Care4Truth — Masken tragen; ein Risiko?
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Interdisziplinäres Team — Hier werden unsere Arbeiten und Stellungnahmen veröffentlicht.

Zudem werden Berichte zum Thema Hygiene-, Schutzmasken hier für alle gesammelt.
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14.04.2020

Deutschland ist seit drei Wochen im totalen Lockdown. Jens Spahn, Helge Braun (Risikogruppe) und Volker Bouffier wagen am Gießener Uniklinikum ein hochgefährliches Selbstexperiment, um die Schutzwirkung von OP-Masken gegen das Todesvirus in überfüllten Aufzügen zu demonstrieren. Alle haben überlebt.
#RichtigErinnern

https://x.com/i/status/2010382565820055964
Forwarded from Report24.news
Obwohl inzwischen weitestgehend bekannt sein sollte, dass Masken kaum einen Schutz vor respiratorischen Viren bieten, gilt im Klinikum Klagenfurt wieder die Maskenpflicht. Begründet wird dies mit einer Dreifach-Welle an Grippe, Corona und RSV. Mittlerweile sollte es eigentlich allgemein bekannt sein, dass Masken keinen Schutz vor der Übertragung von Viren bieten. Doch im Klinikum Klagenfurt scheint man davon nichts wissen zu wollen. Weil statt der üblicherweise rund 100 Patienten pro Werktag um die 150 kommen, wurde dort die Maskenpflicht wieder eingeführt. Die Begründung dafür ist eine dreifache Welle aus Grippe, Corona und dem Respiratorischen Syntytial-Virus (RSV). Wie viele Menschen nun stärker […]

Artikel hier lesen: https://report24.news/oesterreich-erstes-krankenhaus-fuehrt-maskenpflicht-wieder-ein/?feed_id=55222

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Auszug, Enquete Stellungnahme von Medizinrechtler Gebauer:

„Jedermann konnte auch wissen, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen; denn das stand seit jeher auf ihren Verpackungen. Warum die Vertreter der Berufsgenossenschaften mit ihren detaillierten Erkenntnissen über die Gesundheitsgefahren des überlangen Tragens solcher Masken im Alltag inmitten der Krise bei dem Robert-Koch-Institut kein Gehör fanden, ist unerfindlich. Statt dessen argumentierten Oberverwaltungsgerichte mit Zitaten eines „Faktenfuchses“ des Bayerischen Rundfunks.

Zuvor hatte das OVG NRW am 30. April 2020 (13 B 539/20. NE, Rn 48) bereits den verfassungssystematisch offenkundig zirkulär argumentierenden Satz formuliert: „Im Übrigen ist anerkannt, dass der Einschätzung des Robert Koch-Instituts nach dem in den einschlägigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 IfSG) zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt.“ Könnte die legislative Gewalt aber – wie hier vom 13. Senat des OVG NRW ausgeführt – den Ansichten einer Exekutivbehörde tatsächlich derart faktisch präjudizierende Wirkung zuschreiben, dass im Zweifel sogar die Überprüfungspflichten der dritten Gewalt als reduziert zu gelten hätten, kontrahierte die verfassungsrechtliche Gewaltendreiteilung in eine monistische Größe. Warum diese petitio principii bislang nicht als fehlerhaft ausgeräumt ist, bleibt offen.

Derartige Brüche mit jahrzehntelang elaborierten rechtlichen wie fachlichen Dogmen bleiben bis heute unerklärt. Es steht zu hoffen, dass das weiträumige Abgehen von üblichen Sicherheitsstandards infolge der Krise nicht auch noch kontraproduktive Rückwirkungen auf die gewöhnlichen Regelanforderungen unter Normalbedingungen haben wird.

Stillschweigend wurde das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz, HWG) mit seinen Schutzregelungen für obsolet erklärt und faktisch derogiert: Prominente Nichtmediziner (Schauspieler) machten plötzlich allgegenwärtig unübersehbar Werbung für medizinische Eingriffe; sie warben nicht in Fachmedien, sondern an Plakatwänden in der Öffentlichkeit. Und das Werben war verbunden mit Versprechungen der Wirksamkeit. All das will das Heilmittelwerberecht aus guten Gründen seit jeher unterbinden. In § 3 HWG heißt es:

„Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, 1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben, 2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten …“

Aus dem Verstoß gegen die wohlüberlegt beschriebenen Restriktionen musste absehbar eine Angst im Publikum entstehen. Das war sorglos.

Impfwillige Patienten, die sich in ärztliche Beratung und Behandlung begaben, wurden nicht selten unzureichend aufgeklärt, was es mit dem neuartigen, bedingt zugelassenen Stoff auf sich habe (vgl. Gebauer/Gierhake: Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien NJW 2023, 2231ff). Die etablierte höchstrichterliche Rechtsprechung zu Aufklärungsstandards war nicht nur bei Massentherapien in „Impfzelten“ plötzlich faktisch gegenstandslos. Die Hersteller der Arzneien wurden von ihrer gesetzlichen Haftung freigestellt. Damit wurde das gesamte Vorsichtsregime zur Qualitätssicherung des Arzneimittelgesetzes gegenstandlos. Zuletzt machte der Bundesgerichtshof alle impfenden Ärzte sogar rückwirkend zu haftungsrechtlichen Beamten im Sinne des § 839 BGB (BGH III ZR 180/24 Urt. vom 9. Oktober 2025). Die Auswirkungen dieser medizinrechtlich dogmenbrechenden Entscheidung sind für künftige Gesundheitskrisen kaum zu unterschätzen: Werden Patienten künftig noch ihrem Arzt vertrauen (wollen), wenn er ihnen statt als kundiger Helfer als persönlich haftungsfreigestellter Hilfsbeamter der Gesundheitsverwaltung entgegentritt?“
Eine „Aufarbeitung“ nach Spahns Geschmack.
Forwarded from RABBIT RESEARCH
Ermittlungen zu Spahns Maskenaffäre eingestellt
‼️ Nicht mal das ultrasozialistische Spanien würde sich das jemals trauen

In Spanien sitzen Veruntreuer LÄNGST im Gefängnis

Der Hauptprozess startet im April 2026, mit sehr hohen möglichen Haftstrafen. Er gehört aktuell zu den größten Korruptionsaffären der spanischen Politik seit Jahren.

Die Ábalos-Affäre („Caso Koldo“) ist ein Korruptionsskandal um mutmaßliche Schmiergelder bei staatlichen Masken-Beschaffungen während der COVID-"Pandemie", in dem ein ehemaliger Minister der Regierung unter Pedro Sánchez angeklagt ist

Konkret werden Ábalos, sein früherer Berater Koldo García sowie ein weiterer früherer hochrangiger Vertreter der Sozialisten, Santos Cerdán, verdächtigt, während der Coronapandemie Schmiergelder für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Atemschutzmasken erhalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 24-jährige Haftstrafe für Ábalos und 19 Jahre und sechs Monate Haft für García. Für den ebenfalls in den Fall verwickelten Unternehmer Víctor de Aldama fordert die Staatsanwaltschaft eine siebenjährige Haftstrafe.

Quelle

dazu passend:
Ermittlungen zu Spahns Maskenaffäre eingestellt

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„2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst Recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur.
2G-war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet.

All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt.

Künstler dürfen sich dagegen verwehren durch den Staat zu einem Testemonian der Pharmaindustrie machen zu lassen, in dem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=148324

t.me/Rosenbusch
Immer wieder, sollte nicht vergessen gehen.
Der Mitbegründer des Nordic Cochrane Center (steht klar und zentral für evidenzbasierte Medizin) weiß auch heute noch um die Wichtigkeit des Themas:

„To the hell with censorship“

(…)

„Face Masks don’t work“

t.me/Rosenbusch