Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
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Framing beim Spiegel...

Der Spiegel behauptet, das BVerfG habe die Masern-Impfpflicht in Kitas und Schulen bestätigt.

👉 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/masern-bundesverfassungsgericht-bestaetigt-masernimpfpflicht-in-kitas-und-schulen-endgueltig-a-b5d4d64a-e2d1-4c97-b271-f88a426fd1bc

Dies ist nicht der Fall!
Das BVerfG hat die Masern-Impfpflicht zwar in Kitas bestätigt, Schulen waren aber im Beschluss kein Thema.

Solange unsere Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2700/20 noch nicht durch ist, beruft euch bei Schulkindern bitte darauf, dass ihr mindestens den Beschluss in o.g. Sache abwarten möchtet.

Solltet ihr bereits in Bußgeldverfahren verstrickt sein, beruft euch auch unbedingt auf o.g. Aktenzeichen.

Möglicherweise haben noch andere Verfassungsbeschwerden für schulpflichtige Kinder eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde. Wenn dem so ist, teilt doch bitte eure Aktenzeichen im Chat und berichtet etwas über eure Beschwerden 🙏
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 21.08.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Die Impfpflicht in Tschechien...

Da das BVerfG nun leider die Masern-Nachweispflicht für Kita-Kinder bestätigt hat, lohnt sich erneut ein Blick auf internationale Rechtsprechung: Der Beschluss des EGMR zur Impfpflicht in Tschechien...

Ich möchte hier im Kanal gerne noch einmal die wichtigsten Argumente dazu zusammenfassen:

Das tschechische Gesetz berücksichtigt die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 9 ERMK), das deutsche Gesetz schließt diese explizit in den FAQs aus.

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/171

In Tschechien gibt es keine Schulpflicht im Sinne einer Gebäude-Anwesenheitspflicht. In Deutschland wird durch das Masernschutzgesetz die Impfpflicht gegen die Schulpflicht gerichtet. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bildung (Art. 26 AEMR bzw. 28 KRK), das ohne Zugangsvoraussetzungen gewährt werden muss.

Außerdem können Jugendliche z.T. keinen Beruf mehr erlernen, wenn sie nach der Schulpflicht eine Schule besuchen müssten, in der das Masernschutzgesetz gilt.

In Tschechien gibt es eine finanzielle Maximal-Grenze für die Strafe, in Deutschland gibt es offiziell maximal 2.500 € Bußgeld, aber es haben auch bereits Eltern mehrfach Zwangsgelder bekommen, die im Einzelfall zumindest theoretisch bis zu 25.000 € betragen und mehrmals vergeben werden können.

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/175

Im tschechischen Gesetz sind Kontraindikationen z.T. direkt definiert, zumindest wenn es um eine Immunität geht. Hier hält man sich noch an die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, wonach ein Draufimpfen auf einen positiven Titer (Masern oder Mumps oder Röteln) ein höheres Risiko für Impfnebenwirkungen darstellt.

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/176

Deutschland erkennt nicht einmal die im Beipackzettel genannten Gegenanzeigen (Bsp. Allergie gegen Hühnereiweiß) als Kontraindikation an, sondern die Behörden und das RKI verweisen auf veröffentlichte Fallberichte, dass auch bei Hühnereiweißallergie geimpft werden kann, und die Möglichkeit, im Krankenhaus unter Vollnarkose zu impfen, um gleich intervenieren zu können.

Das tschechische Gesetz kennt keine Zwangsmaßnahmen, während in Deutschland bereits Zwangsgelder vergeben und eingetrieben wurden. Während die Bundesregierung eine Stellungnahme im Prozess über die tschechische Impfpflicht abgab und klarstellte, dass eine Einwilligung in die Impfung immer notwendig ist, scheint dies bei einigen deutschen Behörden noch nicht angekommen zu sein.

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/264

Bitte lest euch die verlinkten Posts unbedingt durch!
Ich weiß, es ist viel zu lesen, aber es ist gut, wenn ihr die Inhalte zumindest ein wenig kennt und ggf. auch euren Anwälten weiterleitet, die euch in Sachen Masernschutzgesetz vertreten. Viele haben sich noch nicht mit dem Urteil des EMGR aus dem letzten Jahr beschäftigt, aber dieses birgt großes Potential, das Masernschutzgesetz doch noch zu kippen.
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Jasmin...

Einige aus dem Chat kennen schon die Geschichte von Jasmin, zumindest in Auszügen. Jasmin ist an SSPE bzw. MIBE nach der MMR-Impfung verstorben.

Sie kam schon als Baby mit Masern in Kontakt. Statt später den Titer zu bestimmen, hat Ihr Kinderarzt auf eine vergangene Masern-Erkrankung drauf geimpft. Das war ihr Todesurteil.

Im Gegensatz zum Fall in Griechenland im letzten Jahr wurde der Impfschaden von Jasmin nicht anerkannt, u.a. weil ein Sachverständiger meinte, es gäbe keine Fälle von SSPE / MIBE, die durch die MMR-Impfung ausgelöst werden.

Wir haben dazu andere Informationen:

Bis zum Jahr 1994 berichtete das Institute of Medicine in den USA von insgesamt 575 Fällen in den USA, wo gegen Masern geimpfte Kinder, nachweislich ohne jeglichen Kontakt zum Masern-Wildvirus, an SSPE erkrankten.

Diese Ergebnisse wurden alle im Buch "Adverse Events Associated with Childhood Vaccines: Evidence Bearing on Causality" zusammengefasst.

👉 https://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK236288/
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Forwarded from AUF1
Uwe Lipinski: „Die Karlsruher Begründung für die Masern-Impfpflicht ist absurd“ 💉❌

Mit der aktuellen Masern-Impfpflicht in Deutschland möchte die Obrigkeit mutmaßlich einen Präzedenzfall für weitere ähnliche Zwangs-Impfungen schaffen. Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertritt verschiedene Personen, die gegen die Nötigung zum Stich geklagt haben. Doch das Bundesverfassungsgericht steht weiter eisern auf der Seite der Obrigkeit. Daher möchte Lipinksi jetzt vor den sogenannten „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ ziehen. Mit Bernhard Riegler hat er über seine aktuelle Verfahren, die fragwürdige Auskungelung der Verfassungsrichter und über die verfassungswidrige Zensur in Deutschland gesprochen.

➡️ Den ganzen Beitrag AUF1.TV ansehen: https://www.auf1.tv/nachrichten-auf1/uwe-lipinski-die-karlsruher-begruendung-fuer-die-masern-impfpflicht-ist-absurd
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SUSAR, die II.

Vor einer Weile hatte ich schon einmal etwas über SUSARs geschrieben.

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/405

Nun häufen sich aber immer mehr Meldungen von eben genau solchen SUSARs, die Betroffenen werden aber im Regen stehen gelassen, was sehr traurig ist. Als Beispiel sei hier eine noch recht neue mdr-Dokumentation genannt:

👉 https://youtu.be/gIfRSobbJEw

Menschen berichten, dass sie bereits tausende und abertausende Euro in ihre Behandlung gesteckt haben. Sie zahlen also privat einen Schaden, der durch sog. die Corona-Impfstoffe angerichtet wurde.

Und sicherlich fragen sich gerade diejenigen, die es sich nicht leisten können, auch: Wie kann man hier vorgehen?

Wie bereits im letzten Post erwähnt, sind Pharmaunternehmen (bei Comirnaty ist das BioNTech) und Sponsor (in dem Fall Pfizer) für die Untersuchung der SUSARs verantwortlich. Und wie in jeder klinischen Zulassungsstudie trifft sie auch die Haftung, wenn bei einem Probanden Schädigungen auftreten, d.h. Behandlungkosten, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld.

Aber haben die EU-Verträge nicht die Pharmaunternehmen aus der Haftung genommen?

Ja, haben sie. Jedoch gilt dies natürlich nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz besteht. Hierzu hatte Prof. Dr. Anatol Dutta in der NJW 2022 einen Aufsatz zur Haftung für etwaige Impfschäden geschrieben

Aber genau so etwas müssen wir BioNTech und Pfizer unterstellen, denn in einem WeLT-Artikel vom 06.04.22 gab BioNTech-Sprecherin Jasmina Alatovic zu, dass im Unternehmen die Fehldosierung bekannt ist, aber in der Kürze der Zeit habe man damals keine weiteren Studien machen können.

👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus238021185/Biontech-Der-Haken-bei-der-Einheitsdosis-des-Corona-Impfstoffs.html

... sprach sie fast eineinhalb Jahre, nachdem die Impfstoffe bereits großflächig verimpft worden waren. Doch weitere fünf Monate später gibt es immer noch keine weiteren Studien oder Anpassungen. Und auch der Omikron-Booster enthält wieder 30 µg mRNA.

👉 https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2022/220902-ema-omikron-virusvarianten-auffrischimpfungen.html

Was also wären konkret Schritte, um finanzielle Unterstützung bei der Behandlung von Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu bekommen?

Wurde die Impfnebenwirkung bereits ans PEI gemeldet?
Gibt es dazu schon eine Fallnummer?

👉 https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/meldeformulare-online-meldung-node.html

Handelt es sich ggf. um einen Impfschaden und wurden da bereits Versorgungsleistungen beantragt?

👉 https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/HE/344422116

Und dann bleibt noch der klassische Brief oder wenigstens die Kontaktaufnahme mit BioNTech und Pfizer:

Wurde vom PEI die Impfnebenwirkung weitergeleitet?
Welcher Schaden ist entstanden und wie gedenken BioNTech und Pfizer, diesen zu beheben?

Wichtig‼️
Pharmaunternehmen und Sponsor müssen beweisen, dass es keine Impfnebenwirkung ist. Die Geschädigten sind nicht in der Beweislast und müssen beweisen, dass es eine Impfnebenwirkung ist.
Wir befinden uns immer noch einer klinischen Zulassungsstudie.

An dieser Stelle möchte ich gerne auch (noch einmal) auf die Website https://medizinrechtsanwaelte.de/ verweisen. Hier kann man einen Beratungsschein für eine kostenlose Erstberatung beantragen und die Medizinrechtsanwälte helfen einem beim Streit gegen das Versorgungsamt und bei der Korrespondenz mit BioNTech und Pfizer.

Und alle Ungeimpften möchte ich ermutigen, den Geschädigten zumindest bei der Meldung ans PEI zu helfen, aber wenn möglich auch bei den Anträgen auf Versorgungsleistungen und der Korrespondenz mit den Pharmaunternehmen. Es liegt in unser aller Interesse, dass das tatsächliche Ausmaß der Schädigungen sichtbar wird.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 06.09.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

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Zweite Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR eingereicht...

Das Mammutwerk ist vollbracht!
Die Menschenrechtsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht ist soeben nach Straßburg verschickt worden.

Im Vorfeld mussten unsere ca. 600 Seiten Vortrag auf 22 Seiten gekürzt und alle Anlagen für den EGMR (gekürzt ca. 9000 Seiten) durchpaginiert werden.

Für die wesentlichen juristischen Rügen standen 2 Seiten zur Verfügung, für die Sachverhaltsschilderung immerhin schon 3 Seiten.

Eine EGMR-Beschwerde ist also nicht nur sehr zeitintensiv, sondern auch vor allem nervenaufreibend, da es nicht nur konkrete Vorgaben zur Seitenanzahl gibt, sondern auch zu Schriftgröße, Zeilenabstand, Seitenränder...

Umso mehr freuen wir uns, dass es jetzt endlich geklappt hat!

Weitere Infos findet ihr in der neuesten Pressemitteilung von Dr. Lipinski.

👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Menschenrechtsbeschwerde_gegen_das_deutsche_Covid-Teilimpfpflichtgesetz_eingereicht_-_Klaegergruppe_wendet_sich_an_den_EGMR
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Straßburg...

Ein Foto, das ich euch nicht vorenthalten möchte:
Dr. Lipinski mit der Menschenrechtsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht.

Währenddessen versucht Karl Lauterbach tatsächlich noch einmal, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern.

👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/article240801419/Corona-Impfpflicht-Die-Massnahme-im-Gesundheitswesen-gehoert-abgeschafft.html

Oder

👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240692551/Karl-Lauterbach-Dann-braeuchten-wir-keine-Masken-mehr.html

Bei solchem "Geschwurbel" wird einem immer wieder bewusst, für was man kämpft.

Vielen Dank für all die tollen Rückmeldungen auf unseren Post gestern sowie für eure ideelle und finanzielle Unterstützung!!!

Da wieder mehrfach die Nachfrage kam:
Unser Bankverbindung ist im Kanal immer oben angeheftet.
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Weiter geht's in Magdeburg...

Unsere Familie aus Magdeburg hat Post vom VG Magdeburg erhalten. Das Verfahren dort wurde schon vor längerer Zeit ausgesetzt, und zwar bis das BVerfG über die von ÄFI und IFI unterstützten Beschwerden und über unsere Beschwerde 1 BvR 2700/20 entschieden hat. Da die erste Bedingung nun eingetreten ist, witterte die Landeshauptstadt offenbar Morgenluft und bat das VG, das Verfahren wieder aufzunehmen.

"nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich nunmehr über die Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich der Masernschutzimpfung entschieden und diese zurückgewiesen hat"

Auch fühlte sich die Landeshauptstadt auf pseudofürsorgliche Weise berufen, eine Klagerücknahme anzuregen, da doch ansonsten der Kläger die ganzen Kosten zu tragen habe. Das Gericht setzte eine einwöchige Stellungnahmefrist und bat um Zusendung der Entscheidung des BVerfG über unsere Verfassungsbeschwerde, sofern diese vorliegt.

Herr Dr. Lipinski hat dem Gericht mitgeteilt, dass eine Klagerücknahme natürlich nicht in Betracht kommt. Denn Straßburg hat noch keine der deutschen Impfpflichten gebilligt!

Die Klage in Magdeburg richtet sich gegen die Verhängung von Zwangsgeld wegen Nichtimpfung der minderjährigen schulpflichtigen Tochter. Dieses sollte notfalls auch durch Zwangshaft durchgesetzt werden. Die Eilverfahren konnten 🙏 mit Hilfe sowohl des VG Magdeburg als auch des OVG Magdeburg gestoppt werden.

👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Wichtige_Grundsatzentscheidung_zum_sog._Masernschutzgesetz_erstritten_-_Landeshauptstadt_Magdeburg_kassiert_verdiente_und_deutliche_Niederlagetzes

So mangelhaft der Beschluss des BVerfG zweifelsohne ist, so deuten die dortigen Rn. 145 und 163 jedoch darauf hin, dass solche zwangsweisen Durchsetzungen der Impfpflicht unzulässig sind.

Gleichzeitig verweist Dr. Lipinski auch darauf, dass die Entscheidung sich ausdrücklich nicht auf die Bereiche Schule und übrige Gemeinschaftseinrichtungen bezieht (Rn. 49), sondern nur auf den Kita-Bereich. Magdeburg wird aufgefordert, lieber konkrete Zahlen zu liefern, zumindest bezogen auf ihren Tätigkeitsbereich.

Dr. Lipinski stellt sinngemäß die Frage: Wie viele Opfer von Maserninfektionen betrafen in den letzten zwanzig Jahren vor Inkrafttreten des MSG denn tatsächlich impfunfähige Schüler und Lehrer, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft wurden?
Wenn es diese Personen überhaupt gab: Erfolgten diese nachweislich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit durch ungeimpfte Lehrer und Schüler, und falls man auch diese Frage wider Erwarten mit "Ja" beantworten müsste: Erfolgten diese Infektionen nachweislich tatsächlich in den Schulen?

Wir vermuten, dass das BVerfG mit seinem Beschluss vom 21.07.22 im dortigen Parallelverfahren, welches sich "nur" auf die Kitaeinrichtungen bezog, letztlich nur ein reines "Phantom" schützen wollte, nämlich das Phantom der impfunfähigen Personen, die angeblich in großer Vielzahl (so ohne Begründung das BVerfG in Rn. 146) von ungeimpften Personen angesteckt werden, was der weitsichtige Gesetzgeber durch das MSG seit März 2020 angeblich nunmehr verhindert habe.

Hier vermissen wir konkrete, repräsentative Zahlen und Daten!
Die vielfältige Existenz dieser Personen ausgerechnet in Schulen nur zu behaupten, reicht uns nicht!

Ihr könnt nach wie vor die Magdeburger Familie auch direkt finanziell unterstützen, indem ihr beim Überweisen auf das Konto unserer Arbeitsgruppe (die Bankdaten sind immer oben angeheftet) unter Verwendungszweck "Magdeburg" angebt.

Es handelt sich um einen Musterprozess. Ziel ist es, zumindest die Verhängung von Zwangsgeldern in Sachen Masernschutzgesetz grundsätzlich zu stoppen, denn die Zahl der verhängten Zwangsgelder nimmt leider kontinuierlich zu.

Die Behörden sehen hierin offenbar auch eine mittlerweile nicht gänzlich unbedeutende Einnahmequelle. All dem muss Einhalt geboten werden, und sei es durch (aufwändige) Gerichtsverfahren.

Danke für eure Unterstützung ❤️
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Noch mehr News aus Magdeburg...

Im Laufe der Woche hat sich in Magdeburg erneut etwas völlig Unerwartetes ereignet:

Die Landeshauptstadt verlangt nun allen Ernstes, dass die private Schule den Vertrag mit den Eltern der ungeimpften Tochter kündigen soll und droht mit Maßnahmen. Soweit uns bekannt ist, ruft das Gesundheitsamt Magdeburg jeden Tag bei der Schule an.

Dr. Lipinski und dessen Mitarbeitern wird also definitiv nicht langweilig und so musste neben der ERMK-Beschwerde auch ein weiteres Schreiben für Magdeburg vorbereitet werden.

Das Rechtsamt Magdeburg ist leider der Meinung, dass die aufschiebende Wirkung der Beschlüsse des VG und des OVG Magdeburg nur für das Zwangsgeld gilt, nicht aber für ein Betretungsverbot. Da bei einer Schule aber kein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann, auch nicht bei einer Schule, deren Konzept ein Ganztagskonzept ist, setzt man nun die Schule unter Druck.

Gerade in Sachen Masernimpfplicht sind die Behörden in den letzten ca. 3 Wochen deutlich "aktiver" geworden. Die Bußgelder und behördlichen Aufforderungen, das Kind oder sich selbst impfen zu lassen, nehmen deutlich zu. Wir haben Rückmeldungen aus Leipzig, Berlin, Mülheim und zwei weitere Fälle aus Nürnberg, in denen gleich mit Zwangsgeld hantiert wird.

Auch deshalb ist unser Magdeburger Verfahren ein Muster-Verfahren für alle!

Wir brauchen weiterhin eure Unterstützung im Teilen unserer Nachrichten und bei der Sammlung von Spenden. Es wäre toll, wenn die Zwangsgeld-Geschichten auch Anwälte erreichen, die Zwangsgelder bisher gar nicht auf dem Schirm hatten und noch ein wenig sorglos mit dem Masernschutzgesetz umgehen 🙏

Ein erneuter Erfolg in Magdeburg wäre ein Erfolg für alle Eltern ungeimpfter schulpflichtiger Kinder.
Ein Erfolg oder auch nur Teilerfolg in Straßburg wäre ein Erfolg für alle Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Pflegepersonal, Heilpraktiker, Psychotherapeuten etc. in der ganzen Republik.

Und falls wir in ca. 2 Monaten die finanziellen Möglichkeiten hätten, auch gegen das deutsche Masernimpfpflichtgesetz eine fundierte Menschenrechtsbeschwerde einzulegen, würden alle Kita-Kinder, Schüler, Lehrer, Asylbewerber, Ärzte etc. profitieren!

Die Magdeburger Familie ist ziemlich mit den Nerven am Ende, aber sie haben Familienrat gehalten und beschlossen, dass sie nicht aufgeben werden. Wir geben auch nicht auf. Und ich hoffe, ihr auch nicht.

Kämpft für eure Kinder!
Und wenn ihr (mal wieder) nicht wisst, wofür das alles ist, dann schaut sie an, wie sie lachen und fröhlich sind. Dann wisst ihr, wofür ihr kämpft und durchhaltet 💪
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Ärztezeitung...

Mir wurde heute das Foto eines Artikels aus der Ärztezeitung vom 25.08.2022 (S. 44) weitergeleitet.

Der Artikel findet sich ähnlich auch online auf der Website der Ärztezeitung:

👉 https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Bundesverfassungsgericht-bestaetigt-Masern-Impfpflicht-431578.html

Ich zitiere den letzten Satz vom Foto:

"[...] schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind von der Nachweispflicht befreit."

Dies ist zwar "nur" eine Interpretation der Ärztezeitung, aber sie deckt sich mit unserer Argumentation betr. der Rn. 145 und Rn. 163 gegenüber Magdeburg. Damit wären auch Zwangsgelder für die Eltern schulpflichtiger Kinder vom Tisch 👍
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32 Todesfälle nach Masern-Impfung...

Im Kommentar eines Juristen zum Beschluss des BVerfG betr. Masernschutzgesetz fand ich folgenden Link, der mich neugierig gemacht hat.

👉 https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-fur-todesfallmeldungen-nach-mmr-impfung/

Dahinter verbirgt sich folgende Anfrage:

"Ich möchte wissen aus welchem Grund von den 32 gemeldeten Todesfällen nach Masernimpfung / MMR-Impfung nur 22 Todesfälle unter der Bezeichnung "Ausgang: Tod" zu finden sind und weitere 10 gemeldete Todesfälle zwar in der Erkrankung den Titel "Hirntod" oder "Herztod" tragen, im Ausgang aber als "unbekannt" markiert sind. Das betrifft ja immerhin 1/3 der gemeldeten Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung und 10 Fälle ist ja auch nicht gerade wenig in einer sorgfältig zu führenden öffentlichen Datei."

Diese Anfrage vom November 2019 wurde bis heute nicht beantwortet.

Auf der Recherche, von welchem Zeitraum wir bei 32 MMR-Toten sprechen, stieß ich auf die Website von Hans Tolzin (bei ihm findet ihr auch die Liste impfkritischer Stammtische, um euch lokal zu vernetzen).

👉 https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2019102803.html

Also schrieb ich Hans Tolzin an, ob diese Anfrage bei FragDenStaat von ihm stammt. Und tatsächlich: Er hatte 2019 diese Anfrage ans PEI gerichtet!

Hans Tolzin berichtet übrigens immer auch hier auf Telegram fleißig über das Impfgeschehen auf seinem Kanal "Der Milchwirt spricht":

👉 https://t.me/tolzin

D.h. es lohnt sich, auch diesen zu abonnieren (Werbung 🤩).

Ich konnte leider nicht herausfinden, wie viele Masern-Todesfälle es in Deutschland im genannten Zeitraum gab. In gbe-Bund habe ich keinen einzigen in der Tabelle "Sterbefälle" gefunden, andere Quellen reden von Zahlen zwischen 15 und 20, aber auf 32 komme ich zumindest nicht.

Und die 32 Todesfälle sind nur die gemeldeten Fälle!
Wir wissen alle um das Underreporting beim PEI, und dass da sowieso nichts untersucht wird.
Wie viele von uns haben ihre Verdachtsfälle brav gemeldet und noch 10 Jahre später weder eine Rückfrage, noch ein Ergebnis der Untersuchung erhalten?
Das PEI macht schon lange seine Arbeit nicht, und das nicht erst seit Corona 😣
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Eskalation in Magdeburg...

Aus aktuellem Anlass erlaube ich mir heute einen zweiten Post.

Die Privatschule in Magdeburg hat soeben ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Hier der Wortlaut:

"nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind wir verpflichtet, vor Aufnahme eines Kindes den Massenimpfschutz zu prüfen.

Da wir bis heute keinen gültigen Nachweis für einen Masernschutz Ihrer Tochter [...] erhalten haben, sehen wir uns gezwungen, die Betreuung ab dem 14.09.2022 auszusetzen, bis der entsprechende Nachweis vorgelegt wurde.
"

Wir halten euch weiter auf dem Laufenden, und nein, das sind keine Tippfehler.

Die Magdeburger Familie hat auch eine eigene eMail-Adresse für Prozesskostenzuschüsse via PayPal eingerichtet.

👉 DankeMagdeburg@vodafonemail.de

Zuschüsse, die anderweitig mit Verwendungszweck "Magdeburg" bei uns eingehen, werden selbstverständlich weitergeleitet.
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