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Wir brauchen Presse und Unterstützung am Odeonsplatz in München. Die Polizei möchte von allen Maske, unabhängig von Attesten etc. und wird gleich eskalieren.

@haintz
Schülerdemo, jetzt am Odeonsplatz München:

Karl Hilz wurde eben trotz Attest unter Androhung von Ingewahrsamnahnme des Odeonsplatzes verwiesen. "Begründung" Attest nicht glaubhaft da von einem fragwürdigen Arzt, angeblich. Ruft bitte bayernweit, bei der Polizei (nicht 110) an, dass am Odeonsplatz in München von der Polizei eine nicht verbotene Demonstration von der Polizei grob gestört wird, § 21 Versammlungsgesetz. Das ist eine Straftat durch die Polizei.

Das Verhalten ist Grund für Spontanversammlungen und Eilversammlungen im Laufe des Tages.

Die Polizei hat keinerlei Befugnis, eine Demo erst dann loslaufen zu lassen, wenn alle eine Maske tragen. Die richtige Vorgehensweise wäre, zu kontrollieren ob Ausnahmetatbestände vorliegen, so wie das auch in Nürnberg vor 2 Wochen perfekt funktioniert hat.

Die Polizei möchte jetzt massiv vorgehen und kesselt alle ein, bis auf wenige Ausgänge.

https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__21.html

Markus Haintz
Rechtsanwalt

https://t.me/Haintz

Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

Martin Luther King

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Bayern ist ein Polizeistaat, jedenfalls in München, was hier passiert ist einer Demokratie und eines Rechtsstaats nicht nur unwürdig, sondern das Gegenteil davon.


@haintz
Odeonsplatz München: Ich würde vor Ort bleiben und das aussitzen, die Polizei handelt nach allem was ich bisher gehört habe grob rechtswidrig.
Es geht nicht darum dass der Demo-Zug läuft, es geht darum, dass dieses rechtswidrige Polizeiverhalten geahndet wird.

Gesundheitliche Gründe könnte ihr auch per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen gegenüber den Polizeibeamten, das geht auch mündlich.
Es geht selbstverständlich auch per Zeugenaussage, wenn ein Zeuge vor Ort ist, zum Beispiel der Lebenspartner.
Natürlich muss all das der Wahrheit entsprechen, eine falsche eidesstattliche Besicherung ist strafbar!

Meine Kollegin spricht gerade mit dem Verwaltungsgericht wegen einer einstweiligen Verfügung.
Bleibt vor Ort und sitzt dass aus, jedenfalls solange euch unsere Juristen vor Ort mitteilen, dass das polizeilichen Verhalten grob rechtswidrig ist.
Die Polizei kann auch keine Demonstration auflösen, nur weil ggf. einzelne grundlos keine Maske tragen, die Polizei kann vor allem auch nicht von außen sehen, wer gesundheitliche Gründe hat und wer nicht. Haltet ausreichend Abstand, da dies die Argumentation mit den Masken ad absurdum führt, da dann keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, außer die Polizei schafft diese in dem sie in die Mindestabstände geht, mit ihren nicht schützenden Masken. Ihr dürft alles filmen und dokumentieren, es ist alles öffentlich.

Wenn die Polizei euch davon abhalten sollte, ist das meistens eine Nötigung und sehr häufig eine Strafvereitelung, gerade dann, wenn potentielle Straftaten der Polizei dokumentiert werden sollen und die Polizei dies verhindert.
Bitte das dortige Vorgehen der Polizei in München per Megafon durchsagen, es wurden in Nürnberg alle 3.000 Teilnehmer kontrolliert und dann durfte der Demo-Zug starten. Überlegt euch genau ob ihr eure Atteste zeigt, die wollen an die Ärzte ran und zwar an alle Ärzte, die noch Atteste ausstellen. Das einzige was die Polizei darf ist, eine Ordnungswidrigkeit aufnehmen, mehr nicht. Zeugenaussagen und richtige eidesstattliche Versicherungen sind das beste Mittel.
@haintz
80 Meter nördlich der Feldherrenhalle gilt die Verfügung oben nicht mehr.
Glaubhaftmachung 294 ZPO
Haften möchte für die Maskepflicht offenbar niemand , welch Überraschung.



-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: bildungsreferat@augsburg.de
Datum: 23.10.20 08:35 (GMT+01:00)
An: **********
Betreff: Maskenpflicht an Grundschulen

Sehr geehrter Herr **********
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten Stadt Augsburg die Haftung für die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht im Unterricht in jedem Fall abgelehnt wird.

Die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit aller in den Schulen anwesenden Personen und deren Familien und Kontaktpersonen. Die Maskenpflicht ist zudem als milderes Mittel im Vergleich zu dem gemäß staatlichen Rahmenhygieneplan möglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen.

Eine Beurteilung etwaiger nachteiliger Effekte der Maskenpflicht auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals kann zudem nicht von Seiten des Referats für Bildung und Migration erfolgen, hierfür bitten wir um Verständnis. Von Seiten der zuständigen Gesundheitsverwaltung wurden wir bisher nicht auf derartige Auswirkungen hingewiesen. Sofern es tatsächlich zu negativen gesundheitlichen Folgen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommen kann, wurden diese Auswirkungen von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Freistaat Bayern sicherlich im Zuge einer pflichtgemäßen Ermessensausübung mit dem Nutzen und den erreichbaren Schutzzielen durch das Tragen einer solchen Bedeckung abgewogen.

Die Schulen sind von Seiten der staatlichen Schulaufsichtsbehörden selbstverständlich angehalten, den Schülerinnen und Schülern die Umstände, Zusammenhänge und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie altersgerecht zu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild
Bürgermeisterin
Referentin für Bildung und Migration

Stadt Augsburg
Referat für Bildung und Migration
Rathausplatz 1
86150 Augsburg


Markus Haintz
Rechtsanwalt

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Martin Luther King
Fundstück aus der DDR zum 17. Juni 1953 in Dresden.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html

Rechtliche Einschätzung zur vermeintlichen Maskenpflicht bei Inzidenzüberschreitungen:

Gemäß § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Infektion NUR durch einen Arzt festgestellt werden, demnach nicht durch einen positiven PCR Test. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) Infektionsschutzgesetzes handelt es sich bei Covid-19 um eben eine solche Infektionskrankheit.

In § 2 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes wird definiert was eine Infektion ist:
Demnach ist eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes „die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.“

Der Inzidenzwert ist daher aktuell praktisch überall 0, solange nicht eine konkrete Infektion gemäß den obigen Definitionen durch einen Arzt festgestellt wird, dies ist nicht der Fall.

Daher gibt es meines Erachtens auch keine Maskenpflicht (welche mit Inzidenzwerten begründet wird!) solange die Inzidenz nicht dergestalt nachgewiesen ist, dass ein Arzt feststellt, dass der Krankheitserreger aufgenommen wurde UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachgewiesen ist.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html

NACHTRAG:
"Dazu hast Du etwas geschrieben gerade. Das würde ich gerne ergänzen.

Zumindest wäre nämlich festzustellen durch Kreuzproben im Labor, ob nicht ein weiterer Erreger ebenfalls nachweisbar und somit ursächlich für Symptome sein kann, weil diese bezogen auf Covid-19 nicht spezifisch genug sind."

Markus Haintz
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🔥🔥 Original Video auf dem Klagepaten YouTube Kanal gelöscht! 🔥🔥

Fachärztin Beatrice Vöhringer: "Masken sind potentiell schädlich"

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https://www.facebook.com/KlagePATEN/videos/1672515622910538/

Beatrice Vöhringer, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, spricht in einem Interview mit den KlagePATEN unaufgeregt Dinge aus, die sich kaum noch einer zu äußern wagt: Gesellschaftlichen Konformismus, mangelnde Zivilcourage und die potentielle Gesundheitsgefährdung durch das Tragen von Masken.

Der Youtube Kanal von Klagepaten ist für eine Woche gesperrt. Im Namen der Meinungsfreiheit, wir werden uns wehren! ✊

Wertvolle Infos, weiterführende Links und die Möglichkeit zur Unterstützung der KlagePATEN findest du hier: https://klagepaten.eu/

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Forwarded from Friederike de Bruin
Hier der betreffende Auschnitt aus dem Video
https://m.youtube.com/watch?v=Rg7RvtyZ4f8
Hier die Einstellungsverfügung bezüglich des Platzverweises unserer Akkordeonspielerin von der Demo in Landshut. Offenbar war sich die Polizei dann doch nicht mehr so sicher, dass der Platzverweis berechtigt war.
https://www.youtube.com/watch?v=Flr7f1mV3Zs&feature=emb_title

#CoronaAusschuss #OVALmedia #CoronaKriseDeutschland

GERMAN SUBTITLES Interview mit Robert Kennedy Jr. über die Berliner Proteste und Corona-Impfungen

Thanks Bobby!

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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