Forwarded from SFB - Stimme Freies Brandenburg
Brandenburg Havel - Am heutigen Sonnabend Nachmittag gingen erneut hunderte freie Brandenburger für die Zukunft ihrer Kinder und ein Leben in Frieden Freiheit & Selbstbestimmung auf die Straße! Am Katharinenkirchplatz fanden sich zunächst ca. 570 mutige Menschen für einen Spaziergang zusammen. Auch dieses Mal kamen unterwegs noch viele mit dazu. Darunter auch zwei ältere Damen, die letzte Woche noch mit Verwunderung am Straßenrand standen und feststellten, dass es ja alles ganz normale Menschen sind, waren nun sogar selbst mit dabei! Insgesamt zeigten somit ca. 725 mutige freie Menschen gemeinsam dieser Regierung, was sie von ihr und ihrer Politik halten: WIR SIND DIE ROTE LINIE!!
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Erneut Tausende Spaziergänger in Cottbus. Nur auf der Straße werden wir die drohende Impfpflicht verhindern. Schließt Euch an!
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
Forwarded from Wissensmanufaktur
⚖️ Bußgeld hinfällig: Maskenpflicht bei Versammlungen und Spaziergängen ist nicht zulässig!
Laut einem Urteil vom 11.10.2021 des AG Weimar (6 OWi 340 Js 201252/21) ist die Maskenpflicht bei Versammlungen ein erheblicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit:
Die Pflicht eine Maske zu tragen bei Versammlungen, die sich unter anderem gegen diese Pflicht richten, hat eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit zur Folge. Sie verletzt darüber hinaus unter Anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG.
Komplettes Urteil: https://openjur.de/u/2379804.ppdf
Laut einem Urteil vom 11.10.2021 des AG Weimar (6 OWi 340 Js 201252/21) ist die Maskenpflicht bei Versammlungen ein erheblicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit:
Die Pflicht eine Maske zu tragen bei Versammlungen, die sich unter anderem gegen diese Pflicht richten, hat eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit zur Folge. Sie verletzt darüber hinaus unter Anderem das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 GG.
Komplettes Urteil: https://openjur.de/u/2379804.ppdf
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
SPAZIERGANG FALKENSEE❗️
10.01.2022
Schickt das Video auf jeder Plattform durch ganz Falkensee und Umgebung. ✉️
Und selbstverständlich:
MONTAGS 18:00 am Rathaus Falkensee
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
10.01.2022
Schickt das Video auf jeder Plattform durch ganz Falkensee und Umgebung. ✉️
Und selbstverständlich:
MONTAGS 18:00 am Rathaus Falkensee
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
💥💥💥 Brandenburg an der Havel
am 15.01.2022 mit ca 800 Menschen auf der Straße 😊👍
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
am 15.01.2022 mit ca 800 Menschen auf der Straße 😊👍
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
Ein herrlicher Spaziergang durch Bad Belzig am 16.01.2022 👍🥰
https://t.me/Freie_Brandenburger_official
https://t.me/Freie_Brandenburger_official