Kind der DDR
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Ich bi e Deitscher
Gedicht von Anton Günther

Ich bi e Deitscher, 's is mei Stolz,
ich sog's ganz offen raus,
denn wos ich tief in Herzen fühl,
halt ich net hintern Haus.

Kaa Schmeichlern die kenn ich net,
fallisch ka ich aah net sei,
denn 's deitsche Herz schlögt jederzeit
när offen, wahr on frei.

Die Sproch, wos mir mei Motter hot
als Kind derham gelehrt,
die is on blebbt mei Heiligtum,
es beste, wos mer gehärt.

Viel schiene Wort ka ich net sogn,
mir is halt dos net gaabn,
doch wenn 's e Mol zen Traffen kömmt,
nort setz ich ei mei Laabn.

Ich lieb mei Volk, mei Haamit aah,
gaab gern mei Laabn derfür hi;
ich kenn när Horcht vür Gott allaa,
weil ich e Deitscher bi!

@mei_Arzgebirg
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Begriffsklärung: Was ist richtig?
"das deutsches Volk" oder
"die deutschen Völker"?

In der Rechtsstaatlichkeitsbewegung wird immer wieder gefordert, "das deutsche Volk" möge sich befreien.
Ist die Verwendung des Begriffes "das deutsche Volk" korrekt oder handelt es sich hierbei um eine Irreführung?

Man kann den Begriff "Volk" in verschiedener Hinsicht verwenden, beispielsweise landsmannschaftlich, ethnologisch oder auch sozio-kulturell. Im Bereich des Staats- und Völkerrechts ist der Begriff "Volk" eine Verkürzung des Begriffs "Staatsvolk". Es handelt sich dabei um die Gesamtheit aller Staatsangehörigen.
Im Rechtsstand von 1914 (vor Ausbruch des Krieges und vor Beginn der Fremdherrschaft) haben wir in Deutschland 26 Staaten mit dementsprechend 26 Staatsangehörigkeiten und 26 Staatsvölkern (Königreich Sachsen, Königreich Bayern etc.).
Das Deutsche Reich (Kaiserreich) ist kein Staat sondern ein Staatenbund. Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" gibt es nicht.
Im Jahre 1934 hatte Hitler die "deutsche Staatsangehörigkeit" erfunden ("Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934").
Hierdurch ist der Begriff "das deutsche Volk" entstanden. Die Erfindung des "deutschen Volkes" und der "deutschen Staatsangehörigkeit" durch Hitler folgte dem nationalsozialistischen Grundsatz:
"Ein Volk - ein Reich - ein Führer!".
Hierzu ist folgendes festzustellen:
1.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist schon immer ein Synonym für Staatenlosigkeit gewesen, da das sog. "Dritte Reich" kein Staat war.
2.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" bedeutet als Begriff auch deshalb Staatenlosigkeit, da die gesamte Rechtssetzung des sog. "Dritten Reiches" illegal und damit ungültig ist.
3.  Wer sich zum "deutschen Volk" bekennt, bekennt sich zur nationalsozialistischen Rechtssetzung von Adolf Hitler vom 05.02.1934. Er erklärt sich damit (wissentlich oder unwissentlich) zum Nazi!
Fazit:
Es gibt nicht "das deutsche Volk",
es gibt nur
d i e   d e u t s c h e n   V ö l k e r !
Wer vom "deutschen Volk" spricht, stellt jene Menschen, die sich in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung engagieren entweder wissentlich und gezielt oder unwissentlich in die Nazi-Ecke.
Nun sind die folgenden Fragen schon fast beantwortet:
Was unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!  

@dr_klaus_maurer_besatzerfrei
@rustag1913GS