ARD und ZDF klagen um die Finanzierung ihrer Propaganda...
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/ard-und-zdf-wollen-hoeheren-rundfunkbeitrag-bei-verfassungsgericht-einklagen/
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JUNGE FREIHEIT
Nach Weigerung von Ministerpräsidenten: ARD und ZDF wollen höheren Rundfunkbeitrag bei Verfassungsgericht einklagen
Erneut soll es Karlsruhe richten: Da die Bundesländer bislang keine Anhebung des Pflichtbeitrags für den Rundfunk beschlossen haben, wollen die öffentlich-rechtlichen Sender ihn einklagen. Dabei könnte sie ein vier Jahre altes Urteil ermutigen.
Forwarded from Stefan Magnet
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Heftig: Bankkonto 0,00 Euro leer geräumt! Es geschieht wirklich.
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‼️Großbritannien: Schätzungsweise 40.000 Landwirte sind derzeit auf dem Weg nach London. Sie sind wütend über die neue 20-prozentige Erbschaftssteuer der Regierung auf landwirtschaftliche Betriebe, die unzähligen Landwirten keine andere Wahl lässt, als ihre Höfe zu verkaufen.
"Landwirte, deren Betriebe mehr als eine Million Pfund wert sind, müssen künftig 20 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Viele werden gezwungen sein, ihre Höfe zu verkaufen, um die Rechnung bezahlen zu können."
„Die Bauern werden in den nächsten Tagen den Supermärkten ihr Fleisch und ihre Feldfrüchte vorenthalten und sagen, wenn man ihnen nicht zuhört, wird es weitere Maßnahmen geben.“
"Landwirte, deren Betriebe mehr als eine Million Pfund wert sind, müssen künftig 20 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Viele werden gezwungen sein, ihre Höfe zu verkaufen, um die Rechnung bezahlen zu können."
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‼️„Das wird der letzte Nagel im Sarg der Landwirtschaft sein“.
Ein untröstlicher britischer Landwirt äußert gegenüber einem britischen Kabinettsminister seine Meinung über die drakonische neue Erbschaftssteuer der Regierung:
„Sie werden die Leute aus dem Beruf treiben. Meine Familie lebt seit 375 Jahren auf diesem Land. Es bricht mir das Herz, wenn ich daran denke, dass ich die letzte Generation hier sein könnte. Ich möchte das an meine Söhne weitergeben und dafür sorgen, dass sie ihren Lebensunterhalt verdienen können. Sie nehmen mir das und Tausenden Landwirten in Großbritannien. Schämen Sie sich.
„Die breite Öffentlichkeit weiß, dass uns eine Lebensmittelinflation bevorsteht, und die ärmsten Menschen ... sind diejenigen, die sich diese Lebensmittel nicht leisten können, weil wir die Preise für unsere Lebensmittel um 20 % erhöhen müssen.“
Ein untröstlicher britischer Landwirt äußert gegenüber einem britischen Kabinettsminister seine Meinung über die drakonische neue Erbschaftssteuer der Regierung:
„Sie werden die Leute aus dem Beruf treiben. Meine Familie lebt seit 375 Jahren auf diesem Land. Es bricht mir das Herz, wenn ich daran denke, dass ich die letzte Generation hier sein könnte. Ich möchte das an meine Söhne weitergeben und dafür sorgen, dass sie ihren Lebensunterhalt verdienen können. Sie nehmen mir das und Tausenden Landwirten in Großbritannien. Schämen Sie sich.
„Die breite Öffentlichkeit weiß, dass uns eine Lebensmittelinflation bevorsteht, und die ärmsten Menschen ... sind diejenigen, die sich diese Lebensmittel nicht leisten können, weil wir die Preise für unsere Lebensmittel um 20 % erhöhen müssen.“
Forwarded from 👀 Finde den Fehler 👀
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In Milei We trust auf X:
Weitere Quelle
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Stefan Magnet
Heftig: Bankkonto 0,00 Euro leer geräumt! Es geschieht wirklich. Zahlreiche Betroffene melden sich bei mir. Folgen Sie mir auf Telegram: https://t.me/stefanmagnet
Dem Logo nach ist das offenbar Unicredit. Lieber das Geld dort schleunigst abheben....
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Forwarded from Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Welch ein tolles Lied. Eine Hymne auf die Freiheit
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Auf X: George Soros' Sohn, Alexander Soros, warnt davor, dass eine weitere Pandemie drohen könnte, sollte RFK Jr. mit seiner Agenda zur umfassenden Umstrukturierung der Bundesbehörden Erfolg haben.
Elon Musk reagierte darauf und bezeichnete es als „Betrugsdemie“.
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Forwarded from Else
Der Streisand-Effekt[1] bezeichnet ein soziologisches Phänomen, bei dem der ungeschickte Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das genaue Gegenteil erreicht, weil er die öffentliche Aufmerksamkeit auf ebendiese Information lenkt und so ihre allgemeine Verbreitung fördert. 😄
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Anti-Nikotin-Propaganda geht weiter...
https://m.bild.de/leben-wissen/welt-copd-tag-e-zigaretten-boom-bedroht-gesundheitssystem-673b42cdf6e6dc4112925391
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bild.de
Welt-COPD-Tag: E-Zigaretten-Boom bedroht Gesundheitssystem
Studie von ResMed warnt vor enormen Kostenanstieg durch COPD und E-Zigaretten-Konsum bis 2050, betont die Notwendigkeit von Aufklärung und Therapie.
Forwarded from Epoch Times Deutsch
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Das Urteil des Weimarer Familienrichters wurde heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt: Rechtsbeugung. Sehen Sie hier dazu eine Einschätzung von Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier direkt nach der Verkündung.
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 20. November 2024
Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.
Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21
Karlsruhe, den 20. November 2024