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In seiner nächsten Sitzung will der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) die Ermittlungen zur Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Fall des Attentäters Anis Amri fortsetzen. Darüber hinaus soll ein weiteres Mal der Verdacht der Informationsunterdrückung im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Mecklenburg-Vorpommerns zur Sprache kommen. Dazu sind für Donnerstag, 19. November 2020 zwei ehemals ranghohe Beamte des Bundeskanzleramts, der einstige Geheimdienstkoordinator Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche, und der frühere Leiter des für Terrorismus, Extremismus und Krisenlagen zuständigen Referats 604, Dr. Sven-Rüdiger Eiffler, als Zeugen geladen. Aussagen sollen auch zwei Beamte des Schweriner Verfasssungsschutzes. Die öffentliche Anhörung unter Vorsitz des Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Welche Informationen gelangten ins Kanzleramt? Der Verwaltungsjurist Fritsche war im Kanzleramt zwischen Januar 2014 und März 2018 Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes. Eiffler arbeitete ihm in dieser Funktion als Referatsleiter zu, bis er Ende 2017 das Kanzleramt verließ. Er ist heute als Abteilungsleiter im BND tätig. Am 5. November hatte der Ausschuss BND-Präsident Dr. Bruno Kahl gehört, der Fehler seines Dienstes eingeräumt und erklärt hatte, dieser sei vor dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 nur zweimal mit der Person Amris in Berührung gekommen. Eine wesentlich aktivere Rolle habe der BND nach dem Attentat gespielt, als er unter anderem ausländische Partnerdienste nach Erkenntnissen über Amri abzufragen hatte. Auf diesen Zeitraum richtet sich das Hauptaugenmerk des Ausschusses. Welche Informationen gelangten nach dem Anschlag ins Kanzleramt? Wie wurde damit umgegangen und wer entschied darüber? Gab es Arbeitsaufträge, die in die spezielle Kompetenz des Auslandsnachrichtendienstes fielen? Zumal an Fritsche könnte sich die Frage richten, wie er damals die Informationspolitik des BND bewertete. Er soll sich beschwert haben, vor einem Auftritt zur Causa Amri im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) nur unzureichend mit Geheimdiensterkenntnissen ausgestattet worden zu sein. Versäumnisse des BND eingeräumt In seiner Anhörung durch den Ausschuss hatte BND-Präsident Kahl Versäumnisse vor allem im Kommunikationsgebaren des Dienstes eingeräumt. Ein Fehler sei es etwa gewesen, dass der BND im Herbst 2016 mehrere Hinweise eines marokkanischen Dienstes auf Aktivitäten Amris nicht umgehend im Original an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergereicht hatte. In ähnlicher Weise hatte Kahls Behörde nach dem Attentat ermittlungsrelevante Videos aus dem Bestand eines amerikanischen Dienstes monatelang zurückgehalten, weil sie deren Erkenntniswert als gering veranschlagte. Zum ersten Mal war der BND im Februar 2016 mit Amri in Berührung gekommen. Damals hatte die Polizei zwei libysche Mobilfunknummern, die der spätere Attentäter angerufen hatte, mit der Bitte um Überprüfung weitergegeben. Eine Abfrage der eigenen Datenbank ergab keinen Treffer. Versäumt wurde allerdings, ausländische Partnerdienste zu konsultieren. Nachträglich stellte sich heraus, das die Amerikaner die Nummern kannten. Beamte aus Schwerin als Zeugen Die mutmaßliche Informationsunterdrückung im Schweriner Landesamt für Verfassungsschutz, die den Ausschuss ebenfalls beschäftigen wird, war im Oktober 2019 bekannt geworden, als ein ehemaliger Mitarbeiter des Amtes sich dem Generalbundesanwalt offenbarte. Er berichtete, im Januar 2017 auf Anweisung eines Vorgesetzten Erkenntnisse eines V-Manns unterschlagen zu haben. Demnach sei Amri von Mitgliedern eines kriminellen arabischen Clans unterstützt worden, die nach dem Anschlag auch ein Fluchtfahrzeug gestellt hätten. Zu diesem Thema will der Ausschuss jetzt den ehemaligen Sachbearbeiter T. S. und den Referatsleiter P. G. aus Schwerin hören, allerdings nur hinter verschlossener Tür. Der Zeuge…
Auswärtiges/Antwort Zum EU-Beitritt Kroatiens hat die EU-Kommission keine Notwendigkeit für ein fortdauerndes Rechtsstaatskontrollverfahren gesehen, heißt es in der Regierungsantwort auf eine FDP-Anfrage.

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Auswärtiges/Antwort Bei der coronabedingten Rückholaktion von im Ausland gestrandeten Deutschen bestand kein Bedarf an einem Einsatz der Flugbereitschaft, schreibt die Regierung auf AfD-Anfrage.

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