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Wenn Herr Rusch unmittelbaren Zwang androhen sollte gegen die Spontanddemo in Weisdin, würde das die nächste Nötigung sein.
Anlage 38 zu § 8 Absatz 3Auflagen für Versammlungen unter freiem Himmelnach dem Versammlungsgesetz1. Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes und Begleitpersonen Pflegebedürftiger, ist sicherzustellen.2. Die gestiegenen hygienischen Anforderungen sind einzuhalten.3. Allen teilnehmenden Personen wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können, ausgenommen sind.
§ 8 (3) i. V. M. Anlage 38, keine Maskenpflicht.
Das Ländle isch woanders 😂
Danke an Herr Rusch und den Landrat, ihr seid besser als jede Marketingabteilung 👏🏻👏🏻👏🏻
Weisdin ist jetzt auf der Landkarte, Großdemo auf dem Land, ich bin begeistert.
Nur Abstand, Hausstände dürfen zusammen bleiben, keine Masken.
Niemand wir euch räumen, das traut sich Herr Rusch nicht.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Samuel hat Recht, Atteste nur im Notfall zeigen!
@ Ralf, ruf mich kurz an 😉
Würde gerne ein Muster für die Strafanzeige schreiben und teilen.
Entwurf Strafanzeige:

Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen den (soweit ersichtlich) verantwortlichen Polizeibeamten, Herrn Rusch, wegen sämtlicher in Betracht kommende Straftatbestände, insbesondere wegen des Verdachts auf Nötigung in einem besonders schweren Fall (§ 240 I, II, IV Nr. 1 StGB) sowie wegen grober Störung einer nicht verbotenen Versammlung (§ 21 Versammlungsgesetz).

Begründung:
Der Einsatzleiter Rusch weigert sich, den Bus von Samuel Eckert und Dr. Bodo Schiffmann in Richtung Neubrandenburg (als Veranstalter) zu deren genehmigter Demo fahren zu lassen. Der Bus wurde in 17237 Weisdin aufgehalten. Als Begründung wurde angeführt, dass die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 5 Abs. 1 der gültigen Coronaverordnungen untersagt sei.

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2C%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/Corona/GVOBl.%20Nr.%2068%20-%20neueCorLVO.pdf

Herr Rechtsanwalt Ralf Ludwig, welche ebenfalls im Bus mitreiste, hat daraufhin vorgetragen, dass man sich auf den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung berufen könne, da man als Veranstalter zu einer genehmigten Versammlung um 19:00 Uhr in Neubrandenburg reisen würde. Diese Versammlung wurde von Dr. Bodo Schiffmann angemeldet. Die Teilnahme und insbesondere die Funktion als Veranstalter stelle einen zwingenden rechtlichen Grund dar.

Herr Rusch verweigerte dennoch die Weiterreise, Herr Rechtsanwalt Ralf Ludwig entgegnete darauf hin, dass man dann zum Verwaltungsgericht Schwerin möchte, um dort gegenüber der Geschäftsstelle einen Eilantrag einzureichen. Herr Rusch äußerte darauf hin, dass man dies per Mail oder Telefon machen können, Herr Ralf Ludwig teilte mit, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht ginge und auch eine Stellung des Antrags per Fax nicht möglich sei, worauf das Gericht auf auf dessen Webseite hingewiesen habe.

Vor Ort beim Bus meldete sich sodann eine Künstlerin, welche die Ereignisse im Wege eines Musikstücks verarbeiten wollte, wofür auch ein Vertrag geschlossen wurde, was als weiterer rechtlicher Grund (Berufliche Gründe) mitgeteilt wurde, auch dies wurde von Herrn Rusch als nicht ausreichend abgelehnt.

Anschließend hat Herr Rechtsanwalt Ralf Ludwig mitgeteilt, dass man dann zumindest nach Hamburg weiterfahren möchte, um dort den Kollegen Rolf Karpenstein zu besuchen, um weitere Schritte zu besprechen, insbesondere deshalb, weil in den nächsten Tagen noch weitere Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern geplant seien.

Auch diese Weiterreise wurde vom Einsatzleiter Herr Rusch verweigert, dieser entgegnete, dass man zurückfahren müsse und das Land auf der Strecke verlassen müsse, auf der man gekommen sei. Herr Rusch drohte Gewalt (Nicht lediglich unmittelbaren Zwang)für den Fall an (was auch auf dem unten genannten Livestream mit mehreren 10.000 Teilnehmern aufgenommen wurde), wenn dies nicht innerhalb "der nächsten Viertelstunde" erfolgen würde.

Beweis:
https://dlive.tv/samueleckert

Der Link ändert sich noch, wenn der Livestream beendet wurde.

Name

__________________

Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz

"Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen."
Martin Luther King
Friede
Freiheit
Ihr seid der Wahnsinn ❤️❤️❤️🇩🇪🇩🇪🇩🇪
Danke an die Bürger in Uniform, die den Kollegen Rusch überzeugt haben.
Entwurf zu einer Strafanzeige, keine Klage 😉