Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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Bitte aufmerksam lesen. So wird der Art 5 GG ausgehebelt. Schämt Euch
Nicht nur verboten, auch enteignet. Siehe Punkt 6 auf der letzten Seite.
Wenn Ihr bislang geglaubt habt, so etwas sei in Deutschland nicht möglich, auch wenn mit Regimekritikern seit Corona ab 2021 genauso umgegangen wird, dann habt Ihr hier es im Bundesanzeiger schwarz auf weiß. Das alles OHNE GERICHTSURTEIL, ohne Anklage, ohne Rechtsweg. Es kann (und wird) jeden von Euch treffen, wenn Ihr nicht regimehörig seid. Wie damals……….
Das bekamen die Mitarbeiter zeitgleich.
Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht töten können, sondern fürchtet euch vor dem, der Seele und Leib ins Verderben der Hölle stürzen kann.
IN EIGENER SACHE:
Es gibt einen „BOT“, der meine Identität gestohlen hat. Ich habe damit NICHTS zu tun. Eine Strafrechtliche Verfolgung wird eingeleitet.
Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft pinned «IN EIGENER SACHE: Es gibt einen „BOT“, der meine Identität gestohlen hat. Ich habe damit NICHTS zu tun. Eine Strafrechtliche Verfolgung wird eingeleitet.»
🔷 Europäisches Gericht 1. Instanz: EU-Kommission hat gegen Anspruch auf Zugang zu Informationen zu Impfstoff-Verträgen verstoßen🔷 Davon betroffen: Entschädigungsbestimmungen dieser Verträge und Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten 🔷

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240113de.pdf

In einem Verfahren auf Gewährung von Zugang zu Informationen zu Impfstoffverträgen haben die Kläger vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) zu den Az. T-689/21 und T-761/21 teilweise obsiegt.

Das EuG hat entschieden, dass die EU-Kommission den Anspruch auf Zugang zu Informationen insoweit verletzt habe, als sie die Regelungen zu den Entschädigungsvorschriften für Pharmaunternehmen geschwärzt und Informationen zu den Erklärungen zu Interessenskonflikten an den Verhandlungen beteiligter Personen nicht gegeben habe. Die EU-Kommission hatte Zugang zu zahlreichen Regelungen durch Schwärzung verweigert. Zum einen begründete sie dies damit, die geschäftlichen Interessen der Unternehmen würden durch eine Veröffentlichung beeinträchtigt. In Bezug auf die Veröffentlichung der Erklärungen zu Interessenkonflikten führte sie den Schutz der Privatsphäre der an den Verhandlungen beteiligten Personen ins Feld.

Das Gericht sah in diesen Aspekten eine Verletzung des Anspruchs auf freien Informationszugang:

👉Der Grund für die Entschädigungsbestimmungen, der Risikoausgleich für das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko aufgrund der verkürzten Entwicklungsfrist, sei öffentlich bekannt gewesen. Die Kommission habe nicht dargelegt, "dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser
Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe „vorsätzliches Verschulden“ und „alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen“ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf
von Impfstoffen

👉 In Bezug auf den Schutz der Privatsphäre ist das Gericht der Meinung, dass die Kläger "nur dann hätten überprüfen können, dass bei den fraglichen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn ihnen deren Namen und Vornamen sowie deren berufliche oder institutionellen Rolle vorgelegen hätten".

Außerdem habe "die Kommission nicht alle maßgeblichen Umstände ausreichend berücksichtigt, um eine ordnungsgemäße Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der betroffenen Personen vorzunehmen."

🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches "Die Corona-Verschwörung"
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Ich bin nicht zwingend ein Bewunderer oder Freund von Elon Musk. Aber seine Aussage in diesem Fall ist absolut korrekt und wichtig - und durch Art 5 GG gedeckt
Ehrlich, ich kannte diese Zeitung bislang nicht wirklich, habe sie nicht gelesen. Aber nun hat mit doch Frau F. aus B. so sehr darauf aufmerksam gemacht dass ich mal näher hingesehen habe. Jeder mag sich sein Irteil bilden zu zB diesem Titel.
Aber die Offenlegung der RKI Files zeigen unstrittig Verbrechen auf
Eine interessante Entwicklung im dümmsten Deutschland aller Zeiten: Buchstabenverbot. So heiße ich jetzt nur noch „Ho.kert.“ Denn das C ist verboten wegen Compact und das Z wegen der Russen. Wird spannend in der deutschen Rechtschreibung.
Sehr spannend zu lesen. Kältetode und Hitzetode. So werden wir an der Nase herumgeführt