Forwarded from mindofheart · SelbstBewusstSein
Zersetzung & Umerziehung von INNEN heraus!
#Manipulationsmethoden
#Demoralisierung
#Entwurzelung
#HybrideKireg
#Zersetzung
#Strategie
#Magic7
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Forwarded from Wochenblick
Ohne Wenn und Aber müssen die Kinder nun wieder zwangsweise Tests über sich ergehen lassen und, sobald sie vom Sitzplatz aufstehen, Maske tragen. Offenbar waren es zu viele Eltern, die vom Aussetzen der Präsenzpflicht Gebrauch machten.
https://www.wochenblick.at/allgemein/pflicht-zur-teilnahme-am-praesenzunterricht-masken-und-testpflicht-bleiben/
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Wochenblick.at
Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht: Masken- und Testpflicht bleiben!
Was als erfreuliche Lockerung in den Schulen präsentiert wurde, erweist sich einmal mehr als trojanisches Pferd. Denn sowohl die Maskenpflicht abseits vom Sitz
Forwarded from Ivett Kaminski Rechtsanwältin
Kinderheim wegen Homeschooling?: Verweigerung des Schulbesuchs ist nicht automatisch der Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen
Während in Pandemiezeiten das sogenannte Homeschooling zahlreiche Eltern und ihre Kinder überfordert, bestehen andere Erziehungsberechtigte darauf, ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Welche Folgen diese Entscheidung haben kann - und vor allem, welche nicht - wurde im Folgenden vom Oberlandesgericht Bamberg (OLG) klargestellt.
Das Jugendamt brachte die Frage vor Gericht, welche Mittel man gegen die Eltern von drei Kindern habe, denen der Schulbesuch elternseitig verweigert wurde. Dabei standen der Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme in ein Heim zur Diskussion. Es wurden zwei verschiedene Gutachten eingeholt. Die Eltern waren - abgesehen von ihrer Haltung zur Schulpflicht - voll erziehungsfähig, die Kinder zeigten laut erstem Gutachten weder Auffälligkeiten noch einen Rückstand oder einen entsprechenden Förderbedarf. Ein zweites Gutachten erläuterte, dass ein sogenannter Schulabsentismus eine starke Entwicklungsgefährdung mit hohem Chronifizierungsrisiko darstelle. Hier war die Rede von möglichen Angststörungen oder oppositionellen und dissozialen Störungen. Daher sei die dringende Notwendigkeit zur Wiedereingliederung des Kindes in das Schulsystem gegeben, wobei eine dauerhafte Herausnahme des Kindes aus der Familie möglichst zu vermeiden sei - aber eben auch nicht ausgeschlossen wurde.
Das Familiengericht (FamG) verhängte daraufhin Auflagen gegen die Eltern, in Zusammenarbeit mit Jugendamt, Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und der zuständigen staatlichen Schulpsychologin schrittweise wieder einen Schulalltag einzuführen und bis dahin den Heimunterricht durch die Mutter mit regelmäßigen Lernstandserhebungen fortzusetzen. Sollten diese Auflagen nicht erfüllt werden, drohe womöglich eine Heimaufnahme als nächster Schritt. Die Eltern wandten sich an das OLG und wollten gegen diese Auflagen gerichtlich vorgehen.
Vor dem OLG relativierte der zweite Sachverständige die wahrscheinlichen psychischen Störungen als eine allgemeine statistische Aussage, ohne dass in dieser Familie konkret bereits Anhaltpunkte für eine solche Entwicklung erkennbar seien. Der vor Gericht persönlich angehörte zwölfjährige (älteste) Sohn der Familie hinterließ zudem einen positiven Eindruck. Das OLG hob daher die Auflagen gegen die Eltern auf. Für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, sei nicht Aufgabe des FamG. Vielmehr stünden der Schulbehörde hierfür die sich aus dem Schulgesetz ergebenden Maßnahmen zur Verfügung, die von dieser eigenständig zu prüfen seien. Die Gesetze ermöglichen lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht aber die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes. Im Fall einer Schulverweigerung kann nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden. Es seien vielmehr alle wesentlichen Aspekte des konkreten Einzelfalls zu ermitteln und hinsichtlich einer konkreten Kindeswohlgefährdung zu bewerten. Allgemeine Erwägungen reichen zur Begründung einer konkreten und erheblichen Gefährdung nicht aus.
Hinweis: Die Grundgedanken dieser Entscheidung sind auf andere Fälle übertragbar, in denen die Erziehungsvorstellungen der Eltern nicht mit der Mehrheit der Gesellschaft übereinstimmen. Ohne dass das betroffene Kind dadurch konkret benachteiligt wird, muss der Staat dies als Elternrecht aus Art. 6 Grundgesetz hinnehmen.
Quelle: OLG Bamberg, Beschl. v. 22.11.2021 - 2 UF 220/20zum Thema:Familienrecht
Während in Pandemiezeiten das sogenannte Homeschooling zahlreiche Eltern und ihre Kinder überfordert, bestehen andere Erziehungsberechtigte darauf, ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Welche Folgen diese Entscheidung haben kann - und vor allem, welche nicht - wurde im Folgenden vom Oberlandesgericht Bamberg (OLG) klargestellt.
Das Jugendamt brachte die Frage vor Gericht, welche Mittel man gegen die Eltern von drei Kindern habe, denen der Schulbesuch elternseitig verweigert wurde. Dabei standen der Entzug des Sorgerechts und die Inobhutnahme in ein Heim zur Diskussion. Es wurden zwei verschiedene Gutachten eingeholt. Die Eltern waren - abgesehen von ihrer Haltung zur Schulpflicht - voll erziehungsfähig, die Kinder zeigten laut erstem Gutachten weder Auffälligkeiten noch einen Rückstand oder einen entsprechenden Förderbedarf. Ein zweites Gutachten erläuterte, dass ein sogenannter Schulabsentismus eine starke Entwicklungsgefährdung mit hohem Chronifizierungsrisiko darstelle. Hier war die Rede von möglichen Angststörungen oder oppositionellen und dissozialen Störungen. Daher sei die dringende Notwendigkeit zur Wiedereingliederung des Kindes in das Schulsystem gegeben, wobei eine dauerhafte Herausnahme des Kindes aus der Familie möglichst zu vermeiden sei - aber eben auch nicht ausgeschlossen wurde.
Das Familiengericht (FamG) verhängte daraufhin Auflagen gegen die Eltern, in Zusammenarbeit mit Jugendamt, Mobilem Sonderpädagogischen Dienst und der zuständigen staatlichen Schulpsychologin schrittweise wieder einen Schulalltag einzuführen und bis dahin den Heimunterricht durch die Mutter mit regelmäßigen Lernstandserhebungen fortzusetzen. Sollten diese Auflagen nicht erfüllt werden, drohe womöglich eine Heimaufnahme als nächster Schritt. Die Eltern wandten sich an das OLG und wollten gegen diese Auflagen gerichtlich vorgehen.
Vor dem OLG relativierte der zweite Sachverständige die wahrscheinlichen psychischen Störungen als eine allgemeine statistische Aussage, ohne dass in dieser Familie konkret bereits Anhaltpunkte für eine solche Entwicklung erkennbar seien. Der vor Gericht persönlich angehörte zwölfjährige (älteste) Sohn der Familie hinterließ zudem einen positiven Eindruck. Das OLG hob daher die Auflagen gegen die Eltern auf. Für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, sei nicht Aufgabe des FamG. Vielmehr stünden der Schulbehörde hierfür die sich aus dem Schulgesetz ergebenden Maßnahmen zur Verfügung, die von dieser eigenständig zu prüfen seien. Die Gesetze ermöglichen lediglich ein staatliches Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Kindeswohlgefährdung, nicht aber die Durchsetzung einer bestmöglichen Förderung des jeweils betroffenen Kindes. Im Fall einer Schulverweigerung kann nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden. Es seien vielmehr alle wesentlichen Aspekte des konkreten Einzelfalls zu ermitteln und hinsichtlich einer konkreten Kindeswohlgefährdung zu bewerten. Allgemeine Erwägungen reichen zur Begründung einer konkreten und erheblichen Gefährdung nicht aus.
Hinweis: Die Grundgedanken dieser Entscheidung sind auf andere Fälle übertragbar, in denen die Erziehungsvorstellungen der Eltern nicht mit der Mehrheit der Gesellschaft übereinstimmen. Ohne dass das betroffene Kind dadurch konkret benachteiligt wird, muss der Staat dies als Elternrecht aus Art. 6 Grundgesetz hinnehmen.
Quelle: OLG Bamberg, Beschl. v. 22.11.2021 - 2 UF 220/20zum Thema:Familienrecht
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Hallo liebe Freiburger
Wir brauchen am Rosenmontag in Bk ein bisschen Unterstützung.
eventuell auch als Ordner, je nach dem wie viele wir sein werden.
Wir machen unsere Demo um 15.28Uhr , Treffpunkt Lammplatz.
Es wäre schön, wenn viele von euch kommen würden. Und am besten viele Kinder 👧🧒👶🏻und auch verkleidet. 🦸🦹♀️🧚♀️
Schön wäre es, wenn ihr Trommler (oder sogar jemanden von der Guggemusik oder andere Krachmacher dabei hättet. )
Die Krozinger sind leider ein total verschlafenes Volk 🙄😔
Würden uns auf eure Unterstützung freuen 😃😃😃🤗🤗🤗
@Fuer_alle_Kinder 💗
Wir brauchen am Rosenmontag in Bk ein bisschen Unterstützung.
eventuell auch als Ordner, je nach dem wie viele wir sein werden.
Wir machen unsere Demo um 15.28Uhr , Treffpunkt Lammplatz.
Es wäre schön, wenn viele von euch kommen würden. Und am besten viele Kinder 👧🧒👶🏻und auch verkleidet. 🦸🦹♀️🧚♀️
Schön wäre es, wenn ihr Trommler (oder sogar jemanden von der Guggemusik oder andere Krachmacher dabei hättet. )
Die Krozinger sind leider ein total verschlafenes Volk 🙄😔
Würden uns auf eure Unterstützung freuen 😃😃😃🤗🤗🤗
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Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, hat sich wegen der Corona-Pandemie für ein Festhalten an der Maskenpflicht ausgesprochen. „Der Mund-Nasen-Schutz ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die wir haben“, sagte sie dem „Mannheimer Morgen“. Zugleich sei die Maskenpflicht eine vergleichsweise weniger tief eingreifende Maßnahme.
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unsere Kanäle und Gruppen
@Werbegruppe_deutschsprachig
@einmal_hin_alles_drin
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✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨
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Forwarded from Pädagogen im Aufbruch *Kanal* (Petra)
tkp.at
Maskenpflicht kann zu dauerhafter Schädigung von Kindern führen
Kann Maskenpflicht eine Form der langsamen Hirnschädigung sein? Durch Sauerstoffentzug? Die körperliche Schädigung der Kinder durch die Masken scheint dauerhaft und irreversibel zu sein. [...]
Forwarded from Maras Welt 🌷🌷🌷
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Ich könnt mir das tausend mal anschauen... 🤗🥰😍
...und tausend mal lachen 😂😂😂
Mehr auf 👉 @maraswelt 🌷🌷🌷
#LustigeVideos
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Forwarded from Alles nur Satire?
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Forwarded from RPP Institut - Offiziell
Dass das bis heute so viele verdrängen ist richtig gruselig...
Kein Kompliment für die menschliche Intelligenz
https://philosophia-perennis.com/2022/02/25/studie-133-faches-myokarditis-risiko-nach-covid-impfung-kinder-besonders-betroffen/
Kein Kompliment für die menschliche Intelligenz
https://philosophia-perennis.com/2022/02/25/studie-133-faches-myokarditis-risiko-nach-covid-impfung-kinder-besonders-betroffen/
Philosophia Perennis
Studie: 133-faches Myokarditis-Risiko nach COVID-Impfung – Kinder besonders betroffen
(David Berger) Eine wissenschaftliche Studie, die von Wissenschaftlern der U.S. Food and Drug Administration und der Centers for Disease Control durchgeführt wurde, hat ergeben, dass die Covid-19-Injektion von Pfizer das Risiko einer Myokarditis bei den Empfängern…
Forwarded from Uwe Krüger
Teilt das Video zur Inspiration unserer Kinder. Ich habe das Video als "speziell für Kinder" auf youtube gekennzeichnet. Das bedeutet auch, dass keine Kommentare möglich sind, aber so erreiche ich vielleicht eher Schüler, die sich von dem Rebellionsgeist anstecken lassen!
https://youtu.be/FHINHYCPYsk
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YouTube
Schüler in den USA stehen auf! Wann machen deutsche Schüler es nach?
Lasst mir ein Like da und teilt das Video!
Auf meiner Webseite geht es ums Klarträumen
www.oneironauten.de
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Forwarded from Uɴɪᴠᴇʀsᴇʟʟᴇʟɪᴄʜᴛǫᴜᴇʟʟᴇ (Jana)
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🌸Emotionen sind die Sprache🌸
Jana's Lichtquelle
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Alle Jahre wieder taucht irgendwo ein Moralapostel auf, der Kindern Fasching verderben will.
Diesmal sitzen die Spielverderber in einer Hamburger Grundschule. In einem mahnenden Brief hat man Eltern aufgefordert, den Kleinen keine Kostüme zu kaufen, die diskriminierend sind oder Stereotype bedienen. Stattdessen schlägt die Schulleitung vor, die Kinder als Spiegelei zu verkleiden.
Ja, wer von uns wollte als Kind nicht schon immer ein Lebensmittel sein? Aber könnte das nicht alle Veganer auf den Plan rufen?
Quelle
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unsere Kanäle und Gruppen
@Werbegruppe_deutschsprachig
@einmal_hin_alles_drin
@politische_bildersprueche
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Diesmal sitzen die Spielverderber in einer Hamburger Grundschule. In einem mahnenden Brief hat man Eltern aufgefordert, den Kleinen keine Kostüme zu kaufen, die diskriminierend sind oder Stereotype bedienen. Stattdessen schlägt die Schulleitung vor, die Kinder als Spiegelei zu verkleiden.
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Forwarded from Maras Welt 🌷🌷🌷
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Der hat das schon mitbekommen... 😎
...der liebe Bruder 🤗🥰😍
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#Bezauberndes
#Kinder
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Mama ist Mama und Papa ist Papa. In der klassischen Konstellation bestehen Eltern meist aus Mama und Papa. Um aber Diskriminierung nicht-traditioneller Familien zu vermeiden, bitten vier staatliche Grundschulen in der englischen Küstenstadt Brighton nun die Mamas, Papas, Omas, Opas, die Lehrer und sogar Kinder darum, nur noch von Eltern oder Erwachsenen zu sprechen.
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