrelevante Videos aus dem Bestand eines amerikanischen Dienstes monatelang zurückgehalten, weil sie deren Erkenntniswert als gering veranschlagte. Zum ersten Mal war der BND im Februar 2016 mit Amri in Berührung gekommen. Damals hatte die Polizei zwei libysche Mobilfunknummern, die der spätere Attentäter angerufen hatte, mit der Bitte um Überprüfung weitergegeben. Eine Abfrage der eigenen Datenbank ergab keinen Treffer. Versäumt wurde allerdings, ausländische Partnerdienste zu konsultieren. Nachträglich stellte sich heraus, das die Amerikaner die Nummern kannten. Beamte aus Schwerin als Zeugen Die mutmaßliche Informationsunterdrückung im Schweriner Landesamt für Verfassungsschutz, die den Ausschuss ebenfalls beschäftigen wird, war im Oktober 2019 bekannt geworden, als ein ehemaliger Mitarbeiter des Amtes sich dem Generalbundesanwalt offenbarte. Er berichtete, im Januar 2017 auf Anweisung eines Vorgesetzten Erkenntnisse eines V-Manns unterschlagen zu haben. Demnach sei Amri von Mitgliedern eines kriminellen arabischen Clans unterstützt worden, die nach dem Anschlag auch ein Fluchtfahrzeug gestellt hätten. Zu diesem Thema will der Ausschuss jetzt den ehemaligen Sachbearbeiter T. S. und den Referatsleiter P. G. aus Schwerin hören, allerdings nur hinter verschlossener Tür. Der Zeuge…