Der Milchwirt spricht
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Forwarded from Hans U. P. Tolzin
Von: hans@tolzin.com <hans@tolzin.com>
Gesendet: Montag, 24. Januar 2022 14:00
An: 'd.baeuerle@herrenberg.de' <d.baeuerle@herrenberg.de>
Betreff: Presseanfrage zur AfD-Kundgebung in Herrenberg am 23. Jan. 2022

Sehr geehrter Herr Bäuerle,

ich schreibe Sie in Ihrer Eigenschaft als Chef des Ordnungsamtes der Stadt Herrenberg an.

Gestern, Sonntag, den 23. Jan. 2022, fand eine Kundgebung der AfD mit prominenten Sprechern auf dem Parkplatz der Stadthalle statt. An dieser Kundgebung nahmen mehrere hundert Personen teil.

Ich war als Pressevertreter anwesend und habe Aufnahmen gemacht. Direkt neben der AfD-Kundgebung gab es eine Gegenkundgebung, ebenfalls mit hunderten von Teilnehmern. Diese versuchten lautstark, die AfD-Kundgebung zu stören, zu übertönen, versperrten rechtswidrig Straßen und Fußgängerwege und bedrohten Menschen, die an der Kundgebung teilnehmen wollten. Wer zur eigentlichen Kundgebung wollte, musste ein regelrechtes Spießrutenlaufen absolvieren.

Man mag die Ziele oder die Führungspersönlichkeiten der AfD nicht mögen, und ich selbst bin auch kein Mitglied der Partei, aber es handelt sich ja um eine in Deutschland zugelassene Partei, die im Bundestag und in vielen weiteren Parlamenten vertreten ist und sich ausdrücklich auf das Grundgesetz beruft – das meiner Ansicht nach in Deutschland noch gültig ist (sollte das nicht mehr der Fall sein, bitte ich um entsprechende Belehrung) - und Millionen von Wählern vertritt.

Nun verstehe ich das Grundgesetz so, dass jeder, der eine politische Meinung vertritt und diese auf einer öffentlichen Versammlung vertreten will, dieses auch ungestört und tun darf. Ohne Spießrutenlaufen, Bedrohung durch potentiell gewaltbereite Andersdenkende und Übertönen der Kundgebungs-Redner. Die staatlichen Ordnungskräfte haben dies mit angemessenen Maßnahmen sicherzustellen, ggf. auch durch Anwendung von Gewalt, wenn Apelle an die Vernunft und Toleranz und die verbale Androhung von Gewalt nichts mehr nutzen.

Dies hat die Stadt Herrenberg durch die Genehmigung einer Gegendemonstration direkt neben der eigentlichen Kundgebung unterlaufen. Ich habe das Verhalten der Gegendemonstranten als Nötigung wahrgenommen und wurde auch persönlich (verbal) bedroht und als Nazi beschimpft, als ich auf dem Weg zur Kundgebung war.

Eines der Protestschilder der Gegendemonstranten forderte gar „Nazis töten“. Andere Banner identifizierten die Mitglieder der AfD als Nazis. Das stellt eine potentielle Bedrohung für Leib und Leben der AfD-Mitglieder und aller Personen dar, die an der Kundgebung teilnehmen wollten. Ist dies im Sinne der Stadt Herrenberg und seines Ordnungsamtes?

Ich erwäge, rechtlich gegen diese Verletzung der Versammlungs-, Meinungs- und Redefreiheit vorzugehen und bitte Sie hiermit um Auskunft, wer namentlich für die Genehmigung der Gegendemonstration direkt neben der AfD-Kundgebung verantwortlich ist bzw. diese unterzeichnet hat.

Diese Auskunft erbitte ich bis spätestens einschließlich Donnerstag, den 27. Jan. 2022.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich dieses Schreiben veröffentlichen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Hans U. P. Tolzin
Unabhängiger Journalist
Widdersteinstr. 8
71083 Herrenberg
Fon 07032 784 8491
Fax 07032 784 8492
hans@tolzin.com
Friedemann Mack im Gespräch mit den Betroffenen Müttern die zusammen mit 15 Kindern einen Alptraum erlebt haben.

Am 20.1.22 wurde die Königsmühle, bei Erlangen/Eltersdorf, von ca 30-35 Polizisten und USK, bewaffnet mit Maschinengewehren, Schlagstöcken und voller Montur, mit Rammbock gestürmt. Dies Geschah mit der Vermutung dort sei eine "illegalen Schule" und dem Verdacht, dass dort logischerweise auch Kinder anwesend sein könnten. An diesem Tag befanden sich 15 Kinder im Alter von 4-14 Jahren und 3 Frauen in dem Anwesen. Die Kinder wurden sofort von den anwesenden Erwachsenen separiert. Mit Maschienengewehren wurden die Kinder befragt, gefilmt und durften weder essen noch zur Toilette. Toilettengang nur im Beisein eines Polizisten. Von Verhältnismäßigkeit kann hier nicht mehr gesprochen werden und es ist Zeit dies zu veröffentlichen. Es kann nicht sein, dass Kinder, Frauen, MENSCHEN, so behandelt werden.
Hier geht's zum Video (25 Min.)
https://t.me/macklemachtgutelaune/35789
Forwarded from Axel Schönfelder
Achtung ⚠️

Verwechselungsgefahr, 1. Video, gewaltbereite, Rechtsradikale Coronaleugner und Aluhutträger in Brüssel‼️

2. Video, friedliche Antifaschisten beim spazieren gehen in Brüssel‼️

Ironie off‼️

🌞🍷 Lust auf Gute Laune?
👉👉 https://t.me/macklemachtgutelaune
🔹🔸🔹🔸🔹🔸🔹🔸🔹🔸🔹🔸🔹🔸
Forwarded from Nur positive Nachrichten! (Hans Tolzin)
Massive Zunahme der Montagsspaziergänge in ganz Deutschland

Seit Dezember 2021 ziehen die Deutschen aus Protest gegen unsinnige Pandemie-Maßnahmen montags um 18 Uhr in immer mehr Orten und in immer größerer Zahl vor ihre Rathäuser und machen gemeinsame Spaziergänge durch ihre Stadt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. (...)
hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022012501.html
Ordnungsamt Herrenberg sieht keine Beeinträchtigung durch sog. Antifa

Auf meinen offenen Brief vom 24. Januar an den Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Herrenberg (im Nachgang zu Störungen einer AfD-Kundgebung durch Gegendemon-strationen) habe ich am Dienstag, den 25. Januar nachfolgende Antwort von ihm erhalten. Unter dem (vollständigen) Zitat finden Sie meinen persönlichen Kommentar. (...)
hier weiterlesen
https://www.tolzin.de/aktuelles/2022012838
Ostfildern: Bürgermeister droht friedlichen Spaziergängern mit Waffengewalt

Nur ein schlechter Scherz? Nein, leider nicht. Der Bürgermeister der Stadt Ostfildern (bei Stuttgart) droht friedlichen Spaziergängern mit Anwendung von Waffengewalt, wenn sie ihm nicht gehorchen und trotz seines Verbots gemeinsame Spaziergängen durch die Stadt machen.
https://www.tolzin.de/aktuelles/2022013139
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VON YOUTUBE ZENSIERT!
Neuer Link bei diebasis.partei.de

Ohne Impfung ab 15. März keine Arbeit???
Livestream mit den Rechtsanwälten
- Viviane Fischer
- Dr. Reiner Füllmich
- Christiane Ringeisen
- Prof. Dr. Martin Schwab

Dienstag, 1. Februar 2022, 19 Uhr
Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung?

Die Politik und die ihr nahestehenden Massenmedien vermitteln fälschlicherweise den Eindruck, als müssten ab dem 15. März 2022 sämtliche ungeimpfte Pflegekräfte im Gesundheitssektor um ihren Arbeitsplatz fürchten. Dem ist nicht so, denn § 20 a Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes ist eine "Kann-Regelung". (...)
hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022020101.html
Muster-Strafanzeige gegen BioNTech wegen § 95 AMG

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland kann auf der Suche nach einem Staatsanwalt mit echtem rechtsstaatlichen Rückgrat eine begründete Strafanzeige gegen den Impfstoffhersteller BioNTech stellen. Nachfolgend eine mögliche Musterklage, formuliert von der Rechtsanwältin Christiane Ringeisen aus Hessen. (...)
hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022020102.html
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
👍 Freispruch beim Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt!
👉 Kein Gebrauch eines unrichtigen Maskenattests!

Hier das Video auch auf Youtube:

https://studio.youtube.com/video/50aaZqM4Z

Der Strafbefehl von 3.000,- € wegen des Gebrauchs eines angeblich unrichtigen Maskenattests von Dr. Walter Weber wurde aufgehoben!
Meine Mandantin wurde freigesprochen, die Kosten des Strafverfahrens und des Sachverständigen, der als Rechtsmediziner noch nicht einmal weiß, wie lange die von ihm geforderte Sauerstoff- und Blutgasanalyse durchgeführt werden müsste, trägt die Staatskasse.
Die Staatskasse - und damit wir Steuerzahler - trägt ferner die Kosten für 6 bewaffnete Polizisten, die von 10 bis 16 Uhr vor dem Verhandlungssaal jedes Mal nach einer Verhandlungsunterbrechung die Taschen und Besucher kontrollierten wie bei einem Terrorprozess.

Diese Polizeieinsätze bei Gericht sind eine inakzeptable Steuerverschwendung. Die Angeklagten brauchen nur Luft zum Atmen, sie sind keine Schwerverbrecher!

🟥 Beate Bahner
Stuttgart: Formulierte Pharma-Kanzlei Kretschmanns Corona-Verordnung?

Wer in Baden-Württemberg die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Verordnung vor Gericht angreift, bekommt es nicht etwa mit den Juristen der Landesregierung, sondern mit der privaten Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Oppenländer zu tun. Diese ist jedoch nicht nur bei Regierung Kretschmann, sondern auch bei der Pharmaindustrie ganz groß im Geschäft. (...)
hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022020202.html
Forwarded from Nur positive Nachrichten! (Hans Tolzin)
Beschlussantrag im Bundestag:
Keine gesetzliche Impfpflicht gegen das COVID-19-Virus

Ein paar Bundestagsabgeordnete ticken anscheinend noch normal - nämlich grundgesetzlich.

Nur dumm, dass diese laut GEZ-Zwangsbeitragsmedien "rechtsextrem" sind. Warum eigentlich?
https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000516.pdf
Kanzlei Mingers erhebt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die beschlossene Impfpflicht für das Gesundheitswesen

Sehr geehrter Herr Tolzin,
Ab 16. März 2022 gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Beschäftigen im Gesundheitswesen. Die Kanzlei Mingers aus Köln wird dagegen Verfassungsbeschwerde einreichen. Der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Markus Mingers sieht darin einen schwerwiegenden Eingriff in verschiedene Grundrechte. Betroffene können sich der Verfassungsbeschwerde anschließen, um ihr mehr Gewicht zu verleihen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, also in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder im Rettungsdienst. Nach §20a des Infektionsschutzgesetzes müssen diese bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Ansonsten kann ihnen vom Gesundheitsamt die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder ein Betreten der Einrichtung verboten werden.
Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers aus Köln, sieht in der gesetzlichen Regelung einen Verstoß gegen die Verfassung: „Die Impfpflicht stellt einen Eingriff in verschiedene Grundrechte dar, vorangestellt in das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ Eine Impfung tangiere immer – ungeachtet ihrer Wirkung und Notwendigkeit – das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Impfung sei schon aufgrund des Einstichs und der möglichen körperlichen Reaktion auf den Impfstoff ein nicht verfassungskonformer Eingriff. Allerdings stehe jedem individuellen Recht die Schutzpflicht des Staates zum Erhalt der Volksgesundheit gegenüber.
Für den Spezialisten im Verbraucherrecht Markus Mingers ist hier die Sachlage ziemlich eindeutig: „Der Zwang zur Impfung ist nicht verhältnismäßig, um die damit verbundenen Ziele zu erreichen.“ Denn:

• Beim medizinischen Personal liegt die Impfquote mit 90,2 Prozent (laut Zahlen des RKI) deutlich über dem Bundesdurchschnitt, bei Ärzten mit 94 Prozent sogar noch höher. Es sei, so Mingers, wahrscheinlich, dass sich durch eine Impfpflicht die Zahl der Geimpften nicht erhöht, sondern vielmehr Betroffene ihren Beruf niederlegen.

• Eine Impfung schützt erwiesenermaßen nicht vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus, also auch nicht vor der Übertragung der Viren auf andere Personen, die – so die Begründung des Gesetzes – durch die Impfung des Personals im Gesundheitswesen besonders geschützt werden sollen.

• Die widersprüchlichen Zahlen über die Höhe der Infektionen, die allgemeine Impfquote sowie die Belastung des Gesundheitswesens durch Corona-Infektionen lassen an den Zahlen über die Impfquote und die Wirksamkeit einer Impfpflicht zweifeln.

• Bei Prüfung der Erforderlichkeit einer Impfpflicht zeigt sich, dass auch ein wesentlich milderes Mittel, beispielsweise in Form täglicher Tests, zur Erreichung der Ziele führen könnte.

Markus Mingers sieht sich als Anwalt der Verbraucher, der sich auch nicht davor scheut, sich mit den Großen anzulegen, wie seine Verfahren im Fall Wirecard und gegen VW beweisen. „Unabhängig wie man selbst zur Impfung und deren Wirkung steht, muss gerade bei einer Impfpflicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt und diese gegebenenfalls durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden.“ Bei den Entscheidungen zur Impfpflicht bei Masern habe das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Maßstäbe angesetzt, die jetzt auch bei der aktuellen Entscheidung berücksichtigt werden müssten.

Um die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, kann sich jeder Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche beteiligen. Denn: „Je mehr Betroffene sich der Beschwerde anschließen, desto größer ist der Druck auf Justiz und Politik“, so der Anwalt. Interessierte können sich bis zum 28.2.2022 anmelden unter office@mingers.law.

Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sitz der Gesellschaft: Jülich
AG Düren - HRB 8586
Geschäftsführung: Rechtsanwältin Svenja Kinon
50678 Köln - Im Zollhafen 2
TEL (0221) 58 94 811-0
FAX (0221) 58 94 811-1
presse@mingers.law
www.mingers.law