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Es geht auch mit Humor, danke Andreas, liebe Grüße nach Köln.
Auch in Bayern ist der Geschäftsinhaber / Arzt nicht für die Durchsetzung der Maskenpflicht beim Kunden verantwortlich. Hier kein Bußgeld gegen Betreiber möglich.
Inhaber ist nur für Personal zuständig, Strafe dort zwar 5.000 Euro.
Hier sind gesundheitliche Gründe aber leicht glaubhaft zu machen, bei 8 h Masken tragen.
Ein Inhaber kann also nicht für seine Kunden belangt werden!
Gesundheitliche Folgen beim tragen von Masken.
In Baden-Württemberg dürfte das für medizinische oder sonstige Gründe ausreichen.

Auf die Studie kann Bezug genommen werden.