https://www.tagesspiegel.de/berlin/proteste-in-berlin-gegen-corona-massnahmen-erst-leise-auf-dem-kurfuerstendamm-dann-laut-und-ohne-maske-am-alex/26263174.html
Danke an den Tagesspiegel für die Richtigstellung wonach ich nur Anwalt und nicht Mitveranstalter war.
Bezüglich der vermeintlich aus unserem Umfeld behaupteten Teilnehmerzahl von, völlig lebensfremden, 253.000 habe ich ebenfalls um Klarstellung gebeten.
Wir haben scherzhaft von 235 bzw. 253 Teilnehmern geredet, als bewusste Untertreibung.
Ich weiß nicht vorher der Tagesspiegel die 253.000 Teilnehmer her hat und habe diesbezüglich zur Klärung aufgefordert.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Nachtrag von Teilnehmer vor Ort:
Hallo Herr Haintz,
da ich daneben stand, als dieser Wortwechsel mit dem Pressevertreter des Tagesspiegel stattfand, kann ich Ihnen kurz erklären, wie das ablief. Sie waren gerade von einem anderen Menschen interviewt worden und fertig. Der junge Kollege fragte nach der Teilnehmerzahl und Ihre Freundin antwortete "253". Das hat er dann wohl als Tausenderangabe gewertet und ist kopfschüttelnd gegangen.
Dass er diese Zahl als Veranstalterangabe bezeichnet hat, habe ich schon beim ersten Lesen des Artikels nicht verstanden. Es ist tatsächlich einfach eine unwahre Behauptung seinerseits. Es war vollkommen klar, dass die genannte Zahl ironisch gemeint war.
Der Artikel war aber insgesamt furchtbar schlecht, finde ich.
Danke für Ihre tolle Arbeit!
Viele Grüße
******
Danke an den Tagesspiegel für die Richtigstellung wonach ich nur Anwalt und nicht Mitveranstalter war.
Bezüglich der vermeintlich aus unserem Umfeld behaupteten Teilnehmerzahl von, völlig lebensfremden, 253.000 habe ich ebenfalls um Klarstellung gebeten.
Wir haben scherzhaft von 235 bzw. 253 Teilnehmern geredet, als bewusste Untertreibung.
Ich weiß nicht vorher der Tagesspiegel die 253.000 Teilnehmer her hat und habe diesbezüglich zur Klärung aufgefordert.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Nachtrag von Teilnehmer vor Ort:
Hallo Herr Haintz,
da ich daneben stand, als dieser Wortwechsel mit dem Pressevertreter des Tagesspiegel stattfand, kann ich Ihnen kurz erklären, wie das ablief. Sie waren gerade von einem anderen Menschen interviewt worden und fertig. Der junge Kollege fragte nach der Teilnehmerzahl und Ihre Freundin antwortete "253". Das hat er dann wohl als Tausenderangabe gewertet und ist kopfschüttelnd gegangen.
Dass er diese Zahl als Veranstalterangabe bezeichnet hat, habe ich schon beim ersten Lesen des Artikels nicht verstanden. Es ist tatsächlich einfach eine unwahre Behauptung seinerseits. Es war vollkommen klar, dass die genannte Zahl ironisch gemeint war.
Der Artikel war aber insgesamt furchtbar schlecht, finde ich.
Danke für Ihre tolle Arbeit!
Viele Grüße
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Der Tagesspiegel
Erst leise auf dem Kurfürstendamm, dann laut und ohne Maske am Alex
Einige tausend Menschen liefen zunächst zum Großen Stern. Danach trafen sich Unterstützer von „Querdenken“ zu einer weiteren Kundgebung.
Sehr geehrter Herr Haintz,
erlauben Sie, dass ich Ihnen hier berichte kann, was in Danzig (10.10.) geschah bzw. gesagt worden ist. Viele polnischen Bürger denken genauso wie die Querdenker von Deutschland. Anhand den medialen Berichten aus dem zweiten Umlauf, d.h. nicht aus dem Mainstreams Medien stelle ich fest, dass die Querdenker ein hohes Maß an Anerkennung und Wertschätzung unter den Polen verdienen. Wir halten die Daumen hoch für Ihre und unsere Sache - Gemeinsam gegen die Diktatur und Regime.
https://www.youtube.com/watch?v=UMX6QL6kunM
Herzliche Grüße und viel Erfolg.
***** ******
erlauben Sie, dass ich Ihnen hier berichte kann, was in Danzig (10.10.) geschah bzw. gesagt worden ist. Viele polnischen Bürger denken genauso wie die Querdenker von Deutschland. Anhand den medialen Berichten aus dem zweiten Umlauf, d.h. nicht aus dem Mainstreams Medien stelle ich fest, dass die Querdenker ein hohes Maß an Anerkennung und Wertschätzung unter den Polen verdienen. Wir halten die Daumen hoch für Ihre und unsere Sache - Gemeinsam gegen die Diktatur und Regime.
https://www.youtube.com/watch?v=UMX6QL6kunM
Herzliche Grüße und viel Erfolg.
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https://www.berliner-zeitung.de/news/corona-und-mittelfinger-abgeordneter-stellt-strafantrag-wegen-volksverhetzung-li.111315
Danke Herr Luthe!
@haintz
Danke Herr Luthe!
@haintz
Berliner Zeitung
Umstrittenes Motiv Corona-Kampagne mit Stinkefinger: Abgeordneter stellt Strafantrag
Nach Ansicht von Marcel Luthe wird die „Menschenwürde der Betroffenen dadurch angegriffen, dass diese durch Zeigen des Mittelfingers beschimpft werden“. Er hat Strafanzeige gestellt, unter anderem wegen Volksverhetzung.
2_5204318868788480456.M4V
56.8 MB
Trauen Sie nur den offiziellen Quellen...
Quarantäne ist ein schwerer Grundrechtseingriff. Der eine Kontakt ist im Einzelfall durch das Gesundheitsamt darzustellen.Ein Bezug auf die RKI Kontaktgruppen reicht nicht aus. Einstweiliger Rechtschutz in Eilverfahren erfolgreich
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verw.G.-MZ-Beschluss-23.09.20.pdf
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Eltern für Aufklärung und Freiheit🌻
Webseite: https://eltern-fuer-aufklaerung.org
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http://www.reitschuster.de/post/test-sieben-von-acht-stoffmasken-fallen-durch/
Weg mit dem MaskenZWANG, sofort!
@haintz
Weg mit dem MaskenZWANG, sofort!
@haintz
reitschuster.de
Test: Sieben von acht Stoffmasken fallen durch
"‘Viele der getesteten Community-Masks erfüllen die Anforderungen an Filtration schlicht überhaupt nicht.‘ Dafür falle das Atmen sehr leicht. Das sei verständlich: ‘Bei einem groben Filter kann man gut atmen. Ein grober Filter filtert aber auch schlecht.‘"
Danke Nena 👏🏻👏🏻👏🏻❤️
https://www.facebook.com/photo?fbid=10223957161100684&set=basw.Abpi3T95p5Qe14Gkrkx4fNaD2j_LWgl5VUJlxoTBKXwmjLJrTEqiyrDxV_eBmzvwC9gbvqfYqXAROld9Tiq-8BHUdfrYl69tpZIAA0MmHFIzZhaLrolUIE6w6cf3AIV3MQnYi1B02dsoX4FPS39sKclE&opaqueCursor=AbpdvVPer57XFTYmrGiyqlK_5rN5DR6_toj5tlGyycD2aYHd8Y46L1Th_JQQndAU1caxsJILNsB3EY90oQGf2kM--davXiJPXrdexvNsSISZES7cea0mOJZ7MuBf-qy9_Y9gqmyDPCQG0DtBIaY8-txbPQ0Mbg6IcNyrYO1a3Jp2Cr5JfEM5gst-eBKKYXUYlZShvFAssfaPGEDICFOING8gxo5RddgmAFY3Ry_3yE34QQFtnvIxb5NVuKzHJs-OcfYl9mIN-xzKSlFRdA0uThpHYsC88_NyBcQHcwMiSa79lu9UPC27aXMCVI8NiTkJSC1R0hzie6mxiaNVyn8X3WnV1_YKzd45IjNhZO59BVO0N6rNdXT9SEArLXo_U3Sae9gidpeO3Z73DUfJHtVFQrN_lfAQccqOb6v7lIhivyymA02SBmAwwoIVb90kUvGONeWwvOe41I9f2k2pXmt2X5mAZ_WLsJIHQSO5chcKKzuUXoInhW2wq-ivVYPRzBbQ6YgFEufz27UWEBVF5y04gIkX1XV_y3LJsBzeTvC8Y-MOs-KDDoDpjUzfscj0hts9wSK-eT7oU4Zqv2KmMQFoU6azGSB8GoFkYYbDoVoZl9POQ7vMcS3pA-6_m2jJSxBPA5OZ7oSQ2qJc3h0fYP03pbeJ-oXiok2i8xLfkpezHfgnZ5rYGDU2BHlYGdu0O7gcBic
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Nena wechselt die Fronten 🙏🏼🍀❤️
Wurde mir zugespielt:
Lieber *******
soeben schreibt mir ein Staatsrechts-Prof.-Dr. im aktiven Hochschuldienst:
"Der Auflösungsgrund [muss] angemessen sein vor dem Hintergrund des Schutzguts der Versammlungsfreiheit. Bloße Übertretungen von Rechtsvorschriften allein berechtigen noch nicht zur Auflösung, sonst könnte man Versammlungen vorhalten, wenn sie sich nicht an Verkehrsregeln halten etc.
Bei der Maskenpflicht ist es so: Wenn eine Demonstration sich gegen das Tragen von Masken richtet, dann dürfen die Teilnehmer während der Demonstration die Masken ablegen. Dieser Verstoß gegen die Auflage, eine Maske anzulegen, ist durch den Kundgabezweck der Versammlung gerechtfertigt. Die Versammlung kann deswegen nicht aufgelöst werden.
Nach Ende der Versammlung ist die Maske dann aber wieder zu tragen, wenn es eine Pflicht dazu im öffentlichen Raum gibt (wie etwa in Fußgängerzonen einiger Großstädte). Geht es der Versammlung um etwas anderes (nicht um das Maskentragen) und es ist eine Masken-Auflage erteilt worden, dann ist die Maske auch während der Versammlung zu tragen."
Liebe Grüße
***********
Kann ich nur unterschreiben, es ist geradezu absurd gegen eine Maskenpflicht zu demonstrieren und dabei Maske tragen zu müssen.
Die Steigerung davon wäre z. B., gegen eine Impfpflicht zu demonstrieren und nur Teilnehmer auf einer Demonstration zuzulassen, die geimpft sind.
https://t.me/Haintz
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soeben schreibt mir ein Staatsrechts-Prof.-Dr. im aktiven Hochschuldienst:
"Der Auflösungsgrund [muss] angemessen sein vor dem Hintergrund des Schutzguts der Versammlungsfreiheit. Bloße Übertretungen von Rechtsvorschriften allein berechtigen noch nicht zur Auflösung, sonst könnte man Versammlungen vorhalten, wenn sie sich nicht an Verkehrsregeln halten etc.
Bei der Maskenpflicht ist es so: Wenn eine Demonstration sich gegen das Tragen von Masken richtet, dann dürfen die Teilnehmer während der Demonstration die Masken ablegen. Dieser Verstoß gegen die Auflage, eine Maske anzulegen, ist durch den Kundgabezweck der Versammlung gerechtfertigt. Die Versammlung kann deswegen nicht aufgelöst werden.
Nach Ende der Versammlung ist die Maske dann aber wieder zu tragen, wenn es eine Pflicht dazu im öffentlichen Raum gibt (wie etwa in Fußgängerzonen einiger Großstädte). Geht es der Versammlung um etwas anderes (nicht um das Maskentragen) und es ist eine Masken-Auflage erteilt worden, dann ist die Maske auch während der Versammlung zu tragen."
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Kann ich nur unterschreiben, es ist geradezu absurd gegen eine Maskenpflicht zu demonstrieren und dabei Maske tragen zu müssen.
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung (Dirk Sattelmaier)
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben !
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
NJW (15.10.20): Vernichtende Kritik an den Corona-Verordnungen
NJW, 43/2020, S. 3153 ff.:
Prof. Dr. Uwe Volkmann (Uni Frankfurt)
Heraus aus dem Verordnungsregime — Die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage
Letzte zwei Sätze des Fazits:
"Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist, ob die nach wie vor erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens des ganzen Landes auf eine rechtsstattlichen, grundrechtlichen und demokratischen Erfordernissen genügende Ermächtigungsgrundlage gestützt werden soll oder ob dafür weiter die bloße Fassade einer solchen ausreichen soll, wie sie derzeit in §§ 28, 32 IfSG enthalten ist. Versucht man dahinter und auf ihren Inhalt zu blicken, so sieht man: nichts."
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
PS:
Die Neue Juristische Wochenschrift ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.
NJW, 43/2020, S. 3153 ff.:
Prof. Dr. Uwe Volkmann (Uni Frankfurt)
Heraus aus dem Verordnungsregime — Die erheblichen Grundrechtseingriffe der Corona-Krise bedürfen endlich einer tragfähigen Rechtsgrundlage
Letzte zwei Sätze des Fazits:
"Die einzige Frage, um die es letztendlich geht, ist, ob die nach wie vor erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens des ganzen Landes auf eine rechtsstattlichen, grundrechtlichen und demokratischen Erfordernissen genügende Ermächtigungsgrundlage gestützt werden soll oder ob dafür weiter die bloße Fassade einer solchen ausreichen soll, wie sie derzeit in §§ 28, 32 IfSG enthalten ist. Versucht man dahinter und auf ihren Inhalt zu blicken, so sieht man: nichts."
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https://m.bild.de/news/2020/news/corona-isolation-pflegeheimbewohnerin-bekommt-recht-von-gericht-73424340.bildMobile.html
Die Justiz scheint aus 6 Monaten Schockstarre zu erwachen.
@haintz
Die Justiz scheint aus 6 Monaten Schockstarre zu erwachen.
@haintz
Bild
Gericht: Keine Corona-Isolation in Pflegeheim
Eine Pflegeheimbewohnerin im Kreis Lippe hat erfolgreich gegen die coronabedingte Isolationsanordnung geklagt.