Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
Zu den Wurzeln zurück — atehsa
https://youtu.be/Xsc628CQnCg 10:00
Raus auf die Straßen @Demotermine!
👉 Übersicht / Overview 👈
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Mal nix zum Thema Friedensvertrag...
Da geht wohl einem sein Arsch auf Grundeis... jetzt heißt es wohl retten was noch zu retten ist ... Schleimer !
Leute, in Bayern gibt es seit 14.10.2021 die Möglichkeit die Regierung samt diesem Schnöder „abzuwählen“
Dazu braucht man paar Unterschriften...
Das denke ich werde ich heute tun !
und ihr ? Ich kann diesen Schnöder nimmer sehen ! Ein Versager vor dem Herrn ...Sorry, aber das musste ich einfach loswerden ...
Da geht wohl einem sein Arsch auf Grundeis... jetzt heißt es wohl retten was noch zu retten ist ... Schleimer !
Leute, in Bayern gibt es seit 14.10.2021 die Möglichkeit die Regierung samt diesem Schnöder „abzuwählen“
Dazu braucht man paar Unterschriften...
Das denke ich werde ich heute tun !
und ihr ? Ich kann diesen Schnöder nimmer sehen ! Ein Versager vor dem Herrn ...Sorry, aber das musste ich einfach loswerden ...
Forwarded from fuf media - Freiheit denken
Video:
Exklusivquellen berichten Sunday Morning Futures heute Morgen, dass in Washington Spekulationen kursieren, dass die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, zurücktreten könnte, nachdem sie das massive Ausgabenpaket durchgebracht hat. Alle Mitglieder der Demokraten, die sich die Arme verdreht haben, um über das Billionen-Dollar-Paket abzustimmen und ihre eigene Wahl in Gefahr zu bringen, könnten wütend werden, wenn sie erfahren, dass die Sprecherin einen Rücktritt planen könnte.
Achtet auf "Platzhalter"-Updates @ /PatriotsFight Anklagen, Verhaftungen und DECLAS werden WW-Berichterstattung erzwingen.
Undichte Stellen, Bestechung, geheime Absprachen in Bezug auf die Medien werden Rücktritte mit anschließender Strafverfolgung erzwingen.
Maria Bartiromo berichtet, dass Nancy Pelosi bald zurücktreten könnte.
Das ist sehr interessant, denn wir wissen, dass Durham immer näher rückt. Erzwungener Rücktritt?
Exklusivquellen berichten Sunday Morning Futures heute Morgen, dass in Washington Spekulationen kursieren, dass die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, zurücktreten könnte, nachdem sie das massive Ausgabenpaket durchgebracht hat. Alle Mitglieder der Demokraten, die sich die Arme verdreht haben, um über das Billionen-Dollar-Paket abzustimmen und ihre eigene Wahl in Gefahr zu bringen, könnten wütend werden, wenn sie erfahren, dass die Sprecherin einen Rücktritt planen könnte.
Achtet auf "Platzhalter"-Updates @ /PatriotsFight Anklagen, Verhaftungen und DECLAS werden WW-Berichterstattung erzwingen.
Undichte Stellen, Bestechung, geheime Absprachen in Bezug auf die Medien werden Rücktritte mit anschließender Strafverfolgung erzwingen.
Maria Bartiromo berichtet, dass Nancy Pelosi bald zurücktreten könnte.
Das ist sehr interessant, denn wir wissen, dass Durham immer näher rückt. Erzwungener Rücktritt?
Gefährliche Kriegsprovokation
Russland und China haben vor wenigen Stunden das Seemanöver JointSea21 abgeschlossen. Die russische Marine berichtet von einem Zwischenfall: Während der Übung ist ein amerikanisches Kriegsschiff in die russischen Hoheitsgewässer eingedrungen - und zwar genau dort, wo das Meer wegen einschlagendem Artilleriefeuer gesperrt war. Es wurde nach draußen eskortiert.
Russland und China haben vor wenigen Stunden das Seemanöver JointSea21 abgeschlossen. Die russische Marine berichtet von einem Zwischenfall: Während der Übung ist ein amerikanisches Kriegsschiff in die russischen Hoheitsgewässer eingedrungen - und zwar genau dort, wo das Meer wegen einschlagendem Artilleriefeuer gesperrt war. Es wurde nach draußen eskortiert.
Forwarded from Lautgedacht fürs Heimathland
Verlust der Preußischen Krone
Von einem Verlust der Krone kann nur bei Lebzeiten des Inhabers derselben die Rede sein, der Tod des Königs führt nur eine Thronerledigung zu Gunsten des verfassungsmäßig berufenden Thronfolgers herbei.
Dagegen kann bei Lebzeiten des Königs sein Recht an der Krone und dessen Ausübung aufhören:
durch freiwillige Entsagung (Niederlegung der Regierung, Abdikation, Resignation). Obgleich die Verfassungsurkunde des Rechtes, dem Thron zu entsagen, nicht erwähnt, so hat sie doch auch nicht die Unzulässigkeit des Verzichtes auf die Krone ausgesprochen und es kann daher die Befugnis des Königs dazu nicht in Zweifel gezogen werden. Zur Gültigkeit der Thronentsagung wird allemal vorausgesetzt, dass der Verzichtleistende dispositionsfähig (geschäftsfähig) und das die Entsagung aus freier und ernstlicher Willensäußerung hervorgegangen sei. Sie kann überdies nur unter Wahrung der verfassungsmäßigen Thronfolge, also unter sofortiger Nachfolge des gesetzlichen Thronfolgers geschehen und eine Bedingung, welche eine Änderung in der Successionsordnung beabsichtigte, müsste dann für nicht beigefügt erachtet werden und jedenfalls derjenige succedieren, welche die geltende Thronfolgeordnung beim Wegfallen des Entsagten beruft, wie denn auch die Abdikation zu Gunsten des nächsten Regierungsnachfolgers ganz in der Natur einer „anticipierten Erbfolge“ hat. Rechtlich unstatthaft würde auch die Entsagung unter dem Vorbehalt wirklicher Souveränitäts- oder Majestätrechte sein, weil dies mit den Grundsätzen der Monarchie unvereinbar ist. Ebenso ist Annahme eines Mitregenten nach preußischen Staatsrecht unzulässig.
Eine Entsetzung des Monarchen wider dessen Willen ist staatsrechtlich nicht möglich, da es keine über dem Souverän stehende gerichtliche oder sonstige Gewalt gibt, welche dieselbe zu verfügen des Recht hätte.
Was dagegen den Verlust des Landes oder einzelner Teile des Staatsgebietes infolge kriegerischer Ereignisse betrifft, so hat dies zunächst nur die Wirkung einer faktischen Hinderung in der Ausübung der Regierung, das Recht kann erst dann verloren gehen, wenn der König entweder im Friedensschluss diesen tatsächlichen Zustand anerkennt und die Krone oder einen Teil des Landes dem Usurpator abtritt, oder wenn der völkerrechtliche Erwerbstitel der Eroberung (debellatio im Gegensatz zur occupation) vorliegt.
Die Ausübung der wirklichen Regierung durch den König kann verloren gehen. Ohne das zugleich das Recht der Krone erlischt und zwar in folgenden Fällen:
wenn der König während des Innehabens des Thrones diejenigen Eigenschaften verlieren sollte, welche Bedingungen der Ausübung der Regierung vorausgesetzt werden und
wenn sonst irgend ein Umstand eintreten sollte, welcher es dem König unmöglich macht, seine Regierungsrechte auszuüben.
Zu den Fällen der erst gedachten Art gehören die, wenn der König durch geistige oder körperliche Gebrechen verhindert ist, selbst zu regieren. Zu den Fällen der letztgedachten Gattung alle anderen Gründe, welche den König dauernd verhindern, selbst zu regieren, also längere unfreiwillige Abwesenheit (z.B. Kriegsgefangenschaft). In allen diesen Fällen bleibt der König Inhaber der Krone, es hat jedoch eine Regentschaft einzutreten, welche die ihm zustehende Gewalt in seinem Namen ausübt.
Der König kann aus verschiedenen Gründen an der Ausübung der Regierung verhindert sein, es wird jedoch durch solche tatsächliche Verhinderung sein Recht auf Innehaben der Königlichen Gewalt nicht hinfällig, sondern für solche Fälle eine Stellvertretung des Königs erforderlich. Diese Stellvertretung ist je nach der Art und Zeitdauer der Verhinderung eine verschiedenartige, nämlich entweder eine Vertretung aus eigenem Rechte des Vertreters (Regentschaft, Reichsverwesung) oder eine bloß vorübergehende, lediglich im Auftrage des Königs (Stellvertretung im engeren Sinn).
⬛⬜🟥=🌍🕊️
Alex
Von einem Verlust der Krone kann nur bei Lebzeiten des Inhabers derselben die Rede sein, der Tod des Königs führt nur eine Thronerledigung zu Gunsten des verfassungsmäßig berufenden Thronfolgers herbei.
Dagegen kann bei Lebzeiten des Königs sein Recht an der Krone und dessen Ausübung aufhören:
durch freiwillige Entsagung (Niederlegung der Regierung, Abdikation, Resignation). Obgleich die Verfassungsurkunde des Rechtes, dem Thron zu entsagen, nicht erwähnt, so hat sie doch auch nicht die Unzulässigkeit des Verzichtes auf die Krone ausgesprochen und es kann daher die Befugnis des Königs dazu nicht in Zweifel gezogen werden. Zur Gültigkeit der Thronentsagung wird allemal vorausgesetzt, dass der Verzichtleistende dispositionsfähig (geschäftsfähig) und das die Entsagung aus freier und ernstlicher Willensäußerung hervorgegangen sei. Sie kann überdies nur unter Wahrung der verfassungsmäßigen Thronfolge, also unter sofortiger Nachfolge des gesetzlichen Thronfolgers geschehen und eine Bedingung, welche eine Änderung in der Successionsordnung beabsichtigte, müsste dann für nicht beigefügt erachtet werden und jedenfalls derjenige succedieren, welche die geltende Thronfolgeordnung beim Wegfallen des Entsagten beruft, wie denn auch die Abdikation zu Gunsten des nächsten Regierungsnachfolgers ganz in der Natur einer „anticipierten Erbfolge“ hat. Rechtlich unstatthaft würde auch die Entsagung unter dem Vorbehalt wirklicher Souveränitäts- oder Majestätrechte sein, weil dies mit den Grundsätzen der Monarchie unvereinbar ist. Ebenso ist Annahme eines Mitregenten nach preußischen Staatsrecht unzulässig.
Eine Entsetzung des Monarchen wider dessen Willen ist staatsrechtlich nicht möglich, da es keine über dem Souverän stehende gerichtliche oder sonstige Gewalt gibt, welche dieselbe zu verfügen des Recht hätte.
Was dagegen den Verlust des Landes oder einzelner Teile des Staatsgebietes infolge kriegerischer Ereignisse betrifft, so hat dies zunächst nur die Wirkung einer faktischen Hinderung in der Ausübung der Regierung, das Recht kann erst dann verloren gehen, wenn der König entweder im Friedensschluss diesen tatsächlichen Zustand anerkennt und die Krone oder einen Teil des Landes dem Usurpator abtritt, oder wenn der völkerrechtliche Erwerbstitel der Eroberung (debellatio im Gegensatz zur occupation) vorliegt.
Die Ausübung der wirklichen Regierung durch den König kann verloren gehen. Ohne das zugleich das Recht der Krone erlischt und zwar in folgenden Fällen:
wenn der König während des Innehabens des Thrones diejenigen Eigenschaften verlieren sollte, welche Bedingungen der Ausübung der Regierung vorausgesetzt werden und
wenn sonst irgend ein Umstand eintreten sollte, welcher es dem König unmöglich macht, seine Regierungsrechte auszuüben.
Zu den Fällen der erst gedachten Art gehören die, wenn der König durch geistige oder körperliche Gebrechen verhindert ist, selbst zu regieren. Zu den Fällen der letztgedachten Gattung alle anderen Gründe, welche den König dauernd verhindern, selbst zu regieren, also längere unfreiwillige Abwesenheit (z.B. Kriegsgefangenschaft). In allen diesen Fällen bleibt der König Inhaber der Krone, es hat jedoch eine Regentschaft einzutreten, welche die ihm zustehende Gewalt in seinem Namen ausübt.
Der König kann aus verschiedenen Gründen an der Ausübung der Regierung verhindert sein, es wird jedoch durch solche tatsächliche Verhinderung sein Recht auf Innehaben der Königlichen Gewalt nicht hinfällig, sondern für solche Fälle eine Stellvertretung des Königs erforderlich. Diese Stellvertretung ist je nach der Art und Zeitdauer der Verhinderung eine verschiedenartige, nämlich entweder eine Vertretung aus eigenem Rechte des Vertreters (Regentschaft, Reichsverwesung) oder eine bloß vorübergehende, lediglich im Auftrage des Königs (Stellvertretung im engeren Sinn).
⬛⬜🟥=🌍🕊️
Alex
Forwarded from Immer Frei
RT DE
Lawrow: Russland setzt Arbeit seiner Mission bei der NATO aus
Ab 1. November setzt Russland die Arbeit seines ständigen Vertretungsbüros bei der NATO aus. Dies teilte der russische Außenminister Sergei Lawrow mit. Er fügte hinzu, dass das Informationsbüro der NATO in Moskau seine Tätigkeit ebenfalls einstellt.