Für alle Kinder!
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Tests nach den Sommerferien: Tests nur noch europaweit zugelassen? Keine Selbsttests trotz Anwendung in Schulen mehr zugelassen?

Weithin unbemerkt sind seit dem 30. Juni nur noch Nasen- und Rachensbstrich-Tests zugelassen. Diese finden sich jetzt EU-weit auf der „EU Common RAT Liste“ (heißt wirklich so, RAT stellt aber natürlich eine Abkürzung dar und hat nichts mit den Laborversuchstieren zu tun…).

Deutschland hat nun keine Zulassungskompetenz mehr, diese liegt nun bei der EU. Im oben eingestellten Artikel heißt es dazu:

„Durch den Geltungsbeginn der europäischen Verordnung 2017/746 für In-vitro-diagnostische Medizinprodukte (IVDR) am 26. Mai 2022 ist diese Verordnung in der gesamten EU verpflichtend anzuwenden. Die IDVR regelt den EU-Markt von In-Vitro-Diagnostika. In Deutschland hat aufgrund dieser Verordnung ein Zuständigkeitswechsel stattgefunden. Nun betreut das PEI die Marktübersicht der Corona-Test-Produkte.  Das Paul-Ehrlich-Institut wiederum beschränkt sich künftig nur noch auf die Common RAT Liste der EU, wie auf ihrer Website informiert wird.“

Weiter wird ausgeführt:

„Die Tests, die auf der Liste zugelassen werden, können unterschiedliche Arten der Probeentnahme enthalten. Dazu zählen allerdings nur die Probeentnahmen mittels Nasal-, Oropharyngeal- und/oder Nasopharyngeal-Abstrich. Tests mit anderen Arten der Probeentnahme über Speichel (Saliva), Sputum, Blut oder Fäkalien werden nicht berücksichtigt. Dies steht in Einklang mit neuesten Erkenntnissen und technischen Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Darüber hinaus enthält die Liste keine Antigen-Selbsttests, sondern nur Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung durch medizinisch geschultes Personal.“

Das offizielle Schreiben des DIRECTORATE-GENERAL FOR HEALTH AND FOOD SAFETY der EU-Kommission habe ich eingestellt.

Was bedeutet das?

1. Es gibt keine zugelassenen Selbsttests mehr.
2. Es gab zunächst keine zugelassenen Spucktests mehr. Ein Test, der neben Nasen- oder Rachenabstrich auch als Speicheltest zugelassen, erhielt keine Zulassung.
3. Das BfARM als deutsches Institut hat keine Zuständigkeit für die Zulassung bzw. Konformitätsbewertung mehr.
4. Schon wegen der EU-Vorschrift kann nicht mehr in Apotheken getestet werden.

Mit was eigentlich testen dann die Schulen nach den Schulferien?

Wir sollten bundesweit argumentieren, dass es keine zugelassenen Selbsttests mehr gibt, gleichzeitig prüfen, ob das, was da in den Schulen verwendet wird, auf der „RAT List“ der EU-Kommission steht.

Das kann eigentlich nicht sein, nicht mit „ja“ beantwortet werden.

Kehrseite des Ganzen ist, dass bei einer Rückkehr zur Testpflicht nicht mehr auf Spucktests ausgewichen werden kann, auch, weil diese in Apotheken nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Allerdings haben wir dann immer noch das eindeutige Argument: Es gibt keine zugelasenen Selbsttests.

Ich suche noch nach einem Gegenargument, das das Ergebnis meiner Recherche widerlegt, finde bisher aber keines. GIBT ES IRGENDWO EINE AUSNAHMEVORSCHRIFT, NACH DER SELBSTTESTS ZUR ANWENDUNG DURCH LAIEN KEINER ZULASSUNG BEDÜRFEN BZW. In DEUTSCHER ZUSTÄNDIGKEIT WEITERVERWENDET WERDEN DÜRFEN?

Mich erreichen zur Zeit die ersten Anfragen wegen der teils doch nicht so freiwilligen Testerei nach den Sommerferien. Wir müssen uns dabei u. a. dieser neuen Argumente bedienen.

Laut der obigen Liste und einem ersten Kommentar eines Abonnenten könnte es noch ehemals zugelassene Spucktests geben, aber nach meiner Interpretation nur für Nasen- und/oder Rachenabstrich.
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Zur Schnelltest-Zulassung auf EU-Ebene noch eine kurze Erläuterung, weil ich mich nicht klar genug ausgedrückt hatte: Es gibt nun offensichtlich keine zugelassenen Tests zur Eigenanwendung durch Laien mehr. Die Testung in Schulen ist damit auch mangels Zulassung illegal.
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Forwarded from apolut.
M-PATHIE – Zu Gast heute: Friederike de Bruin – “Ohne Empathie keine würdevolle Gesellschaft” 🎥

Friederike de Bruin ist Doula und Sterbebegleiterin. Doula heißt, dass die Geburt eines Kindes auf natürliche Weise für Mutter und Kind von Statten ge ..weiterlesen auf apolut.net

#MPathie @apolut
💥Bundesverfassungsgericht sieht Masernimpfpflicht als verfassungskonform an💥

Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die Masernimpfpflicht gebilligt.
Dabei hat es umfangreich auf seine Rechtsprechung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bezüglich der mRNA-Injektionen zurückgegriffen. Allerdings ist die Datenlage bei Masern erheblich größer und besteht über einen längeren Zeitraum als bei den Covid-Stoffen.

Was waren die Problemstellung der Entscheidung?

Ist
eine Masernimpfpflicht verfassungskonform?

Der Masernimpfstoff wird in Deutschland nicht als Einzelimpfstoff, sondern nur in Kombination mit anderen Impfstoffen als 3fach- bzw. 4fach-Kombination angeboten.

Die Impfung greift in das Elternrecht und in die körperliche Unversehrtheit des Kindes ein.

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Dass das Bundesverfassungsgericht die verpflichtende Masernimpfung für Menschen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und entweder im Gesundheitswesen / Schule oder erlaubnispflichtiger Kindertagesbetreuung arbeiten oder Schule / Kita besuchen als verfassungsgemäß ansehen würde, war nach den "Impfentscheidungen" der letzten zwei Jahre zu erwarten.
Ein mutmaßlicher Schutz des Kollektivs überragt die Freiheit des Einzelnen; das ist inzwischen Konsens in der Bundesrepublik.

Die Impfpflicht ist kein Impfzwang. D.h. Kinder dürfen zwar ohne Immunitätsnachweis nicht in eine Kita, private Betreuung, Babysitting und gemeinschaftliche Betreuungsorganisation durch Eltern ist nicht umfasst.

Die Schulpflicht ist nicht berührt. D.h. ungeimpfte Kinder dürfen nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Als Kombinationsimpfstoffe sind ausschließlich Kombinationen gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken erlaubt, andere Stoffe dürfen nicht hinzugefügt werden.

Einzelimpfstoffe aus der Schweiz sind ausreichend.

Wie können Eltern damit umgehen?

Der Weg in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung ist versperrt. Kinder im nicht schulpflichtigen Altern müssen durch die Eltern selbst oder durch eigenorganisierte nicht erlaubnispflichtige Kinderbetreuung betreut werden.

Für die Schulzeit sollte bereits Geld angespart werden. Der Schulbesuch kostet ein einmaliges Bußgeld bis zu 2.500 €, wenn die Immunität nicht nachgewiesen ist. Das ist der Preis für das Ungeimpftsein.

Mein Kommentar:

Der deutsche Staat kennt offensichtlich nur Repression, Zwang und Pflicht. Obwohl die Evaluierungskommission darauf verwiesen hat, dass verpflichtende Maßnahmen im Gesundheitsbereich sich eher kontraproduktiv auswirken.
Diejenigen Eltern, die auch nach Ansprache durch Arzt, Schule oder Kita die Masernimpfung aus ihren individuellen Gründen ablehnen, werden sich auch durch Pflicht und Bußgeldandrohung nicht umentscheiden.
Es ist zu erwarten,, dass - ähnlich wie bei Corona- Ausweichbewegungen stattfinden werden. Es wird sogenannte "Masernpartys" geben, Eltern werden sich Bescheinigungen über Kontraindikationen (ggf. im europäischen Ausland) besorgen, manche werden ins Ausland umsiedeln und einige werden den Schweizer Impfstoff besorgen oder ihre Kinder privat betreuen und in der Schule die Kinder "freikaufen".
Eine Impfpflicht hat überhaupt keine oder nur eine marginale Auswirkung auf die Anzahl der geimpften Menschen (Quelle). Im Gegenteil hat der staatliche Druck in Bezug auf die Corona-Injektion die Impfbereitschaft in Deutschland signifikant gesenkt und das Vertrauen in staatliche Institutionen massiv beschädigt, dennoch sind die meisten Ungeimpften bereits aus ohnehin gesetzlich anerkannten Gründen ungeimpft oder deshalb, weil ihnen (beispielsweise durch Zuzug) die Kenntnis über ihre Möglichkeiten fehlt.

Eine Impfpflicht - egal wie - beschädigt massiv das Vertrauen in das gesellschaftliche Zusammenleben und erzeugt Gegenreaktionen. Eine Staatsmacht, die den Bürgern nicht vertraut und auf Angst, Einschüchterung und Zwang und nicht auf Diskurs setzt, delegitimiert sich selbst.

Mein Kanal:

t.me/RA_Ludwig

Hier wird Beschäftigten im Gesundheitswesen geholfen:
redcap.express
💌 Auch wenn wir nicht immer so gut gelaunt sind - wir kämpfen weiter @Fuer_alle_Kinder 💗
Forwarded from Team für Kinder
Kinder als Schutzschilde?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article240541155/Ab-Herbst-Familienministerin-Paus-raet-Laendern-Maskenpflicht-in-Schulen-zu-nutzen.html

Dieser Artikel erschüttert.
Warum?

Frau Paus ist Bundesfamilienministerin und somit auch und sogar in besonderem Maße dem Wohl der Kinder verpflichtet. Doch dieses findet bei ihrer Empfehlung, die schon eher wie eine Anordnung klingt, nicht einmal am Rande Berücksichtigung.

Dies ist umso erschütternder, da sich mittlerweile der Verband der Kinder- und Jugendärzte klar gegen eine Masken- und auch Testpflicht an Schulen ausgesprochen hat. Viele Experten, besonders lautstark auch Prof. Klaus Stöhr (namhafter Epidemiologie) in einem am 12.8.22 in der "Volksstimme" veröffentlichtem Interview, pflichten ihnen bei.

Doch Frau Paus interessiert sich nur für das Wohl der Lehrer. Sie fordert dazu auf, dass Kinder, die sie nachweislich psychisch und physisch schädigenden Masken tragen sollen, um zum größten Teil geimpfte und geboosterte Lehrer zu schützen.

Kinder als Schutzschilde für eine in Paranoia getriebene Erwachsenengeneration.

Dieser Artikel führt vor Augen, welches Desinteresse Kindern und ihrem Wohlergehen entgegengebracht wird. Sie finden in Frau Paus' Überlegungen nicht einmal Raum.

18. August 2022
▫️Unsere Kanäle:
t.me/OrgateamKinder
t.me/Elternkraft
Forwarded from 🔆Thomas Külken
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
In einem Zivilrechtsstreit (ich vertrete die Kindeseltern gegen die Ersatzschule) kam heute ein ausführlicher Hinweisbeschluss des Gerichts an die Parteien, der mich in seiner rechtsstaatlichen Deutlichkeit sprachlos lässt. Ich hatte so viel Klartext und Verständnis von der Materie nicht erwartet.

Geklagt hatte der Schulträger gegen die Eltern auf Schulgeld, vertraglich vereinbarte Kosten für Nachmittagsbetreuung und Schulverpflegung.

Die Eltern hatten die Leistungen gemindert (gekürzt), weil dem Kind wegen Nichtbefolgung von Masken- und Testpflicht der Zutritt verweigert wurde, die Schule also die Leistung nicht erbrachte. Wo keine Leistung, da keine Gegenleistung - an der Privatschule auf privatrechtlicher Ebene eigentlich logisch. Natürlich wollte die Schule trotzdem ihren Anspruch erfüllt haben, das Kind gätte sich ja schließlich testen und eine Maske tragen können.

Die Eltern hatten streng nach meinen Empfehlungen, die ich seit Herbst 2020 immer wieder gegeben hatte, eine Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung zu Masken und Tests gefordert und ohne Vorlage einer solchen die Beschulung des Kindes sowie die Hortbetreuung eingefordert.

Das Gericht bestätigt (und erläutert mit beigefügten Anlagen) unsere Rechtsansichten, bestätigt,
- dass es einer Gefährdungsbeurteilung bedurfte,
- dass eine Schule, die einem Schüler den Zutritt verweigert, es selbst ist, die die Leistung verweigert, nicht der Schüler oder die Eltern,
- dass die Eltern für die seelische und körperliche Gesundheit des Kindes Sorge zu tragen haben und daher ein Schüler nicht verpflichtet ist, eine Maske zu tragen, wenn die Eltern gesundheitliche Gründe vorbringen.

Und: Die Schule hätte die gelieferten Tests (in eigener Verantwortung!) auf Unschädlichkeit untersuchen müssen, auch die mitgelieferte Pufferlösung.

Das Gericht weist darauf hin, dass das Kindeswohl Gegenstand der elterlichen Sorge, aber auch ZWINGENDE MAXIME der Schule sei. Kinder seien auf stetige und ausreichende Sauerstoffversorgung angewiesen.

Der Schule wird empfohlen, die Klage gegen die Eltern zurückzuziehen.

Zu gegebener Zeit - keinesfalls vor Abschluss des noch laufenden Verfahrens - wäre es schön, wenn allen dieser Beschluss im Original-Wortlaut zur Lektüre gegeben werden könnte. Er kann uns helfen, argumentativ, mehr noch emotional, damit wir die Hoffnung nicht verlieren und sich die Ereignisse der letzten zweieinhalb Jahre nie mehr wiederholen werden.
Aus Datenschutzgründen, mehr noch aufgrund vorangegangener Erfahrungen, sollte man im Falle einer Veröffentlichung nicht nur die Daten der Parteien, sondern auch diejenigen des Richters und des Gerichts anonymisieren. Denn diese sind, wie wir seit Weimar wissen, ebenfalls schutzwürdig, vielleicht mehr als die Parteien des Rechtsstreits.

Es ist wie mit den Zwangsgeldern und Bußgeldern im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht oder bei angeblicher Verletzung der Schulpflicht. Das Zur-Wehr-Setzen ist dann doch oft nicht vergebens. Gerade gestern kam auch wegen Schulpflicht/Zwangsgeld ein erfreulicher Beschluss von einem süddeutschen Verwaltungsgericht hier bei mir an.

Gestern und heute war hier wegen der erzielten Ergebnisse Weihnachten. Das ist nicht immer der Fall. Aber ich danke Richtern von Herzen, wenn sie juristisch und rechtsstaatlich korrekt argumentieren und einem das Gefühl geben, dass sie die vorgetragenen Argumente erkennen.
Forwarded from Freies Thüringen
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💚 Was ist die Basis für das Zusammenleben der Menschen in der neuen Zeit?

Einheit der Menschen untereinander und wahre, bedingungslose Liebe!

Fangen wir heute damit an!

Folgt uns auf: t.me/freiesth
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Für unsere Kinder! #initiativekindeswohl

Hier der Aufruf von Dr. Friedrich Pürner

Für unsere Kinder
Bitte unterstützen Sie den offenen Brief der neuen Initiative Kindeswohl. Beitrag, Brief und Link bitte teilen.

initiative-kindeswohl.de

Bitte unterstützt die Initiative für unsere Kinder.
Unterstützer sind unter anderem:

Gerald Hüther Hirnforscher, Neurobiologe

Univ.-Prof. Dr. Dr. Christian Schubert Arzt, Psychologe, ärztlicher Psychotherapeut

Jens Fischer Rodrian Lyriker, Musiker

Ole Skambraks Journalist und ehemaliger SWR-Redakteur

Heidi Müller Dipl.-Psychologin, Kinder u. Jugendlichenpsychotherapeutin

Prof. Dr. Ulrike Guérot Leiterin der Professur für Europapolitik

Dr.med Hans-Joachim Maaz Psychoanalytiker und Psychiater

Petition zur Unterstützung des offenen Briefes
https://www.openpetition.de/petition/online/es-reicht-keine-corona-massnahmen-gegenueber-kindern-und-jugendlichen


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https://t.me/DasGesundheitswesen
Übergewicht ist in allen Altersgruppen seit Jahren auf dem Vormarsch. Seit der sogenannten Pandemie hat diese Entwicklung sich dank schädlicher politischer Maßnahmen noch einmal deutlich beschleunigt. Diese Tatsache erkennen Mainstream-Medien gemeinhin eher ungern an: Lieber behauptet man, dass der Klimawandel an allem schuld ist.
https://report24.news/mainstream-behauptet-explodierendes-uebergewicht-bei-kindern-durch-klimawandel/?feed_id=20553

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@Corona_Reset
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Seit Generationen feiern Kinder den von Karl May erschaffenen Indianer-Held Winnetou – sie verkleiden sich wie der Apachen-Häuptling, schauen sich die Filme an und lesen die Bücher – jetzt scheint Winnetou dem Woke-Wahnsinn zum Opfer gefallen zu sein!

Passend zum neuen Film erschien ein Buch – vorerst. Nach Kritik aus den sozialen Medien beschloss der Verlag „Ravensburger“, das Buch nicht mehr zu verkaufen. In Kinos erscheint der Film jedoch weiterhin im Programm.

Die Kritik lautet: Rassismus und kulturelle Aneignung!

Der Anwalt für Medienrecht Carsten Brennecke hält das für „völlig verrückt“. Auf Twitter erklärt er: „Kinderbücher sind schön und verklären ein wenig die Welt, das ist gut so.“

https://tinyurl.com/2p6khrlq

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