Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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Robert F. Kennedy Jr. enthüllt geheimes CDC-Treffen über Autismus-Risiko durch Impfstoffe

Schockierend...

Robert F. Kennedy Jr. enthüllt geheimes CDC-Treffen über Autismus-Risiko durch Impfstoffe:

„Sie haben sich einen Impfstoff genauer angesehen, den Hepatitis-B-Impfstoff. Sie haben Kinder, die ihn in den ersten 30 Tagen bekommen haben, mit Kindern verglichen, die ihn nicht in den ersten 30 Tagen bekommen haben, also Kinder, die ihn später oder gar nicht bekommen haben. Diese beiden Gruppen wurden miteinander verglichen. Bei den Kindern, die den Impfstoff in den ersten 30 Tagen erhalten hatten, war das Risiko, später mit Autismus diagnostiziert zu werden, um 10.000 % erhöht. Sie wussten sofort, was der Grund dafür war. Es war eine relative Risikoerhöhung von 11,35 %, also ein um 1.135 % erhöhtes Risiko. Das wussten sie sofort. Das nennt man ein relatives Risiko von 11,35. Wenn das relative Risiko gleich zwei ist, vermutet man eine Kausalität. Hier war es 11,35. Der Zusammenhang zwischen Zigarettenrauchen (eine Schachtel pro Tag über 20 Jahre) und Lungenkrebs ist ein relatives Risiko von 10. Hier war es 11,35. Sie wussten also sofort, was es war, und dann haben sie eine Dringlichkeitssitzung einberufen. Sie wollten es nicht auf dem CDC-Campus abhalten, weil sie befürchteten, dass es anfällig für Anfragen nach dem Freedom of Information Act sein könnte. Also organisierten sie es an einem abgelegenen Ort namens Simpsonwood, einem methodistischen Retreat-Zentrum an den bewaldeten Ufern des Chattahoochee River in einem abgelegenen Teil von Georgia.

Und sie brachten alle wichtigen Entscheidungsträger aus der Impfstoffindustrie, der pharmazeutischen Industrie, den Universitäten, die Impfstoffe testen, den National Institutes of Health, den CDC, der FDA, der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Arzneimittelagentur zusammen. Sie trafen sich zwei Tage lang, um über diese Studie zu diskutieren. Am ersten Tag... hat jemand ein Protokoll gemacht. Und dieses Protokoll wurde mir zugespielt. Ich habe Auszüge davon veröffentlicht. Am ersten Tag sprachen sie alle davon, dass die Anwälte über sie herfallen würden. Niemand konnte das leugnen. Das war absolut wasserdicht. Man konnte nicht dagegen argumentieren. Das war Wissenschaft. Sie überlegten, was sie tun sollten. Am zweiten Tag diskutierten sie, wie sie es vor der amerikanischen Öffentlichkeit geheim halten könnten. Und ich veröffentlichte diese Dinge. Daraufhin wurde ich heftig angegriffen.
Während es ab Juli 2020 einen leichten Anstieg der Todesfälle bei Säuglingen gab, kam es zwischen Juni 2021 und Dezember 2021 zu einem massiven Anstieg von bis zu 14 Prozent. Auch hier ist wieder der Zusammenhang mit der Impfkampagne offensichtlich, insbesondere auch Zeitpunkt als ab Mitte 2021 auch Jüngere geimpft wurden.
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John Kerry über die Freiheit als „Hindernis“ für Kontrolle

John Kerry bezeichnet den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Meinungsfreiheit schützt, als „großes Hindernis“.

Für das WEF und die Agenda 2030 scheint genau diese Freiheit im Weg zu stehen. Der 1. Zusatzartikel und die Bill of Rights wurden als Schutz vor tyrannischer Regierung geschaffen – nicht als Problem, sondern als essenzieller Schutzmechanismus❗️

Die Agenda 2030 und ihre Akteure streben eine Welt an, in der abweichende Meinungen unterdrückt und Konsens erzwungen wird. Diese Pläne bedrohen die demokratischen Grundrechte und stellen die Freiheit aller infrage.

Quelle
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🟥 Die skrupellose Empfehlung der STIKO und des Dt. Ärzteblatts zur Impfung von Neugeborenen gegen RSV!

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154655/Alle-Kliniken-sollen-Nirsevimab-zur-Immunisierung-von-RSV-verabreichen-koennen?rt=59d7640d19e11bf3b0875367c549ea7b

👉 Die gefährliche Impfung mit Nirsevimab (Beyfortus) habe ich im Buch "WHO-Pandemievertrag" beschrieben, Kap. 10.2, S. 87 f:
Schon wenige Monate nach der Zulassung und Gabe dieser neuen Impfstoffe an Neugeborene stellte eine französische Studie eine »unwahrscheinlich hohe Sterberate bei Neugeborenen« fest – ein Anstieg, der »mit der Einführung von Beyfortus in französischen Krankenhäusern […] am 15. September 2023« zusammenfalle.

👉 Video v. 30.9.2024
👉 Auch auf Youtube https://youtu.be/HYEZnW464HQ

🙏 Danke für Ihre Unterstützung!
Commerzbank Mannheim
IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02 🙏
"Schenkung"


🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

www.beatebahner.de
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711
DISCLAIMER FÜR HENNING ROSENBUSCH

Liebe Community,

Aus Anlass eines Artikels in der Berliner Zeitung, wonach sich zum Fremdschutz durch die C-Spritze vor allem immunologische Dilettanten geäußert haben, fragte Henning Rosenbusch auf seinem Telegram-Kanal, ob wir diese Dilettanten nicht nochmal zusammensuchen wollen.

In den Kommentaren dazu war die Sorge aufgekommen, die Sammlung der Namen jener, die bar jeder Evidenz oder gar wider besseres Wissen einen solchen Fremdschutz behaupteten, könnte eine strafbare Feindesliste darstellen. Insoweit kann ich Beruhigung stiften:

Die Aufzählung der Namen jener, die fehlerhaft einen Fremdschutz durch die C-Spritze behaupteten, wäre nur dann Feindesliste (in rechtlicher Terminologie: ein nach § 126a StGB strafbares gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), wenn sie geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt wäre, die aufgelisteten Personen in die Gefahr von - grob gesprochen - strafbaren Gewalttaten zu bringen.

Wenn ich das Anliegen von Henning Rosenbusch aber richtig deute (und eine andere als die nachfolgende Deutung kann ich mir bei Henning Rosenbusch nicht vorstellen), geht es ihm aber in keiner Weise darum, zu Gewalttaten gegen die - ich bleibe bei der Formulierung - immunologischen Dilettanten zu animieren, sondern jene zu benennen, die mit rechtsstaatlichen Mitten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das Amtsgericht Köln hat mit Recht entschieden, dass die öffentliche Verbreitung einer Liste von Personen, die in der Corona-.Zeit gegen Ungeimpfte gehetzt haben, nicht nach § 126a StGB strafbar ist (AG Köln, Urteil vom 12.6.2024 - 539 Ds 156/14, https://openjur.de/u/2493412.html ).

Solange sich Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, aber auch Behörden und Gerichte nicht der Einsicht stellen, dass sie in der C-Zeit eine erhebliche Fehlentwicklungen befeuert haben, weil sie ohne ausreichende Faktengrundlage massive Übergriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheiten der Menschen verhängt, propagiert oder mitgetragen haben, besteht die Gefahr, dass sich derartige Fehlentwicklungen wiederholen. Deswegen ist es auch heutige noch wichtig, jene Akteure in Erinnerung zu rufen, die für die besagten Fehlentwicklungen verantwortlich waren, und diese Akteure an die Notwendigkeit einer kritischen Selbstreflexion zu erinnern. Ebenso ist es wichtig, die Institutionen, die eine kritische Nachbetrachtung der C-Krise leisten können, dazu anzuhalten, diese Nachbetrachtung in Angriff zu nehmen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Barmherzigkeit gibt es bei diesen Regimes in Europa nicht. Dafür müssen wir jetzt selbst sorgen. Von Mensch zu Mensch