In Polen starb ein Kind nach einer Windpocken-Impfung. Zwar wurde die betroffene Charge von den Behörden "vorsorglich" gestoppt, Details zu dem Fall werden jedoch geheim gehalten. Was genau will man da vertuschen? Statt nun die fragwürdigen Windpocken-Impfstoffe endlich vom Markt zu nehmen und damit Leben zu retten, wird die Haftungsbefreiung für die Hersteller "vorsorglich" erweitert.
(ht, 21.7.25) Wie t-online am 14. Juli meldet, ist in Polen ein Kind "wenige Tage" nach einer Impfung mit Varilrix gegen Windpocken an einer Gehirnentzündung gestorben. Die polnischen Behörden haben daraufhin zwar die Impfstoff-Charge A70CD868B vorsorglich vom Markt genommen, geben aber merkwürdigerweise keine weiteren Details des Falls bekannt.
(...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2025072101.html
(ht, 21.7.25) Wie t-online am 14. Juli meldet, ist in Polen ein Kind "wenige Tage" nach einer Impfung mit Varilrix gegen Windpocken an einer Gehirnentzündung gestorben. Die polnischen Behörden haben daraufhin zwar die Impfstoff-Charge A70CD868B vorsorglich vom Markt genommen, geben aber merkwürdigerweise keine weiteren Details des Falls bekannt.
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Immer mehr Impfschäden - immer weniger Hilfe?
Während viele schulmedizinische Praxen bei mRNA-Nebenwirkungen ratlos sind, platzen naturheilkundliche Praxen aus allen Nähten. Dr. Ralf Tillenburg vom MWGFD: „Bei 20% hilft nichts – bei weiteren 20% wird es schlimmer.“ Am 6. August erscheint sein aktualisiertes Behandlungsprotokoll im impf-report.
Dr. Ralf Tillenburg, Mitglied im kritischen Expertennetzwerk MWGFD e.V., hat bereits Hunderte von Patienten behandelt, die nach einer Covid-19-Impfung über anhaltende Beschwerden klagen.
„Leider kann ich nicht allen helfen“, sagt Tillenburg. „Bei etwa 20 Prozent meiner Patienten bessert sich der Zustand trotz intensiver Bemühungen nicht – und bei weiteren 20 Prozent verschlechtert er sich sogar weiter.“
Zwar habe er ein Behandlungsprotokoll entwickelt, das in vielen Fällen anspreche. Doch letztlich sei jede therapeutische Entscheidung individuell zu treffen. Entscheidend für den Behandlungserfolg seien auch Motivation und Entschlossenheit - und Geduld - der Patienten.
Das aktualisierte Behandlungsprotokoll nach Tillenburg erscheint am 6. August in der neuen Ausgabe der Zeitschrift impf-report.
Während viele schulmedizinische Praxen bei mRNA-Nebenwirkungen ratlos sind, platzen naturheilkundliche Praxen aus allen Nähten. Dr. Ralf Tillenburg vom MWGFD: „Bei 20% hilft nichts – bei weiteren 20% wird es schlimmer.“ Am 6. August erscheint sein aktualisiertes Behandlungsprotokoll im impf-report.
Dr. Ralf Tillenburg, Mitglied im kritischen Expertennetzwerk MWGFD e.V., hat bereits Hunderte von Patienten behandelt, die nach einer Covid-19-Impfung über anhaltende Beschwerden klagen.
„Leider kann ich nicht allen helfen“, sagt Tillenburg. „Bei etwa 20 Prozent meiner Patienten bessert sich der Zustand trotz intensiver Bemühungen nicht – und bei weiteren 20 Prozent verschlechtert er sich sogar weiter.“
Zwar habe er ein Behandlungsprotokoll entwickelt, das in vielen Fällen anspreche. Doch letztlich sei jede therapeutische Entscheidung individuell zu treffen. Entscheidend für den Behandlungserfolg seien auch Motivation und Entschlossenheit - und Geduld - der Patienten.
Das aktualisierte Behandlungsprotokoll nach Tillenburg erscheint am 6. August in der neuen Ausgabe der Zeitschrift impf-report.
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Prof. Dr. Dr. Harald Walach, renommierter Medizin-Methodiker und Vorsitzender des Vereins MWGFD e.V., hat kürzlich die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlichten Verdachtsmel-dungen zu Impfnebenwirkungen bis März 2023 im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfstoffen ausgewertet. Dabei kamen überraschende Details zutage.
Der vollständige Artikel von Prof. Walach erscheint ab 6. August 2025 in der Zeitschrift impf-report, Ausgabe Nr. 147
(ht, 27.7.25) Laut Walachs Analyse umfasst die PEI-Datenbank bis März 2023 insgesamt 346.434 gemeldete Fälle mit 1.346.530 dokumentierten Nebenwirkungen, darunter 56.432 als schwerwiegend klassifizierte Fälle und 1.445 Todesfälle. Der mediane zeitliche Abstand zwischen Impfung und Auftreten der Nebenwirkungen betrug dabei einen Tag.
Diese 1.445 Todesfälle entsprechen:
0,42 % aller dokumentierten Nebenwirkungen,
2,50 % aller schweren Fälle.
Besorgniserregende Dunkelziffer bei Todesfällen?
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hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2025072701.html
Der vollständige Artikel von Prof. Walach erscheint ab 6. August 2025 in der Zeitschrift impf-report, Ausgabe Nr. 147
(ht, 27.7.25) Laut Walachs Analyse umfasst die PEI-Datenbank bis März 2023 insgesamt 346.434 gemeldete Fälle mit 1.346.530 dokumentierten Nebenwirkungen, darunter 56.432 als schwerwiegend klassifizierte Fälle und 1.445 Todesfälle. Der mediane zeitliche Abstand zwischen Impfung und Auftreten der Nebenwirkungen betrug dabei einen Tag.
Diese 1.445 Todesfälle entsprechen:
0,42 % aller dokumentierten Nebenwirkungen,
2,50 % aller schweren Fälle.
Besorgniserregende Dunkelziffer bei Todesfällen?
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Nahezu alle sogenannten Infektionskrankheiten bestehen aus Symptomen, die sich auch durch Vergiftungen, Nährstoffmangel oder starken psychischen Stress erklären lassen – darunter auch die Kinderlähmung (Poliomyelitis). Dennoch verteidigen viele Schulmediziner, wie etwa Dr. Michael Palmer, vehement die klassische Virus-Theorie – selbst wenn diese auf überholten Lehrmeinungen und fragwürdigen Labortests beruht. Ein typisches Beispiel für diese Art der Debatte finden Sie in der neuen Ausgabe Nr. 147 der Zeitschrift impf-report.
(ht, 27.7.25) Der aktuelle Austausch zwischen Michael Palmer, Torsten Engelbrecht und mir wurde durch zwei impfkritische Bücher aus den USA angestoßen. Diese Bücher stellen infrage, ob das Poliovirus tatsächlich die alleinige Ursache für die Kinderlähmung sein kann. Palmer reagierte am 18. März 2025 mit einem Artikel auf mwgfd.de, in dem er die Virushypothese energisch verteidigt. Seine Argumente stützen sich unter anderem auf:
==> die Fallanalyse des schwedischen Arztes Ivar Wickman (1905),
==> das Affenexperiment von Landsteiner & Popper (1908),
==> sowie die Behauptung, das Virus sei mittlerweile „eindeutig isoliert“ worden.
Als Autoren mit langjähriger Beschäftigung mit der Medizingeschichte von Polio – Engelbrecht ist u. a. Mitautor von Virus-Wahn – hielten wir diese Argumente für nicht überzeugend. Deshalb verfassten wir gemeinsam eine Replik. Im Zuge des Austauschs wiesen wir Palmer auch per E-Mail auf die aus unserer Sicht mangelhafte wissenschaftliche Aussagekraft seiner Quellen hin. Seine Antworten waren … sagen wir: aufschlussreich.
Ob es Palmer gelungen ist, uns von der „Absolutheit“ der Virushypothese zu überzeugen, können Sie ab sofort in der neuen Ausgabe des impf-report nachlesen. Das Thema ist nicht nur akademisch – denn auch die angeblich alternativlose Polio-Impfung stützt sich ausschließlich auf eben jene Hypothese.
Weitere Publikationen zum Polio-Thema im impf-report
(ht, 27.7.25) Der aktuelle Austausch zwischen Michael Palmer, Torsten Engelbrecht und mir wurde durch zwei impfkritische Bücher aus den USA angestoßen. Diese Bücher stellen infrage, ob das Poliovirus tatsächlich die alleinige Ursache für die Kinderlähmung sein kann. Palmer reagierte am 18. März 2025 mit einem Artikel auf mwgfd.de, in dem er die Virushypothese energisch verteidigt. Seine Argumente stützen sich unter anderem auf:
==> die Fallanalyse des schwedischen Arztes Ivar Wickman (1905),
==> das Affenexperiment von Landsteiner & Popper (1908),
==> sowie die Behauptung, das Virus sei mittlerweile „eindeutig isoliert“ worden.
Als Autoren mit langjähriger Beschäftigung mit der Medizingeschichte von Polio – Engelbrecht ist u. a. Mitautor von Virus-Wahn – hielten wir diese Argumente für nicht überzeugend. Deshalb verfassten wir gemeinsam eine Replik. Im Zuge des Austauschs wiesen wir Palmer auch per E-Mail auf die aus unserer Sicht mangelhafte wissenschaftliche Aussagekraft seiner Quellen hin. Seine Antworten waren … sagen wir: aufschlussreich.
Ob es Palmer gelungen ist, uns von der „Absolutheit“ der Virushypothese zu überzeugen, können Sie ab sofort in der neuen Ausgabe des impf-report nachlesen. Das Thema ist nicht nur akademisch – denn auch die angeblich alternativlose Polio-Impfung stützt sich ausschließlich auf eben jene Hypothese.
Weitere Publikationen zum Polio-Thema im impf-report
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Da aufgrund der aktuellen Situation die Flut der Anfragen an die impf-report-Redaktion nicht abreißen will, haben wir jetzt für Abonnenten zwei neue Foren zum Austausch im Internet bereitgestellt. Ab 12. August steht die Redaktion auf Telegram im Rahmen einer Videokonferenz wöchentlich für Fragen und Austausch zur Verfügung. Dieses Angebot ist exklusiv für Abonnenten.
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weitere Infos:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2025072801.html
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weitere Infos:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2025072801.html
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Trägt in Wahrheit die STIKO schuld an Baby Avas Schicksal?
Ein kleiner Säugling verliert aufgrund einer Blutvergiftung die Beine und einige Finger. Die Ärzte konsultieren labordiagnostische Glaskugeln - und präsentieren einen Schuldigen: Meningokokken Typ B, ein Bakterium. Vielleicht aber liegt die eigentliche Verantwortung für Avas Schicksal bei einer ganz anderen Spezies: den Mitgliedern der STIKO!
(...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2025072802.html
Ein kleiner Säugling verliert aufgrund einer Blutvergiftung die Beine und einige Finger. Die Ärzte konsultieren labordiagnostische Glaskugeln - und präsentieren einen Schuldigen: Meningokokken Typ B, ein Bakterium. Vielleicht aber liegt die eigentliche Verantwortung für Avas Schicksal bei einer ganz anderen Spezies: den Mitgliedern der STIKO!
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Forwarded from QUERDENKEN (711 - STUTTGART) - INFO-Kanal
Media is too big
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44 Verhandlungstag: Freispruch (bis auf 19,53€)
Weitere Informationen:
https://querdenken-711.de/gerichtspro...
Unterstützen:
Name: Michael Ballweg
IBAN: DE52 6735 2565 0002 2794 38
oder: https://querdenken-711.de/energie
🎬 Video auf: Peertube | Odysee | Bitchute | YouTube
QUERDENKEN-711 Stuttgart, @querdenken_711, https://querdenken-711.de
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Landeshauptstadt München nimmt Zwangsgeldandrohung zurück – Verfahren wird trotzdem (vorerst) weitergeführt
Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.06.2025, Az. 20 ZB 24.2147 (Vorinstanz Az. M 26a K 24.528), hat die Landeshauptstadt München einen Zwangsgeldandrohungsbescheid gegen zwei von RA Dr. Lipinski vertretene Eltern zurückgenommen.Die Eltern wollen und wollten ihr schulpflichtiges Kind nicht gegen Masern impfen lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 10.06.2025 eine von der Landes-hauptstadt München beantragte Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. Es lägen keine ernsthafte Zweifel, so das höchste bayerische Verwaltungsgericht, vor, das Verwaltungsgericht München habe die Zwangsgeldandrohung zu Recht als rechtswidrig eingestuft. Grund für die (for-melle) Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung in beiden Fällen war, dass die Landeshauptstadt bei einer Perso-nenmehrheit an Adressaten (hier: die Eltern des jeweils schulpflichtigen Kindes) es versäumt hat, „(…) eine Konkreti-sierung der Zwangsgeldandrohung, wann und in welcher Höhe gegen den einzelnen Adressaten vorgegangen werden soll (…)“ vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof führte weiter aus, dass „(J)je nach Fallgestaltung es sogar geboten sein“ (könne), „gegen jede sorgeberechtigte Person ein Zwangsgeld zu konkretisieren.“
Da auch im von RA Dr. Lipinski vertretenen Fall, diese (neuen) Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt waren, nahm die Landeshauptstadt München ihren Verwaltungsakt zurück. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Das war konsequent und nach der Grundsatzentscheidung des VGH München zu erwarten gewesen.“
Nicht erfreulich ist der Umstand, dass die Landeshauptstadt München zwar den bisherigen Verwaltungsakt zurück-genommen hat, jedoch sofort einen neuen Zwangsgeldandrohungsbescheid erstellt und erlassen hat. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Der Fall zeigt exemplarisch, dass die Berufung auf Formfehler zwar nicht falsch ist, meist aber nur eine zeitli-che Verzögerung bewirkt, da die meisten Formfehler auf die ein oder andere Weise heilbar sind. Alle betroffenen Eltern, Lehrer, Schulkinder, Kindergärtner, die sich gegen das sog. „Masernschutzgesetz“ wehren, bleibt es daher im Zweifel nicht erspart, alle verfassungsrechtlichen, EMRK-rechtlichen, medizinischen, statistischen u.ä. Gründe ausführlich dar-zulegen, warum das Gesetz an sich bereits verfassungswidrig ist. Bei mündlichen Verhandlungen sollten unbedingt Beweisanträge gestellt werden.“
Heidelberg, den 08.07.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_fuer_RA_Dr._Lipinski_Landeshauptstadt_Muenchen_nimmt_Zwangsgeldandrohung_zurueck_Verfahren_wird_trotzdem_vorerst_weitergefuehrt
Aufgrund einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.06.2025, Az. 20 ZB 24.2147 (Vorinstanz Az. M 26a K 24.528), hat die Landeshauptstadt München einen Zwangsgeldandrohungsbescheid gegen zwei von RA Dr. Lipinski vertretene Eltern zurückgenommen.Die Eltern wollen und wollten ihr schulpflichtiges Kind nicht gegen Masern impfen lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 10.06.2025 eine von der Landes-hauptstadt München beantragte Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. Es lägen keine ernsthafte Zweifel, so das höchste bayerische Verwaltungsgericht, vor, das Verwaltungsgericht München habe die Zwangsgeldandrohung zu Recht als rechtswidrig eingestuft. Grund für die (for-melle) Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung in beiden Fällen war, dass die Landeshauptstadt bei einer Perso-nenmehrheit an Adressaten (hier: die Eltern des jeweils schulpflichtigen Kindes) es versäumt hat, „(…) eine Konkreti-sierung der Zwangsgeldandrohung, wann und in welcher Höhe gegen den einzelnen Adressaten vorgegangen werden soll (…)“ vorzunehmen. Der Verwaltungsgerichtshof führte weiter aus, dass „(J)je nach Fallgestaltung es sogar geboten sein“ (könne), „gegen jede sorgeberechtigte Person ein Zwangsgeld zu konkretisieren.“
Da auch im von RA Dr. Lipinski vertretenen Fall, diese (neuen) Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllt waren, nahm die Landeshauptstadt München ihren Verwaltungsakt zurück. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Das war konsequent und nach der Grundsatzentscheidung des VGH München zu erwarten gewesen.“
Nicht erfreulich ist der Umstand, dass die Landeshauptstadt München zwar den bisherigen Verwaltungsakt zurück-genommen hat, jedoch sofort einen neuen Zwangsgeldandrohungsbescheid erstellt und erlassen hat. Rechtsanwalt Dr. Lipinski: „Der Fall zeigt exemplarisch, dass die Berufung auf Formfehler zwar nicht falsch ist, meist aber nur eine zeitli-che Verzögerung bewirkt, da die meisten Formfehler auf die ein oder andere Weise heilbar sind. Alle betroffenen Eltern, Lehrer, Schulkinder, Kindergärtner, die sich gegen das sog. „Masernschutzgesetz“ wehren, bleibt es daher im Zweifel nicht erspart, alle verfassungsrechtlichen, EMRK-rechtlichen, medizinischen, statistischen u.ä. Gründe ausführlich dar-zulegen, warum das Gesetz an sich bereits verfassungswidrig ist. Bei mündlichen Verhandlungen sollten unbedingt Beweisanträge gestellt werden.“
Heidelberg, den 08.07.2025
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_fuer_RA_Dr._Lipinski_Landeshauptstadt_Muenchen_nimmt_Zwangsgeldandrohung_zurueck_Verfahren_wird_trotzdem_vorerst_weitergefuehrt
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Forwarded from CoronaDatenanalyse
Datenaktualisierungen der EudraVigilance
Datenstand 28.7.2025
• Aktualisierung der EMA-Daten (Vgl. z. Datenstand 21.7.2025):
→ 2.312.094 Fälle (+206)
→ 29.529 Todesfälle (+7)
→ 677.367 schwerwiegende Nebenwirkungen (+111)
• Betroffene Kinder:
→ 44.502 Fälle (+14)
→ 280 Todesfälle (+0)
→ 16.584 schwerwiegende Nebenwirkungen (+5)
EudraVigilance-Tabellen Covid-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen
EudraVigilance-Tabellen Influenza-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/influenza
EudraVigilance Rohdaten:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/rohdaten
Impfrisiko-Rechner:
https://impfnebenwirkungen.net/rechner/impfrisiko.html
@AnalyseSterbedatenDeutschland
Datenstand 28.7.2025
• Aktualisierung der EMA-Daten (Vgl. z. Datenstand 21.7.2025):
→ 2.312.094 Fälle (+206)
→ 29.529 Todesfälle (+7)
→ 677.367 schwerwiegende Nebenwirkungen (+111)
• Betroffene Kinder:
→ 44.502 Fälle (+14)
→ 280 Todesfälle (+0)
→ 16.584 schwerwiegende Nebenwirkungen (+5)
EudraVigilance-Tabellen Covid-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen
EudraVigilance-Tabellen Influenza-Impfung:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/influenza
EudraVigilance Rohdaten:
https://impfnebenwirkungen.net/ema/rohdaten
Impfrisiko-Rechner:
https://impfnebenwirkungen.net/rechner/impfrisiko.html
@AnalyseSterbedatenDeutschland
Forwarded from DAS IFI
Kontroverse Autismus: #ImpfstoffFakten des Paul-Ehrlich-Institutes – 4. August 2025
Das Paul-Ehrlich-Institut sowie das Robert Koch-Institut haben sich mit „Fakten zu Impfungen“ an die breite Öffentlichkeit gewandt. Schon eine schlichte Prüfung ihrer Aussagen lässt Methodenmängel, Verzerrungen und politischen Einfluss sichtbar werden. Zusammengenommen machen es die Einschränkungen aller genannten Studien unmöglich daraus den Schluss zu ziehen, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus.
WEITERLESEN
–––
WER SICH INFORMIERT, KANN SELBST ENTSCHEIDEN – für eine mündige, selbstbestimmte Entscheidung braucht es unabhängige Informationen – dafür setzen wir uns ein!
WIR DANKEN all jenen, die unsere Arbeit durch eine Vereins-Mitgliedschaft oder Spende unterstützen und möglich machen!
Danke auch für das Teilen unserer Beiträge...
Das Paul-Ehrlich-Institut sowie das Robert Koch-Institut haben sich mit „Fakten zu Impfungen“ an die breite Öffentlichkeit gewandt. Schon eine schlichte Prüfung ihrer Aussagen lässt Methodenmängel, Verzerrungen und politischen Einfluss sichtbar werden. Zusammengenommen machen es die Einschränkungen aller genannten Studien unmöglich daraus den Schluss zu ziehen, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus.
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Forwarded from Nur positive Nachrichten! (Hans U. P. Tolzin)
RFK stoppt 500 Mio. USD Steuergelder zur Entwicklung von weiteren mRNA-Impfstoffen
https://www.politico.com/news/2025/08/05/hhs-plans-to-terminate-22-mrna-vaccine-projects-00494922
https://www.politico.com/news/2025/08/05/hhs-plans-to-terminate-22-mrna-vaccine-projects-00494922
POLITICO
Kennedy to halt $500 million in vaccine projects
The move ends investments in projects involving mRNA technology.
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
Offener AfA-Brief an openPetition.pdf
181.8 KB
🔷 AfA-Pressemitteilung 🔷
Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?
Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition
„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“
gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.
Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behautung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
Zensur jetzt auch bei openPetition gGmbH ?
Ende Juli 2025 hat openPetition die online-Petition
„Amnestie für über 1.000 verfolgte Ärzte der Corona-Zeit – Gerechtigkeit jetzt!“
gesperrt, weil angeblich deren Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. U.a. wurde die Sperrung mit der geradezu abstrusen Behauptung begründet, dasTragen von FFP2 Masken habe - wissenschaftlich bewiesen - keine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und sie seien höchstens auf Dauer "unangenehm“.
Die Anwälte für Aufklärung wenden sich jetzt mit einem Offenen Brief an openPetition gGmbH und widerlegen die falsche Behautung. Wenn openPetition Aufarbeitung löscht und Amnestie nicht einmal diskutieren will, dann zeigt dies, dass die Organisation offenbar nichts verstanden hat und gegen den eigenen Grundsatz der „Überparteilichkeit“ handelt.
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche
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