Freie_Brandenburger_Official
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Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist „Corona-Leugner“ eine abmahnbare Tatsachenbehauptung.

Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Voraussetzung wäre, dass ihr die Existenz des Coronavirus oder einer Coronaviren-Pandemie nicht bestritten habt.

Für wen ist das wichtig? In vielen Lokalblättern wurden beispielsweise massnahmenkritische Demoanmelder so diffamiert, manchmal sogar Menschen, die nur gegen die Impfpflicht eintreten. Sie können nun dagegen vorgehen und Schadenersatz verlangen.

RA Ivan Künnemann, der hier gewonnen hat und euch ab Montag einen Musterbrief zur Verfügung stellt, vertritt im Übrigen auch Tom Lausen.

https://www.klagepaten.de/news/bezeichung-corona-leugner-jetzt-abmahnbar

t.me/Rosenbusch

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