Forwarded from #paedagogenzeigengesicht
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Pädagogen für Menschenrechte e. V.
"Alles unter den Teppich kehren" in MAINZ
Karlsruhe - Köln - Magdeburg - Lippstadt - Weimar - Mainz...
"Alles unter den Teppich kehren" zieht weiter durch's ganze Land.
In der Mainzer Innenstadt haben wir bei strahlend schönem Wetter erneut an die Übergriffe der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche im deutschen Bildungssystem erinnert.
🔴 2G-Klassenfahrt
🔴 Frischlufttankstelle
🔴 Bloßstellen vor der Klasse
🔴 Öffentliche Testung
🔴 Diskriminierung
🔴 Isolation
🔴...
Pädagogen für Menschenrechte e. V.: "Alles unter den Teppich kehren":
🎬 Karlsruhe 2025: https://t.me/dominikstapf/403
🟡 https://youtu.be/tfgdml-EbHI
🎬 Köln 2025: https://t.me/dominikstapf/411
🟡 https://youtu.be/QuoFqq66e8g
🎬 Magdeburg 2026: https://t.me/dominikstapf/420
🟡 https://www.youtube.com/watch?v=vKX_FfqH0Ig
🟣 Weitere Aktionen auf der Homepage: www.pfm-ev.de
E-Mail: kontakt@pfm-ev.de
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Pädagogen für Menschenrechte e. V.
"Alles unter den Teppich kehren" in MAINZ
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"Alles unter den Teppich kehren" zieht weiter durch's ganze Land.
In der Mainzer Innenstadt haben wir bei strahlend schönem Wetter erneut an die Übergriffe der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche im deutschen Bildungssystem erinnert.
🔴 2G-Klassenfahrt
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🔴 Bloßstellen vor der Klasse
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🔴 Isolation
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Pädagogen für Menschenrechte e. V.: "Alles unter den Teppich kehren":
🎬 Karlsruhe 2025: https://t.me/dominikstapf/403
🟡 https://youtu.be/tfgdml-EbHI
🎬 Köln 2025: https://t.me/dominikstapf/411
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🎬 Magdeburg 2026: https://t.me/dominikstapf/420
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Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Forwarded from Dr. Maria Hubmer-Mogg - MAHUMO
"Interessierte Prozessbeobachter sind herzlich willkommen!"
KOMMT MORGEN GERNE VORBEI!
Berufung im Verfahren gegen Dr. Franz Gradnig
Am Montag, dem 12. Oktober 2026, um 11:00 Uhr findet vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen den pensionierten Arzt Dr. Franz Gradnig statt.
Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit 530 Maskenbefreiungsbestätigungen, die im Jahr 2020 ausgestellt wurden.
Bisheriger Verfahrensgang:
Das Bezirksgericht Fürstenfeld sprach Dr. Gradnig im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 18. März 2024 frei. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hob das Landesgericht für Strafsachen Graz diesen Freispruch mit Entscheidung vom 21. Juli 2025 auf und verwies das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung an das Bezirksgericht Fürstenfeld zurück. Im zweiten Rechtsgang verurteilte das Bezirksgericht Dr. Gradnig am 13. April 2026 zu einer dreimonatigen, bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Gegen den Schuldspruch erhob die Verteidigung Berufung. Die Staatsanwaltschaft verfolgt nunmehr eine Erhöhung der Strafe.
Medizinische Sachverständigenbeweise:
Ein zentrales Element des Verfahrens ist das medizinische Sachverständigengutachten von SV Dr. Kisielinski. Dieser kam nach detaillierter Prüfung sämtlicher 530 Maskenbefreiungsbestätigungen ausdrücklich und eindeutig zum Ergebnis, dass alle von Dr. Gradnig ausgestellten Atteste aus medizinischer Sicht berechtigt und sohin inhaltlich richtig waren. Damit ist – entgegen dem strafrechtlichen Vorwurf – die medizinische Grundlage der ausgestellten Bestätigungen fachlich bestätigt.
Warum es rechtlich geht:
§ 293 Abs 1 StGB setzt voraus, dass ein falsches Beweismittel mit dem Vorsatz hergestellt wurde, dass es in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gebraucht werde. Entscheidend ist, ob das konkrete Schriftstück objektiv falsch war und ob der Aussteller dies erkannte und zumindest billigend in Kauf nahm. Eine bloße Verletzung ärztlicher oder berufsethischer Vorschriften genügt für diesen Tatbestand nicht.
Weitergehende Bedeutung für die ärztliche Attestierfreiheit:
Die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Graz hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ärztliche Atteste – insbesondere in außergewöhnlichen Situationen wie der COVID-19-Pandemie – als „falsche Beweismittel" strafrechtlich beurteilt werden dürfen. Die Verteidigung sieht die Gefahr, dass abweichende medizinische Einschätzungen und Minderheitsmeinungen kriminalisiert werden könnten, was erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, die medizinische Entscheidungsfreiheit und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient hätte.
Hinweis an Medien und Öffentlichkeit:
Die Berufungsverhandlung ist öffentlich. Medienvertreter und interessierte Prozessbeobachter sind herzlich willkommen. Für Dr. Franz Gradnig gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Es wird ersucht, die erhobenen Vorwürfe als nicht rechtskräftig entschieden darzustellen und von einer Vorverurteilung abzusehen.
t.me/DrMariaHubmerMoggMAHUMO
KOMMT MORGEN GERNE VORBEI!
Berufung im Verfahren gegen Dr. Franz Gradnig
Am Montag, dem 12. Oktober 2026, um 11:00 Uhr findet vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen den pensionierten Arzt Dr. Franz Gradnig statt.
Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 1 StGB im Zusammenhang mit 530 Maskenbefreiungsbestätigungen, die im Jahr 2020 ausgestellt wurden.
Bisheriger Verfahrensgang:
Das Bezirksgericht Fürstenfeld sprach Dr. Gradnig im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 18. März 2024 frei. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hob das Landesgericht für Strafsachen Graz diesen Freispruch mit Entscheidung vom 21. Juli 2025 auf und verwies das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung an das Bezirksgericht Fürstenfeld zurück. Im zweiten Rechtsgang verurteilte das Bezirksgericht Dr. Gradnig am 13. April 2026 zu einer dreimonatigen, bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Gegen den Schuldspruch erhob die Verteidigung Berufung. Die Staatsanwaltschaft verfolgt nunmehr eine Erhöhung der Strafe.
Medizinische Sachverständigenbeweise:
Ein zentrales Element des Verfahrens ist das medizinische Sachverständigengutachten von SV Dr. Kisielinski. Dieser kam nach detaillierter Prüfung sämtlicher 530 Maskenbefreiungsbestätigungen ausdrücklich und eindeutig zum Ergebnis, dass alle von Dr. Gradnig ausgestellten Atteste aus medizinischer Sicht berechtigt und sohin inhaltlich richtig waren. Damit ist – entgegen dem strafrechtlichen Vorwurf – die medizinische Grundlage der ausgestellten Bestätigungen fachlich bestätigt.
Warum es rechtlich geht:
§ 293 Abs 1 StGB setzt voraus, dass ein falsches Beweismittel mit dem Vorsatz hergestellt wurde, dass es in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gebraucht werde. Entscheidend ist, ob das konkrete Schriftstück objektiv falsch war und ob der Aussteller dies erkannte und zumindest billigend in Kauf nahm. Eine bloße Verletzung ärztlicher oder berufsethischer Vorschriften genügt für diesen Tatbestand nicht.
Weitergehende Bedeutung für die ärztliche Attestierfreiheit:
Die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Graz hat über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ärztliche Atteste – insbesondere in außergewöhnlichen Situationen wie der COVID-19-Pandemie – als „falsche Beweismittel" strafrechtlich beurteilt werden dürfen. Die Verteidigung sieht die Gefahr, dass abweichende medizinische Einschätzungen und Minderheitsmeinungen kriminalisiert werden könnten, was erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Tätigkeit, die medizinische Entscheidungsfreiheit und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient hätte.
Hinweis an Medien und Öffentlichkeit:
Die Berufungsverhandlung ist öffentlich. Medienvertreter und interessierte Prozessbeobachter sind herzlich willkommen. Für Dr. Franz Gradnig gilt bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Es wird ersucht, die erhobenen Vorwürfe als nicht rechtskräftig entschieden darzustellen und von einer Vorverurteilung abzusehen.
t.me/DrMariaHubmerMoggMAHUMO
Forwarded from Fassadenkratzer
📰 Ein perfider Plan – Alles nur, damit man die Impfung durchsetzen konnte · https://fassadenkratzer.de/2026/10/12/ein-perfider-plan-alles-nur-damit-man-die-impfung-durchsetzen-konnte/
FASSADENKRATZER
Ein perfider Plan – Alles nur, damit man die Impfung durchsetzen konnte
In ihrer Interview-Reihe mit Impf-Geschädigten bringen die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) einen weiteren erschütternden Fall. Der Meteoroge Dr. Winf…
Fassadenkratzer
📰 Ein perfider Plan – Alles nur, damit man die Impfung durchsetzen konnte · https://fassadenkratzer.de/2026/10/12/ein-perfider-plan-alles-nur-damit-man-die-impfung-durchsetzen-konnte/
Zwei Parallelwelten
Vollends hellhörig wurde er bei der Forderung nach Masken für Kinder.
Er kannte die Arbeitsschutzvorschriften, beschaffte sich die
Anleitungen, probierte die Masken selbst aus:
„Die waren alle nicht sauber, die haben alle Gerüche gehabt, zum Teil chemische Gerüche.“
Was man da von Kindern verlangte, habe mit den Anleitungen, „welche Maskentypen man wie zu tragen hat, mit welchen Pausen usw.“ nichts mehr zu tun gehabt.
„Und spätestens in dem Moment war
klar, dass […] dort eine Geschichte aufgebaut wird, die mit den
resilienten Methoden und Verhalten, die die Gesellschaft eigentlich ja
entwickelt hat und die vorhanden waren, überhaupt nichts mehr zu tun
hat. Es war wie zwei Parallelwelten.“
Vollends hellhörig wurde er bei der Forderung nach Masken für Kinder.
Er kannte die Arbeitsschutzvorschriften, beschaffte sich die
Anleitungen, probierte die Masken selbst aus:
„Die waren alle nicht sauber, die haben alle Gerüche gehabt, zum Teil chemische Gerüche.“
Was man da von Kindern verlangte, habe mit den Anleitungen, „welche Maskentypen man wie zu tragen hat, mit welchen Pausen usw.“ nichts mehr zu tun gehabt.
„Und spätestens in dem Moment war
klar, dass […] dort eine Geschichte aufgebaut wird, die mit den
resilienten Methoden und Verhalten, die die Gesellschaft eigentlich ja
entwickelt hat und die vorhanden waren, überhaupt nichts mehr zu tun
hat. Es war wie zwei Parallelwelten.“
Das Bundesgesundheitsministerium hielt Ende April 2020 einen Preis von rund 1,95 Euro für eine KN95-Maske für marktgerecht. Nur wenige Tage zuvor hatte das Ministerium 100 Millionen Masken beim Schweizer Händler Emix für 5,40 Euro pro Stück bestellt https://nius.de/corona/neue-e-mails-zu-spahns-masken-deal-zeigen-ministerium-wusste-von-niedrigem-preis
NIUS
Neue E-Mails zu Spahns Masken-Deal zeigen: Ministerium wusste von niedrigem Preis
Bislang unveröffentlichte E-Mails offenbaren ein weiteres brisante Detail in der Affäre um die Maskendeals des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU...
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
NICHTS GELERNT, HERR DIREKTOR, SETZEN, SECHS!
Liebe Community,
In der gestrigen (12.10.2026) Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag wurde ein Schulleiter befragt, der offenbar auch in einem Lehrerverband tätig ist. Was dieser Schulleiter antwortete
https://www.youtube.com/watch?v=SjE0BwGW5-I
(Zeitstempel 1:11:50 bis 1:17:30), hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die Maßnahmen an den Schulen seien „einen Versuch wert“ gewesen, und die Schüler hätten „Verantwortung füreinander übernommen“, weil sie gemeldet hätten, wenn mit einem Mitschüler etwas nicht stimmt („Verantwortung übernehmen“ ist also das neue Wort für „denunzieren“? Oder was meint der Herr Direktor?).
Für den Herrn Direktor noch einmal zum Mitschreiben:
1. Niemals hätten Kinder und Jugendliche so in Angst und Schrecken vor einem Virus versetzt werden dürfen, das ihnen so gut wie nichts anhaben konnte.
2. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen eingetrichtert werden dürfen, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere.
3. Niemals hätte an Kinder und Jugendliche die epidemiologisch völlig haltlose Botschaft ausgesendet werden dürfen, sie seien Infektionstreiber.
4. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen das Schreckbild vor Augen geführt werden dürfen, sie gefährdeten ihre Lehrer, ihre Eltern und ihre Großeltern, wenn sie sich nicht an die Maßnahmen hielten bzw. sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen ließen. Diese „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin war nichts Geringeres als schwarze Pädagogik. Lehrer, die Angst haben, sich bei ihren Schülern anzustecken, sollten schleunigst den Schuldienst quittieren und sich eine Arbeit ohne Kontakt mit Menschen suchen.
5. Niemals hätten Kinder und Jugendliche einer Maskenpflicht unterworfen werden dürfen, ohne vorher die Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit zu überprüfen. Und ich kann es nicht oft genug wiederholen: OP-Masken sind Medizinprodukte zum Fremdschutz vor bakterieller (nicht viraler!) Ansteckung. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung zum Eigenschutz gegen Feinstaub. Die Alltagsmasken, die ursprünglich zu tragen waren, sind für keinerlei irgendwie geartete Schutzfunktion zertifiziert. Schon aus diesen Gründen bedeutete es einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Menschen, das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend zu erklären. Besonders schlimm traf dieser Angriff die Kinder und Jugendlichen.
6. Niemals hätte die Testung symptomloser Schüler für verpflichtend erklärt werden dürfen (§ 25 Abs. 3 IfSG verpflichtet zur Duldung von Abstrich-Tests nur bei mindestens Ansteckungsverdächtigen, und dies auch nur, wenn die Tests durch Beauftragte des Gesundheitsamts durchgeführt werden). Niemals hätte an Schulen mit Testsystemen hantiert werden dürfen, bei denen gefährliche Laborchemikalien zum Einsatz kommen. Und wenn man schon Testnachweise verlangte, hätte wenigstens die DSGVO eingehalten werden müssen: Positiv getestete Schüler hätten davor geschützt werden müssen, dass die Mitschüler davon erfahren (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Schülern bzw. Eltern hätte eine den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung ausgehändigt werden müssen, und es hätte eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stattfinden müssen.
7. Niemals hätten Schüler, die von der Maskenpflicht befreit waren, im Klassenzimmer ans offene Fenster oder hinter eine Plexiglasscheibe platziert werden dürfen! Die damit verbundene Pranger-Wirkung erinnert an das finsterste Mittelalter. Und dabei hatten die betroffenen Schüler nichts verbrochen!
Nein, Herr Direktor, diese menschenverachtenden Verbrechen an den Schülern waren NICHT den Versuch wert! Es war ganz im Gegenteil völlig verantwortungslos, ein solches Maßnahmen-Experiment über den Schülern auszurollen. Die Corona-Maßnahmen an den Schulen waren ein Verbrechen an den Schülern!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
In der gestrigen (12.10.2026) Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag wurde ein Schulleiter befragt, der offenbar auch in einem Lehrerverband tätig ist. Was dieser Schulleiter antwortete
https://www.youtube.com/watch?v=SjE0BwGW5-I
(Zeitstempel 1:11:50 bis 1:17:30), hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die Maßnahmen an den Schulen seien „einen Versuch wert“ gewesen, und die Schüler hätten „Verantwortung füreinander übernommen“, weil sie gemeldet hätten, wenn mit einem Mitschüler etwas nicht stimmt („Verantwortung übernehmen“ ist also das neue Wort für „denunzieren“? Oder was meint der Herr Direktor?).
Für den Herrn Direktor noch einmal zum Mitschreiben:
1. Niemals hätten Kinder und Jugendliche so in Angst und Schrecken vor einem Virus versetzt werden dürfen, das ihnen so gut wie nichts anhaben konnte.
2. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen eingetrichtert werden dürfen, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere.
3. Niemals hätte an Kinder und Jugendliche die epidemiologisch völlig haltlose Botschaft ausgesendet werden dürfen, sie seien Infektionstreiber.
4. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen das Schreckbild vor Augen geführt werden dürfen, sie gefährdeten ihre Lehrer, ihre Eltern und ihre Großeltern, wenn sie sich nicht an die Maßnahmen hielten bzw. sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen ließen. Diese „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin war nichts Geringeres als schwarze Pädagogik. Lehrer, die Angst haben, sich bei ihren Schülern anzustecken, sollten schleunigst den Schuldienst quittieren und sich eine Arbeit ohne Kontakt mit Menschen suchen.
5. Niemals hätten Kinder und Jugendliche einer Maskenpflicht unterworfen werden dürfen, ohne vorher die Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit zu überprüfen. Und ich kann es nicht oft genug wiederholen: OP-Masken sind Medizinprodukte zum Fremdschutz vor bakterieller (nicht viraler!) Ansteckung. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung zum Eigenschutz gegen Feinstaub. Die Alltagsmasken, die ursprünglich zu tragen waren, sind für keinerlei irgendwie geartete Schutzfunktion zertifiziert. Schon aus diesen Gründen bedeutete es einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Menschen, das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend zu erklären. Besonders schlimm traf dieser Angriff die Kinder und Jugendlichen.
6. Niemals hätte die Testung symptomloser Schüler für verpflichtend erklärt werden dürfen (§ 25 Abs. 3 IfSG verpflichtet zur Duldung von Abstrich-Tests nur bei mindestens Ansteckungsverdächtigen, und dies auch nur, wenn die Tests durch Beauftragte des Gesundheitsamts durchgeführt werden). Niemals hätte an Schulen mit Testsystemen hantiert werden dürfen, bei denen gefährliche Laborchemikalien zum Einsatz kommen. Und wenn man schon Testnachweise verlangte, hätte wenigstens die DSGVO eingehalten werden müssen: Positiv getestete Schüler hätten davor geschützt werden müssen, dass die Mitschüler davon erfahren (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Schülern bzw. Eltern hätte eine den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung ausgehändigt werden müssen, und es hätte eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stattfinden müssen.
7. Niemals hätten Schüler, die von der Maskenpflicht befreit waren, im Klassenzimmer ans offene Fenster oder hinter eine Plexiglasscheibe platziert werden dürfen! Die damit verbundene Pranger-Wirkung erinnert an das finsterste Mittelalter. Und dabei hatten die betroffenen Schüler nichts verbrochen!
Nein, Herr Direktor, diese menschenverachtenden Verbrechen an den Schülern waren NICHT den Versuch wert! Es war ganz im Gegenteil völlig verantwortungslos, ein solches Maßnahmen-Experiment über den Schülern auszurollen. Die Corona-Maßnahmen an den Schulen waren ein Verbrechen an den Schülern!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
YouTube
Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie
Anhörung zum Thema „Bildungssystem und die junge Generation
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/anhoerungen/1216862-1216862
https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/anhoerungen/1216862-1216862
Forwarded from IDA informiert
Media is too big
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Ich musste in der Ecke der Klasse sitzen, allein, hinter einer Plexiglaswand. Diese Wand musste ich morgens mit in den Klassenraum tragen und am Nachmittag wieder wegräumen. Oft saß ich am offenen Fenster, auch im Winter, ohne dass ich eine Jacke anbehalten durfte. Es war ja „für den Schutz der anderen.“ Beim Sportunterricht und beim Lauftag im Wald musste ich allein laufen, mit Abstand zur Gruppe, weil ich keine Maske trug.
Vielen Dank an Yukiko-Mathilda für ihren Mut.
Auch wenn viele davon nichts mehr wissen wollen: Was den Kindern angetan wurde, werden sie nicht vergessen.
Quelle: Bundestag - Enquete-Kommission Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
👉Sitzung vom 12.10.2026
www.ida-hd.de
@initiative_demokratie
Vielen Dank an Yukiko-Mathilda für ihren Mut.
Auch wenn viele davon nichts mehr wissen wollen: Was den Kindern angetan wurde, werden sie nicht vergessen.
Quelle: Bundestag - Enquete-Kommission Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
👉Sitzung vom 12.10.2026
www.ida-hd.de
@initiative_demokratie
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 1
Liebe Community,
1987 veröffentlichte Prof. Dr. Ingo Müller ein Buch mit dem Titel „Furchtbare Juristen“. Dieses Buch beschreibt die erschreckende Bereitschaft der Gerichte im Dritten Reich, die NS-Barbarei mit dem (scheinbaren) Mantel der Legalität zu umhüllen und den Hass der NS-Feindbild-Propaganda ungefiltert in ihr richterliches Wirken einfließen zu lassen.
An dieses Buch musste ich denken, als auf dem Magdeburger Friedensfestival vier Ärztinnen und ein Arzt, die dem staatlichen Maskenzwang und der staatlichen Impferpressung ihren medizinischen Sachverstand und ihr medizinisches Ethos entgegensetzten, die Geschichte ihrer – ich muss es leider so drastisch formulieren – juristischen Abschlachtung erzählten.
https://www.youtube.com/watch?v=VOVAeg4VHUo
Ich war Teilnehmer des Diskussionspodiums (sozusagen der Quoten-Jurist 😊), und obwohl ich einige der Schilderungen bereits vorher gekannt hatte, lief es mir während der Veranstaltung eiskalt den Rücken herunter. Wie um alles in der Welt konnten Richter und Staatsanwälte, die in ihrer Ausbildung im Geiste eines liberalen Rechtsstaats unterrichtet wurden, so ein grauenvolles Gesicht zeigen?
Nun muss man eines vorausschicken: Die Richter, die sich an der unerbittlichen Verfolgung kritischer Ärzte beteiligt haben (und bis heute beteiligen), spielen noch bei weitem nicht in der „Liga“ von Roland Freisler & Co – sie haben z.B. weder Todesurteile wegen Verstoßes gegen die Nürnberger Rassengesetze gefällt noch die Zwangssterilisation von Erbkranken angeordnet.
Aber man muss als Richter auch nicht erst solch bestialische Verbrechen begehen oder absegnen, um für das Attribut „furchtbarer Jurist“ in Betracht zu kommen. Richtig ist lediglich, dass allein das Versagen bei der Aufgabe, Gesetzgebung und Exekutive zu kontrollieren, für das besondere persönliche Verdikt „furchtbar“ noch nicht hinreicht: Nicht jeder Jurist, der in seinem Amt (und sei es offensichtlich) versagt hat, ist zugleich auch ein „furchtbarer“ Jurist. Versuchen wir also mit Blick auf die Bedingungen der Corona-Zeit eine Kategorisierung:
Nicht ausreichend für das Verdikt „furchtbar“ ist die juristische Fehlleistung, die sich – obschon sie schlimm genug ist – darin erschöpft, dass ein Jurist
(1) keine (auch noch so gut begründeten) Einwendungen gegen die Verlautbarungen des RKI zuließ und keinen Anstoß daran nahm, dass das RKI den Weisungen eines Ministeriums unterliegt, dessen Führung die Lockdown-, Masken- und Impfzwang-Agenda maßgeblich vorangetrieben hat;
(2) für fachliche Einwände gegen die Corona-Politik und/oder für die Vorstellung, es werde in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen die körperliche Unversehrtheit der Menschen angegriffen, nicht zugänglich war;
(3) die Vorstellung ausblendete, dass die Corona-Politik – was inzwischen liquide beweisbar ist, aber von denen, die es sehen wollten, auch schon sehr frühzeitig erkannt wurde – die von ihnen verhängten Freiheitsbeschränkungen auf vorsätzliche Falschbehauptungen gestützt war.
All dies begründet zwar massives individuelles Versagen, aber noch kein darüberhinausgehendes persönliches Verdikt.
„Furchtbar“ ist ein Jurist aber insbesondere dann, wenn er
(1) sich bei der Verhandlungsführung oder bei der Entscheidungsfindung von Feindbildern leiten lässt;
(2) den mit Rechtszwang ausgeführten Zugriff des Staates auf besonders elementare Freiheitsgewährleistungen über den Wortlaut der von ihm angewendeten Vorschriften noch verstärkt und sich damit zum selbständigen Akteur der Unterdrückung der Menschen erhebt;
(3) an besonders unmenschlichen Maßnahmen mitwirkt oder diese für rechtens erklärt und dabei einen eklatanten Mangel an Empathie offenbart;
(4) die gewaltsame Unterdrückung des Widerstandes gegen die Freiheitseinschränkungen anordnet oder für rechtens erklärt;
(5) oder sich über besonders elementare Rechtsgrundsätze hinwegsetzt und den durch die Maßnahmen Betroffenen existenzbedrohendes Unrecht oder menschenverachtende Demütigung zufügt.
(weiter 👇 Teil 2)
Teil 1
Liebe Community,
1987 veröffentlichte Prof. Dr. Ingo Müller ein Buch mit dem Titel „Furchtbare Juristen“. Dieses Buch beschreibt die erschreckende Bereitschaft der Gerichte im Dritten Reich, die NS-Barbarei mit dem (scheinbaren) Mantel der Legalität zu umhüllen und den Hass der NS-Feindbild-Propaganda ungefiltert in ihr richterliches Wirken einfließen zu lassen.
An dieses Buch musste ich denken, als auf dem Magdeburger Friedensfestival vier Ärztinnen und ein Arzt, die dem staatlichen Maskenzwang und der staatlichen Impferpressung ihren medizinischen Sachverstand und ihr medizinisches Ethos entgegensetzten, die Geschichte ihrer – ich muss es leider so drastisch formulieren – juristischen Abschlachtung erzählten.
https://www.youtube.com/watch?v=VOVAeg4VHUo
Ich war Teilnehmer des Diskussionspodiums (sozusagen der Quoten-Jurist 😊), und obwohl ich einige der Schilderungen bereits vorher gekannt hatte, lief es mir während der Veranstaltung eiskalt den Rücken herunter. Wie um alles in der Welt konnten Richter und Staatsanwälte, die in ihrer Ausbildung im Geiste eines liberalen Rechtsstaats unterrichtet wurden, so ein grauenvolles Gesicht zeigen?
Nun muss man eines vorausschicken: Die Richter, die sich an der unerbittlichen Verfolgung kritischer Ärzte beteiligt haben (und bis heute beteiligen), spielen noch bei weitem nicht in der „Liga“ von Roland Freisler & Co – sie haben z.B. weder Todesurteile wegen Verstoßes gegen die Nürnberger Rassengesetze gefällt noch die Zwangssterilisation von Erbkranken angeordnet.
Aber man muss als Richter auch nicht erst solch bestialische Verbrechen begehen oder absegnen, um für das Attribut „furchtbarer Jurist“ in Betracht zu kommen. Richtig ist lediglich, dass allein das Versagen bei der Aufgabe, Gesetzgebung und Exekutive zu kontrollieren, für das besondere persönliche Verdikt „furchtbar“ noch nicht hinreicht: Nicht jeder Jurist, der in seinem Amt (und sei es offensichtlich) versagt hat, ist zugleich auch ein „furchtbarer“ Jurist. Versuchen wir also mit Blick auf die Bedingungen der Corona-Zeit eine Kategorisierung:
Nicht ausreichend für das Verdikt „furchtbar“ ist die juristische Fehlleistung, die sich – obschon sie schlimm genug ist – darin erschöpft, dass ein Jurist
(1) keine (auch noch so gut begründeten) Einwendungen gegen die Verlautbarungen des RKI zuließ und keinen Anstoß daran nahm, dass das RKI den Weisungen eines Ministeriums unterliegt, dessen Führung die Lockdown-, Masken- und Impfzwang-Agenda maßgeblich vorangetrieben hat;
(2) für fachliche Einwände gegen die Corona-Politik und/oder für die Vorstellung, es werde in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen die körperliche Unversehrtheit der Menschen angegriffen, nicht zugänglich war;
(3) die Vorstellung ausblendete, dass die Corona-Politik – was inzwischen liquide beweisbar ist, aber von denen, die es sehen wollten, auch schon sehr frühzeitig erkannt wurde – die von ihnen verhängten Freiheitsbeschränkungen auf vorsätzliche Falschbehauptungen gestützt war.
All dies begründet zwar massives individuelles Versagen, aber noch kein darüberhinausgehendes persönliches Verdikt.
„Furchtbar“ ist ein Jurist aber insbesondere dann, wenn er
(1) sich bei der Verhandlungsführung oder bei der Entscheidungsfindung von Feindbildern leiten lässt;
(2) den mit Rechtszwang ausgeführten Zugriff des Staates auf besonders elementare Freiheitsgewährleistungen über den Wortlaut der von ihm angewendeten Vorschriften noch verstärkt und sich damit zum selbständigen Akteur der Unterdrückung der Menschen erhebt;
(3) an besonders unmenschlichen Maßnahmen mitwirkt oder diese für rechtens erklärt und dabei einen eklatanten Mangel an Empathie offenbart;
(4) die gewaltsame Unterdrückung des Widerstandes gegen die Freiheitseinschränkungen anordnet oder für rechtens erklärt;
(5) oder sich über besonders elementare Rechtsgrundsätze hinwegsetzt und den durch die Maßnahmen Betroffenen existenzbedrohendes Unrecht oder menschenverachtende Demütigung zufügt.
(weiter 👇 Teil 2)
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Es wird Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Forschung sein, die Charakteristika jenes besonderen Unrechtsmoments zu präzisieren, welches das Attribut „furchtbar“ rechtfertigt. Ich versuche hier eine erste Annäherung. Bei den folgenden Akteuren wird man – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über das Verdikt „furchtbarer Jurist“ nachdenken müssen (ich bin wohlgemerkt in den nachstehenden 13 Beispielsfällen noch nicht endgültig festgelegt):
(1) Richter, die sich einbildeten, sie wüssten besser als die angeklagten Ärzte, wie man die Masken- oder Impfunfähigkeit diagnostiziert, und deshalb jene Ärzte verurteilten, obwohl diese die Patienten nachweislich in deren Anwesenheit untersucht hatten. Die Art und Weise, wie kritische Ärzte dafür verfolgt wurden, dass sie der polit-medialen Lügenpropaganda ihr medizinisches Fachwissen und ihr persönliches Gewissen entgegensetzten, muss bei der juristischen Aufarbeitung der Corona-Zeit ganz oben stehen.
(2) ein Staatsanwalt, der ein Maskenattest für unrichtig hielt, welches der angeklagte Arzt für eine Patientin ausgestellt hatte, die sexuellen Missbrauch hatte erleben müssen: Jener Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer und – nachdem jener Arzt freigesprochen worden war – nachfolgend auch in der Revisionsbegründung vorgetragen, der Arzt hätte der Patienten keine Maskenuntauglichkeit attestieren, sondern eine Psychotherapie verordnen müssen (mit dem Ziel, dass sie irgendwann wieder eine Maske tragen kann?). Diesen Fall habe ich selbst vor Gericht erlebt.
(3) Richter, die in einem Strafverfahren wegen angeblich falscher Impfbescheinigungen Geständnisse verwerteten, die die Polizei bei den Patienten des angeklagten Arztes regelrecht erpresst hatte (das ist in einem Verfahren passiert, an dem ich selbst nicht mitgewirkt habe, über das mir aber während des laufenden Prozesses von der Verteidigung intensiv berichtet wurde).
(4) eine Richterin, die, nachdem die Verteidigung einen Befangenheitsantrag angekündigt hat, kurzerhand die mündliche Verhandlung schließt und den Verteidigern droht, sie mithilfe des Wachschutzes aus dem Gerichtssaal zu entfernen (auch das habe ich selbst erlebt). Verhandelt werden sollte die Anklage gegen eine einer Frau, die sich angeblich einen falschen Impfausweis hatte ausstellen lassen. Als die Verteidigung vortrug, was für ein Nebenwirkungsprofil die Chargen in jenem Impfausweis auf dem Portal „How Bad Is My Batch?“ aufweist, erklärte die Richterin, darauf lasse sie sich nicht ein. Die Stellung des Befangenheitsantrags torpedierte sie auf die beschriebene Weise.
(5) eine Oberstaatsanwältin in Bayern, die in einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache wegen angeblichen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auf einer Corona-Demo deutlich machte, dass sie die Gesundheit des Einzelnen eiskalt auf dem Altar kollektiver Gesundheit zu opfern bereit ist. Der Betroffene (so nennt man den Angeklagten im Bußgeldverfahren) hatte das Attest erhalten, weil er eine Trichterbrust und dadurch bedingt ein erheblich reduziertes Lungenvolumen hat. In der erstinstanzlichen Verhandlung war er auch bereit gewesen, das nachzuweisen, doch interessierte sich das Gericht nicht dafür. Auf das Vorbringen der Rechtsbeschwerde, die Gesundheit des Betroffenen sei keinen Deut weniger wert als die Gesundheit jener, die er vielleicht mir irgendwas anstecke, erwiderte jene Oberstaatsanwältin, die Maskenpflicht diene der Eindämmung des Virus; demgegenüber hätten die Interessen des Betroffenen zurückzutreten (auch diesen Fall habe ich selbst erlebt). Im Klartext bedeutet dies: Soll der Betroffene doch unter der Maske verrecken, Hauptsache, er steckt niemanden an. Eine solche Argumentation bedeutet zivilisatorisch den Rückfall ins finsterste Mittelalter.
(weiter 👇 Teil 3)
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Es wird Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Forschung sein, die Charakteristika jenes besonderen Unrechtsmoments zu präzisieren, welches das Attribut „furchtbar“ rechtfertigt. Ich versuche hier eine erste Annäherung. Bei den folgenden Akteuren wird man – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über das Verdikt „furchtbarer Jurist“ nachdenken müssen (ich bin wohlgemerkt in den nachstehenden 13 Beispielsfällen noch nicht endgültig festgelegt):
(1) Richter, die sich einbildeten, sie wüssten besser als die angeklagten Ärzte, wie man die Masken- oder Impfunfähigkeit diagnostiziert, und deshalb jene Ärzte verurteilten, obwohl diese die Patienten nachweislich in deren Anwesenheit untersucht hatten. Die Art und Weise, wie kritische Ärzte dafür verfolgt wurden, dass sie der polit-medialen Lügenpropaganda ihr medizinisches Fachwissen und ihr persönliches Gewissen entgegensetzten, muss bei der juristischen Aufarbeitung der Corona-Zeit ganz oben stehen.
(2) ein Staatsanwalt, der ein Maskenattest für unrichtig hielt, welches der angeklagte Arzt für eine Patientin ausgestellt hatte, die sexuellen Missbrauch hatte erleben müssen: Jener Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer und – nachdem jener Arzt freigesprochen worden war – nachfolgend auch in der Revisionsbegründung vorgetragen, der Arzt hätte der Patienten keine Maskenuntauglichkeit attestieren, sondern eine Psychotherapie verordnen müssen (mit dem Ziel, dass sie irgendwann wieder eine Maske tragen kann?). Diesen Fall habe ich selbst vor Gericht erlebt.
(3) Richter, die in einem Strafverfahren wegen angeblich falscher Impfbescheinigungen Geständnisse verwerteten, die die Polizei bei den Patienten des angeklagten Arztes regelrecht erpresst hatte (das ist in einem Verfahren passiert, an dem ich selbst nicht mitgewirkt habe, über das mir aber während des laufenden Prozesses von der Verteidigung intensiv berichtet wurde).
(4) eine Richterin, die, nachdem die Verteidigung einen Befangenheitsantrag angekündigt hat, kurzerhand die mündliche Verhandlung schließt und den Verteidigern droht, sie mithilfe des Wachschutzes aus dem Gerichtssaal zu entfernen (auch das habe ich selbst erlebt). Verhandelt werden sollte die Anklage gegen eine einer Frau, die sich angeblich einen falschen Impfausweis hatte ausstellen lassen. Als die Verteidigung vortrug, was für ein Nebenwirkungsprofil die Chargen in jenem Impfausweis auf dem Portal „How Bad Is My Batch?“ aufweist, erklärte die Richterin, darauf lasse sie sich nicht ein. Die Stellung des Befangenheitsantrags torpedierte sie auf die beschriebene Weise.
(5) eine Oberstaatsanwältin in Bayern, die in einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache wegen angeblichen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auf einer Corona-Demo deutlich machte, dass sie die Gesundheit des Einzelnen eiskalt auf dem Altar kollektiver Gesundheit zu opfern bereit ist. Der Betroffene (so nennt man den Angeklagten im Bußgeldverfahren) hatte das Attest erhalten, weil er eine Trichterbrust und dadurch bedingt ein erheblich reduziertes Lungenvolumen hat. In der erstinstanzlichen Verhandlung war er auch bereit gewesen, das nachzuweisen, doch interessierte sich das Gericht nicht dafür. Auf das Vorbringen der Rechtsbeschwerde, die Gesundheit des Betroffenen sei keinen Deut weniger wert als die Gesundheit jener, die er vielleicht mir irgendwas anstecke, erwiderte jene Oberstaatsanwältin, die Maskenpflicht diene der Eindämmung des Virus; demgegenüber hätten die Interessen des Betroffenen zurückzutreten (auch diesen Fall habe ich selbst erlebt). Im Klartext bedeutet dies: Soll der Betroffene doch unter der Maske verrecken, Hauptsache, er steckt niemanden an. Eine solche Argumentation bedeutet zivilisatorisch den Rückfall ins finsterste Mittelalter.
(weiter 👇 Teil 3)
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)
(6) jene Verwaltungsrichter, die – ohne dass der Wortlaut der Corona-Verordnungen dazu gezwungen hätte – urteilten, ein Maskenattest müsse eine Diagnose enthalten (erstmals VG Würzburg v. 16.9.2020 – W 8 E 20.1301). Man stelle sich eine Frau vor, die deshalb keine Maske tragen kann, weil dies das Trauma einer früher erlebten Vergewaltigung wieder hervorholen würde. Soll eine solche Frau jedem Marktleiter und jedem Polizisten dieses schlimme Erlebnis allein durch das Vorzeigen des Maskenattestes offenbaren müssen? Im Prinzip haben jene Verwaltungsrichter versucht, den letzten Ausweg aus der Maskenpflicht zuzuschütten, den die Corona-Verordnungen zunächst noch eröffnet hatten – indem sie die Ergreifung dieses Auswegs an unzumutbare Bedingungen knüpften. Das hat mit Infektionsschutz nichts zu tun. Das ist das Einfordern von strammem, blindem Kadavergehorsam. Und das Argument, der Adressat des Attests müsse ja dessen Validität prüfen können, ist ein Scheinargument. Denn die Überprüfung eines Attests ist ihrerseits Ausübung der ärztlichen Heilkunde und erfordert daher eine Approbation – über die Marktleiter, Polizisten und Lehrkräfte nicht verfügen.
(7) jene Verwaltungsrichter, die es allen Ernstes für rechtens hielten, dass Kinder und Jugendliche an den Schulen stundenlang ohne Unterbrechung eine Maske tragen mussten (statt Vieler OVG Münster v. 9.3.2021 – 13 B 266/21.NE; v. 6.5.2021 – 13 B 619/21.NE). Ohne überhaupt zu fragen, welche körperlichen Auswirkungen es auf die Schüler hat, wenn sie stundenlang nicht frei atmen können. Ohne zu reflektieren, wie es sich pädagogisch auswirkt, wenn die Schüler die Mimik ihrer Mitschüler nicht mehr beobachten können. Ohne daran zu denken, wie die Seelen der Kinder gequält werden, wenn ihnen mittels schwarzer Pädagogik Tag für Tag eingetrichtert wird, sie seien allein durch ihr Dasein eine Gefahr für ihre Mitmenschen und insbesondere für ihre Großeltern. Ohne sich darum zu scheren, wie die Schüler mittels Maskenpflicht stramm auf Befehl und Gehorsam konditioniert werden – konträr zu den gesetzlich festgelegten Zwecken des Schulunterrichts.
(8) jene Richter am Bundesverfassungsgericht, die die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht für verfassungskonform erklärten mit der Begründung, wer die Injektion nicht wolle, müsse dann halt seinen Job hinschmeißen (Beschluss vom 27.4.2022 – 1 BvR 2649/21). Das BVerfG scherte sich nicht darum, dass die klinischen Studien über jene Injektionen zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren, also ein Medikamenten-Experiment über der Menschheit ausgerollt wurde. Das BVerfG kümmerte es auch nicht, dass Fremdschutz – der tragende Grund für die Einführung der Impfnachweispflicht – niemals Gegenstand der klinischen Studien gewesen ist. Das BVerfG setzte sich außerdem darüber hinweg, dass jemand, der unter den Druck gesetzt wird „Spritze oder raus aus dem Job!“, ab diesem Moment überhaupt nicht mehr wirksam in eine Impfung einwilligen kann. Das Grundgesetz ist in kaum eine Corona-Entscheidung der deutschen Gerichte so respektlos mit Füßen getreten worden wie im Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht.
(9) jene Verwaltungsrichter in Leipzig, die es im ersten Lockdown für rechtens erklärten, dass eine Klinik unter Ausübung ihres Hausrechts ein Kreißsaal-Verbot für werdende Väter verhängte – die daher ihren Partnerinnen während der Geburt ihrer jeweiligen gemeinsamen Kinder nicht beistehen konnten (Beschluss vom 09.04.2020 – 7 L 192/20). Das war nichts als menschliche Grausamkeit unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes.
(weiter 👆 Teil 4)
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)
(6) jene Verwaltungsrichter, die – ohne dass der Wortlaut der Corona-Verordnungen dazu gezwungen hätte – urteilten, ein Maskenattest müsse eine Diagnose enthalten (erstmals VG Würzburg v. 16.9.2020 – W 8 E 20.1301). Man stelle sich eine Frau vor, die deshalb keine Maske tragen kann, weil dies das Trauma einer früher erlebten Vergewaltigung wieder hervorholen würde. Soll eine solche Frau jedem Marktleiter und jedem Polizisten dieses schlimme Erlebnis allein durch das Vorzeigen des Maskenattestes offenbaren müssen? Im Prinzip haben jene Verwaltungsrichter versucht, den letzten Ausweg aus der Maskenpflicht zuzuschütten, den die Corona-Verordnungen zunächst noch eröffnet hatten – indem sie die Ergreifung dieses Auswegs an unzumutbare Bedingungen knüpften. Das hat mit Infektionsschutz nichts zu tun. Das ist das Einfordern von strammem, blindem Kadavergehorsam. Und das Argument, der Adressat des Attests müsse ja dessen Validität prüfen können, ist ein Scheinargument. Denn die Überprüfung eines Attests ist ihrerseits Ausübung der ärztlichen Heilkunde und erfordert daher eine Approbation – über die Marktleiter, Polizisten und Lehrkräfte nicht verfügen.
(7) jene Verwaltungsrichter, die es allen Ernstes für rechtens hielten, dass Kinder und Jugendliche an den Schulen stundenlang ohne Unterbrechung eine Maske tragen mussten (statt Vieler OVG Münster v. 9.3.2021 – 13 B 266/21.NE; v. 6.5.2021 – 13 B 619/21.NE). Ohne überhaupt zu fragen, welche körperlichen Auswirkungen es auf die Schüler hat, wenn sie stundenlang nicht frei atmen können. Ohne zu reflektieren, wie es sich pädagogisch auswirkt, wenn die Schüler die Mimik ihrer Mitschüler nicht mehr beobachten können. Ohne daran zu denken, wie die Seelen der Kinder gequält werden, wenn ihnen mittels schwarzer Pädagogik Tag für Tag eingetrichtert wird, sie seien allein durch ihr Dasein eine Gefahr für ihre Mitmenschen und insbesondere für ihre Großeltern. Ohne sich darum zu scheren, wie die Schüler mittels Maskenpflicht stramm auf Befehl und Gehorsam konditioniert werden – konträr zu den gesetzlich festgelegten Zwecken des Schulunterrichts.
(8) jene Richter am Bundesverfassungsgericht, die die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht für verfassungskonform erklärten mit der Begründung, wer die Injektion nicht wolle, müsse dann halt seinen Job hinschmeißen (Beschluss vom 27.4.2022 – 1 BvR 2649/21). Das BVerfG scherte sich nicht darum, dass die klinischen Studien über jene Injektionen zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren, also ein Medikamenten-Experiment über der Menschheit ausgerollt wurde. Das BVerfG kümmerte es auch nicht, dass Fremdschutz – der tragende Grund für die Einführung der Impfnachweispflicht – niemals Gegenstand der klinischen Studien gewesen ist. Das BVerfG setzte sich außerdem darüber hinweg, dass jemand, der unter den Druck gesetzt wird „Spritze oder raus aus dem Job!“, ab diesem Moment überhaupt nicht mehr wirksam in eine Impfung einwilligen kann. Das Grundgesetz ist in kaum eine Corona-Entscheidung der deutschen Gerichte so respektlos mit Füßen getreten worden wie im Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht.
(9) jene Verwaltungsrichter in Leipzig, die es im ersten Lockdown für rechtens erklärten, dass eine Klinik unter Ausübung ihres Hausrechts ein Kreißsaal-Verbot für werdende Väter verhängte – die daher ihren Partnerinnen während der Geburt ihrer jeweiligen gemeinsamen Kinder nicht beistehen konnten (Beschluss vom 09.04.2020 – 7 L 192/20). Das war nichts als menschliche Grausamkeit unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes.
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 4 (Fortsetzung von 👆 Teil 3)
(10) ein Amtsrichter, der eine Angeklagte in erster Instanz wegen der angeblichen Herstellung dreier gefälschter negativer Corona-Testzertifikate verurteilte, dabei im Strafmaß noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und der Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorwarf: „Wegen Leuten wie Ihnen waren wir jahrelang gefährdet und monatelang eingesperrt!“ So die glaubhafte Darstellung einer Mandantin. Jene Mandantin hatte ich in erster Instanz noch nicht vertreten (ich war also bei der vorstehenden Urteilsverkündung selbst nicht dabei), vereidigte sie dann aber in der Berufungsinstanz. Dort trafen wir dann zum Glück auf einen sehr vernünftigen Vorsitzenden Richter der Berufungskammer und konnten das Verfahren einem deutlich günstigeren Ausgang zuführen.
(11) Rechtsgelehrte, die medial mit dem Brustton der Überzeugung verkündeten, Ungeimpfte dürften nicht mehr vor die Haustür treten, im Falle einer COVID-19-Erkrankung keinen Krankenversicherungsschutz mehr genießen, müssten sich bei einer Triage hinten anstellen und seien im Falle einer allgemeinen Impfpflicht mit Polizeizwang zur Spritze zu führen. Staatsrechtslehrer, die solche Botschaften verkünden, haben den liberalen Ansatz des Grundgesetzes schlicht nicht verstanden. Und sie sind die Primärtugend eines jeden Juristen, nämlich auch die andere Seite zu hören (hier: die Sorgen jener, die den Injektionen nicht trauten), zur Gänze schuldig geblieben.
(12) jene Richter und Staatsanwälte, die sich an der Verfolgung und Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar beteiligt haben (LG Erfurt v. 23.8.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21; BGH v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Christian Dettmar hatte in seinem Beschluss vom 8.4.2021 – 9 D 148/21 die Wahrheit ausgesprochen – nämlich dass die Masken- und Testpflicht an den Schulen das Kindeswohl gefährdet. Inhaltlich hatte die Strafjustiz seiner gut begründeten Entscheidung nichts entgegenzusetzen. Also erfand sie angebliche Verfahrensfehler.
(13) jene Richter am Bundesverwaltungsgericht, die mit Beschluss vom 7.7.2022 – 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 die Wehrbeschwerden zweier Bundeswehrsoldaten gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basisimpfschema der Bundeswehr zurückwiesen und dabei das Ergebnis der Beweisaufnahme in ihr Gegenteil verkehrten.
Ganz sicher ist die Deutungshöhe „furchtbarer Jurist“ bei jenen Richtern erreicht, die mit ihrer Art der Verfahrensführung den medial propagierten Hass auf Kritiker der Corona-Politik ungefiltert auf die jeweils angeklagten Ärzte projizierten. Wenn Ärzte, die niemandem etwas zuleide getan haben, in den Gerichtssaal geführt werden wie Schwerverbrecher, und wenn man bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Zinnober veranstaltet, als würde hier gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Terrorzelle verhandelt, lässt sich das nicht anders erklären denn als Versuch, die angeklagten Ärzte schon vor der Urteilsverkündung öffentlich zu demütigen und vorzuführen. Wenn ich mir anhöre, unter welchen Bedingungen Bianca Witzschels Verhandlungen stattgefunden haben, bleibt mir nur eine Interpretation: Die Verurteilung von Bianca Witzschel stand vom ersten Verhandlungstag an fest und wurde mit jedem weiteren Verhandlungstag öffentlich zelebriert. Ja, Richter, die sich zu so etwas hinreißen lassen, sind furchtbare Juristen.
Ich habe meinen vorstehenden Überlegungen ein eher restriktives Verständnis des „furchtbaren Juristen“ zugrunde gelegt. Prof. Dr. Michael Stolleis griff bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag von Rheinland-Pfalz (Plenarprotokoll 17/50 vom 27.1.2018) das Werk von Ingo Müller auf und charakterisierte den „furchtbaren Juristen“ wie folgt:
„‚Furchtbare Juristen‘ sind nicht in erster Linie die kleinen und großen Freislers, sondern die gesichtslosen Schatten, die Sekretäre der Macht, die alles zu begründen vermögen. Es sind die Juristen, die das reibungslose Funktionieren der Maschinerie garantieren.“
Und an späterer Stelle:
(weiter 👇 Teil 5)
Teil 4 (Fortsetzung von 👆 Teil 3)
(10) ein Amtsrichter, der eine Angeklagte in erster Instanz wegen der angeblichen Herstellung dreier gefälschter negativer Corona-Testzertifikate verurteilte, dabei im Strafmaß noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und der Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorwarf: „Wegen Leuten wie Ihnen waren wir jahrelang gefährdet und monatelang eingesperrt!“ So die glaubhafte Darstellung einer Mandantin. Jene Mandantin hatte ich in erster Instanz noch nicht vertreten (ich war also bei der vorstehenden Urteilsverkündung selbst nicht dabei), vereidigte sie dann aber in der Berufungsinstanz. Dort trafen wir dann zum Glück auf einen sehr vernünftigen Vorsitzenden Richter der Berufungskammer und konnten das Verfahren einem deutlich günstigeren Ausgang zuführen.
(11) Rechtsgelehrte, die medial mit dem Brustton der Überzeugung verkündeten, Ungeimpfte dürften nicht mehr vor die Haustür treten, im Falle einer COVID-19-Erkrankung keinen Krankenversicherungsschutz mehr genießen, müssten sich bei einer Triage hinten anstellen und seien im Falle einer allgemeinen Impfpflicht mit Polizeizwang zur Spritze zu führen. Staatsrechtslehrer, die solche Botschaften verkünden, haben den liberalen Ansatz des Grundgesetzes schlicht nicht verstanden. Und sie sind die Primärtugend eines jeden Juristen, nämlich auch die andere Seite zu hören (hier: die Sorgen jener, die den Injektionen nicht trauten), zur Gänze schuldig geblieben.
(12) jene Richter und Staatsanwälte, die sich an der Verfolgung und Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar beteiligt haben (LG Erfurt v. 23.8.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21; BGH v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Christian Dettmar hatte in seinem Beschluss vom 8.4.2021 – 9 D 148/21 die Wahrheit ausgesprochen – nämlich dass die Masken- und Testpflicht an den Schulen das Kindeswohl gefährdet. Inhaltlich hatte die Strafjustiz seiner gut begründeten Entscheidung nichts entgegenzusetzen. Also erfand sie angebliche Verfahrensfehler.
(13) jene Richter am Bundesverwaltungsgericht, die mit Beschluss vom 7.7.2022 – 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 die Wehrbeschwerden zweier Bundeswehrsoldaten gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basisimpfschema der Bundeswehr zurückwiesen und dabei das Ergebnis der Beweisaufnahme in ihr Gegenteil verkehrten.
Ganz sicher ist die Deutungshöhe „furchtbarer Jurist“ bei jenen Richtern erreicht, die mit ihrer Art der Verfahrensführung den medial propagierten Hass auf Kritiker der Corona-Politik ungefiltert auf die jeweils angeklagten Ärzte projizierten. Wenn Ärzte, die niemandem etwas zuleide getan haben, in den Gerichtssaal geführt werden wie Schwerverbrecher, und wenn man bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Zinnober veranstaltet, als würde hier gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Terrorzelle verhandelt, lässt sich das nicht anders erklären denn als Versuch, die angeklagten Ärzte schon vor der Urteilsverkündung öffentlich zu demütigen und vorzuführen. Wenn ich mir anhöre, unter welchen Bedingungen Bianca Witzschels Verhandlungen stattgefunden haben, bleibt mir nur eine Interpretation: Die Verurteilung von Bianca Witzschel stand vom ersten Verhandlungstag an fest und wurde mit jedem weiteren Verhandlungstag öffentlich zelebriert. Ja, Richter, die sich zu so etwas hinreißen lassen, sind furchtbare Juristen.
Ich habe meinen vorstehenden Überlegungen ein eher restriktives Verständnis des „furchtbaren Juristen“ zugrunde gelegt. Prof. Dr. Michael Stolleis griff bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag von Rheinland-Pfalz (Plenarprotokoll 17/50 vom 27.1.2018) das Werk von Ingo Müller auf und charakterisierte den „furchtbaren Juristen“ wie folgt:
„‚Furchtbare Juristen‘ sind nicht in erster Linie die kleinen und großen Freislers, sondern die gesichtslosen Schatten, die Sekretäre der Macht, die alles zu begründen vermögen. Es sind die Juristen, die das reibungslose Funktionieren der Maschinerie garantieren.“
Und an späterer Stelle:
(weiter 👇 Teil 5)
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 5 (Fortsetzung von 👆 Teil 4)
„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“
Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.
Rechtsstaatliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Teil 5 (Fortsetzung von 👆 Teil 4)
„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“
Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.
Rechtsstaatliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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#MdFF26 - Talk: Verfolgte Mutärzte berichten
Rückschau Corona-Pandemie - Erfahrungen der Ärzteschaft in Deutschland
"Die Maskenpflicht war verfassungswidrig und hätte NICHT in Kraft gesetzt werden dürfen. Ärzte, die Atteste ausgestellt haben, sind Bürgern zu Hilfe gekommen, die sich einer verfassungswidrigen…
"Die Maskenpflicht war verfassungswidrig und hätte NICHT in Kraft gesetzt werden dürfen. Ärzte, die Atteste ausgestellt haben, sind Bürgern zu Hilfe gekommen, die sich einer verfassungswidrigen…
Forwarded from AUF1
Media is too big
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💥 Mut-Ärztin Bianca Witzschel: Ärzte müssen offen sprechen!
Vertuscht! Die Verfolgung mutiger Ärzte seit der Corona-Zeit dauert bis heute an. Dr. Bianca Witzschel saß knapp zwei Jahre in Haft – weil sie Maskenatteste ausgestellt hatte.
Die mutigen Ärzte müssen rehabilitiert werden, sagt sie im exklusiven Gespräch mit AUF1. Auch Bianca Witzschel ist Teilnehmerin bei der Mutärzte-Tagung im Fichtelgebirge.
AUF1 ist vor Ort.
🔥 Wie brutal die mutigen Ärzte seit der Corona-Zeit verfolgt werden, sehen Sie in der großen AUF1-Ärzte-Doku „Corona-Helden: Wir vergessen euch nicht“:
https://auf1.tv/corona-helden-wir-vergessen-euch-nicht/doku-corona-helden-gejagt-gehetzt-geaechtet-wir-vergessen-euch-nicht
Vertuscht! Die Verfolgung mutiger Ärzte seit der Corona-Zeit dauert bis heute an. Dr. Bianca Witzschel saß knapp zwei Jahre in Haft – weil sie Maskenatteste ausgestellt hatte.
Die mutigen Ärzte müssen rehabilitiert werden, sagt sie im exklusiven Gespräch mit AUF1. Auch Bianca Witzschel ist Teilnehmerin bei der Mutärzte-Tagung im Fichtelgebirge.
AUF1 ist vor Ort.
🔥 Wie brutal die mutigen Ärzte seit der Corona-Zeit verfolgt werden, sehen Sie in der großen AUF1-Ärzte-Doku „Corona-Helden: Wir vergessen euch nicht“:
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Kinder – Spielbälle menschenverachtender Politik?
Kinder – Spielbälle menschenverachtender Politik?
Forwarded from Dr. Maria Hubmer-Mogg - MAHUMO
Lockdown sogar bei negativem Test?😷Neue Covid-Panik in Großbritannien
In Großbritannien wird aktuell eine neue Corona-Panik vorbereitet. Mehrere Medien, darunter „Cambridge News“, empfehlen, bei entsprechenden Beschwerden mehrere Tage zu Hause zu bleiben. Selbst bei einem negativen Corona-Test!
In den sozialen Medien stößt das auf Kritik. Ein Nutzer kommentiert wörtlich: „Sie greifen sogar wieder die Behauptung auf, dass ‚das Fehlen von Symptomen‘ eines der Symptome ist.“
Zugleich wird erneut zum Maskentragen und zur Covid-Injektion aufgerufen.
https://t.me/DrMariaHubmerMoggMAHUMO
In Großbritannien wird aktuell eine neue Corona-Panik vorbereitet. Mehrere Medien, darunter „Cambridge News“, empfehlen, bei entsprechenden Beschwerden mehrere Tage zu Hause zu bleiben. Selbst bei einem negativen Corona-Test!
In den sozialen Medien stößt das auf Kritik. Ein Nutzer kommentiert wörtlich: „Sie greifen sogar wieder die Behauptung auf, dass ‚das Fehlen von Symptomen‘ eines der Symptome ist.“
Zugleich wird erneut zum Maskentragen und zur Covid-Injektion aufgerufen.
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Forwarded from Report24.news
Ungeimpfte aus Geschäften ausgesperrt, Kinder zum Maskentragen gezwungen, private Treffen streng reglementiert: Die Corona-Politik der vergangenen Jahre soll in Sachsen-Anhalt parlamentarisch aufgearbeitet werden. AfD und BSW haben sich auf einen Untersuchungsausschuss verständigt und verfügen gemeinsam über die nötige Mehrheit. Die AfD will die damaligen Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen, das BSW fordert eine Rehabilitierung zu Unrecht benachteiligter Bürger. Für die früheren Regierungsmitglieder könnten damit unangenehme Befragungen anstehen.
Artikel hier lesen: https://report24.news/sachsen-anhalt-mehrheit-vorhanden-afd-und-bsw-arbeiten-fuer-corona-aufarbeitung-zusammen/?feed_id=63516
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Report24
Sachsen-Anhalt: Gemeinsame Mehrheit - AfD und BSW arbeiten für Corona-Aufarbeitung zusammen
Die Corona-Politik der vergangenen Jahre soll in Sachsen-Anhalt parlamentarisch aufgearbeitet werden. AfD und BSW haben sich verständigt.
Forwarded from reitschuster.de
In Madrid 24 Jahre Haft – in Berlin Fraktionsvorsitz.
Maskenskandal: Millionen-Provisionen, Milliarden im Ofen.
Er war die rechte Hand des Premiers, heute sitzt er in der Zelle. Bei uns endete die Geschichte ganz anders, mit einem Satz der Justiz, den man zweimal lesen muss. Es wird Sie wütend machen. So wie mich.
https://reitschuster.de/post/in-madrid-24-jahre-haft-in-berlin-fraktionsvorsitz/
Maskenskandal: Millionen-Provisionen, Milliarden im Ofen.
Er war die rechte Hand des Premiers, heute sitzt er in der Zelle. Bei uns endete die Geschichte ganz anders, mit einem Satz der Justiz, den man zweimal lesen muss. Es wird Sie wütend machen. So wie mich.
https://reitschuster.de/post/in-madrid-24-jahre-haft-in-berlin-fraktionsvorsitz/