Care4Truth — Masken tragen; ein Risiko?
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Interdisziplinäres Team — Hier werden unsere Arbeiten und Stellungnahmen veröffentlicht.

Zudem werden Berichte zum Thema Hygiene-, Schutzmasken hier für alle gesammelt.
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Etwas, das den meisten hier einleuchtet. Trotzdem muss es immer wieder gesagt werden. Selbst beim WDR...
Forwarded from RPP Institut - Offiziell
Experte im SWR:

„Ich persönlich glaube, dass diese FFP2-Masken überbewertet werden. Man glaubt sich in einer Sicherheit, die aber diese Masken nicht geben können. Wenn man sie länger trägt, atmet man nicht durch die Maske, sondern hauptsächlich an der Maske vorbei. Das wäre sonst viel zu anstrengend, wenn man über längere Zeit durch dieses Maskenmaterial atmen müsste.“

„Wissenschaftlich macht das überhaupt keinen Sinn, Masken im Freien zu tragen. Der Kontakt im Freien reicht selten aus, um sich zu infizieren. Man müsste sich 15 Minuten sehr eng gegenüberstehen und sich quasi in der Aerosol-Wolke des Gegenüber befinden. Dann kann man sich unter Umständen infizieren. Aber beim Vorbeigehen, Vorbeijoggen oder Radfahren ist die Kontaktzeit einfach viel zu gering, als dass man sich anstecken könnte.“

https://www.swr.de/swr1/rp/aerosol-experte-scheuch-100.html
Und einmal mehr kommt es Monate nach der Warnung durch andere und uns, zur gleichen Betrachtungsweise...

Die Frage ist: WIESO REDET NIEMAND VON DEN KINDERN?!
Forwarded from Multipolar Magazin
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KRANKENHAUSHYGIENE: FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt – Auszug: „Der Beschluss des Berliner Senats eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der DGKH sehr kritisch gesehen und bedarf dringend der Überprüfung. Er gefährdet mehr als dass er nützt. Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals. FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz. (…) Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung. (…) Darüber hinaus erfordert eine korrekt getragene FFP2-Maske, die dem Gesicht eng anliegt, eine erhebliche Atemarbeit, die bereits bei geringer Anstrengung spürbar und bei stärkerer körperlicher Belastung deutlich beeinträchtigend wird und zu Luftnot führt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verleitet diese Atemerschwernis zum falschen Tragen und zum Atmen durch die Leckagen. Dies betrifft besonders ältere Personen und Personen mit Lungen- oder Herzerkrankungen. (…) Der Beschluss des Berliner Senats zu einem FFP2-Masken-Tragegebot gefährdet die Bevölkerung.“
➠ https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/824

Hinweis via MultiPolar Magazin
❗️Gerichtsurteil — erstmals wurden Experten angehört, welche teilweise auch in unserer Arbeit erschienen sind, Resultat gibt Hoffnung ❗️

Das Weimarer Urteil bestimmt über die besagte Schule:

- sofortige Aufhebung der Maskenpflicht und Distanzregelungen für Kinder

- stopp der Massentests in der Schule

- vieles mehr...

Das Dokument lohnt sich, auf dass die Kinder und Jugendlichen bald befreit werden!

👇🏼👇🏼👇🏼
Update:

Nun ist es offiziell, Gerichtsurteil rechtskräftig und unanfechtbar:

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar

Wichtig:

- Gerichtsurteil gilt nur für die von der Klage betroffenen Schulen

- Trotzdem wichtiger Schritt vorwärts und verwendbar für Diskussionen und Aufklärungen!
Es scheint als wäre der Stein ins Rollen gekommen, lasst uns hoffen 👍🏽
‼️‼️SPEKTAKULÄRER BESCHLUSS

Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht in der Schule verfassungswidrig

Das Amtsgericht Weilheim kam nach Anhörung von Experten zu dem Ergebnis, dass es keine Belege dafür gibt, dass Gesichtsmasken das Infektionsrisiko senken können - und hob die Maskenpflicht für die Betroffene des Verfahrens auf. Lesen Sie hier den ganzen Beschluss, der TE exklusiv vorliegt.

Das Amtsgericht Weilheim erteilte in einem Verfahren über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einer Realschule eine einstweilige Anordnung zugunsten der Betroffenen:

„Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ heißt es in dem TE exklusiv vorliegenden Beschluss

Das Gericht holte zu dieser Entscheidung umfassende Sachverständigenmeinungen ein. Aufgrund einer Begutachtung durch den Psychologieprofessor Christof Kuhbandner, kam man zu dem Ergebnis,

‼️"dass von den Gesichtsmasken für Kinder eine erhebliche Gefährdung deren geistigen und körperlichen Wohles ausgehen kann.“ Kuhbandner führte u.a. aus, dass 68 Prozent der Kinder Beeinträchtigungen durch das Maskentragen klagen. Außerdem könne es zu einem „ Maskenmund“ kommen, der mit Erkrankungen wie Karies, Mundgeruch und Zahnfleischentzündungen einhergehe. Dazu kämen Folgen für die Entwicklung der Kinder durch die Störung der nonverbalen Kommunikation.‼️

Zwar zunächst nur für die Betroffenen und nicht insgesamt, dennoch führt das Gericht aus:

‼️‼️"Es muss jedoch allen, die den Beschluss und insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner kennen, klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift. […]  

Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betroffenen Kindes zur Folge hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen gewesen.“‼️‼️

Nach dem Urteil in Weimar vor wenigen Tagen ist das ein neuer Schlag gegen die ausufernden Corona-Restriktionen der Politik. Es zeigt einmal mehr, wie weit sich die deutsche Politik in eine rechtliche Grauzone begeben hat und wie bedenkenlos man fundamentale Grundrechte einschränkt.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht-in-der-schule-verfassungswidrig/

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Und der Stein rollt weiter...

Rolle, Rolle weiter!
Forwarded from Neustart Jetzt
🔥🔥👍 Nächstes Gericht: Testpflicht an Schulen in Sachsen-Anhalt gestoppt. 🔥

"Weimar, dann Weilheim, jetzt Magdeburg. Die Justiz hat der Zeit mächtig mit den rechtswidrigen Verordnungen von Bund und Land zu kämpfen.

Ein Elternpaar aus Osterburg ging für ihr Grundschulkind vor Gericht. Die Richter gaben dem Eilantrag heute statt:

Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg: "Die Verpflichtung zur Zurückweisung von Personen, die sich einem Corona-Schnelltest nicht stellen wollen, wird aufgrund dieser heute ergangenen Einzelfallentscheidung eines Verwaltungsgerichtes bis zur Verkündung einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesetzt."..."

⚠️ Quelle:
Verwaltungsgericht Magdeburg
AZ: 7 B 80/21 MD

#Urteil #Corona #Gerichtsurteil #Testpflicht #Jawoll

#SageNEIN #IchSpieleNichtMit #GameOver #Stop #StehAuf
#DeutschlandStehAuf

🍀
@ffmspaziergang
🍀
@Neustart_Jetzt
Forwarded from thechosen
Gericht appelliert an alle Lehrer und Schulleitungen

Das Amtsgericht Weilheim kommt in dem 31-seitigen Beschluss zu dem Ergebnis: „Die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist daher verfassungswidrig und damit nichtig.“ Der genannte Paragraf besagt, dass auf dem Schulgelände Maskenpflicht herrscht.

Im Schlussteil weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass sein Beschluss zwar nur für die betroffene Schülerin gilt, da nicht alle Kinder der Schule am Verfahren beteiligt und angehört wurden. Aber: „Es muss jedoch allen, die den Beschluss und insbesondere die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbander kennen, klar sein, dass jeder, der ein Kind entgegen dessen Willen über einen längeren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tragen, eine Gefährdung dessen Wohls verursacht und damit ohne rechtfertigenden Grund in dessen Rechte eingreift.”

Lehrer und Schulleitung können zur Verantwortung gezogen werden

Ausdrücklich werden im Folgenden Lehrer und Schulleitungen auf ihre Verantwortung hingewiesen: „Auch ohne dass deshalb jedes Mal ein Verfahren gemäß §1666 BGB gegen diese Person eingeleitet werden müsste, sind diese Personen gehalten, die Rechte der Kinder zu respektieren und gebietet es der Schutz aller betroffenen Schüler, dass diese nicht zum Tragen der Maske gezwungen werden dürfen. Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren dennoch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tatsächliche Schädigung des betreffenden Kindes zur Folge hat, nicht darauf berufen können, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgendeine Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hierzu gezwungen worden.”
Weitere Bestätigung unserer Bedenken, lest selber (Übersetzung durch deepl.com, kann Fehler enthalten):


"Finale Schlussfolgerung

Die vorhandenen wissenschaftlichen Beweise stellen die Sicherheit und Wirksamkeit des Tragens von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für COVID-19 in Frage. Die Daten legen nahe, dass sowohl medizinische als auch nicht-medizinische Gesichtsmasken unwirksam sind, um die Übertragung von Viren und Infektionskrankheiten wie SARS-CoV-2 und COVID-19 von Mensch zu Mensch zu verhindern, was gegen die Verwendung von Gesichtsmasken spricht. Das Tragen von Gesichtsmasken hat nachweislich erhebliche nachteilige physiologische und psychologische Auswirkungen. Dazu gehören Hypoxie, Hyperkapnie, Kurzatmigkeit, erhöhte Azidität und Toxizität, Aktivierung der Angst- und Stressreaktion, Anstieg der Stresshormone, Immunsuppression, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abnahme der kognitiven Leistungsfähigkeit, Prädisposition für virale und infektiöse Erkrankungen, chronischer Stress, Angst und Depression. Langfristige Folgen des Tragens von Gesichtsmasken können eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, die Entwicklung und das Fortschreiten chronischer Krankheiten und einen vorzeitigen Tod verursachen. Regierungen, politische Entscheidungsträger und Gesundheitsorganisationen sollten in Bezug auf das Tragen von Gesichtsmasken einen prosperierenden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Ansatz verfolgen, wenn das Tragen von Gesichtsmasken als präventive Maßnahme für die öffentliche Gesundheit betrachtet wird."

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Leider gab es, wie von vielen befürchtet, nun den herben Rückschlag bezüglich des Weimarer's Erfolg... 😓
Deutschland 🇩🇪 2021: "Gerichtsurteile müssen rückgängig gemacht werden"

"Verwaltungsgericht Weimar bestätigt Maskenpflicht im Unterricht

Ein Familienrichter aus Weimar hatte per einstweiliger Verfügung die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen aufgehoben. Das Verwaltungsgericht entschied in der Frage nun anders.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Pflicht gekippt werden sollte, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die achte Kammer bestätigte auch für kleiner kleiner Klassen die Maskenpflicht.

Es sieht keine gesundheitlichen Bedenken für die Kinder durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. »Soweit es bei einzelnen Schülerinnen und Schülern zu Beschwerden kommen sollte, sähen die Regelungen der Allgemeinverfügung einzelfallbezogene Ausnahmen von der Tragepflicht vor«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Eine Mutter hatte zuvor beim Familiengericht beantragt, weil sie die Gesundheit ihrer beiden acht und 14 Jahre alten Söhne durch Test- und Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot in deren Schulen gefährdet sah. Ein Familienrichter gab ihrem Antrag Anfang vergangener Wocher statt:

Per einstweiliger Anordnung ordnete er Präsenzunterricht an, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Und zwar nicht nur für die beiden Schüler, sondern für sämtliche Kinder an den beiden betroffenen Schulen. Unter »Querdenkern« und Coronaleugnern wurde der Beschluss gefeiert, als habe ein Familienrichter aus Weimar die Pandemiepolitik im ganzen Land annulliert.

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/verwaltungsgericht-weimar-bestaetigt-maskenpflicht-im-unterricht-a-56eaa35a-d817-4964-b835-7bbfa4887984

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