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Foto von Markus Haintz
https://www.idowa.de/inhalt.deutschland-gastroverband-dehoga-protestiert-gegen-befuerchteten-lockdown.af8dee53-5afb-482a-93eb-75846eee9d53.html

Na endlich! Den nächsten Lockdown wird die Branche nicht überleben.


Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz
Kontaktaufnahme durch Richter/Richterin wegen Polizeigewalt in Berlin:

Aufgrund meiner Verhaftung vom Samstag den 25. Oktober 2020 hat nunmehr auch der/die erste aktive Richter/Richterin mit mir Kontakt aufgenommen. Vorerst vertraulich, Entsetzen wurde ausgedrückt und Hilfe / Austausch angeboten.

Ich habe über den Geschäftsverteilungsplan des genannten Gerichtes geprüft, ob der Richter / die Richterin dort tätig ist, dem ist so.


Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz
Kündigung Lehrauftrag an RA Haintz.pdf
973 KB
"Kündigung" meines Lehrauftrags durch die Hochschule Biberach samt Begründung.

Gerne dürft ihr den Verantwortlichen der Hochschule Biberach und Herrn Professor Dr. Balensiefen mitteilen, wie ihr dazu steht:

balensiefen@hochschule-bc.de
bleicher@hochschule-bc.de (Rektor)
schwaeble@hochschule-bc.de (Kanzler)
bahr@hochschule-bc.de (Dekan Bauingenieurswesen/Projektmanagement)
info@hochschule-bc.de

https://www.hochschule-biberach.de/

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Hallo Markus,

ich wollte einen kurzen Zwischenbericht aus meiner Schule schicken und mich bei Dir für die Hilfe bedanken. Ich weiß, dass es nervig war, zu versuchen, Dich mehrfach zu kontaktieren, da mir klar ist, wie knapp Deine Zeit ist. Ich wusste mir aber nicht anders zu helfen. Daher Entschuldigung für die vielen Kontaktversuche.

Kurzer Zwischenbericht zur Situation:
Ich sitze seit letztem Montag (seit Deinem Schreiben) ohne Maske. Der Direktor wollte mich der Schule verweisen und als ich "NÖ" sagte, ist er unter dem Gelächter der ganzen Klasse abgezogen.
Seitdem wurde ich von einer Lehrerin angesprochen, die gut findet, dass ich das
durchziehe, und der Rest scheint zur Hälfte uninformiert und fragt ab und an, wo meine Maske ist, die Anderen scheinen bescheid zu wissen und sagen nichts.

Ich hoffe, dass es so bleibt und noch ein paar andere Schüler mitziehen, ein paar werden jedenfalls mutiger.

Vielen Dank für Deine Hilfe und Gruß,
********
Der obigen Rückmeldung eines bayerischen Schülers ging nachfolgender Brief von mir voraus,
der Anhang auf den ich Bezug genommen habe, war ein Infoschreiben von Dr. Bodo Schiffmann.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schüler *********** hat uns mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, vertreten durch seine Eltern. Entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist der grob rechtswidrige Ausschluss unseres Mandanten aus dem Schulunterricht. Als Begründung wurde hierzu ausgeführt, dass sein Attest nicht ausreiche, nicht glaubhaft sei etc.
Zunächst habe ich Sie darauf hinzuweisen, dass es nicht Ihre Aufgabe ist, medizinische Diagnosen zu stellen und Atteste dem Inhalt nach zu beurteilen, es sei denn, Sie haben eine medizinische Ausbildung, wovon ich nicht ausgehe.

Unser Mandant hat sich schon mehrmals bei längerem Tragen der Maske übergeben müssen und hat auch diverse weitere Einschränkungen, welche Ihnen gegenüber nicht ausgeführt werden müssen und auch nicht ausgeführt werden.
Unser Mandant wird morgen ohne Maske in der Schule erscheinen. Sofern Sie ihm den Zutritt verweigern sollten, werden wir die Polizei hinzuziehen, und gegebenenfalls, je nach Sachverhalt eine Strafanzeige wegen Nötigung aufnehmen zu lassen.

Höchst vorsorglich wird mitgeteilt, dass für den Fall dass unser Mandant dazu gezwungen/genötigt werden sollte, eine Maske aufzuziehen, wir gegen den Verantwortlichen Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung im Amt stellen werden.
Unser Mandant kann ohne weiteres und hat dies auch in der Vergangenheit getan, das Abstandsgebot einhalten, dies ist ausreichend.

Leider ist diese deutliche Mitteilung nötig, da mir aus hunderten von Fällen in ganz Deutschland bekannt ist, wie Schulleiter und Lehrer sich über das Recht hinwegsetzen,
zum gesundheitlichen Nachteil ihrer Schüler. Ich vertrete in derartigen Angelegenheit Schüler, Lehrer und Eltern gegen rechtswidrige Eingriffe in deren Rechte und gehe davon aus,
dass ein weiteres Schreiben meinerseits nicht nötig ist, ansonsten werde ich meinem Mandanten raten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und ggf. die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen.

Unabhängig davon erlaube ich mir den Hinweis, dass jede Lehrkraft ggf. zivil- und strafrechtlich persönlich dafür haftbar ist,
wenn Kinder, welche die Masken nicht vertragen, in deren Obhut zu Schaden kommen.

Auf dem beigefügten Brief im Anhang verweise ich ergänzend. Dieser sollte dringend in Ihrem Kollegium geteilt werden,
um möglichen Schaden von Ihren Schülern abzuwenden und eine mögliche persönliche Haftung zu vermeiden.


Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
201018 Info-Schulbrief-BUNDESLANDUNABHAeNGIG.pdf
775.4 KB
Dr. Bodo Schiffmann Infobrief für Schulen.
Forwarded from Aktionen des Demokratischen Widerstands
An:
balensiefen@hochschule-bc.de
CC:
bleicher@hochschule-bc.de (Rektor)
schwaeble@hochschule-bc.de (Kanzler)
bahr@hochschule-bc.de (Dekan Bauingenieurswesen/Projektmanagement)


Herr Balensiefen,

ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 2.9.2020 an den Rechtsanwalt Markus Haintz.

Durch kritische Hinweise wurde ich dahingehend informiert, dass sie in einer Weise aktiv waren, dass ich mich frage, warum sie einen Doktortitel und einen Professorentitel tragen.

Nach Prüfung komme ich zu dem Schluss, dass das Tragen der Titel ein Irrtum sein könnte.

Fachlich werden sie ihre Arbeiten wohl ordentlich erledigt haben.

Dieses mag in der jeweiligen Hochschule das wesentliche Moment gewesen sein, warum sie diese Titel erworben haben, aber eine Lehrkraft sollte auch charakterstark, solidarisch und empathisch sein.

Ihre Aussagen in besagtem Schreiben lassen hieran Zweifel aufkommen. Sie erscheinen nicht nur unempathisch und uninformiert, sondern sie legitimieren letzlich die sogenannte Cancel Culture.

Persönlich interessiert mit folgendes eigentlich nicht, aber es muss geschrieben werden:

Seit einiger Zeit beobachte ich schon den Prozess der Meinungsdiktatur und der damit einhergehenden einengenden Diskussionskultur, die dann letztendlich in der Cancel Culture endet.

Eine These, die ich in zahlreichen Fällen schon beobachtet habe – im Gegensatz zu Ihnen, der bei persönlichen Beobachtungen vollkommen zusammenhanglos von Empirie spricht –, lautet, dass diese meinungsdiktatorischen Menschen aus Angst vor dem Verlust ihrer bürgerlichen Fassade, die meist nur noch die Dicke eines chinesischen Reispapiers hat, der Mainstreammeinung hinterher hecheln und ihre innerste Seele dem Teufel verkaufen.

Auffällig ist insbesondere bei Akademikern die vollkommen weltfremde Sicht auf praktisch relevante Dinge des Zusammenlebens. Insbesondere bei Hochschulangestellten im Lehrbetrieb (also die mit einem Dr. und einem Prof. vor dem Namen) ist diese Auffälligkeit zu beoabchten. Manchmal hat man den Eindruck, dass diese Herren und Damen und auch die Diversen sich lieber darüber Gedanken machen, wen sie als nächstes „canceln“ können, damit ihr eigenes Meinungsspektrum noch enger werden kann und damit auch faschistoider.

Offenbar vom Leben und seinen Emotionen vollständig überforderte Menschen müssen dieses Vorgehen wählen, damit Sie in ihrer gefühlskalten, in eigenem Dünkel erstickten Heilslehre verweilen können.

Ich empfehle ihnen daher, selbstkritisch nachzuprüfen, wie eng ihr eigenes Meinungsspektrum schon geworden ist. Passt es noch auf eine Nadelspitze?

Nicht zuletzt möchte ich persönlich bei allen Versuchen des Verständnisses ihrer Position unmissverständlich klarstellen, dass solche Menschen wie sie mir maximal suspekt sind.

Nichtsdestotrotz denke ich, dass sie sich mit einiger Mühe und entsprechender Unterstützung zu einem angesehen und wertvollen Mitglied der zukünftigen Gesellschaft entwickeln können.

Mit kopfschüttelnden Grüßen

@DemokratWiderstand
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20201025328267502-corona-skeptiker-versammeln-sich-in-berlin/

Man kann Menschen schlagen, man kann Ihnen Platzverweise erteilen, man kann sie wegtragen, sie einkesseln, wirtschaftlich bestrafen, strafrechtlich verfolgen. Man kann den Strom abstellen, man kann Bühnen stürmen. Man kann versuchen, die globale Veränderung zu verzögern, aufhalten kann man sie nicht.

Keine Gewalt, kein Staat, keine Organisation kann auf Dauer eine globale friedliche Bewegung, die für Freiheit, Gerechtigkeit, Wahrheit und Liebe auf die Straße geht zerschlagen.


"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du."

Mahatma Gandhi


Friede
Freiheit
Wahrheit
Gerechtigkeit
Zusammenhalt
Liebe
Mut

Bleibt friedlich, sie können uns nicht alle wegtragen, sie können uns nicht alle einsperren.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
🔥 Klagepaten TV #8 🔥 Ralf Ludwig, Markus Haintz - wieder Polizeigewalt in Berlin, ist unser Rechtsstaat noch zu retten?

🔴 Premiere 🎥 Dienstag, 27.10.20, 20:00 Uhr

https://www.facebook.com/KlagePATEN/posts/183178686697286

Am vergangenen Wochenende fanden wieder diverse Demonstrationen gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen der Regierung in Berlin statt. Dabei wurden sogar die beiden Rechtsanwälte Ralf Ludwig und Markus Haintz unter fragwürdigen Umständen festgenommen.

Heute werden Ralf und Markus die aktuelle Rechtssituation erörtern und versuchen, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob unser Rechtsstaat noch zu retten ist.

Wie ist Deine Meinung?

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Vor dem LKA in Berlin, der blanke Hohn. Ggf. sollten wir uns bewerben...
https://www.hochschule-biberach.de/stellungsnahme-der-hochschulleitung-hochschule-biberach-steht-fuer-eine-offene-gesellschaft

Stellungnahme der Hochschule Biberach zu meiner "Kündigung"

Ich habe auch gestern das Wort Kündigung in Anführungsstriche gesetzt, da es formal gesehen eine nicht Weiterbeschäftigung war, was aus dem Schreiben aber auch hervorgeht.

Der offiziellen Stellungnahme der Hochschule Biberach lässt sich entnehmen, dass sie „Feinden dieser offenen Gesellschaft“, also mir, keine Plattform bieten möchte. Damit handelt es sich bezüglich meiner Person nicht mehr nur um die Privatmeinung von Professor Dr. Balensiefen, sondern um die Ansicht der Hochschule Biberach.

Auch diesbezüglich steht es natürlich jedem frei, gegenüber den Verantwortlichen der Hochschule Stellung zu nehmen.

bleicher@hochschule-bc.de (Rektor)
schwaeble@hochschule-bc.de (Kanzler)

Leider hat die Hochschule Biberach versäumt mitzuteilen, warum ich Feind einer offenen Gesellschaft sein soll. Nichts liegt mir ferner.

“Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen”
George Santayana (1863-1952)
US-amerikanischer Philosoph

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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Martin Luther King


PS:
Ich bedaure nicht, nicht noch mal an der Hochschule beschäftigt zu werden, was ich aber bedaure ist, die Entwicklung unseres Rechtsstaates und der Demokratie der letzten 7 Monate.

Das Schreiben stammt ursprünglich vom 2. September, ich habe es aber erst gestern geöffnet, da der Brief längere Zeit liegen geblieben ist.
Demonstrationsstrategie für Aufzüge soweit die Behörde diese für hygienisch nicht durchführbar hält am Beispiel München:

„Sehr geehrte Damen und Herren

2.
Der Startpunkt des Aufzugs (Aufstellfläche) wird wie folgt geändert:
Die Spitze des Aufzuges Startet im Norden auf der Höhe …,
Ende Höhe …

Die Ausstellerfläche ist daher etwa 1000 m lang.

Die Teilnehmer werden 2-er Reihen bilden, mit 2,5 m Abstand quer zueinander.
Zwischen jeder Reihe werden nach vorne und hinten 3 m Abstand gehalten, die Ordner werden ca. in jeder 5.-8. Reihen eingeteilt, weitere Ordner an der Spitze, dem Ende und den Seiten des Zuges.

Bei 1000 m Aufstellfläche finden somit 500 Teilnehmer Platz, weshalb ich die Anmeldung auf 500 Teilnehmer reduziere.
Dabei wird unterstellt, das jeder Teilnehmer in Längsrichtung sich selbst (1 m und 3 m Abstand hält, also Längsrichtung 4 m benötigt)

Sofern die Kreisverwaltungsbehörde diesbezüglich nach wie vor ein zu hohes Infektionsrisiko sieht, können die Abstände nach vorn und hinten auch auf 5 m ausgedehnt werden, Startpunkt dann ******** (ca. 1.600 m).


Sofern das KVR auch dies nicht als ausreichend ansieht, schlagen wir 5 m Abstand und Einerreihen vor, Die Aufstellfläche würde dann an der Ecke ********
(3,2 km Strecke) beginnen.

Sofern das Kreisverwaltungsreferat auch dies nicht als ausreichend ansieht, dürfen wir Vorschlag bitten, unter welchen Bedingungen und welchen Abständen ein Aufzug von 500 Teilnehmern im besagten Bereich möglich ist.

Den Zustrom der Teilnehmer zu Aufstellfläche werden wir dahingehend kontrollieren, dass die Fläche von vorne aufgefüllt wird, und alle weiteren Teilnehmer einzeln nach hinten durchlaufen und sich einreihen.

Dieses Konzept habe ich als Anwalt des Veranstalters in Berlin am 10. Oktober ebenfalls durchgeführt, dort gab es soweit ersichtlich keinerlei Beanstandungen, was anwaltlich versichert wird.

Weiterhin wird anwaltlich versichert, dass bei einem Demo-Zug in Nürnberg (ca. 3.000 Teilnehmer) am 11.10.2020 sowie bei einem Demo-Zug am 16.10.2020 in Göppingen (ca. 600 Teilnehmer) wir von der Polizei gebeten wurden, GERINGERE Abstände einzuhalten, was anwaltlich versichert wird. Es ist also ohne weiteres möglich, auch bei einem Demo-Zug Abstände einzuhalten, notfalls muss dieser dann einfach länger werden, siehe oben.


Sollten nach wie vor Bedenken bestehen, werden wir die Teilnehmer bitten,
gemäß Herkunftsrichtung sowie Anfangsbuchstabe des Nachnamens sich in bestimmten Bereichen einzureihen,
Nachname A also vorne, Nachname Z also ganz hinten und auch so anreisen sollen.


3.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltungsbehörde mir letzte Woche mitgeteilt hat, dass man sich bei einem sehr guten Hygienekonzept vorstellen könne, (lediglich) 200 Teilnehmer zuzulassen, was anwaltlich versichert wird.

Ich darf noch mal um kurze Rückbestätigung bitten, dass die Stadt München auf 200 Teilnehmer beschränken möchte.


Dies bis spätestens heute 17:00 Uhr,

damit etwaige weitere Schritte eingeleitet werden könnten.


4.
Eine pauschale Teilnehmerbeschränkung ist rechtlich unzulässig, eine Begründung dafür erfolgte nicht.

Es ist an der Sache des KVR nachzuweisen, dass beispielsweise der Inzidenzwert in München über 0 liegt, dieser Nachweis liegt nicht vor.
Hierfür benötigt es gemäß § 24 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes den Nachweis, dass Covid-19 ( § 6 Abs. 1 Nummer 1 t) )
Infektionen dergestalt nachgewiesen werden, dass neben der Aufnahme eines Krankheitserregers auch seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung
im menschlichen Organismus bestätigt wird, dies muss durch einen Arzt erfolgen, nicht lediglich durch einen positiven PCR Test.
Hinzu kommt, dass das Virus nach wie vor nicht isoliert wurde, der Nachweis diesbezüglich obliegt Ihnen, nicht mir.
5.
Aufgrund der Erfahrungen mit der Stadt München vom 12.09.2020 wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass ein Demo-Zug nicht von der Polizei aufgehalten werden darf, nur weil möglicherweise einzelne Teilnehmer ggf. keine Maske tragen.
Die Polizei muss dies dann im Laufe des Umzugs kontrollieren, beispielsweise dahingehend, ob Ausnahmetatbestände vorliegen. Wenn dies nicht gegeben ist, könne natürlich Ordnungswidrigkeiten aufgenommen werden.

Ich darf daher um Rückmeldung bis heute 17:00 Uhr bitten, dass die Polizei/Stadt München nicht plant, einen Demo-Zug nicht zu starten, nur weil sie ohne weitere Überprüfung der Ansicht ist, dass einzelne Teilnehmer sich nicht an etwaige Auflagen halten, ohne dies im Einzelfall konkret zu prüfen.“

(Anwaltlich versichern darf natürlich nur Anwälte ;-) )

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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