Wir brauchen Presse und Unterstützung am Odeonsplatz in München. Die Polizei möchte von allen Maske, unabhängig von Attesten etc. und wird gleich eskalieren.
@haintz
@haintz
Schülerdemo, jetzt am Odeonsplatz München:
Karl Hilz wurde eben trotz Attest unter Androhung von Ingewahrsamnahnme des Odeonsplatzes verwiesen. "Begründung" Attest nicht glaubhaft da von einem fragwürdigen Arzt, angeblich. Ruft bitte bayernweit, bei der Polizei (nicht 110) an, dass am Odeonsplatz in München von der Polizei eine nicht verbotene Demonstration von der Polizei grob gestört wird, § 21 Versammlungsgesetz. Das ist eine Straftat durch die Polizei.
Das Verhalten ist Grund für Spontanversammlungen und Eilversammlungen im Laufe des Tages.
Die Polizei hat keinerlei Befugnis, eine Demo erst dann loslaufen zu lassen, wenn alle eine Maske tragen. Die richtige Vorgehensweise wäre, zu kontrollieren ob Ausnahmetatbestände vorliegen, so wie das auch in Nürnberg vor 2 Wochen perfekt funktioniert hat.
Die Polizei möchte jetzt massiv vorgehen und kesselt alle ein, bis auf wenige Ausgänge.
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__21.html
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
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Karl Hilz wurde eben trotz Attest unter Androhung von Ingewahrsamnahnme des Odeonsplatzes verwiesen. "Begründung" Attest nicht glaubhaft da von einem fragwürdigen Arzt, angeblich. Ruft bitte bayernweit, bei der Polizei (nicht 110) an, dass am Odeonsplatz in München von der Polizei eine nicht verbotene Demonstration von der Polizei grob gestört wird, § 21 Versammlungsgesetz. Das ist eine Straftat durch die Polizei.
Das Verhalten ist Grund für Spontanversammlungen und Eilversammlungen im Laufe des Tages.
Die Polizei hat keinerlei Befugnis, eine Demo erst dann loslaufen zu lassen, wenn alle eine Maske tragen. Die richtige Vorgehensweise wäre, zu kontrollieren ob Ausnahmetatbestände vorliegen, so wie das auch in Nürnberg vor 2 Wochen perfekt funktioniert hat.
Die Polizei möchte jetzt massiv vorgehen und kesselt alle ein, bis auf wenige Ausgänge.
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👍1
Bayern ist ein Polizeistaat, jedenfalls in München, was hier passiert ist einer Demokratie und eines Rechtsstaats nicht nur unwürdig, sondern das Gegenteil davon.
@haintz
@haintz
Odeonsplatz München: Ich würde vor Ort bleiben und das aussitzen, die Polizei handelt nach allem was ich bisher gehört habe grob rechtswidrig.
Es geht nicht darum dass der Demo-Zug läuft, es geht darum, dass dieses rechtswidrige Polizeiverhalten geahndet wird.
Gesundheitliche Gründe könnte ihr auch per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen gegenüber den Polizeibeamten, das geht auch mündlich.
Es geht selbstverständlich auch per Zeugenaussage, wenn ein Zeuge vor Ort ist, zum Beispiel der Lebenspartner.
Natürlich muss all das der Wahrheit entsprechen, eine falsche eidesstattliche Besicherung ist strafbar!
Meine Kollegin spricht gerade mit dem Verwaltungsgericht wegen einer einstweiligen Verfügung.
Bleibt vor Ort und sitzt dass aus, jedenfalls solange euch unsere Juristen vor Ort mitteilen, dass das polizeilichen Verhalten grob rechtswidrig ist.
Die Polizei kann auch keine Demonstration auflösen, nur weil ggf. einzelne grundlos keine Maske tragen, die Polizei kann vor allem auch nicht von außen sehen, wer gesundheitliche Gründe hat und wer nicht. Haltet ausreichend Abstand, da dies die Argumentation mit den Masken ad absurdum führt, da dann keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, außer die Polizei schafft diese in dem sie in die Mindestabstände geht, mit ihren nicht schützenden Masken. Ihr dürft alles filmen und dokumentieren, es ist alles öffentlich.
Wenn die Polizei euch davon abhalten sollte, ist das meistens eine Nötigung und sehr häufig eine Strafvereitelung, gerade dann, wenn potentielle Straftaten der Polizei dokumentiert werden sollen und die Polizei dies verhindert.
Bitte das dortige Vorgehen der Polizei in München per Megafon durchsagen, es wurden in Nürnberg alle 3.000 Teilnehmer kontrolliert und dann durfte der Demo-Zug starten. Überlegt euch genau ob ihr eure Atteste zeigt, die wollen an die Ärzte ran und zwar an alle Ärzte, die noch Atteste ausstellen. Das einzige was die Polizei darf ist, eine Ordnungswidrigkeit aufnehmen, mehr nicht. Zeugenaussagen und richtige eidesstattliche Versicherungen sind das beste Mittel.
@haintz
Es geht nicht darum dass der Demo-Zug läuft, es geht darum, dass dieses rechtswidrige Polizeiverhalten geahndet wird.
Gesundheitliche Gründe könnte ihr auch per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft machen gegenüber den Polizeibeamten, das geht auch mündlich.
Es geht selbstverständlich auch per Zeugenaussage, wenn ein Zeuge vor Ort ist, zum Beispiel der Lebenspartner.
Natürlich muss all das der Wahrheit entsprechen, eine falsche eidesstattliche Besicherung ist strafbar!
Meine Kollegin spricht gerade mit dem Verwaltungsgericht wegen einer einstweiligen Verfügung.
Bleibt vor Ort und sitzt dass aus, jedenfalls solange euch unsere Juristen vor Ort mitteilen, dass das polizeilichen Verhalten grob rechtswidrig ist.
Die Polizei kann auch keine Demonstration auflösen, nur weil ggf. einzelne grundlos keine Maske tragen, die Polizei kann vor allem auch nicht von außen sehen, wer gesundheitliche Gründe hat und wer nicht. Haltet ausreichend Abstand, da dies die Argumentation mit den Masken ad absurdum führt, da dann keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, außer die Polizei schafft diese in dem sie in die Mindestabstände geht, mit ihren nicht schützenden Masken. Ihr dürft alles filmen und dokumentieren, es ist alles öffentlich.
Wenn die Polizei euch davon abhalten sollte, ist das meistens eine Nötigung und sehr häufig eine Strafvereitelung, gerade dann, wenn potentielle Straftaten der Polizei dokumentiert werden sollen und die Polizei dies verhindert.
Bitte das dortige Vorgehen der Polizei in München per Megafon durchsagen, es wurden in Nürnberg alle 3.000 Teilnehmer kontrolliert und dann durfte der Demo-Zug starten. Überlegt euch genau ob ihr eure Atteste zeigt, die wollen an die Ärzte ran und zwar an alle Ärzte, die noch Atteste ausstellen. Das einzige was die Polizei darf ist, eine Ordnungswidrigkeit aufnehmen, mehr nicht. Zeugenaussagen und richtige eidesstattliche Versicherungen sind das beste Mittel.
@haintz
80 Meter nördlich der Feldherrenhalle gilt die Verfügung oben nicht mehr.
Haften möchte für die Maskepflicht offenbar niemand , welch Überraschung.
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: bildungsreferat@augsburg.de
Datum: 23.10.20 08:35 (GMT+01:00)
An: **********
Betreff: Maskenpflicht an Grundschulen
Sehr geehrter Herr **********
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten Stadt Augsburg die Haftung für die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht im Unterricht in jedem Fall abgelehnt wird.
Die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit aller in den Schulen anwesenden Personen und deren Familien und Kontaktpersonen. Die Maskenpflicht ist zudem als milderes Mittel im Vergleich zu dem gemäß staatlichen Rahmenhygieneplan möglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen.
Eine Beurteilung etwaiger nachteiliger Effekte der Maskenpflicht auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals kann zudem nicht von Seiten des Referats für Bildung und Migration erfolgen, hierfür bitten wir um Verständnis. Von Seiten der zuständigen Gesundheitsverwaltung wurden wir bisher nicht auf derartige Auswirkungen hingewiesen. Sofern es tatsächlich zu negativen gesundheitlichen Folgen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommen kann, wurden diese Auswirkungen von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Freistaat Bayern sicherlich im Zuge einer pflichtgemäßen Ermessensausübung mit dem Nutzen und den erreichbaren Schutzzielen durch das Tragen einer solchen Bedeckung abgewogen.
Die Schulen sind von Seiten der staatlichen Schulaufsichtsbehörden selbstverständlich angehalten, den Schülerinnen und Schülern die Umstände, Zusammenhänge und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie altersgerecht zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild
Bürgermeisterin
Referentin für Bildung und Migration
Stadt Augsburg
Referat für Bildung und Migration
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: bildungsreferat@augsburg.de
Datum: 23.10.20 08:35 (GMT+01:00)
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Betreff: Maskenpflicht an Grundschulen
Sehr geehrter Herr **********
haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir bitten um Verständnis, dass von Seiten Stadt Augsburg die Haftung für die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht im Unterricht in jedem Fall abgelehnt wird.
Die vom Freistaat Bayern angeordnete Maskenpflicht dient ausschließlich dem Schutz der Gesundheit aller in den Schulen anwesenden Personen und deren Familien und Kontaktpersonen. Die Maskenpflicht ist zudem als milderes Mittel im Vergleich zu dem gemäß staatlichen Rahmenhygieneplan möglichen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu verstehen.
Eine Beurteilung etwaiger nachteiliger Effekte der Maskenpflicht auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals kann zudem nicht von Seiten des Referats für Bildung und Migration erfolgen, hierfür bitten wir um Verständnis. Von Seiten der zuständigen Gesundheitsverwaltung wurden wir bisher nicht auf derartige Auswirkungen hingewiesen. Sofern es tatsächlich zu negativen gesundheitlichen Folgen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kommen kann, wurden diese Auswirkungen von der Gesundheitsverwaltung bzw. dem Freistaat Bayern sicherlich im Zuge einer pflichtgemäßen Ermessensausübung mit dem Nutzen und den erreichbaren Schutzzielen durch das Tragen einer solchen Bedeckung abgewogen.
Die Schulen sind von Seiten der staatlichen Schulaufsichtsbehörden selbstverständlich angehalten, den Schülerinnen und Schülern die Umstände, Zusammenhänge und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie altersgerecht zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Wild
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html
Rechtliche Einschätzung zur vermeintlichen Maskenpflicht bei Inzidenzüberschreitungen:
Gemäß § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Infektion NUR durch einen Arzt festgestellt werden, demnach nicht durch einen positiven PCR Test. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) Infektionsschutzgesetzes handelt es sich bei Covid-19 um eben eine solche Infektionskrankheit.
In § 2 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes wird definiert was eine Infektion ist:
Demnach ist eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes „die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.“
Der Inzidenzwert ist daher aktuell praktisch überall 0, solange nicht eine konkrete Infektion gemäß den obigen Definitionen durch einen Arzt festgestellt wird, dies ist nicht der Fall.
Daher gibt es meines Erachtens auch keine Maskenpflicht (welche mit Inzidenzwerten begründet wird!) solange die Inzidenz nicht dergestalt nachgewiesen ist, dass ein Arzt feststellt, dass der Krankheitserreger aufgenommen wurde UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachgewiesen ist.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/vgh-lehnt-eilantrag-gegen-maskenpflicht-im-unterricht-ab-100.html
NACHTRAG:
"Dazu hast Du etwas geschrieben gerade. Das würde ich gerne ergänzen.
Zumindest wäre nämlich festzustellen durch Kreuzproben im Labor, ob nicht ein weiterer Erreger ebenfalls nachweisbar und somit ursächlich für Symptome sein kann, weil diese bezogen auf Covid-19 nicht spezifisch genug sind."
Markus Haintz
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Rechtliche Einschätzung zur vermeintlichen Maskenpflicht bei Inzidenzüberschreitungen:
Gemäß § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes kann eine Infektion NUR durch einen Arzt festgestellt werden, demnach nicht durch einen positiven PCR Test. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 t) Infektionsschutzgesetzes handelt es sich bei Covid-19 um eben eine solche Infektionskrankheit.
In § 2 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes wird definiert was eine Infektion ist:
Demnach ist eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes „die Aufnahme eines Krankheitserregers UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.“
Der Inzidenzwert ist daher aktuell praktisch überall 0, solange nicht eine konkrete Infektion gemäß den obigen Definitionen durch einen Arzt festgestellt wird, dies ist nicht der Fall.
Daher gibt es meines Erachtens auch keine Maskenpflicht (welche mit Inzidenzwerten begründet wird!) solange die Inzidenz nicht dergestalt nachgewiesen ist, dass ein Arzt feststellt, dass der Krankheitserreger aufgenommen wurde UND seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachgewiesen ist.
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Zumindest wäre nämlich festzustellen durch Kreuzproben im Labor, ob nicht ein weiterer Erreger ebenfalls nachweisbar und somit ursächlich für Symptome sein kann, weil diese bezogen auf Covid-19 nicht spezifisch genug sind."
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Forwarded from Klagepaten Kanal - Gerechtigkeit in Deiner Hand
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Fachärztin Beatrice Vöhringer: "Masken sind potentiell schädlich"
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https://www.facebook.com/KlagePATEN/videos/1672515622910538/
Beatrice Vöhringer, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, spricht in einem Interview mit den KlagePATEN unaufgeregt Dinge aus, die sich kaum noch einer zu äußern wagt: Gesellschaftlichen Konformismus, mangelnde Zivilcourage und die potentielle Gesundheitsgefährdung durch das Tragen von Masken.
Der Youtube Kanal von Klagepaten ist für eine Woche gesperrt. Im Namen der Meinungsfreiheit, wir werden uns wehren! ✊
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🔥🔥 Original Video auf dem Klagepaten YouTube Kanal gelöscht! 🔥🔥 Vöhringer: "Es ist keine Diskussion, dass Masken gesundheitsschädlich sind!" ❤️ TEILEN...
Forwarded from Friederike de Bruin
Hier der betreffende Auschnitt aus dem Video
https://m.youtube.com/watch?v=Rg7RvtyZ4f8
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https://www.youtube.com/watch?v=Flr7f1mV3Zs&feature=emb_title
#CoronaAusschuss #OVALmedia #CoronaKriseDeutschland
GERMAN SUBTITLES Interview mit Robert Kennedy Jr. über die Berliner Proteste und Corona-Impfungen
Thanks Bobby!
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Rede Karl Hilz Demo München Odeonsplatz 23.10.2020
https://youtu.be/FuGB-5Po9mA
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Demo #München #Odeonsplatz 23. Okt. 2020 Rede Karl Hilz - Schüler/-innen gegen die #Maskenpflicht
Demo #München #Odeonsplatz 23. Okt. 2020 - Schüler/-innen gegen die #Maskenpflicht mit:
#KarlHilz
Karl Hilz ist ehemaliger Polizeihauptkommissar in München
▬ UNTERSTÜTZT DEN KANAL ▬▬▬▬▬▬▬▬▬
bitte unterstützen Sie die Filmemacher mit einer Spende:
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#KarlHilz
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Forwarded from Erich Hambach
‼️‼️Exclusives Interview mit Thomas Berthold für MENSCHEN https://www.youtube.com/watch?v=kLbqSeK_uzQMACHEN MUT, bitte gerne teilen ‼️‼️
YouTube
Interview Thomas Berthold
Thomas Berthold: Fußballweltmeister 1990, Unternehmer, Markenbotschafter & TV-Experte bezieht für die Initiative MENSCHEN MACHEN MUT Stellung zur aktuellen Situation und was ihn dazu bewegt sich für unser aller Freiheit einzustehen.
Er ist am 8.11.2020 Gast…
Er ist am 8.11.2020 Gast…