Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht töten können, sondern fürchtet euch vor dem, der Seele und Leib ins Verderben der Hölle stürzen kann.
IN EIGENER SACHE:
Es gibt einen „BOT“, der meine Identität gestohlen hat. Ich habe damit NICHTS zu tun. Eine Strafrechtliche Verfolgung wird eingeleitet.
Es gibt einen „BOT“, der meine Identität gestohlen hat. Ich habe damit NICHTS zu tun. Eine Strafrechtliche Verfolgung wird eingeleitet.
Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft pinned «IN EIGENER SACHE: Es gibt einen „BOT“, der meine Identität gestohlen hat. Ich habe damit NICHTS zu tun. Eine Strafrechtliche Verfolgung wird eingeleitet.»
Forwarded from Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Europäisches Gericht 1. Instanz: EU-Kommission hat gegen Anspruch auf Zugang zu Informationen zu Impfstoff-Verträgen verstoßen🔷 Davon betroffen: Entschädigungsbestimmungen dieser Verträge und Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten 🔷
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240113de.pdf
In einem Verfahren auf Gewährung von Zugang zu Informationen zu Impfstoffverträgen haben die Kläger vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) zu den Az. T-689/21 und T-761/21 teilweise obsiegt.
Das EuG hat entschieden, dass die EU-Kommission den Anspruch auf Zugang zu Informationen insoweit verletzt habe, als sie die Regelungen zu den Entschädigungsvorschriften für Pharmaunternehmen geschwärzt und Informationen zu den Erklärungen zu Interessenskonflikten an den Verhandlungen beteiligter Personen nicht gegeben habe. Die EU-Kommission hatte Zugang zu zahlreichen Regelungen durch Schwärzung verweigert. Zum einen begründete sie dies damit, die geschäftlichen Interessen der Unternehmen würden durch eine Veröffentlichung beeinträchtigt. In Bezug auf die Veröffentlichung der Erklärungen zu Interessenkonflikten führte sie den Schutz der Privatsphäre der an den Verhandlungen beteiligten Personen ins Feld.
Das Gericht sah in diesen Aspekten eine Verletzung des Anspruchs auf freien Informationszugang:
👉Der Grund für die Entschädigungsbestimmungen, der Risikoausgleich für das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko aufgrund der verkürzten Entwicklungsfrist, sei öffentlich bekannt gewesen. Die Kommission habe nicht dargelegt, "dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser
Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe „vorsätzliches Verschulden“ und „alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen“ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen
👉 In Bezug auf den Schutz der Privatsphäre ist das Gericht der Meinung, dass die Kläger "nur dann hätten überprüfen können, dass bei den fraglichen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn ihnen deren Namen und Vornamen sowie deren berufliche oder institutionellen Rolle vorgelegen hätten".
Außerdem habe "die Kommission nicht alle maßgeblichen Umstände ausreichend berücksichtigt, um eine ordnungsgemäße Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der betroffenen Personen vorzunehmen."
🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches "Die Corona-Verschwörung"
Mein Kanal: 👉 Klick
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2024-07/cp240113de.pdf
In einem Verfahren auf Gewährung von Zugang zu Informationen zu Impfstoffverträgen haben die Kläger vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz (EuG) zu den Az. T-689/21 und T-761/21 teilweise obsiegt.
Das EuG hat entschieden, dass die EU-Kommission den Anspruch auf Zugang zu Informationen insoweit verletzt habe, als sie die Regelungen zu den Entschädigungsvorschriften für Pharmaunternehmen geschwärzt und Informationen zu den Erklärungen zu Interessenskonflikten an den Verhandlungen beteiligter Personen nicht gegeben habe. Die EU-Kommission hatte Zugang zu zahlreichen Regelungen durch Schwärzung verweigert. Zum einen begründete sie dies damit, die geschäftlichen Interessen der Unternehmen würden durch eine Veröffentlichung beeinträchtigt. In Bezug auf die Veröffentlichung der Erklärungen zu Interessenkonflikten führte sie den Schutz der Privatsphäre der an den Verhandlungen beteiligten Personen ins Feld.
Das Gericht sah in diesen Aspekten eine Verletzung des Anspruchs auf freien Informationszugang:
👉Der Grund für die Entschädigungsbestimmungen, der Risikoausgleich für das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko aufgrund der verkürzten Entwicklungsfrist, sei öffentlich bekannt gewesen. Die Kommission habe nicht dargelegt, "dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser
Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe „vorsätzliches Verschulden“ und „alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen“ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen
👉 In Bezug auf den Schutz der Privatsphäre ist das Gericht der Meinung, dass die Kläger "nur dann hätten überprüfen können, dass bei den fraglichen Mitgliedern kein Interessenkonflikt bestand, wenn ihnen deren Namen und Vornamen sowie deren berufliche oder institutionellen Rolle vorgelegen hätten".
Außerdem habe "die Kommission nicht alle maßgeblichen Umstände ausreichend berücksichtigt, um eine ordnungsgemäße Interessenabwägung im Zusammenhang mit dem Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Privatsphäre der betroffenen Personen vorzunehmen."
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Aber die Offenlegung der RKI Files zeigen unstrittig Verbrechen auf
Dumm und feige _ / Immer überall live: ThekenAlarm.regio
https://youtube.com/shorts/z8Hx6AiTFQ0?feature=share
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Dumm und feige _ / Immer überall live: ThekenAlarm.regio
Claus, Olaf und die anderen wissen's genau: 𝗚𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝘄𝗶𝗿 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲!Und alle schwimmen ausdauernd gegen den Strom.#deutschland #compact...
Eine interessante Entwicklung im dümmsten Deutschland aller Zeiten: Buchstabenverbot. So heiße ich jetzt nur noch „Ho.kert.“ Denn das C ist verboten wegen Compact und das Z wegen der Russen. Wird spannend in der deutschen Rechtschreibung.
Sehr spannend zu lesen. Kältetode und Hitzetode. So werden wir an der Nase herumgeführt
Falls ihr es heute nicht rechtzeitig in die Hitzeschutzräume schafft, seid beruhigt:
Fast überall auf der Welt ist Kälte zigfach tödlicher als Hitze.
Und wenn die Temperaturen steigen, sterben mehr Menschen an Hitze — und viel mehr Menschen sterben nicht an Kälte.
t.me/Rosenbusch
Fast überall auf der Welt ist Kälte zigfach tödlicher als Hitze.
Und wenn die Temperaturen steigen, sterben mehr Menschen an Hitze — und viel mehr Menschen sterben nicht an Kälte.
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Forwarded from Eva Herman Offiziell
"Innenministerin Nancy Faeser wollte den Compact-Verlag und seinen Verleger Jürgen Elsässer mit einem Vereinsverbot ruinieren und mundtot machen. Ein reiner Verwaltungsakt sollte ausreichen. Aber ab jetzt wird es zu einer Angelegenheit des Generalbundesanwaltes. Denn Elsässer hat über das ihn vertretende Anwaltskollektiv Strafanzeige gestellt.
In einer Presseerklärung heißt es dazu:
„Im Namen unserer Mandanten, Herrn Jürgen Rainer Elsässer und Frau Dr. Stephanie Elsässer, haben wir beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Delikte erstattet. Diese richtet sich je nach Ermittlungsergebnis auch gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und deren Umfeld. Hintergrund ist die unerlaubte Weitergabe von Informationen an die Presse vor der Razzia beim Compact-Magazin am 16. Juli 2024. Forderung: Wir verlangen eine gründliche Ermittlung, um die Verantwortlichen zu identifizieren und zur juristischen, d.h. straf- und dienstrechtlichen Rechenschaft zu ziehen.“"
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/eilmeldung-jetzt-strafanzeige-als-download-scharfe-wendung-im-fall-compact-und-elsaesser
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Alexander Wallasch | DE
EILMELDUNG – Jetzt Strafanzeige als Download: Scharfe Wendung im Fall Compact und Elsässer
„Wir verlangen eine gründliche Ermittlung.“
Freiheit in Gefahr? Die Debatte über die mögliche Entwicklung hin zur Diktatur
Mit Prof. Dr. med. Alexander Rondeck, Dr. med. Simon Feldhaus, Dr. med. Manuel Burzler und Dr. med. Henning Sartor
Trailer zur Verbreitung: https://youtu.be/2R2l3UzQfIA
Dein Link zur Verbreitung, um die Sendung dazu anzuschauen: https://www.wikisana.ch?via=hockertz
Mit Prof. Dr. med. Alexander Rondeck, Dr. med. Simon Feldhaus, Dr. med. Manuel Burzler und Dr. med. Henning Sartor
Trailer zur Verbreitung: https://youtu.be/2R2l3UzQfIA
Dein Link zur Verbreitung, um die Sendung dazu anzuschauen: https://www.wikisana.ch?via=hockertz
YouTube
Freiheit in Gefahr? Die Debatte über die mögliche Entwicklung hin zur Diktatur | Trailer | QS24
Im Rahmen des Schweizer Gesundheitsfernsehens QS24 Format Kolloquium Medicine und dem Gipfeltreffen von hochqualifizierten Experten wurden einige der wichtigsten Fragen und Stichwörter im Zusammenhang mit einem medizinischen Paradigmenwechsel diskutiert.…