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„ICH WUSSTE NICHT, DASS MAN IN DEUTSCHLAND NICHT VERGEWALTIGEN DARF“

Seit einem knappen Jahr wird die Nachrichtenlage in Deutschland fast ausschließlich von "Corona" dominiert. Dass unser Land aber weiterhin von einer massiven Migrations- und Flüchtlingskrise heimgesucht wird, ist in der öffentlichen Wahrnehmung kaum mehr präsent.Präsent ist diese Tatsache nur bei jenen, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhalten und einer der negativen Begleiterscheinungen der Zuwanderung zum Opfer fallen.

Einen Fall wie diesen hatte das Landgericht Amberg seit vielen Jahren nicht", erfuhr man aus lokalen Tageszeitungen, die über die Hauptverhandlung gegen Bako C., einem Schwarzafrikaner aus Mali, berichteten. Dieser musste sich vor der Ersten Strafkammer verantworten, weil er im Mai vergangenen Jahres mit dem Fahrrad in der Oberpfalz unterwegs war, um gezielt nach weiblichen Opfern für ein Sexualverbrechen zu suchen.An einem Weiher im Stadtgebiet von Regensburg bot der Angeklagte am 9. Mai 2020 zunächst zwei Schülerinnen Geld für Sex. Als diese ablehnten, zerrte er sie mit Gewalt ins Ufergebüsch. Einem der beiden Mädchen gelang es jedoch, mit ihrem Handy einen Notruf abzusetzen. Daraufhin flüchtete Bako C.Am 13. Mai unternahm er unweit der Autobahn A93 bei Maxhütte-Haidhof einen erneuten Versuch. An diesem Tag war es eine 53-Jährige Hundebesitzerin, die zur falschen Zeit am falschen Ort war. Der Schwarzafrikaner hielt ihr ein Küchenmesser an den Hals und zwang sie, ihn in ein nahes Unterholz zu begleiten. Dort musste sie sich entkleiden, nackt auf dem Boden legen und sich vergewaltigen lassen. Die 53-Jährige durchlitt Todesangst und trug durch die Vergewaltigung schwere seelische Schäden davon. Staatsanwältin Barbara Tutsch sprach in ihrem Plädoyer von "erheblichen Verbrechen", die sie in solcher Dimension als Strafverfolgerin von Sexualdelikten "bisher nicht zu bearbeiten" hatte und forderte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Jahren.

Der ehemalige Karlsruher Bundesrichter Erwin Hubert, der als Opferanwalt die 53-jährige Nebenklägerin vertrat, berichtete, dass er in seiner 45-jährigen Tätigkeit so etwas noch nie erlebt habe. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den Täter und erinnerte an die Möglichkeit des richterlich ausgesprochenen Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung.

Eine solche zu verhängen, wäre sicherlich keine schlechte Idee gewesen, entspricht jedoch nicht dem Laissez-faire deutscher Gerichte bei der Aburteilung von Menschen mit Asyl-Hintergrund.Der Pflichtverteidiger von Bako C. stellte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts. Dieses folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den Vergewaltiger zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Bako C. beteuerte vor Gericht, noch nie davon gehört zu haben, dass man in Deutschland mit Frauen nicht so verfahren dürfe. Sollte bei anderen schwarzafrikanischen Asylbewerbern dieses Informationsdefizit ebenfalls bestehen, sieht die Damenwelt in Deutschland keinen rosigen Zeiten entgegen.Auch ansonsten offenbart sich in diesem Fall wieder einmal die katastrophale Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Bei Bako C. handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber, der eigentlich in Deutschland nichts mehr zu suchen hat, aber geduldet wird. Hätte man ihn abgeschoben, wäre der 53-Jährigen nichts passiert. Insofern sollte Merkels Flüchtlingspolitik gleich mit auf der Anklagebank sitzen.Da spielt es schon fast keine Rolle mehr, dass mangels Unterlagen nicht einmal das Alter des abgelehnten Asylbewerbers bekannt ist. Kurzerhand hat man ihn Pi mal Daumen auf 30 Jahre geschätzt und das Geburtsdatum wie bei so vielen seiner Art auf den 1. Januar festgelegt.

http://www.pi-news.net/2021/01/ich-wusste-nicht-dass-man-in-deutschland-nicht-vergewaltigen-darf/

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MIT DIESEM TRAURIGEN FALL ENDET DIE NACHTSCHICHT. IN EINIGEN STUNDEN BRINGT UNS BABSI, DIE D-NEWS WETTERFEE, MIT EINEM HOFFENTLICH ERFREULICHEN WETTERBERICHT WIEDER BESSERE LAUNE. DIESE WIRD SICH ABER NICHT LANGE HALTEN, WEIL SICH HEUTE MERKEL WIEDER MIT DEN MINISTERPRÄSIDENTEN TRIFFT.
ANGELA, MIR GRAUT VOR DIR...
GUTEN MORGEN!
HIER IST BABSI, DIE D-NEWS WETTERFEE.
NEUER TAG, NEUES WETTER UND -HOFFENTLICH - AUCH GUTE NACHRICHTEN...

AN UNS VON D-NEWS SOLL'S NICHT LIEGEN....
IN JEDEM FALL: WARM ANZIEHEN...

Heute im Süden Auflockerungen und meist trocken. Von Westen her Regen, in der Mitte und im Südosten anfangs noch Schnee. Mit einsetzendem Niederschlag örtlich gefrierender Regen nicht ausgeschlossen. Im Bergland und an der Nordsee stürmische Böen oder Sturmböen.

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SO SCHÖN KANN WINTER SEIN...


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FÜR DEUTSCHE UND TÜRKEN NUR "ETWAS" ANDERS BEBILDERT...

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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
❗️Eilmeldung❗️

Vermutlich das erste Oberverwaltungsgericht in Deutschland stellte - ENDLICH!- fest: PCR-Tests können keine Infektiösität nachweisen:

https://www.ckb-anwaelte.de/download/OVG_NRW_Beschluss_vom_25.11.2020.pdf (Seite 8).

Allerdings zieht das Gericht leider nicht die weiteren nötigen konsequenten Schlüsse, was die Kollegin Jessica Hamed rügt:

https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000931JHJH1093-Oberverwaltungsgericht_Land_Nordrhein-Westfalen_2.pdf

Dort heißt es u.a.:

„ Die weitere Annahme des Senats, dass die Entwicklung der positiven Testungen trotz der von ihm auch erkannten eingeschränkten Aussagekraft eines positiven PCR-Tests, gleichwohl ein „belastbare[r] Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben“, ist wissenschaftlich und denkgesetzlich nicht nachvollziehbar.

Um es auf den Punkt zu bringen: Aus einer falschen Datengrundlage können keine richtigen Schlüsse gezogen werden.“

[...]

Nach alledem sind die Ausführungen des Senats ersichtlich in sich widersprüchlich und denkgesetzlich fehlerhaft, da der Senat, anders als das portugiesische Gericht, lediglich den halben Schluss aus der – richtigen – Feststellung, dass ein positiver PCR-Test keine Infektiösität belegt, gezogen hat.

Das Voranstehende konsequent zu Ende gedacht, bedeutet, dass wenn bei keinem positiven Fall klar ist, ob er infektiös ist, dies auch für die Fallgesamtheit gelten muss.

[...]

Die aktuelle Anknüpfung an die Anzahl der positiven Tests ist vielmehr unwissenschaftlich und damit willkürlich.“

@RASattelmaier