Forwarded from Ich hab mal eben durchgezählt, ich hab sie tatsächlich nicht mehr alle 🤪 (Gunter Schwellig)
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2014 ARD
Georg Restle beklagt den Terror des Ukrainischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung.
Wie schnell sich doch die Geschichte ändern kann, selbst im Nachinein....
Beitrag ausm Chatroom
Dank an @Mike!
Galgenhumor, #Wissenswertes und News in der demokratischen Endzeit
https://t.me/nichtmehralle
Georg Restle beklagt den Terror des Ukrainischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung.
Wie schnell sich doch die Geschichte ändern kann, selbst im Nachinein....
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Forwarded from Ich hab mal eben durchgezählt, ich hab sie tatsächlich nicht mehr alle 🤪 (Gunter Schwellig)
🚨2023 - Die Menschen werden nun Insekten fressen, ohne es zu wissen.
Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" mit beizumischen.
.
Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.
.
Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.
.
Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.
.
Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.
.
Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.
.
Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN
.
___
Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:
- Mehrkornbrot
- Mehrkornbrötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegeln
- Trockene Vormischungen für Backwaren
- Kekse
- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
- Soßen
- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
- Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
- Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- Bierähnliche Getränken
- Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
- Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen
Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen, hier die Quelle - Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023
Link
Diese Firma aus Vietnam züchtet die Hausgrillen: Link
Galgenhumor, #Wissenswertes und News in der demokratischen Endzeit
@nichtmehralle
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Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte "für die allgemeine Bevölkerung" mit beizumischen.
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Obwohl zu wenige, veröffentlichte Erkenntnisse vorliegen bezüglich Allergien und mögliche anaphylaktische Reaktionen, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass keine spezifische Kennzeichnungsvorschriften über mögliche Allergische Reaktionen verzeichnet werden müssen.
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Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, wer Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere und Hausstaubmilben besitzt, beim Verzehr von Produkte mit beigemischte Hausgrillen, ebenfalls allergische Reaktionen zu erleiden.
Ebenfalls kann es zu neue allergische Reaktionen führen gegen das Substrat, das an die Insekten verfüttert werden.
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Daher besteht lediglich nur ein Kennzeichnungspflicht, wenn das Produkt Pulver "Acheta domesticus" enthält.
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Das bedeutet: Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass "Acheta domesticus" zu Pulver gemahlene, beigemengte Hausgrillen sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.
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Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.
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Verantwortlich für die Bewilligung:
Ursula VON DER LEYEN
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Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengte Hausgrillen (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:
- Mehrkornbrot
- Mehrkornbrötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegeln
- Trockene Vormischungen für Backwaren
- Kekse
- trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
- Soßen
- verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Pizza
- Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
- Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
- Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- Bierähnliche Getränken
- Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
- Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen
Möge bitte jeder selbst das EU-Protokoll lesen, hier die Quelle - Amtsblatt der Europäischen Union, vom 04.01.2023
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Diese Firma aus Vietnam züchtet die Hausgrillen: Link
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@nichtmehralle
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