Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
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§ 217 StPO — Ladungsfrist

Man lernt nie aus. Aus diesem Grund geht es heute ums Thema "Ladungsfrist". Wie viel Vorlauf muss das Gericht einem Beschuldigten geben?

§ 217 StPO lautet wie folgt:

"(1) Zwischen der Zustellung der Ladung (§ 216) und dem Tag der Hauptverhandlung muß eine Frist von mindestens einer Woche liegen.
(2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung verlangen.
(3) Der Angeklagte kann auf die Einhaltung der Frist verzichten."


Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__217.html

Am Freitag erhielt eine Mama diese Ladung vom AG Chemnitz. Der Anwalt hatte seine Ladung bereits einen Tag zuvor, nämlich am 18.09.2025, erhalten, doch auch das ist nicht mindestens eine Woche vor der Hauptverhandlung und damit nicht ausreichend.

Warum teile ich das?

Ich möchte nicht, dass ihr euch verunsichern lasst, wenn Richter anderer Meinung sind als das Gesetz 🙏
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Pressespiegel...

Der heutige Kommentar stammt aus der Bayerischen GemeindeZeitung von morgen.

https://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/kommunale-praxis/7375-gz-18-2025-kommentar-zum-masernschutzgesetz-hoher-aufwand-wenig-nutzen

Was soll man dazu sagen?
Wo sie Recht haben, haben sie Recht!
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Aufforderungen gem. § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG...

Der heutige Post soll sich damit beschäftigen, wie Aufforderungen des Gesundheitsamtes aussehen können.

Die Bilder zeigen Ausschnitte aus zwei Briefen an eine Mami. Die Tochter wurde zwischenzeitlich eingeschult, jedoch weiß der Landkreis nicht, in welche Schule das Kind geht. Nun fordert er die Mutter als Personensorgeberechtigte auf, die Schule mitzuteilen.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Aufforderung gem. § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage für die Aufforderung, die aktuelle Schule bzw. Einrichtung mitzuteilen. Wer dies also nicht mitteilen möchte, muss das auch nicht tun und kann diesbezüglich nicht belangt werden. Es ist weder bußgeldbewehrt noch zwangsgeldbewehrt, die besuchte Einrichtung nicht mitzuteilen.

Erst letzte Woche hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Zwangsgeldandrohung zurückgenommen, weil er nicht (mehr) wusste, ob das Kind überhaupt in einer Schule im Landkreis betreut wird oder nicht.
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Weiter geht's in Remscheid...

Nachdem im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vor dem VG Düsseldorf das einzige bußgeldbewehrte Aufforderungsschreiben zurückgenommen wurde,

nachzulesen unter https://t.me/Masernschutzgesetz/744,

kam pünktlich zum Wochenende Post vom AG Remscheid (siehe oben).

Das Amtsgericht Remscheid möchte am 14.01.2026 darüber verhandeln, ob die Mutter vorsätzlich oder fahrlässig "entgegen § 20 Absatz 9 Satz 2, Absatz 9a Satz 2, Absatz 10 Satz 2 oder Absatz 11 Satz 2 eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig" vorgenommen hat.

Als Zeuge wurde der Attest ausstellende Arzt geladen.

Fassen wir also zusammen:

Es gibt keine Aufforderung (mehr), einen Nachweis vorzulegen.

Der Mutter wird eine falsche Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, die sie nur als Einrichtung begehen könnte.

Es gibt ein Attest in dem Fall und der Arzt wurde als Zeuge geladen, um darüber auszusagen, ob die Mutter eine Meldung falsch vorgenommen hat.

Kann man sich nicht ausdenken 🙈
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"Mein Freund, der Impfgegner"

So lautet ein Beitrag auf DocCheck.

Das Bild oben zeigt einen grauen Kasten daraus.

Gerne würden wir "Impfgegner" (tatsächlich bevorzuge ich ja den Begriff "Impfmündige") ja echte Informationen verbreiten, nur sind diese so schwer zu bekommen.

U.a. hatte ich über Frag-den-Staat beim RKI eine Anfrage in Bezug auf den Faktensandwich zur MMR(V)-Impfung gestellt, weil ich nachvollziehen können wollte, wie das RKI darauf kommt, dass Durchfall in 12% der Fälle bei Masernerkrankungen mehr ist als Infektionen des Magen-Darm-Trakts in 40% der Fälle nach Impfung (laut klinischen Zulassungsstudien). Oder dass eine Lungenentzündung in 10% der Fälle bei Masernerkrankungen (mutmaßlich in Kombination mit Paracetamol und / oder Ibuprofen) mehr sein soll als Infektionen der Atemwege in 55% der Fälle nach Impfung.

Ich bin gespannt, wann das RKI mit den entsprechenden Fakten antwortet.

https://fragdenstaat.de/a/344690
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Placebokontrollierte Wirksamkeitsstudien, die II.

Erinnert ihr euch noch an meinen Post, in dem ich auf eine Anfrage beim RKI zu den placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien für die MMR(V)-Impfstoffe hingewiesen hatte?

Das RKI hatte mir zwar etliche Links geschickt, jedoch war unter keinem eine entsprechende Studie zu finden.

https://t.me/Masernschutzgesetz/738

Nun gab es einen Bescheid vom RKI, mit dem die Anfrage abgelehnt wurde.

https://fragdenstaat.de/a/341068

Das RKI hat darin sinngemäß mitgeteilt, dass die STIKO für ihre Empfehlung gar keine placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien der MMR(V)-Impfstoffe vorliegen hatte.

Das hätte man aber auch gleich sagen können und hätte nicht auf die Zuständigkeit des PEI in Bezug auf Sicherheitsstudien der COVID-Impfstoffe verweisen müssen!

Natürlich frage ich mich, wie die Wirksamkeit von Impfstoffen bewertet werden kann, wenn man keine placebokontrollierten Wirksamkeitsstudien hat. So etwas gab es ja sogar bei COVID 🙈
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MMRV...

Für all diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben, die "Prophezeiungen" sind eingetroffen und die Fachinformationen der MMRV-Impfstoffe wurden ergänzt.

Die aktuelle Fachinformation von Priorix Tetra und ProQuad sind abrufbar unter https://www.fachinfo.de/fi/pdf/009862/priorix-tetra und unter https://www.fachinfo.de/fi/pdf/021469.

Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hatte das PEI, das eigentlich für die Überwachung der Sicherheit der Impfstoffe Varilrix und Priorix Tetra verantwortlich gewesen wäre, das Risikosignal in Bezug auf die Windpocken-Komponente nicht erkannt, sondern die Ergänzungen sind aufgrund des Einschreitens der EMA nach einem Todesfall in Polen, ausgelöst durch die Impfung mit Varilrix, geschehen.

Varilrix ist sozusagen die Windpocken-Komponente von Priorix Tetra, so dass sowohl die Fachinformationen der Windpocken-Impfstoffe als auch die der MMRV-Impfstoffe überarbeitet werden musste.
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An Inconvenient Study...

Der neue Film "An Inconvenient Study" von Del Bigtree und dem Informed Consent Action Network (ICAN) wurde gerade beim Malibu Film Fest als "Best of Festival" ausgezeichnet.

https://www.aninconvenientstudy.com/

Herzlichen Glückwunsch 🎉
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VG_Meiningen_Az_2_E_2050_25_Me_Beschluss_vom_05_11_2025_Betreuungsverbot.pdf
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Betreuungsverbot — Ein Drama in drei Akten...

Immer mehr Gesundheitsämter fordern die Einrichtungen, ihnen vor Beginn einer Betreuung Nachweise weiterzuleiten, um im Anschluss ein Betreuungsverbot zu verfügen. Das ist unzulässig!

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wurden alle Einrichtungen per Rundschreiben aufgefordert, "Impfunfähigkeitsbescheinigungen" zu melden, auch wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Einrichtungen eingeleitet, die trotz noch nicht abgesegnetem Nachweis Kinder betreuten.

Das VG Meiningen hat nun in einem Fall klargestellt:
Betreuungsverbote oder Betretungsverbote dürfen nur per Verwaltungsakt ausgesprochen werden.

Aber bis es endlich dazu kam, war ein langer Weg, der damit begann, dass ein falsches Gutachten erstellt wurde, das VG daraufhin die Kontraindikation selbst überprüfte, den ersten Antrag ablehnte, das OVG die Entscheidung zurück verwies, weil das VG die Antragstellerin durch ihren Sohn ausgetauscht hatte — und schließlich wurde das Betreuungsverbot aufgehoben 🙏
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Forwarded from DAS IFI
#WissenWasDrinIst
Der Verein Initiative freie Impfentscheidung (IFI) stellt seine umfangreichen Recherchen zu fehlenden Angaben bezüglich Inhaltsstoffen in Impfungen zur Verfügung und fordert die sofortige Aussetzung der Masernimpfpflicht.
Bitte verbreiten Sie diese Informationen! IFI benötigt Ihre Unterstützung und konkrete Ideen, wie diese wertvollen Informationen zu Wohle aller eingesetzt werden können!
Gesamter Artikel inkl. Hintergrundartikel mit allen Quellen und sorgfältig recherchierten Informationen unter:
https://impfentscheidung.online/fehlende-angaben-bezueglich-inhaltsstoffen-in-impfstoffen/
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2025-11-16-MSG Umsätze ZSF.pdf
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 16.11.25 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.

Über die Beschwerde zum Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vom 18.11.2020, dessen fünften Jahrestag wir gestern gefeiert haben, wurde übrigens auch noch nicht entschieden.

Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!

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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: Robert Hensel
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.

Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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VG_Düsseldorf_Az_29_K_7618_25,_29_L_2645_25,_29_K_7619_25,_29_L.pdf
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Ein (erfolgreicher) Sechserpack

Am 10.11.2025 fand eine mündliche Verhandlung beim VG Düsseldorf statt, und zwar in drei Hauptsache- und drei Eilverfahren.

Die Stadt Mülheim hatte bußgeldbewehrte Aufforderungen versendet bzw. diese im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung übergeben. In diesen wurde der Nachweis über zwei Masern-Impfungen oder eine Impfung mit anschl. Titer-Bestimmung gefordert. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden erst 2025 eröffnet — und eine Familie hat es gleich dreimal erwischt, obwohl sie die Aufforderungen nie erhalten hatten.

Da solche Dinge für Amtsgerichte i.d.R. kein Problem sind (auch nicht fürs AG Mülheim), klagte die Familie vor dem VG Düsseldorf und stellte Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Mit Erfolg!

Die Aufforderungen wurden zurückgenommen und gestern wurde auch das erste Bußgeldverfahren vom AG Mülheim eingestellt. In einem gibt es bereits eine Verurteilung, zwei weitere sind noch ausstehend, und in den letzten beiden gibt es noch keinen Bußgeldbescheid.
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