Kultusministerium Baden-Württemberg bestätigt: Keine Maskenpflicht an Schulen
Das Kultusministerium bestätigt lt. §3 Abs. 2 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, dass aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht. Weiterhin gibt es keinen Schulausschluss und keine Sonderregeln für Kinder ohne Maske in der Schule.
Ein ohnehin zweifelhaftes Bußgeld für Schulkinder ist damit nicht zu halten!
Zum Download des Musterschreibens:
https://klagepaten.eu/2020/09/06/kultusministerium-baden-wuerttemberg-bestaetigt-keine-maskenpflicht-an-schulen/
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Das Kultusministerium bestätigt lt. §3 Abs. 2 der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, dass aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht. Weiterhin gibt es keinen Schulausschluss und keine Sonderregeln für Kinder ohne Maske in der Schule.
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