Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.12.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
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bei der VR Bank Main-Rhön eG

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Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Musterschreiben...

Auf der Website der Initiative Freie Impfentscheidung findet ihr ein aktualisiertes Musterschreiben mit einem Antrag zur Ruhendstellung des Verfahrens:

👉 https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2022/12/Musterschreiben-Antrag-Ruhendstellung-MSG-Schule_neu.pdf

Danke an Angelika Müller & ihr Team 🙏
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 21.12.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

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Impfschaden-Ges3_Ohne_Bild.pdf
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Peter...

Nach den Geschichten von Jasmin und Rebecca möchte ich die Geschichte von Peter mit euch teilen. Auch er hat einen Impfschaden, der ihn noch heute begleitet, und er kämpft für sich, für seine Familie und für andere um Anerkennung.

Was er mit uns gemeinsam hat?
Auch seine Kinder fallen unters Masernschutzgesetz und er hat Post vom Gesundheitsamt bekommen.

Aber mit einem anerkannten Impfschaden gibt es doch eine Impfunfähigkeitsbescheinigung! Das ist doch eine Kontraindikation!
Das stimmt in der Theorie, aber welcher Arzt stellt in der Praxis ein solches Attest aus und riskiert damit seine Existenz?

Ist Peter ein Einzelschicksal?
Nein, es haben sich viele Eltern gemeldet, die selbst schwerwiegende Impfnebenwirkungen oder Impfschäden hatten. Das wird z.T. nicht anerkannt.

Auch das sind Gründe, warum wir nicht aufgeben dürfen 💪

Hier die Langversion von Peters Geschichte:

👉 https://www.anstageslicht.de/berufskrankheit-berufsgenossenschaft-gutachter/justiz/sozialgericht-dortmund/
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 04.01.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

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Publikationen...

Mario Schmid, Dozent für Gesetzes- und Staatsbürgerkunde aus Freiburg, hat sich mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden, die durch die Vereine Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung und Initiative Freie Impfentscheidung unterstützt wurden, beschäftigt.

👉 https://veroeffentlichungen-mario-schmid.blogspot.com/2023/01/welche-bedeutung-haben-grundrechte-nicht.html

Er sieht darin den Höhepunkt der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG, dessen Weg er seit 1975 skizziert.

Definitiv sehr interessante Impulse, mit denen er aufzeigt, dass die vier publikumswirksam abgelehnten Beschwerden auch bei Kita-Kindern hätten in einem funktionierenden Rechtsstaat durchkommen müssen.

Vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Schmid!!!
Vor allem, dass auch Sie niemals aufgeben ❤️
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A Neverending Story...

Es ist eine Geschichte, die kein Ende zu haben scheint. Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz wurde, entgegen auch im Jahr 2022 nicht bearbeitet.

Nun heißt es ganz konkret unkonkret zum neuen Termin:

"Ein konkreter Entscheidungstermin in diesem Verfahren kann derzeit nicht genannt werden."

Das Az. 1 BvR 2700/20 (mit schulpflichtigen Kindern, einem nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen, einem verbeamteten Lehrer, einer Erzieherin und einem Arzt...) ist nach nunmehr über zwei Jahren immer noch anhängig, d.h. weder zum Eilantrag noch zum Hauptsacheverfahren haben wir als Beschwerdeführer-Gruppe etwas gehört.

Wenigstens bekommen neugierige Eltern eine Antwort von der Pressestelle (s.o.), die über Aussagen wie "Wir werden Sie schon darüber informieren, sobald eine Entscheidung vorliegt" hinaus geht.

Vielen Dank für eure Unterstützung!
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 16.01.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

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Gesammelte Werke...

Da immer mehr Eltern vor die Gesundheitsämter zitiert werden, sich aber noch nicht so gut auskennen, habe ich einige Studien zu Masern zusammengetragen, diese ein wenig sortiert und in einen Drive-Ordner gepackt.

👉 https://drive.google.com/drive/folders/1IpSWxcYnHcDn_AfWwmKoIkLEuqhdvrCZ?usp=sharing

Verbesserungsvorschläge dazu sind im Chat immer gerne willkommen!!!

Ihr dürft mir auch selbst Studien schicken, die ihr gesammelt habt, und sagen, in welchen Ordner ich sie reinpacken soll.

Auch für Kontraindikationen kann man sich aus manchen Studien etwas ableiten. Wenn z.B. jemand in der Familie (Blutlinie) einen Fall von Gianotti-Crosti-Syndrom hat, kann das durchaus ungünstig sein, ein Familienmitglied mit einem Impfstoff zu impfen, der genau dies als potentielle Nebenwirkung hat.

Bitte teilt diesen Post an alle betroffenen Eltern. Ich habe nicht vor, den Ordner zu löschen, sondern kaufe eher noch Speicherplatz dazu, um ihn auszubauen. Es gibt soooo viele wissenschaftliche Arbeiten, die bestätigen, dass durchaus Zweifel an der Sicherheit und der Wirksamkeit der Masern-Impfungen angebracht sind, aber das dürfte eher ein Gemeinschaftsprojekt werden 😉
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Ein Brief an unsere Abonnenten...

Liebe Mitstreiter,

im nicht mehr ganz neuen Jahr werden wir mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine EMRK-Beschwerde gegen das deutsche Masernschutzgesetz stemmen (wollen) müssen, falls unsere Verfassungsbeschwerde abgewiesen werden sollte. Hierfür werden dann nur 4 Monate Zeit sein, was wenig ist, wenn man die enormen formellen Hindernisse für Menschenrechtsbeschwerden bedenkt und auch die medizinische und juristische Komplexität eines solchen Vorhabens. Das Problem hierbei ist: Wir wissen nicht, wann über unsere seit Ende 2020 anhängige Beschwerde entschieden wird. Da könnte schon morgen einen Nichtannahmebeschluss kommen, dann würde ab morgen die Frist von 4 Monaten beginnen 🫢

Ein weiterer Punkt im neuen Jahr wird vermutlich die Fortführung der bereits vor ca. 5 Monaten eingereichten EMRK-Beschwerde gegen die COVID-Teilimpfpflicht sein. Diese ist zwar an Neujahr außer Kraft getreten, die Behörden verfolgen z.T. jedoch weiterhin Ungeimpfte, die noch im alten Jahr einen Bußgeldbescheid erhalten haben.

Dr. Lipinski hat allein im Februar zwei Verhandlungstermine beim AG Heidelberg, bei denen den "Tätern" vorgeworfen wird, die sog. Impfstoffe verweigert zu haben. Eine "Angeklagte" ist Mit-Beschwerdeführerin unserer bereits eingereichten Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg.

Die COVID-Impfung hinterlässt weiterhin ihre Spuren und ist leider noch nicht zu 100% Geschichte! Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb wir die im letzten September in Straßburg eingereichte EMRK-Beschwerde keinesfalls zurücknehmen werden, nach dem Motto "Das Gesetz ist ja ausgelaufen". Eine solche Rücknahme kommt zum einen schon deshalb nicht in Betracht, weil, Lauterbach sei Dank, eine erneute Corona-Impfpflicht weiterhin politisch nicht völlig ausgeschlossen ist.

Ferner: Der Grundrechtseingriff durch die ca. 13 Monate andauernde Corona-Teilimpfplicht war derart intensiv und historisch (negativ) beispiellos, dass eine Rücknahme deshalb für uns nicht in Betracht kommt. Und schließlich ist es gut und richtig, dass gewisse rechtliche Grundsatzfragen, die auch für die Masern-Kombi-Impfflicht gelten, bereits in Straßburg anhängig sind.

Wir nennen in diesem Zusammenhang nur ein Beispiel: Spätestens seit dem Luftsicherheitsgesetz-Urteil des BVerfG war es eigentlich verfassungsrechtlich geklärt, dass auch der Gesetzgeber Leben gegen Leben nicht abwägen darf, auch und gerade nicht numerisch.
Auch wenn der deutsche Staat sich (weiterhin) sehr bemüht, alle Impfkomplikationen inklusive Todesfälle zu leugnen und möglichst schon im Vorfeld dafür zu sorgen, dass diese gar nicht erst an das PEI oder das jeweils zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden, so hat doch auch das PEI in wenigen Fällen Todesfälle durch die COVID-Impfungen anerkannt, während das BVerfG für den COVID-Bereich diese bisherige Judikatur de facto aufgegeben hat.

Ob das EMRK-widrig ist, ist eine rechtliche Grundsatzfrage, die sich bei allen Impfungen im Kern gleichermaßen stellt. Nichtsdestotrotz brauchen wir aber auch früher oder später voraussichtlich eine EMRK-Beschwerde, die sich spezifisch mit der Masern-Thematik auseinandersetzt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir brauchen im ersten Quartal des neuen Jahres unbedingt noch einen deutlichen Spendenschub! Die Rückstände sind derzeit immer noch zu hoch. Eine weitere EMRK-Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz und / oder die Fortführung der COVID-Menschenrechtsbeschwerde (z.B. Vorbereitung und Teilnahme an einer etwaigen mündlichen Verhandlung in Straßburg) könnten wir derzeit finanziell leider nicht stemmen
😞

Daher: Im alten wie im neuen Jahr, bitten wir Euch, dringlich auch um finanzielle Unterstützung 🙏
Neben dem bereits bekannten Konto

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freut sich auch unser aktueller PayPal-Pool über Zuschüsse:

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Vielen Dank für eure Treue!!!
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2023-02-02-MSG Umsätze ZSF.PDF
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 02.02.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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Aktuelle Lage...

Da der alte Spendenpool ausgelaufen ist, hat Thomas pünktlich zum Monatsanfang einen neuen erstellt.

👉 www.paypal.com/pools/c/8RgJGBT1Kf

Wir konnten in den letzten Tagen und Wochen Dank euch etwas an finanziellen Boden wieder gutmachen. Vielen Danke dafür 🙏

Zur Information:

Dr. Lipinski vertritt gerade einen jungen Abiturienten, der als Ungeimpfter bereits einen Zwangsgeldandrohungsbescheid erhalten hat. Er unterliegt nicht mehr der landesgesetzlichen Schulpflicht. Laut Auskunft der Eltern und des jungen Mannes wurde ihm während eines "Beratungsgesprächs" beim Gesundheitsamt von der Ärztin sogar ein Schulverweis angedroht.

Hierzu gibt es eigentlich ein klares Gegen-Statement.

👉 https://dserver.bundestag.de/btd/19/151/1915164.pdf

Auf S. 56 heißt es zu § 20 Absatz 12:

"Ein entsprechendes Verbot dürfte nicht in Frage kommen, wenn es sich um Personen handelt, die bislang einer gesetzlichen Schulpflicht unterlagen (Satz 4), die Ausbildung an einer Schule oder sonstigen Ausbildungseinrichtung aber noch regulär beenden wollen."

Dieser Fall belegt leider einmal mehr, dass Behörden das sog Masernschutzgesetz verstärkt und wortlautgetreu umsetzen wollen. Wie das COVID-Teilimpfpflichtgesetz gehört auch dieses Gesetz dringend mit allen juristischen Mitteln bekämpft. Dafür brauchen wir weiterhin finanzielle Ressourcen für eine Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR in Straßburg. Es kann jedes unserer ungeimpften Kinder und Enkel treffen, die nicht mehr der landesgesetzlichen Schulpflicht unterliegen 😞

Wir halten euch gerne auch über diesen Fall auf dem Laufenden.

Solltet ihr bereits Gerichtsurteile haben oder über euren Fall berichten wollen, schreibt gerne in den Chat. Wir können ganz viel miteinander und voneinander lernen, aber dafür müssen wir miteinander kommunizieren und nicht gegeneinander ❤️
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Wehe, wenn sie losgelassen...

In einer Stadt am nordwestlichen Rand des Pfälzerwalds im Süden von Rheinland-Pfalz hätte sich das Gesundheitsamt (GA) wohl besser nicht mit einigen Eltern angelegt, die sich dafür einsetzen, dass ihre Kinder impffrei aufwachsen.

Die Eltern hatten beim GA mehrere Anträge gestellt, z.B. Ruhendstellung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über unser Az. 1 BvR 2700/20 und / oder den gesetzlich vorgeschriebenen Cut Off-Wert, um zweifelsfrei eine Immunität gegen Masern nachzuweisen und sie leider selbst nicht in der Lage sind, diesen aus dem Gesetzestext abzuleiten und / oder eine abschließende Liste mit Kontraindikationen, auf die bereits mehrere Gesundheitsämter verwiesen haben, die jedoch selbst dem RKI unbekannt ist.

Statt die Anträge zu bescheiden, wurden die Fälle ans Ordnungsamt (OA) weitergeleitet und im Rahmen der Anhörung hat dieses nun erfahren, dass Anträge nicht beschieden wurden, was laut Rechtsschutzversicherung eines Papas, der einen heißen Draht zu seiner Rechtschutzversicherung hat, einen Verstoß gegen § 33 SGB X darstellt.

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html

Das OA hat umgehend die Verfahren ruhend gestellt und das GA zur Stellungnahme aufgefordert.

Parallel hat die Sachbearbeiterin des GA Post mit dem Gerichtsvollzieher bekommen (Zustellung gem. § 192 ZPO).

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__192.html

Darin werden nicht nur die Anträge wiederholt und sie wird zur Bescheidung aufgefordert (was ja, wie wir wissen, unmöglich ist), sondern ihr wird auch mitgeteilt, dass es sich bei der Weiterleitung ans OA um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung" handelt.

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Die Falsche Verdächtigung wurde mitsamt Beweismaterial direkt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, parallel wird wohl noch eine Untätigkeitsklage gegen die Sachbearbeiterin eingereicht werden.

Wir finden es super, wenn ihr solche Geschichten mit uns teilt, und freuen uns darüber, wie selbstsicher viele mittlerweile schon geworden sind!
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Rechtsbeugung - Wie es weiterging...

Vor einer Weile hatte ich über die Kreativität des Gesundheitsamtes des flächengrößten Bezirks unserer Bundeshauptstadt geschrieben, das sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Neben dem Geständnis, dass sie es falsch machen, versuchten sie sich zu rechtfertigen, dass sie es falsch machen.

Zum Nachlesen:

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/506

Nun erhielt ich Infos zur Fortsetzung des Falls.

Es kam für das Gesundheitsamt, wie es kommen musste - und für die Familie natürlich auch: Selbstverständlich hatte das Gesundheitsamt unrecht und selbstverständlich musste das Betretungsverbot zurückgenommen werden.

Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.
Im nächsten Schritt geht es um Schadenersatz für die Eltern.

Überhaupt sind Kitas und Gesundheitsämter z.T. sehr erfinderisch, wenn es um die Umsetzung des Masernschutzgesetzes geht. So setzen schon einmal Kitas selbstständig die Kinder vor die Türe, die schon am 01.03.2020 in der Einrichtung waren oder Gesundheitsämter schreiben Kitas eine Mail, dass sie Kinder nicht mehr betreuen dürfen, informieren aber die Eltern nicht.

Heute wurde im Chat über einen interessanten Fall diskutiert:
Die Kita hatte im Oktober 2022 ein Kind mit Kontraindikation aufgenommen, diesem dann aber im Dezember 2022 ein Betretungsverbot per Mail ausgesprochen. Personenbezogene Daten wurden dem Gesundheitsamt übermittelt, jedoch nicht die Kontraindikation, da die Eltern keiner Kopie zugestimmt hatten. Zwischen dem Gesundheitsamt und den Eltern gab es keine Kommunikation, wobei schon die Übermittlung personenbezogener Daten gem. Wortlaut des Gesetzes auch gar nicht notwendig bzw. nicht einmal erlaub ist, denn das Gesetz lässt es eigentlich gar nicht zu, dass eine Kita überhaupt irgendwelche Daten ans Gesundheitsamt übermitteln darf, wenn es um eine Neuaufnahme in der Kita geht und ein Nachweis vorgelegt wurde. Eigentlich...
Selbst bei Zweifeln nicht, denn da muss und darf nur gemeldet werden, wenn ein Impfstoff-Lieferengpass vorliegt (§ 20 Abs. 9 Satz 8 IfSG) oder bei Personen, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen (§ 20 Abs. 9 Satz 9 IfSG) oder bei einem Beschäftigungsverhältnis bzw. im Falle eines Tätigwerdens in der Einrichtung (also der Postbote 😂).

Wieder mal ein Schnellschuss des Gesetzgebers, durch den eine Regelungslücke entstanden ist, wobei dies in der Praxis vor Gerichten wohl kaum Beachtung finden wird.

Trotzdem lohnt es sich, für seine Rechte einzustehen und auf die Problematik zu verweisen, vielleicht mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachzufragen ..., auch wenn das bei Kita-Kindern ein echt harter Kampf ist mit wenig Aussichten auf Erfolg - oder eben doch, wenn die Einrichtungen und die Gesundheitsämter so offensichtlich Fehler machen wie im eingangs genannten Fall.
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2023-02-14-MSG Umsätze ZSF.PDF
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2023-02-14-MSG Umsätze ZSF.pdf
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Leider hatten wir einen Fehler in der Excel-Formel, der nun behoben ist.

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Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Oben findet ihr einen Auszug aus einem Schreiben eines Amtes. In diesem Schreiben fehlen zwei entscheidende Worte beim Verweis auf § 73 IfSG.

§ 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG besagt

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
7d. entgegen § 20 Absatz 12 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 13, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[...]

👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html

Richtet bitte mal euren Augenmerk auf die Worte "vorsätzlich" und "fahrlässig"!

Und nun stellt euch die Frage, ob jemand, der keinen Nachweis hat, überhaupt vorsätzlich oder fahrlässig handeln kann, wenn er diesen (nicht vorhandenen) Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.

Bedenkt bitte auch, dass das BVerfG die Freiwilligkeit der Impfentscheidung bestätigt hat und die anderen Nachweise nicht so einfach zu erhalten sind.
👍69❤3
Straßburg...

Im Chat wird immer wieder darüber diskutiert, wie sinnvoll es ist, sich mit einer Menschenrechtsbeschwerde an den EGMR Straßburg zu wenden. Wir im Team sind sehr motiviert über die Infos, die Anfang Februar zur Bundesnotbremse zu lesen waren.

👉 https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/menschenrechtsgerichtshof-nimmt-deutsche-schulschlie%C3%9Fungen-ins-visier/ar-AA177MJe

Der Straßburger Gerichtshof hat offensichtlich nicht wenige und offenbar sehr kritische Fragen an die Bundesregierung gestellt, betreffend die Schulschließungen im Rahmen der sog. "Bundesnotbremse" (gegen die wir auch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten).

Auch wenn dies nicht eines unserer Verfahren betrifft, fiebern wir mit, denn die meisten von uns waren ja auch von den Schulschließungen betroffen. Außerdem ist das ein guter Beleg dafür, dass die von uns verfolgte Strategie, sowohl das COVID-Teilimpfpflichtgesetz als auch früher oder später das deutsche Masernschutzgesetz in Straßburg anhängig zu machen, sinnvoll ist. Wenn Straßburg in Sachen Schulschließung viel kritischere Fragen stellt als das BVerfG, dann stehen die Chancen gut, dass dies in einigen Monaten auch in unserem bereits anhängigen Verfahren zur COVID-Teilimpfpflicht geschehen wird und auch früher oder später in Sachen Masernschutzgesetz.

Wir brauchen daher weiterhin Eure Unterstützung, um diese Vorhaben in Straßburg "durchziehen" zu können.

Bitte helft uns weiter, unsere Flyer unter die Leute zu bringen und Werbung für unser Mammut-Projekt zu machen. Ihr findet sie zum Download unter

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/488
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