Josef Franz Lindner
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Verfassungsrecht, Medizinrecht, Rechtsphilosophie, Univ. Augsburg. Hier privat. Freiheit. Grundrechte. Rechtsstaat.
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Schon mal jemand hier von einem Wels gebissen worden? Ernsthafte Frage für mich. Schwimme im Lago die Garda gerne weiter hinaus und da gibt's auch Riesenwelse.
COMPACT: das Bundesverwaltungsgericht hat im Kern heute nichts anderes gesagt als das Bundesverfassungsgericht seit langer Zeit: auch Äußerungen und Presseprodukte, die verfassungswidrige Inhalte transportieren, sind von den Kommunikationsgrundrechten geschützt. Kein Bürger und kein Presseorgan muss sich zum Grundgesetz bekennen.
Der Fall Compact zeigt auch: man kann nicht einfach davon ausgehen, dass Bundesinnenminister verfassungskonform handeln. Gerichte müssen ihnen peinlich genau auf die Finger schauen.
Der Staat "liefert": Konzertierte Polizeirazzia mit Hausdurchsuchungen in dutzenden Fällen in ganz Deutschland wegen Äußerungen, die von der Justiz für "Hass und Hetze" gehalten werden. Selbst wenn im Einzelfall eine Beleidigung vorliegt, handelt es sich um Straftaten am untersten Rand des Strafbarkeitsspektrums. Die Hausdurchsuchung gehört hingegen zu den härtesten Grundrechtseingriffen. Unverhältnismäßig! Der Staat inszeniert die organisierte Unverhältnismäßigkeit seines Handelns und feiert sich dafür auch noch selbst. Der Zweck ist klar: Einschüchterung durch Repression. Der Bürger soll sich nur "brav" äußern dürfen, sonst sieht er schon, was er davon hat.
Ein Staat, der - landesweit orchestriert - Bürgern für Äußerungen im Internet morgens um 6 Uhr die Polizei ins Haus schickt, ist von einem totalitären Regime nicht mehr allzu weit entfernt. Was ist mit diesem Land passiert?
"Tatbestandsschaffende Begriffsbildung" als Methode des autoritären Staates. Man versucht, durch die Etablierung von nicht gesetzlichen Begriffen ("Hass und Hetze", "Hatespeech", "Delegitimierung" etc.
etc.) Äußerungen, die nicht strafbar sind, als strafbar hinzustellen und zu suggerieren, sie seien es. Der Staat "schafft" also durch Begriffe, die es juristisch nicht gibt, Straftatbestände, die das StGB gar nicht kennt. Das ist eine perfide Einschüchterungspropaganda, die sich über rechtsstaatliche Grundsätze nonchalent hinweg setzt. Die juristische Methodenlehre lernt nicht aus.
Hass ist keine Straftat, auch die Äußerung von Hass nicht. Zurecht. Denn Hass ist zunächst nur eine menschliche Grundempfindung, die bei jedem mehr oder weniger ausgeprägt ist. Das ist bei anderen menschlichen Mustern übrigens nicht anders: Ehrgeiz Eifersucht, Neid, Missgunst, Häme, Zynismus. Auch diese Eigenschaften können anderen Menschen schaden, sie kränken oder erzürnen. Doch kein Mensch, der ganz bei Trost ist, käme auf die Idee, das alles zu bestrafen. Die Grenze ist das bestehende allgemeine Strafrecht. Und dabei sollte es bleiben, wenn wir nicht in einer total verstrafrechtlichten Gesellschaft leben wollen, in der Melde-Spitzel jede Modalität abweichenden Verhaltens an eifrige
Staatsanwälte berichten. Das wäre ein Horror-Staat.
Einschüchterung und Unterdrückung der Bürger waren in der (kurzen) Geschichte des deutschen Staates vorherrschend. Dann kam eine kurze Phase der Freiheit und des Bewusstseins für Grundrechte und deren Wert. Jetzt schlägt das Pendel wieder heftig zurück. Der Kollektivismus ist mit aller Macht wieder da ... mit seinen widerlichen Begleiterscheinungen, insbesondere mit einer neuen Lust am Strafrecht.
Ein Staat außer Rand und Band. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme der mobilen Endgeräte wegen Bagatelldelikten (Beleidigung ist ein solches) in einer bundesweiten Razzia. Das Brutale daran ist, dass die Wegnahme der Geräte häufig dem partiellen "sozialen Tod" gleichkommt: Man kann mit niemandem mehr kommunizieren, seinen Anwalt nicht um Hilfe bitten, sich nicht an die Presse wenden, keinen Arzttermin mehr vereinbaren, im medizinischen Ernstfall nicht einmal mehr den Notarzt verständigen oder 112 wählen. Man ist in der digitalisierten Lebenswirklichkeit nahezu vollständig von der Außenwelt abgeschnitten.
Achtung Freunde, es ist kurz vor 6 Uhr. Vielleicht klopft ja gleich die Polizei. Handy noch schnell in den Safe legen.
Was in Deutschland mit dem Rechtsstaat passiert, ist mehr als besorgniserregend, gibt aber Gelegenheit zur Lösung polizei- und strafprozessrechtlicher Knobelfragen. Nehmen wir folgendes Szenario an: X bezeichnet den Politiker Y in einem post als "Schwachk...". Z repostet dies. Die Staatsanwaltschaft erwirkt einen Durchsuchungsbefehl gegen Z. Die Polizei dringt gegen den Willen des Z in dessen Wohnung ein. Z sagt wahrheitsgemäß, seine Endgeräte lägen alle im Safe. Die Geheimnummer verrät er der Polizei nicht. Welche Befugnisse hätte die Polizei jetzt?
Wenn der nationale Razziatag des BKA laut manchem Innenminister auch abschreckende Wirkung haben soll (was ihn schon deswegen rechtswidrig macht), dann möchte man schon einmal einen anonymisierten Überblick über die Anlasstaten erhalten. Aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen
BVerfG-Richter-Wahl. Das war übrigens kein Novum gestern und sollte auch nicht politisch zu einer Krise aufgeblasen werden. Wir hatten im Jahr 2008 ja schon einmal fast die gleiche Konstellation. Sie SPD hatte den hoch renommierten Kollegen Prof. Horst Dreier vorgeschlagen. Wegen dessen Kommentierungen zu 1 GG stieß er bei der Union auf erheblichen Widerstand. Die Wahl wurde schließlich verschoben. Die SPD zog daraufhin die Nominierung von Horst Dreier zurück und benannte stattdessen Andreas Voßkuhle.
"Verfassungsrecht ist politisches Recht". Diese gefährliche Halbwahrheit wird aktuell gerne verbreitet. Das ist rechtsmethodisches Harakiri. Richtig ist: Verfassungsrecht hat es mit Sachverhalten zu tun, die politisch entschieden worden und politisch umstritten sind. Daraus folgt aber nicht, dass das Verfassungsrecht selbst politisch ist oder sein dürfte. Der Verfassungsrechtler muss sauber zwischen methodisch vertretbarer Auslegung des Verfassungsrechts und seiner eigenen politischen oder moralischen Präferenz unterscheiden. Auch wenn das nicht immer gelingt (auch mir selbst nicht), muss dies doch der Anspruch sein. Der Verfassungsrechtler muss stets erkennen lassen, ob er rechtlich oder politisch argumentiert (Gebot der Rollentransparenz).
Verfassungsrichterwahl: sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis. Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen: (1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an. (2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig. (3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen. (4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich. (5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD (was bei Bündelung der Kräfte in 2- 3 Jahren zeitlich durchaus möglich wäre), fallen automatisch die 151 BT-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate. (6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis. (7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt. (7) Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029. (8) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein. Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen. Darum geht es! Und genau deswegen wird die SPD von ihren Kanidatinnen nicht abrücken. Warum auch? Das wäre aus ihrer Sicht ein strategischer Fehler. Für die Union bedeutet das: sie ist möglicherweise nur noch 2 Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, könnte es das gewesen sein für die Christdemokraten.
"Der Staat sind wir alle". Warum verwendet jetzt auch Merz diesen unsäglichen Satz?
"Der Staat sind wir alle", so Kanzler Merz heute. Ein gefährlicher und aus dem Mundes eines Bundeskanzlers irritierender Satz. Warum? Weil er ein kollektivistisches Staats- und Rechtsverständnis zum Ausdruck bringt, das nicht dem des Grundgesetzes entspricht. Das GG konstruiert in bewusster Abkehr vom NS-Staat Staat und Recht vom einzelnen Menschen aus. In Art. 1 (Menschenwürde), Art. 2 GG (Freiheit) und Art. 3 GG ( Gleichheit) wird das Individuum vor und konzeptionell auch über den Staat gestellt. Das GG ist eine Absage an jeglichen Kollektivismus linker, rechter oder grüner Provenienz. Das bedeutet nun nicht, dass der Staat die Freiheit der Bürger nicht beschränken dürfte. Dafür braucht er jedoch gute, rational nachvollziehbare Gründe und die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren. Der einzelne ist also nicht völlig frei, sondern er hat in seiner "Gemeinschaftsbezogenheit" (so nennt es das BVerfG zutreffend) verhältnismäßige Beschränkungen hinzunehmen, wenn diese einem verfassungsrechtlich legitimen Zweck dienen. Dafür trägt der Staat die Darlegungslast. Freiheit ist die Regel, die Einschränkung die begründungsbedürftige Ausnahme.
Der Satz "Der Staat sind wir alle" wischt über dies alles einfach hinweg. Er erweckt den Eindruck, als seien Staat, Gesellschaft und Menschen ein konturloser Einheitsbrei, eine kollektive Masse, in der der einzelne als Individuum untergeordnet ist und sich bitte zu fügen hat. Der Staat des "wir alle" ist bei Lichte betrachtet der Untertanenstaat.