Forwarded from 🇩🇪 DEMOS-Deutschland BILDER & VIDEOS
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Dresden wird am 13.01.2022 abgeriegelt! Die Landesregierung bietet ein unglaubliches Polizeiaufgebot auf, um den Spaziergang in Dresden zu unterbinden, aber.....
(Anm. DDBV: Danke Anja für das Einstellen!)
Bildquelle:
https://t.me/ddirekt/215
Bundesweite Termine?
https://demo.terminkalender.top
-----------------------------------------
Bildmaterial der Demos in Deutschland?
https://t.me/DEMOBILDER
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Forwarded from Karen
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Video von Karen Eckert
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️VG Stuttgart kassiert Allgemeinverfügung gegen #Spaziergänge❗️
https://t.me/RASattelmaier
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.
Quelle 👉 stuttgarter-zeitung.de)
Das Gericht stellt hier zwei grundsätzliche Dinge klar, die wir Anwälte bereits seit Monaten vor Gericht monieren, obwohl diese längst höchstgerichtlich geklärt waren.
1. Es reicht eben nicht aus, eine Versammlung mit dem Verweis auf eine fehlende Anmeldung zu verbieten bzw. die vor Ort für illegal zu erklären.
2. Spaziergänge sind Versammlungen i. S.d. Art.8 GG und unterliegen damit dessen Schutzbereich. Folglich sind auch die Teilnehmer geschützt, die nicht sanktioniert werden dürfen.
Leider wenden viele Amtsgerichte derzeit die Grundsätze des Versammlungsrecht derzeit nicht an wie meine Erfahrungen zeigen.
Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin so klare Entscheidungen pro Versammlungsrecht getroffen werden.
Insbesondere müssen sämtliche Allgemeinverfügungen, die pauschal #Spaziergänge mit Verweis auf die fehlende Anmeldung verbieten, gerichtlich angegangen werden.
Es besteht noch Resthoffnung wie dieses Beispiel zeigt.
https://t.me/RASattelmaier
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.
Quelle 👉 stuttgarter-zeitung.de)
Das Gericht stellt hier zwei grundsätzliche Dinge klar, die wir Anwälte bereits seit Monaten vor Gericht monieren, obwohl diese längst höchstgerichtlich geklärt waren.
1. Es reicht eben nicht aus, eine Versammlung mit dem Verweis auf eine fehlende Anmeldung zu verbieten bzw. die vor Ort für illegal zu erklären.
2. Spaziergänge sind Versammlungen i. S.d. Art.8 GG und unterliegen damit dessen Schutzbereich. Folglich sind auch die Teilnehmer geschützt, die nicht sanktioniert werden dürfen.
Leider wenden viele Amtsgerichte derzeit die Grundsätze des Versammlungsrecht derzeit nicht an wie meine Erfahrungen zeigen.
Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin so klare Entscheidungen pro Versammlungsrecht getroffen werden.
Insbesondere müssen sämtliche Allgemeinverfügungen, die pauschal #Spaziergänge mit Verweis auf die fehlende Anmeldung verbieten, gerichtlich angegangen werden.
Es besteht noch Resthoffnung wie dieses Beispiel zeigt.
Telegram
Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Forwarded from SFB - Stimme Freies Brandenburg
Nochmal zur Erinnerung:
Forwarded from SFB - Stimme Freies Brandenburg
Programm Antenne Brandenburg -.avi
51.4 MB
GEMEINSAM FÜR FRIEDEN FÜR FREIHEIT UND SELBSTBESTIMMUNG!
Dürfen NICHT angemeldete Mahnwachen und Spaziergänge von der Polizei gestört oder aufgelöst werden?
Diese Frage beantwortet unser Brandenburger Innenminister, Michael Stübgen, heute auf Antenne Brandenburg, wie folgt: "....das dürfen wir auch nicht. Da gibt es Verfassungsgerichts-Entscheidungen! ...unsere Polizei schützt dieses Demonstrationsrecht...!
Mögen die Herren und Damen in Schwarz die Worte ihres Dienstherrn beachten! . RBB Beitrag von Antenne Brandenburg vom 14.12.21 um 13.12 Uhr www.antennebrandenburg.de/programm/
Dürfen NICHT angemeldete Mahnwachen und Spaziergänge von der Polizei gestört oder aufgelöst werden?
Diese Frage beantwortet unser Brandenburger Innenminister, Michael Stübgen, heute auf Antenne Brandenburg, wie folgt: "....das dürfen wir auch nicht. Da gibt es Verfassungsgerichts-Entscheidungen! ...unsere Polizei schützt dieses Demonstrationsrecht...!
Mögen die Herren und Damen in Schwarz die Worte ihres Dienstherrn beachten! . RBB Beitrag von Antenne Brandenburg vom 14.12.21 um 13.12 Uhr www.antennebrandenburg.de/programm/
Forwarded from Videodump
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Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Polizist eine Ordnungswidrigkeit anhängen will!
Super und kurz erklärt!
Wir müssen nichts rechtfertigen! Der Staat muss uns nachweisen, dass wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben!
Echt einfach und rechtlich sauber.
Super und kurz erklärt!
Wir müssen nichts rechtfertigen! Der Staat muss uns nachweisen, dass wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben!
Echt einfach und rechtlich sauber.
Forwarded from Beeskow hält zusammen Brandenburg
Am Montag treffen wir uns wieder um 18:00 Uhr auf dem Marktplatz und gehen gemütlich spazieren.
https://t.me/beeskow_freiheit
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