Für alle Kinder!
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/keine-corona-testpflicht-an-bayerns-schulen-im-herbst,TCh48QZ

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Bayern zieht nach!

Keine Tests und keine Masken in den Schulen. Testung nur zuhause und freiwillig.

Bayern scheint seine Tests loswerden zu wollen, so lesenich den Artikel.

Mehr gibt das Gesetz nicht her. Komisch, das gleiche Gesetz gilt auch in NRW!
So lang kein Hotspot ausgerufen word, ist hier das Ende der Fahnenstange erreicht.

Der Realschullehrerverband glänzt mit der Aussage: "Schulen sind keine Testzentren"

Man könnte fast glauben der Missbrauch unserer Kinder unter dem Corona-Deckmantel könnte enden.

Lasst uns achtsam sein, was als nächstes mit unseren Kindern passieren soll und für sie einstehen.

https://t.me/TinaRomdhaniKanal
Forwarded from Wir sind Viele
Woche der Demokratie
Berlin, 30. Juli bis 6. August
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Forwarded from PATRIOT
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Genau so sollen Kinder aufwachsen.
( werdet wie die Kinder 😍🤣🤣)
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Forwarded from Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht (Carolin Jost-Kilbert)
Kindergarten...

Im Chat kam immer wieder die Rückmeldung, dass Kindern ohne Masernschutz-Nachweis ab morgen der Zutritt zum Kindergarten verweigert wird.

Ein solches Vorgehen ist nicht durch das Masernschutzgesetz gedeckt und auch nicht durch Hausrecht; allenfalls durch eine Hausordnung oder durch den Kita-Vertrag, aber diese Dinge habt ihr ja selbst unterschrieben in euren Unterlagen zuhause und könnt nachlesen.

Bitte lest euch unbedingt den Gesetzestext in Ruhe und Satz für Satz durch!!!

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html

Ausschließlich das Gesundheitsamt darf ein Betretungsverbot aussprechen, nicht aber ein Mitarbeiter des Kindergartens. Alles, was der Kindergarten machen darf und muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, jedoch dürfen keine Daten übermittelt werden, die über § 2 (16) IfSG hinausgehen.

16. personenbezogene Angabe
Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

Will euch jemand morgen mit einem Betretungsverbot belegen, lasst es euch

a) im Gesetzestext zeigen und

b) unbedingt schriftlich geben, inkl. Unterschrift desjenigen, der die Verantwortung dafür übernimmt.

Und bitte erklärt niemandem den Gesetzestext, sondern lasst euch die Position eures Gegenübers direkt im Gesetzestext zeigen. Ihr seid nicht in der Beweislast, denn das Gesetz ist auf eurer Seite, wenn morgen euer Kind weiter in die Kita gehen soll.

Ein Betretungsverbot kann auch von Seiten des Gesundheitsamts nicht sofort ausgesprochen werden, denn zuerst einmal muss dieses zur Vorlage des Nachweises auffordern. Erst am Ende des ganzen Prozederes (Ordnungswidrigkeitsverfahren) steht ein Bescheid, mit dem einem Kind die Betretung untersagt wird.

Auch dies ist, wie bei der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen, eine Kann- und keine Muss-Regelung, denn im besonderen Einzelfall dürfen die Kinder dann doch evtl. weiter in die Kita.

Noch einmal:
Alles, was morgen vom Gesetz her passieren darf, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten ans Gesundheitsamt!
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Berlin, 30. Juli bis 6. August
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WirSindViele.berlin
NichtOhneUns.de
Danke Björn Banane für dieses Video!
Forwarded from 🔆Thomas Külken
Und ach wie staatstragend sind viele der Waldorfschulen geworden.
Forwarded from Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht (Carolin Jost-Kilbert)
Kindergarten...

Im Chat kam immer wieder die Rückmeldung, dass Kindern ohne Masernschutz-Nachweis ab morgen der Zutritt zum Kindergarten verweigert wird.

Ein solches Vorgehen ist nicht durch das Masernschutzgesetz gedeckt und auch nicht durch Hausrecht; allenfalls durch eine Hausordnung oder durch den Kita-Vertrag, aber diese Dinge habt ihr ja selbst unterschrieben in euren Unterlagen zuhause und könnt nachlesen.

Bitte lest euch unbedingt den Gesetzestext in Ruhe und Satz für Satz durch!!!

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html

Ausschließlich das Gesundheitsamt darf ein Betretungsverbot aussprechen, nicht aber ein Mitarbeiter des Kindergartens. Alles, was der Kindergarten machen darf und muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, jedoch dürfen keine Daten übermittelt werden, die über § 2 (16) IfSG hinausgehen.

16. personenbezogene Angabe
Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html

Will euch jemand morgen mit einem Betretungsverbot belegen, lasst es euch

a) im Gesetzestext zeigen und

b) unbedingt schriftlich geben, inkl. Unterschrift desjenigen, der die Verantwortung dafür übernimmt.

Und bitte erklärt niemandem den Gesetzestext, sondern lasst euch die Position eures Gegenübers direkt im Gesetzestext zeigen. Ihr seid nicht in der Beweislast, denn das Gesetz ist auf eurer Seite, wenn morgen euer Kind weiter in die Kita gehen soll.

Ein Betretungsverbot kann auch von Seiten des Gesundheitsamts nicht sofort ausgesprochen werden, denn zuerst einmal muss dieses zur Vorlage des Nachweises auffordern. Erst am Ende des ganzen Prozederes (Ordnungswidrigkeitsverfahren) steht ein Bescheid, mit dem einem Kind die Betretung untersagt wird.

Auch dies ist, wie bei der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen, eine Kann- und keine Muss-Regelung, denn im besonderen Einzelfall dürfen die Kinder dann doch evtl. weiter in die Kita.

Noch einmal:
Alles, was morgen vom Gesetz her passieren darf, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten ans Gesundheitsamt!
Da die Dinosaurier keine Masken hatten, waren sie ungeschützt. Und wo sind sie heute? Genau! 🤨

⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️
unsere Kanäle und Gruppen
@Werbegruppe_deutschsprachig
@einmal_hin_alles_drin
@politische_bildersprueche
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💥Wissenschaft praktisch evaluiert💥

Niemand wird bestreiten können, dass man mit einem Wassereimer - richtig angewandt - Wasser abschöpfen kann.

Genauso verhält es sich mit Masken bei einem respiratorischen Virus.

Deswegen hat dieser Wissenschaftler hier einmal die Wirksamkeit von Lockdowns und Maskenmandaten praktisch demonstriert.

Wer weiterhin die Regeln hinterfragt, ist ein rechts-esoterisch schwurbelnder Coronaleugner.

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG
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STIKO empfiehlt aktuell bis zum 15. Lebensmonat 31 Impfungen – war das schon immer so?

Was hätten Sie geschätzt, wie viele Impfungen aktuell Säuglingen bis zum 15. Lebensmonat empfohlen werden? Wir jedenfalls staunten nicht schlecht, als wir derzeit auf die gigantische Anzahl von 31 Impfungen im Impfkalender der STIKO gestoßen sind. Wir fragten uns: war das schon immer so? Ein Überblick über die Anzahl der Impfempfehlungen des RKI.

Angesichts von solchen „Impfkalendern“ müssen wir schlicht festhalten, dass es sicherlich so manche Familie in Deutschland geben wird, die mehr Zeit beim Impfarzt als auf dem Kinderspielplatz verbringt.

👀 Beitrag auf dem corona-blog.net
https://corona-blog.net/2022/08/02/stiko-empfiehlt-aktuell-bis-zum-15-lebensmonat-31-imfungen-war-das-schon-immer-so/
Forwarded from Real_Hero
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😷 Generation Maskenkinder
Stand 01.08.2022

Das Video untersucht mit differenzierten Analysen die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Coronamaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

RDH: Rechne, Denke und Handle

Getreu diesem Motto möchten wir Euch keine Vorgaben machen, sondern zu eigenverantwortlicher Recherche anregen.

Wir wünschen Euch neue Erkenntnisse mit dem Video.

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Forwarded from Real_Hero
Maskenkinder.pdf
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😷 Generation Maskenkinder
Stand 01.08.2022

Das PDF untersucht mit differenzierten Analysen die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der Coronamaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

@real_hero_official
Forwarded from Real_Hero
☝️ Hinweis

Im Video findet sich auf Folie 18 (ab Minute 15) links unten der Hinweis auf eine körperliche Schädigung der Lunge. Dies ist sachlich falsch, es geht um die Schädigung der physischen Integrität der Kinder durch Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen u.a. in Folge einer erhöhten CO2-Belastung der Atemluft, weshalb hierfür vom Bundesumweltamt Obergrenzen festgelegt sind.

Euer
@real_hero_official
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