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https://m.focus.de/politik/deutschland/chaos-in-der-hauptstadt-berlin-ueberfordert-mit-corona-kontaktverfolgung-senat-beleidigt-masken-verweigerer_id_12534186.html


Hat der Berliner Senat endgültig den Verstand verloren? Derartige "Werbeplakate" rechtfertigen für mich den Anfangsverdacht des Tatbestands der Volksverhetzung sowie der Beleidigung.

§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a)
zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)
zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)
die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2.
einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3.
eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

…

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies stellt außerdem eine massive Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung dar. Sind wir schon wieder so weit? Es reicht!

https://t.me/Haintz

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King
An diesem Freitag den 16.10.2020 findet am späten Nachmittag in Göppingen eine Demonstration mit Demo-Zug und Kundgebung statt.

Weitere Details folgen in Kürze, Michael Ballweg wird u.a. auch dabei sein.

@haintz
Denunziantentum gegen Schüler und "Maskenverweigerer" als "Täter".

Teilt der Schulleitung gerne per Mail mit, was ihr hiervon haltet.

verwaltung@fcso.de

@haintz
Bitte teilen!!!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/proteste-in-berlin-gegen-corona-massnahmen-erst-leise-auf-dem-kurfuerstendamm-dann-laut-und-ohne-maske-am-alex/26263174.html

Danke an den Tagesspiegel für die Richtigstellung wonach ich nur Anwalt und nicht Mitveranstalter war.

Bezüglich der vermeintlich aus unserem Umfeld behaupteten Teilnehmerzahl von, völlig lebensfremden, 253.000 habe ich ebenfalls um Klarstellung gebeten.
Wir haben scherzhaft von 235 bzw. 253 Teilnehmern geredet, als bewusste Untertreibung.

Ich weiß nicht vorher der Tagesspiegel die 253.000 Teilnehmer her hat und habe diesbezüglich zur Klärung aufgefordert.

https://t.me/Haintz

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King


Nachtrag von Teilnehmer vor Ort:

Hallo Herr Haintz,

da ich daneben stand, als dieser Wortwechsel mit dem Pressevertreter des Tagesspiegel stattfand, kann ich Ihnen kurz erklären, wie das ablief. Sie waren gerade von einem anderen Menschen interviewt worden und fertig. Der junge Kollege fragte nach der Teilnehmerzahl und Ihre Freundin antwortete "253". Das hat er dann wohl als Tausenderangabe gewertet und ist kopfschüttelnd gegangen.


Dass er diese Zahl als Veranstalterangabe bezeichnet hat, habe ich schon beim ersten Lesen des Artikels nicht verstanden. Es ist tatsächlich einfach eine unwahre Behauptung seinerseits. Es war vollkommen klar, dass die genannte Zahl ironisch gemeint war.
Der Artikel war aber insgesamt furchtbar schlecht, finde ich.

Danke für Ihre tolle Arbeit!

Viele Grüße
******
Sehr geehrter Herr Haintz,

erlauben Sie, dass ich Ihnen hier berichte kann, was in Danzig (10.10.) geschah bzw. gesagt worden ist. Viele polnischen Bürger denken genauso wie die Querdenker von Deutschland. Anhand den medialen Berichten aus dem zweiten Umlauf, d.h. nicht aus dem Mainstreams Medien stelle ich fest, dass die Querdenker ein hohes Maß an Anerkennung und Wertschätzung unter den Polen verdienen. Wir halten die Daumen hoch für Ihre und unsere Sache - Gemeinsam gegen die Diktatur und Regime.
https://www.youtube.com/watch?v=UMX6QL6kunM

Herzliche Grüße und viel Erfolg.
***** ******
Foto von Markus Haintz
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56.8 MB
Trauen Sie nur den offiziellen Quellen...
Quarantäne ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Der eine Kontakt ist im Einzelfall durch das Gesundheitsamt darzustellen.Ein Bezug auf die RKI Kontaktgruppen reicht nicht aus. Einstweiliger Rechtschutz in Eilverfahren erfolgreich
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verw.G.-MZ-Beschluss-23.09.20.pdf
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Euer 💛Orga Team🙋‍♂️🙋🏽‍♀️
Eltern für Aufklärung und Freiheit🌻
Webseite: https://eltern-fuer-aufklaerung.org
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Wurde mir zugespielt:

Lieber *******
soeben schreibt mir ein Staatsrechts-Prof.-Dr. im aktiven Hochschuldienst:

"Der Auflösungsgrund [muss] angemessen sein vor dem Hintergrund des Schutzguts der Versammlungsfreiheit. Bloße Übertretungen von Rechtsvorschriften allein berechtigen noch nicht zur Auflösung, sonst könnte man Versammlungen vorhalten, wenn sie sich nicht an Verkehrsregeln halten etc.

Bei der Maskenpflicht ist es so: Wenn eine Demonstration sich gegen das Tragen von Masken richtet, dann dürfen die Teilnehmer während der Demonstration die Masken ablegen. Dieser Verstoß gegen die Auflage, eine Maske anzulegen, ist durch den Kundgabezweck der Versammlung gerechtfertigt. Die Versammlung kann deswegen nicht aufgelöst werden.

Nach Ende der Versammlung ist die Maske dann aber wieder zu tragen, wenn es eine Pflicht dazu im öffentlichen Raum gibt (wie etwa in Fußgängerzonen einiger Großstädte). Geht es der Versammlung um etwas anderes (nicht um das Maskentragen) und es ist eine Masken-Auflage erteilt worden, dann ist die Maske auch während der Versammlung zu tragen."

Liebe Grüße
***********


Kann ich nur unterschreiben, es ist geradezu absurd gegen eine Maskenpflicht zu demonstrieren und dabei Maske tragen zu müssen.
Die Steigerung davon wäre z. B., gegen eine Impfpflicht zu demonstrieren und nur Teilnehmer auf einer Demonstration zuzulassen, die geimpft sind.


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Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Dirk Sattelmaier)
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben !

Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
NJW (15.10.20): Vernichtende Kritik an den Corona-Verordnungen

NJW, 43/2020, S. 3153 ff.:

Prof. Dr. Uwe Volkmann (Uni Frankfurt)

Heraus aus dem Verordnungsregime — Die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage

Letzte zwei Sätze des Fazits:

"Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist, ob die nach wie vor erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens des ganzen Landes auf eine rechtsstattlichen, grundrechtlichen und demokratischen Erfordernissen genügende Ermächtigungsgrundlage gestützt werden soll oder ob dafür weiter die bloße Fassade einer solchen ausreichen soll, wie sie derzeit in §§ 28, 32 IfSG enthalten ist. Versucht man dahinter und auf ihren Inhalt zu blicken, so sieht man: nichts."

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Martin Luther King

PS:
Die Neue Juristische Wochenschrift ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.