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201106 an Schäuble, Telegram.pdf
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Rechtsanwalt Markus Haintz an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble wegen Datenschutz und Maskenanordnung im Deutschen Bundestag

Anbei mein Brief von gestern an den Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble, welchen ich im Namen eines Mitgliedes des Deutschen Bundestages an ihn verschickt habe. Dr. Schäuble ist der Ansicht, dass Abgeordnete Gesundheitsdaten ihm gegenüber offenlegen müssten, inklusive etwaiger Diagnosen. Anbei meine (2.) Antwort hierauf. Hintergrund des Ganzen ist die Maskenpflicht im Bundestag bzw. die alternative Pflicht zum Tragen eines Face-Shields.

Mit freundlicher Genehmigung des betroffenen / der betroffenen Abgeordneten

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Maskenaktion 09.11.2020 | Wie sich #Fakenews verselbständigten. Wir bestehen dabei hier gegenüber den Medien, die die Fakenews verbreitet haben, um nachträgliche Richtigstellung nach Ziffer 3 des #Pressekodex

https://www.youtube.com/watch?v=xf9s6BvON6E

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Polizei in Leipzig möchte rechtswidrig Aufbau verhindern, einstweilige Verfügung wird folgen! Pressevertreter nach Leipzig zum Augustusplatz!

Die Polizei möchte grob rechtswidrig den Aufbau der Versammlung verhindern, obwohl wir mitgeteilt haben, dass rechtliche Schritte gegen den Bescheid eingelegt wurden und dies auch glaubhaft gemacht haben. Weiterhin habe ich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig angekündigt und werde diesen auch in kürzen schicken.

Die Polizei baut sich jetzt mit mehreren Hundertschaften auf, um den Platz möglicherweise zu räumen zu können. Aktuell wird nur verboten aufzubauen, dies ist grob rechtswidrig. Nach Rücksprache soll nunmehr die Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgewartet werden.

Völlig zufällig erreiche ich jetzt eben zuständigen Lagezentrum der Polizei niemand mehr, welcher mir die Nummer des Bereitschaftsrichters gibt. Auch das wird uns aber nicht aufhalten, den Antrag durchzuschicken.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Den Eilantrag bezüglich der Versammlung am 08.11.2020 in München hat das Verwaltungsgericht München abgelehnt, wir gehen jetzt in die Beschwerdeinstanz zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
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Wer würde an der Demonstration in München auf der Theresienwiese am Sonntag ab 16 Uhr teilnehmen, WENN die Gerichte das Verbot aufheben und wir ohne Abstände und Masken demonstrieren dürfen? Markus Haintz https://t.me/Haintz
Anonymous Poll
71%
JA, ich würde teilnehmen.
29%
Nein, ich würde NICHT teilnehmen.
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Das Ordnungsamt möchte in Leipzig trotz laufendem Eilantrag (1 L 791/20, Verwaltungsgericht Leipzig) den Platz räumen. Das ist Willkür!

Ich telefoniere gerade mit dem Gericht. Ich habe nach einem Richter verlangt und auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen, wurde weitergeleitet, trotzdem geht bislang niemand ran.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Das Verwaltungsgericht stellt sich jetzt offenbar "tot", die zuständige Mitarbeiterin geht jetzt nicht mehr Telefon (2 min nach meinem Anruf). Ich habe ihr in aller Deutlichkeit die Dringlichkeit mitgeteilt, ich wurde nur weitergeleitet, seither geht niemand mehr Telefon.

@haintz
Nachdem das Verwaltungsgericht Leipzig nun nicht mehr ans Telefon geht, habe ich mit Fax von 19:47 Uhr um sofortige Kontaktaufnahme durch das Gericht mit der Versammlungsbehörde gebeten, um diese grob rechtswidrige Behördenwillkür sofort zu stoppen. Derartiges habe ich noch nie erlebt, weder von einer Behörde, noch von einem Gericht.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Die Willkür mancher Behörden kennt offenbar keine Grenzen mehr, sollte der Platz tatsächlich geräumt werden, trotz laufendem Verfahren mit der Zusage, dass das Verwaltungsgericht im Laufe des Abends noch entschieden wird, kann ich nur dazu anregen, dagegen juristisch in jeder Form vorzugehen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Ich habe nunmehr mit dem zuständigen Richter vom Oberverwaltungsgericht gesprochen, er bespricht das mit seiner Kollegin vom Verwaltungsgericht und wird dann gegebenenfalls Kontakt mit der Versammlungsbehörde aufnehmen.

https://t.me/Haintz
Ich habe eben mit dem Verwaltungsgericht Leipzig gesprochen. Die Zwischenverfügung wurde abgelehnt, sinngemäße Begründung, wenn man den Hauptantrag ablehnt, was erfolgt ist, müsste man ja auch den Aufbau verhindern, die Demo finde ja woanders statt.

Die Begründung halte ich juristisch für äußerst bedenklich, da das Gericht damit faktisch vorwegnimmt/unterstellt, dass auch in den nächsten Instanzen nicht mit einem Erfolg zu rechnen ist. Wenn wir dann doch vor Gericht Erfolg haben, bliebe nicht mehr die Zeit, die Bühne rechtzeitig aufzubauen und die Durchführung der Demonstration in der geplanten Art und Weise würde faktisch verhindert.

Entgegen dem Verwaltungsgerichtshof Berlin-Brandenburg (29.08.20) lässt das Verwaltungsgericht Leipzig den Aufbau also nicht zu, man könne ja nachträglich überprüfen, ob diese Entscheidung rechtmäßig ergangen ist. Solche Äußerungen kenne ich normalerweise nur von der Vollzugspolizei, nicht von Gerichten.

Grundsätzlich bedeutet die sofortige Vollziehung (falls angeordnet) natürlich dennoch, dass die Behörde den Aufbau verhindern kann. Allerdings muss dies verfassungsgemäß dahingehend ausgelegt werden, dass die Demonstration nicht faktisch verboten wird, wenn am Ende der Eilantrag in einer höheren Instanz doch noch durchgeht. Versammlungsverbote sind nur zulässig, bei einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit in Ordnung, eine solche geht sicherlich nicht davon aus, dass für eine Demonstration aufgebaut wird.

https://t.me/Haintz
201106_Verwaltungsgericht_Leipzig_wegen_Zwischenverfügung,_Telegram.pdf
1.2 MB
Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig zum Verbot des Aufbaus der Bühne auf dem Augustusplatz in Leipzig.

Siehe insbesondere Seite 2 des Beschlusses, vorletzter Absatz. Das Verwaltungsgericht stellt hier sinngemäß fest, dass die Versammlung des Antragstellers auf dem Augustusplatz nicht stattfindet. Eine solche Feststellung halte ich für bedenklich, da noch 2 Instanzen über dem Verwaltungsgericht angerufen werden können. Ob die Versammlung also stattfindet oder nicht, entscheidet in letzter Instanz nicht das Verwaltungsgericht, sondern das Bundesverfassungsgericht.

Natürlich bezieht sich das Verwaltungsgericht auf den sofort vollziehbaren Bescheid vom 05.11.2020 ("danach") und seinen eigenen ablehnenden Beschluss hierzu, dennoch halte ich die Entscheidung für äußerst bedenklich. Da vom reinen Aufbau einer Versammlung sicherlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und es Sache des Veranstalters sein muss, das Risiko einzugehen. @haintz
Forwarded from Friederike de Bruin
Liebe Community,
Ich werde zunehmend gefragt, wie man meine Arbeit unterstützen kann.

Ich habe länger gezögert, in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen möchte ich diese Angebote nun gerne annehmen.

Ich habe mich in den vergangenen Monaten mit voller Kraft und in Vollzeit für unsere Grund- und Menschenrechte eingesetzt und will dies auch weiterhin tun.
Insbesondere mache ich mich stark für die besonders schutzbedürftigen - Familien, Frauen, vulnerable Menschen und für einen würdevollen, nachhaltigen gesellschaftlichen Wandel.

Vor der gewalttätigen Ingewahrsamnahme am 25.10. in Berlin war ich dabei, mich aus der Erwerbsminderungsrente heraus selbstständig zu machen.
Dieser Prozess ist nun verlangsamt, da ich aufgrund meiner Verletzungen sehr erholungsbedürftig bin und Zeit zur Heilung und Regeneration brauche.

Wenn Du mich in meiner Arbeit als Menschenrechtsaktivistin, für aktuell notwendige therapeutische Hilfen, Reisekosten, Prozesskosten und die Überbrückung bis zur vollen Aufnahme meiner Selbstständigkeit unterstützen magst, geht das über folgende Kanäle:

paypal.me/friedensrike

oder
https://bunq.me/Friederike (Sofortüberweisung)

Von Herzen Danke! 🙏
Für Frieden, Freiheit und Liebe
@friedensrike
Update Demo Leipzig, Gerichtsverfahren.

Ralf und ich haben in der letzten Stunde 2 weitere Gerichtsverfahren anhängig gemacht, Details dazu später bzw. spätestens morgen früh.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
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Verwaltungsgericht Leipzig: Eilantrag von Busunternehmer erfolgreich!

Der Polizeidirektion Leipzig wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, Reisebusse des Antragstellers an der Anreise zur Querdenkendemo nach Leipzig zu hindern!

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Querdenken 731 Ulm

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"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."

Martin Luther King
Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt (Ralf Ludwig)
Zwischeninfo:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unseren Antrag abgelehnt.
Menschen, die eine Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen können und behinderte Menschen haben kein Recht eine Wahl zu beobachten.

Diese Einschränkung des Demokratieprinzips sei nur unwesentlich im Vergleich zur Gesundheit der anderen.

Jetzt geht es vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Ich bin gespannt, wie wichtig dort die Demokratie noch genommen wird.

Mein Telegram-Kanal:

https://t.me/RA_Ludwig

Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.

Gustav Radbruch – Rechtsphilosoph
Auch um 03.13Uhr liegt noch keine Antwort des OVG Bautzen auf meinen Eilantrag vor, lassen wir uns überraschen.