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Volkswiderstand erfolgreich: Schweizer Kanton zieht Impfpflicht zurück!
Die Weltwoche berichtet am 1.6.2026: „Die Regierung des Kantons St. Gallen macht einen spektakulären Rückzieher und verzichtet auf die Einführung einer „Impfpflicht“ mit polizeistaatlicher Strafandrohung. Dies nach einem nie gesehenen Sturm des Widerstands. Bei Gesundheitsdirektor Bruno Damann (Mitte) trafen über 2500 Protestbriefe ein.
Die Streichung der Impfpflicht durch den Regierungsrat ist ein Erfolg für Bürger und kritische Medien. Der Druck auf „die da oben“ wurde einfach zu groß. In einer Umfrage der regionalen Onlinemediengruppe Portal 24 hatten sich weit über 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Impfpflicht ausgesprochen, in der Folge auch die Fraktionen der Parteien.
Allerdings sollte man den wachsamen Bürgergeist jetzt nicht einfach an der Garderobe abgeben. In anderen Schweizer Kantonen – wie zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich – ist ein Impfobligatorium nach wie vor in Kraft. Dort beträgt die damit verbundene Strafandrohung, die in St. Gallen bis zu 20.000 Franken hätte betragen sollen, sogar bis zu 50.000 Franken.“
Warum muss es eigentlich erst zu solch großen Protesten kommen, bevor der Volkswille von der Politik endlich beachtet wird? Handeln gewisse Politiker vielleicht im Interesse anderer volksfeindlicher Kräfte?
Nur wer erkennt, wie krass unsere schöne Welt im Netz der Logen gebannt hängt, kann verstehen, warum alles so läuft, wie es läuft. Kla.TV-Gründer Ivo Sasek erklärt in seiner Rede „Welt im Netz der Freimaurer“ ausführlich, wer dieses Netz gespannt hat und welche Vereinigungen ihm aktiv angehören.
„Mit dieser Rede fasse ich zusammen, was wir bereits in tausenden Sendungen mit hunderttausenden stichhaltigen Quellen belegt haben. Ich bitte euch, gebt dieses Wissen baldmöglichst an eure Abgeordneten, an all eure Volksvertreter, an eure Politiker und Verantwortungsträger weiter, weil jeder einzelne von uns steht einer existenziellen Bedrohung gegenüber. Und was für die kleinste Einheit unserer Gesellschaft gilt, muss natürlich auch für das große Ganze gelten, den Staat.“
„Darum schauen wir uns heute 12 solche hochkriminelle Terror-Vereinigungen einmal etwas genauer an, zu deren Mitglieder sich unsere Staaten durch allerlei Bündnisse und Verträge gemacht haben. Du fragst, gibt es so was, ja? Wir beginnen einmal mit dem Beitritt zu der 1945 gegründeten UNO. Was ist die UNO?“
Schauen Sie sich die ganze Rede auf Kla.TV an!
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Quelle 1 | Quelle 2
📱 t.me/KlagemauerTV | @klatv_infotakt
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Die Weltwoche berichtet am 1.6.2026: „Die Regierung des Kantons St. Gallen macht einen spektakulären Rückzieher und verzichtet auf die Einführung einer „Impfpflicht“ mit polizeistaatlicher Strafandrohung. Dies nach einem nie gesehenen Sturm des Widerstands. Bei Gesundheitsdirektor Bruno Damann (Mitte) trafen über 2500 Protestbriefe ein.
Die Streichung der Impfpflicht durch den Regierungsrat ist ein Erfolg für Bürger und kritische Medien. Der Druck auf „die da oben“ wurde einfach zu groß. In einer Umfrage der regionalen Onlinemediengruppe Portal 24 hatten sich weit über 90 Prozent der Teilnehmer gegen die Impfpflicht ausgesprochen, in der Folge auch die Fraktionen der Parteien.
Allerdings sollte man den wachsamen Bürgergeist jetzt nicht einfach an der Garderobe abgeben. In anderen Schweizer Kantonen – wie zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich – ist ein Impfobligatorium nach wie vor in Kraft. Dort beträgt die damit verbundene Strafandrohung, die in St. Gallen bis zu 20.000 Franken hätte betragen sollen, sogar bis zu 50.000 Franken.“
Warum muss es eigentlich erst zu solch großen Protesten kommen, bevor der Volkswille von der Politik endlich beachtet wird? Handeln gewisse Politiker vielleicht im Interesse anderer volksfeindlicher Kräfte?
Nur wer erkennt, wie krass unsere schöne Welt im Netz der Logen gebannt hängt, kann verstehen, warum alles so läuft, wie es läuft. Kla.TV-Gründer Ivo Sasek erklärt in seiner Rede „Welt im Netz der Freimaurer“ ausführlich, wer dieses Netz gespannt hat und welche Vereinigungen ihm aktiv angehören.
„Mit dieser Rede fasse ich zusammen, was wir bereits in tausenden Sendungen mit hunderttausenden stichhaltigen Quellen belegt haben. Ich bitte euch, gebt dieses Wissen baldmöglichst an eure Abgeordneten, an all eure Volksvertreter, an eure Politiker und Verantwortungsträger weiter, weil jeder einzelne von uns steht einer existenziellen Bedrohung gegenüber. Und was für die kleinste Einheit unserer Gesellschaft gilt, muss natürlich auch für das große Ganze gelten, den Staat.“
„Darum schauen wir uns heute 12 solche hochkriminelle Terror-Vereinigungen einmal etwas genauer an, zu deren Mitglieder sich unsere Staaten durch allerlei Bündnisse und Verträge gemacht haben. Du fragst, gibt es so was, ja? Wir beginnen einmal mit dem Beitritt zu der 1945 gegründeten UNO. Was ist die UNO?“
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Welt im Netz der Freimaurer (von Ivo Sasek) ⤵️
🔗 www.kla.tv/28269
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Vetopedia: Freimaurer-Gründungen️ ⤵️
🔗vetopedia.org/de/freimaurer️
Schweiz: Impfobligatorien und -bußen auf dem Prüfstand
(Interview mit Andrea Staubli, Rechtsanwältin ABF Schweiz) ⤵️
🔗www.kla.tv/40444
️🔗 t.me/KlagemauerTV/5717
Quelle 1 | Quelle 2
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Was Wissenschaftler in ihren Publikationen sagen - und was sie tatsächlich meinen
Quelle: Dr. Sabine Stebel
Quelle: Dr. Sabine Stebel
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Warum tue ich für die Allgemeinheit, was ich tue?
Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Die weltweite Impfpropaganda kann deshalb auf einer im Grunde positiven Eigenschaft der meisten Menschen aufsetzen: Der Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen oder sogar Opfer zu erbringen. Der Deutsche scheint diesbezüglich besonders ansprechbar – und damit gleichzeitig auch manipulierbarer als andere Völker. (Teil 1 von 10)
hier weiterlesen
https://impfkritik.de/pressespiegel/2023062301.html
Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Die weltweite Impfpropaganda kann deshalb auf einer im Grunde positiven Eigenschaft der meisten Menschen aufsetzen: Der Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen oder sogar Opfer zu erbringen. Der Deutsche scheint diesbezüglich besonders ansprechbar – und damit gleichzeitig auch manipulierbarer als andere Völker. (Teil 1 von 10)
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https://youtu.be/z9_7lLgOIGE
Dr. Sabine Stebel wird am 26. Sept. 2026 beim 14. Stuttgarter Impfsymposium den aktuellen Stand des Wissens zum sogenannten "Schedding" präsentieren. Weitere Infos zum Symposium:
https://tolzin-verlag.com/veranstaltungen/sym260
Dr. Sabine Stebel wird am 26. Sept. 2026 beim 14. Stuttgarter Impfsymposium den aktuellen Stand des Wissens zum sogenannten "Schedding" präsentieren. Weitere Infos zum Symposium:
https://tolzin-verlag.com/veranstaltungen/sym260
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Ein blinder Fleck im kollektiven Gewissen
(Artikelserie, Teil 2 von 10) Ich habe mich schon oft gefragt, wie es nach der ersten deutschen Wiedervereinigung und Gründung des Kaiserreichs im Jahr 1871 wirtschaftlich derart rasant aufwärts gehen konnte, dass der damals noch unangefochtenen Weltmacht England Angst und Bange wurde. (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062401.html
(Artikelserie, Teil 2 von 10) Ich habe mich schon oft gefragt, wie es nach der ersten deutschen Wiedervereinigung und Gründung des Kaiserreichs im Jahr 1871 wirtschaftlich derart rasant aufwärts gehen konnte, dass der damals noch unangefochtenen Weltmacht England Angst und Bange wurde. (...)
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Forwarded from RABBIT RESEARCH
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Sensation bei Gerichtsverhandlung!
Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.
Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.
Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.
Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.
Vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit, Tom Lausen 🙏
📃Pressemitteilung Verwaltungsgericht
👉 auf telegram 👉auf substack 👉auf youtube 👉auf odysee 👉auf Twitter
EILMELDUNG: RKI-Chef Schaade gesteht: Risikobewertung für Lockdown nicht wissenschaftlich fundiert, sondern "Management-Entscheidung"Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich um die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, das ihr auferlegt wurde, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen konnte. Der zentrale Punkt der Verhandlung war die Befragung von Herrn Schaade, amtierender Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), zu den internen RKI-Protokollen, die durch Informationsfreiheitsanfragen und Leaks öffentlich wurden. Diese Protokolle, spielten eine Schlüsselrolle in der Verhandlung.
Die wichtigste Erkenntnis des Prozesses war, dass Herr Schaade offenbarte, dass die Risikobewertung und die Hochstufung der Gefährlichkeit, die zur Rechtfertigung von Maßnahmen wie dem Lockdown verwendet wurden, nicht allein auf wissenschaftlicher Grundlage beruhte. Stattdessen wurde diese Hochstufung als ein "Management-Thema" betrachtet, was bedeutet, dass sie auch von nicht-wissenschaftlichen Erwägungen beeinflusst wurde. Dies widerspricht der bisherigen Annahme, dass alle Maßnahmen streng wissenschaftlich fundiert waren.
Diese Enthüllung führte dazu, dass das Gericht, insbesondere der Vorsitzende Richter, diese Vorgehensweise des RKI stark hinterfragte. Am Ende der Verhandlung entschied das Gericht, dass das Betretungsverbot unrechtmäßig war. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die einrichtungsbezogene Nachweispflicht, also die Impfpflicht für medizinisches Personal, mindestens ab dem 7. November 2022 verfassungswidrig sei. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden muss.
Insgesamt wird die Verhandlung als ein bedeutender Schritt gesehen, der aufzeigt, dass einige der getroffenen Maßnahmen während der Pandemie nicht vollständig wissenschaftlich fundiert waren.
Vielen Dank für ihre wertvolle Arbeit, Tom Lausen 🙏
📃Pressemitteilung Verwaltungsgericht
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RABBIT RESEARCH
Sensation bei Gerichtsverhandlung! EILMELDUNG: RKI-Chef Schaade gesteht: Risikobewertung für Lockdown nicht wissenschaftlich fundiert, sondern "Management-Entscheidung" Die Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Osnabrück am 3. September 2024 drehte sich…
Der Beitrag ist schon älter. Sorry, hatte ich nicht gesehen.
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Der Schweizer Mike Wyniger, Filmemacher und Kameramann hat einen epochalen Dokumentarfilm über die Corona-Pandemie veröffentlicht.
Titel: «Der Hype – 2020 revisited».
Das fast zweistündige Werk belegt mit unzähligen offiziellen Statistiken:
- Das Coronajahr 2020 war in Bezug auf die Übersterblichkeit kein auffälliges Jahr.
- Das Schweizer Spitalwesen war während der Pandemie nie überlastet, vielmehr war das Gegenteil der Fall.
- An den Massnahmen kann es nicht gelegen haben. Schweden machte es ohne Lockdown und drastischen Massnahmen und im Vergleich zu allen europäischen Ländern besser.
Der Film ist berührend, empörend und unbedingt sehenswert – vor allem für die damaligen Mitglieder der Taskforce, den Bundesrat, den damaligen Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz Lukas Engelberger und die Mitarbeiter des Bundesamts für Gesundheit und die Chefärzte der Universitäts- und Kantonsspitäler der Schweiz.
https://www.youtube.com/watch?v=7MVga4H7yK0
Titel: «Der Hype – 2020 revisited».
Das fast zweistündige Werk belegt mit unzähligen offiziellen Statistiken:
- Das Coronajahr 2020 war in Bezug auf die Übersterblichkeit kein auffälliges Jahr.
- Das Schweizer Spitalwesen war während der Pandemie nie überlastet, vielmehr war das Gegenteil der Fall.
- An den Massnahmen kann es nicht gelegen haben. Schweden machte es ohne Lockdown und drastischen Massnahmen und im Vergleich zu allen europäischen Ländern besser.
Der Film ist berührend, empörend und unbedingt sehenswert – vor allem für die damaligen Mitglieder der Taskforce, den Bundesrat, den damaligen Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz Lukas Engelberger und die Mitarbeiter des Bundesamts für Gesundheit und die Chefärzte der Universitäts- und Kantonsspitäler der Schweiz.
https://www.youtube.com/watch?v=7MVga4H7yK0
YouTube
DER HYPE - 2020 REVISITED
Im Herbst 2026 steht das Schweizer Parlament vor einer Entscheidung historischer Tragweite: die Revision des Epidemiengesetzes. Sie soll Massnahmen wie Lockdowns und Maskenpflicht festschreiben. Doch auf welcher Grundlage basieren diese weitreichenden Entscheide?…
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Am kommenden Freitag, den 26.6.2026, findet ab 10 Uhr die 12. öffentliche Sitzung der Enquete-Kommission des Landtages Brandenburg statt.
Unser Ehrenvorsitzender Prof. Sucharit Bhakdi ist als Sachverständiger geladen. Die Veranstaltung wird live gestreamt:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/sitzung_der_enquete-kommission_8/1/45680
Unser Ehrenvorsitzender Prof. Sucharit Bhakdi ist als Sachverständiger geladen. Die Veranstaltung wird live gestreamt:
https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/sitzung_der_enquete-kommission_8/1/45680
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(Teil 3 von 10) Der Mensch ist grundsätzlich ein soziales Wesen. Die weltweite Impfpropaganda kann deshalb auf einer im Grunde positiven Eigenschaft der meisten Menschen aufsetzen: Der Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl einzusetzen oder sogar Opfer zu erbringen. Der Deutsche scheint diesbezüglich besonders ansprechbar zu sein – und ist damit gleichzeitig auch manipulierbarer als andere Völker.
Die Pharmaindustrie als der entscheidende Hemmschuh
Im Jahr 1911 gab es in Deutschland einen ersten Versuch, Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln einschließlich Impfungen auszuwerten, indem man eine ärztliche Arzneimittel-Kommission gründete. Die Kommission veröffentlichte Listen der von ihr bewerteten Arzneimitteln im ärztlichen Vereinsblatt. (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062501.html
Die Pharmaindustrie als der entscheidende Hemmschuh
Im Jahr 1911 gab es in Deutschland einen ersten Versuch, Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln einschließlich Impfungen auszuwerten, indem man eine ärztliche Arzneimittel-Kommission gründete. Die Kommission veröffentlichte Listen der von ihr bewerteten Arzneimitteln im ärztlichen Vereinsblatt. (...)
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062501.html
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Teil 4 (von 10) der neuen Artikelserie von Hans U. P. Tolzin
Grundgesetz 1949 - ein Ende des staatlichen Missbrauchs des Aufopferungsgedankens?
Wenn es überhaupt eine positive Konsequenz aus zwei verlorenen Weltkriegen mit Millionen von Opfern und unaussprechlichem Leid gegeben hat, dann kommt das im Mai 1949 in Westdeutschland in Kraft getretene Grundgesetz dem am Nächsten. Dort heißt es nämlich in Art. 1 Abs. 1 wörtlich:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und den von ihr abgeleiteten Grundrechten wollten die Überlebenden der Weltkriege ganz offensichtlich dem Aufopferungsgedanken und damit auch der Möglichkeit seines Missbrauchs durch antisoziale Ideologen ein für alle Mal eine Absage erteilen.
Denn diese im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind eindeutig als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert.
Von Tod, Leid und Vertreibung war auch mein eigenes Elternhaus schwer betroffen. Sollen all die Opfer etwa umsonst gewesen sein? Die Gründerväter des Grundgesetzes sagten dazu ein klares „Nein“! (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062601.html
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Grundgesetz 1949 - ein Ende des staatlichen Missbrauchs des Aufopferungsgedankens?
Wenn es überhaupt eine positive Konsequenz aus zwei verlorenen Weltkriegen mit Millionen von Opfern und unaussprechlichem Leid gegeben hat, dann kommt das im Mai 1949 in Westdeutschland in Kraft getretene Grundgesetz dem am Nächsten. Dort heißt es nämlich in Art. 1 Abs. 1 wörtlich:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und den von ihr abgeleiteten Grundrechten wollten die Überlebenden der Weltkriege ganz offensichtlich dem Aufopferungsgedanken und damit auch der Möglichkeit seines Missbrauchs durch antisoziale Ideologen ein für alle Mal eine Absage erteilen.
Denn diese im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind eindeutig als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert.
Von Tod, Leid und Vertreibung war auch mein eigenes Elternhaus schwer betroffen. Sollen all die Opfer etwa umsonst gewesen sein? Die Gründerväter des Grundgesetzes sagten dazu ein klares „Nein“! (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062601.html
Teil 1
Teil 2
Teil 3
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Teil 5 von 10 der neuen Artikelserie von Hans U. P. Tolzin
Gleichzeitiger Fortschritt und Rückschritt - das BGH-Urteil von 1953
Auch nach dem zweiten Weltkrieg und selbst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 setzte sich die Ignoranz des Rechts gegenüber der Möglichkeit von Impfschäden unbeeindruckt fort. Trotz der im Grundgesetz formulierten individuellen Abwehrrechte gegenüber dem Staat galt weiterhin der vom Reichsgericht bestätigte erweiterte Aufopferungsgedanke, d. h. die Erwartung, dass der Bürger zu schlucken hat, bzw. sich einritzen oder spritzen lassen muss, was der Staat verordnet - und das weiterhin ohne Kompensation für etwaige Impfschäden (weshalb ich von einem "erweiterten" Aufopferungsgedanken spreche).
Nach Wegfall der NS-Diktatur und der damit einhergehenden Zensur ließ sich die Realität der Impfschäden nicht mehr so ohne weiteres unterdrücken. Kurz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes klagte eine junge Frau, die 1930 im Alter von einem Jahr gegen die Pocken geimpft worden war, auf Entschädigung. Sie hatte eine schwere Hirnschädigung davongetragen und war deshalb auf permanente Pflege angewiesen.
Die Klägerin (bzw. wohl ihre Familie) argumentierte allerdings nicht mit dem damals noch neuen Grundgesetz, sondern mit angeblichen Mängeln der Pockenlymphe. Während das Landgericht (LG) Hamburg kein Verschulden der beteiligten Beamten sehen konnte, bejahte es jedoch im Grundsatz den Anspruch auf Aufopferungsentschädigung. Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht (OLG) sah dagegen keinerlei Rechtsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch.
Erst 1953 kam es dann schließlich zu einem bemerkenswerten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das erstmalig in der juristischen Geschichte Deutschlands die Existenz von Impfschäden anerkannte. (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062701.html
Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
Gleichzeitiger Fortschritt und Rückschritt - das BGH-Urteil von 1953
Auch nach dem zweiten Weltkrieg und selbst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 setzte sich die Ignoranz des Rechts gegenüber der Möglichkeit von Impfschäden unbeeindruckt fort. Trotz der im Grundgesetz formulierten individuellen Abwehrrechte gegenüber dem Staat galt weiterhin der vom Reichsgericht bestätigte erweiterte Aufopferungsgedanke, d. h. die Erwartung, dass der Bürger zu schlucken hat, bzw. sich einritzen oder spritzen lassen muss, was der Staat verordnet - und das weiterhin ohne Kompensation für etwaige Impfschäden (weshalb ich von einem "erweiterten" Aufopferungsgedanken spreche).
Nach Wegfall der NS-Diktatur und der damit einhergehenden Zensur ließ sich die Realität der Impfschäden nicht mehr so ohne weiteres unterdrücken. Kurz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes klagte eine junge Frau, die 1930 im Alter von einem Jahr gegen die Pocken geimpft worden war, auf Entschädigung. Sie hatte eine schwere Hirnschädigung davongetragen und war deshalb auf permanente Pflege angewiesen.
Die Klägerin (bzw. wohl ihre Familie) argumentierte allerdings nicht mit dem damals noch neuen Grundgesetz, sondern mit angeblichen Mängeln der Pockenlymphe. Während das Landgericht (LG) Hamburg kein Verschulden der beteiligten Beamten sehen konnte, bejahte es jedoch im Grundsatz den Anspruch auf Aufopferungsentschädigung. Das daraufhin angerufene Oberlandesgericht (OLG) sah dagegen keinerlei Rechtsgrundlage für einen Entschädigungsanspruch.
Erst 1953 kam es dann schließlich zu einem bemerkenswerten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das erstmalig in der juristischen Geschichte Deutschlands die Existenz von Impfschäden anerkannte. (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062701.html
Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
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Morgen, Montag, der 29. Juni 2026, soll um 6 Uhr Morgends die nukleare Forschungsanlage CERN für vier Jahre abgeschaltet werden. Da es viele Gerüchte über multidimensionale Einflüsse der CERN-Aktivitäten gibt, bin ich gespannt, ob und wie sensitive Menschen diese Abschaltung wahrnehmen. Ich freue mich auf Rückmeldungen. lg Hans
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Teil 6 von 10
Was der Impfling nicht weiß, macht ihn nicht heiß!
Das BGH-Urteil von 1953 führte in den darauffolgenden Jahren zu einer anschwellenden Welle an Entschädigungsforderungen – und schließlich zu der Notwendigkeit, die Pockenimpfpflicht zurückzunehmen, was dann auch schrittweise zwischen 1976 und 1983 geschah.
Eine vollständige jährliche Statistik der Impfschadensanträge liegt bis heute nicht vor, da weder sich weder die Länder noch der Bund für eine systematische Erfassung der Anträge und anerkannten Fälle zuständig fühlten. Die Daten, die mir vorliegen, sind also unvollständig, insbesondere über die Zeit vor 1972.[1]
Immerhin wissen wir, dass zwischen 1972 und 1979 laut einer Publikation des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, insgesamt 3.298 Anträge gestellt wurden, von denen 31 % anerkannt wurden. Zwischen 1980 und 1989 waren es noch 2.129 Anträge gestellt, von denen 26 % anerkannt wurden. Zwischen 1990 und 1999 wurden wieder mehr, nämlich 2.543 Anträge gestellt, von denen noch 15,2 % anerkannt wurden.
Die Pockenimpfung machte den weitaus größten Teil der Anträge aus. Das ging aber kontinuierlich zurück, da die Impfung ja ab 1976 zurückgefahren worden war.[2] Genauere Angaben darüber, welche Impfstoffe konkret betroffen waren, konnte ich bisher nicht ausfindig machen. Auch heute noch werden vereinzelt Entschädigungsanträge zur Pockenimpfung gestellt, da Impfschäden nicht verjähren. (...)
hier weiterlesen:
https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062901.html
Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5
Was der Impfling nicht weiß, macht ihn nicht heiß!
Das BGH-Urteil von 1953 führte in den darauffolgenden Jahren zu einer anschwellenden Welle an Entschädigungsforderungen – und schließlich zu der Notwendigkeit, die Pockenimpfpflicht zurückzunehmen, was dann auch schrittweise zwischen 1976 und 1983 geschah.
Eine vollständige jährliche Statistik der Impfschadensanträge liegt bis heute nicht vor, da weder sich weder die Länder noch der Bund für eine systematische Erfassung der Anträge und anerkannten Fälle zuständig fühlten. Die Daten, die mir vorliegen, sind also unvollständig, insbesondere über die Zeit vor 1972.[1]
Immerhin wissen wir, dass zwischen 1972 und 1979 laut einer Publikation des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der deutschen Zulassungsbehörde, insgesamt 3.298 Anträge gestellt wurden, von denen 31 % anerkannt wurden. Zwischen 1980 und 1989 waren es noch 2.129 Anträge gestellt, von denen 26 % anerkannt wurden. Zwischen 1990 und 1999 wurden wieder mehr, nämlich 2.543 Anträge gestellt, von denen noch 15,2 % anerkannt wurden.
Die Pockenimpfung machte den weitaus größten Teil der Anträge aus. Das ging aber kontinuierlich zurück, da die Impfung ja ab 1976 zurückgefahren worden war.[2] Genauere Angaben darüber, welche Impfstoffe konkret betroffen waren, konnte ich bisher nicht ausfindig machen. Auch heute noch werden vereinzelt Entschädigungsanträge zur Pockenimpfung gestellt, da Impfschäden nicht verjähren. (...)
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Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5
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Heute ist der letzte Tag, um den besten Frühbucherrabatt für das 14. Stuttgarter Impfsymposium am 26./27. Sept. in Anspruch nehmen zu können.
https://tolzin-verlag.com/veranstaltungen/sym260
https://tolzin-verlag.com/veranstaltungen/sym260
Tolzin-Verlag
Symposium: Einzelticket, beide Tage
impf-report / Tolzin-Verlag
Nur ein kleiner Pieks?
14. Stuttgarter Impfsymposium 2026
26.-27. Sept. 2026, Stadthalle Herrenberg
Nur ein kleiner Pieks?
14. Stuttgarter Impfsymposium 2026
26.-27. Sept. 2026, Stadthalle Herrenberg
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