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Skandal: Im Gesundheitsausschuss des Bundestages haben SPD, Grüne und FDP zusammen mit CDU/CSU und Linken gegen die Aufarbeitung der Übersterblichkeit der Jahre 2021 bis 2023 gestimmt. Sie lehnten eine öffentliche Anhörung (Antrag AfD-Fraktion, Drucksache 20/7463) ab.
Die Altparteien wollen die Übersterblichkeit nicht untersuchen, sie wollen Ursachen nicht aufklären. Wenn über einen längeren Zeitraum Zehntausende mehr sterben, dann müssen sich Bundesregierung und Bundestag damit beschäftigen. Ein Staat, der bei der Übersterblichkeit wegsieht, ist wie ein Mensch, der nicht zu Vorsorgeuntersuchungen geht. Er geht ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit ein. Nur wenn man die Ursachen kennt, kann man sie bekämpfen und weitere Todesfälle verhindern.
Die AfD wird sich davon nicht entmutigen lassen. Es ist uns ein Herzensanliegen, Freiheit und Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen.
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Martin Sichert. Unzensiert. Jetzt abonnieren!
👉 https://t.me/martinsichertinfo
Die Altparteien wollen die Übersterblichkeit nicht untersuchen, sie wollen Ursachen nicht aufklären. Wenn über einen längeren Zeitraum Zehntausende mehr sterben, dann müssen sich Bundesregierung und Bundestag damit beschäftigen. Ein Staat, der bei der Übersterblichkeit wegsieht, ist wie ein Mensch, der nicht zu Vorsorgeuntersuchungen geht. Er geht ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit ein. Nur wenn man die Ursachen kennt, kann man sie bekämpfen und weitere Todesfälle verhindern.
Die AfD wird sich davon nicht entmutigen lassen. Es ist uns ein Herzensanliegen, Freiheit und Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen.
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Es ist nicht mehr zu verstehen warum solche Anträge aus ideologischen Gründen abgelehnt werden
Eine Nachricht für meine Leser in der Schweiz: Bitte gehen Sie morgen zu Wahl. Folgen Sie bei der Wahl Ihrem Gewissen und diesem Motto:
"Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, / in keiner Not uns trennen und Gefahr. / Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, / eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. / Wir wollen trauen auf den höchsten Gott / und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen."
"Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern, / in keiner Not uns trennen und Gefahr. / Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, / eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. / Wir wollen trauen auf den höchsten Gott / und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen."
mRNA-Impfstoffe - Spikeopathie und Übersterblichkeit: Ein unheimlicher Verdacht | Cicero Online
https://www.cicero.de/kultur/die-risiken-der-corona-impfung
https://www.cicero.de/kultur/die-risiken-der-corona-impfung
Cicero
Spikeopathie und Übersterblichkeit: Ein unheimlicher Verdacht
Das Spike-Protein des Corona-Virus ist nicht nur für die Zerstörung von Lungengewebe verantwortlich, es kann vielfältige andere schwere Erkrankungen auslösen oder begünstigen. Das gilt für das Infektions-Spike, noch mehr aber für das Impf-Spike. Eine wissenschaftliche…
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Gunnar Kaiser im Gespräch mit Jasmin Kosubek:
“Ich kann in diesem Wahnsinn nicht leben.”
Gunnar spricht im Mai 2022 über seine Krebserkrankung und was sie mit ihm gemacht hat.
https://youtu.be/vi1X4lE4zKs?si=6eFivMuOb5SV9COi
t.me/Rosenbusch
“Ich kann in diesem Wahnsinn nicht leben.”
Gunnar spricht im Mai 2022 über seine Krebserkrankung und was sie mit ihm gemacht hat.
https://youtu.be/vi1X4lE4zKs?si=6eFivMuOb5SV9COi
t.me/Rosenbusch
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
ZAAVV.com: Medienmitteilung Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht
Wir stehen an einem entscheidenden Punkt, an dem die Wahrung der Menschenrechte und die Integrität unserer demokratischen Institutionen auf dem Spiel stehen. Im Folgenden findet ihr unsere offizielle Medienmitteilung zur bevorstehenden Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht. Dies ist ein entscheidender Moment, und wir möchten, dass ihr alle Details kennt.
Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!
Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) und verbündete Organisationen reichen am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen ein gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr beitrugen und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig machten. Die Anzeigen werden am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht und vor Ort im Rahmen einer grossen Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die vom Grundgesetz – in Artikel 1 – für unantastbar erklärte «Würde des Menschen» verbietet jegliches Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat. Es ist darum unerheblich, wie viele Menschenleben durch die verschiedenen Massnahmen möglicherweise gerettet wurden. Der Staat darf keine generell-abstrakten Normen erlassen, wenn er dabei auch nur in Betracht zieht, dass durch deren Umsetzung Menschen an Leib und Leben zu Schaden kommen werden.
Dass dieses Verbot kategorisch ist, also keine Ausnahmen zulässt, haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach unmissverständlich klargemacht: So urteilte das BVerfG etwa im Fall «Gäfgen», dass «Methoden, die die Freiheit der Willensentschließung nach § 136 a StPO beeinträchtigen, verboten sind, weil sie gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz) verstoßen. Der EGMR fügte im gleichen Zusammenhang an, dass «unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat [eine Verletzung der Menschenwürde eines Einzelnen] nicht gerechtfertigt werden» könne. (EGMR Nr. 22978/05 (Große Kammer) - Urteil vom 1. Juni 2010 (Gäfgen vs. Deutschland)
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05: «Die Ermächtigung der Streitkräfte durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.» Die Diskussion um das TV-Experiment «Terror» zeigten damals, warum solche Entscheide mit gutem Grund dem demokratischen Diskurs entzogen sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Punkt. Wer sie als Repräsentant des Staates antastet, bewegt sich ausserhalb des Grundgesetzes und gehört bestraft.
Wir stehen an einem entscheidenden Punkt, an dem die Wahrung der Menschenrechte und die Integrität unserer demokratischen Institutionen auf dem Spiel stehen. Im Folgenden findet ihr unsere offizielle Medienmitteilung zur bevorstehenden Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht. Dies ist ein entscheidender Moment, und wir möchten, dass ihr alle Details kennt.
Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!
Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) und verbündete Organisationen reichen am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen ein gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr beitrugen und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig machten. Die Anzeigen werden am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht und vor Ort im Rahmen einer grossen Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die vom Grundgesetz – in Artikel 1 – für unantastbar erklärte «Würde des Menschen» verbietet jegliches Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat. Es ist darum unerheblich, wie viele Menschenleben durch die verschiedenen Massnahmen möglicherweise gerettet wurden. Der Staat darf keine generell-abstrakten Normen erlassen, wenn er dabei auch nur in Betracht zieht, dass durch deren Umsetzung Menschen an Leib und Leben zu Schaden kommen werden.
Dass dieses Verbot kategorisch ist, also keine Ausnahmen zulässt, haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach unmissverständlich klargemacht: So urteilte das BVerfG etwa im Fall «Gäfgen», dass «Methoden, die die Freiheit der Willensentschließung nach § 136 a StPO beeinträchtigen, verboten sind, weil sie gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz) verstoßen. Der EGMR fügte im gleichen Zusammenhang an, dass «unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat [eine Verletzung der Menschenwürde eines Einzelnen] nicht gerechtfertigt werden» könne. (EGMR Nr. 22978/05 (Große Kammer) - Urteil vom 1. Juni 2010 (Gäfgen vs. Deutschland)
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05: «Die Ermächtigung der Streitkräfte durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.» Die Diskussion um das TV-Experiment «Terror» zeigten damals, warum solche Entscheide mit gutem Grund dem demokratischen Diskurs entzogen sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Punkt. Wer sie als Repräsentant des Staates antastet, bewegt sich ausserhalb des Grundgesetzes und gehört bestraft.
ZAAVV | Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen
Medienmitteilung: Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflic
Eine kürzlich vom ZAAVV auf Telegram durchgeführte Umfrage, ob der Staat Menschenleben opfern dürfe, ergab ein klares Resultat. Fast 28'000 Stimmen.
👊👊👊 AfD holt Prof. Bhakdi in den Bundestag
Zitat: "Im März 2023 forderte die Fraktion der Alternative für Deutschland dann einen „Untersuchungsausschuss Corona“ im Deutschen Bundestag. Dieser sollte sich ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Der Antrag wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt
Nun organsiert die AfD-Fraktion das 2. Corona-Symposium in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages. Dazu hat man über 1000 Mediziner, Wissenschaftler, Ökonomen, Staatsrechtler und Personen aus dem öffentlichen Leben zur Aufarbeitung dieser höchst fragwürdigen Zeit eingeladen
Gut zwei Dutzend Referenten halten Impulsvorträge und stehen Rede und Antwort bei Podiumsdiskussionen. Das Panel liest sich wie das „Who is Who“ der Corona-Kritiker
Am ersten Tag berichtet unter anderem Prof. Dr. Stefan Homburg..
Quelle
Ihr🔻wollt mehr🔻erfahren
ⓁⓀ Ⓝⓔⓦⓢ 🔻 🔻🔻
🇩🇪 https://t.me/LKNews2/ 🇩🇪
ⓁⓀ Ⓝⓔⓦⓢ 🔺 🔺🔺
Zitat: "Im März 2023 forderte die Fraktion der Alternative für Deutschland dann einen „Untersuchungsausschuss Corona“ im Deutschen Bundestag. Dieser sollte sich ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Der Antrag wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt
Nun organsiert die AfD-Fraktion das 2. Corona-Symposium in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages. Dazu hat man über 1000 Mediziner, Wissenschaftler, Ökonomen, Staatsrechtler und Personen aus dem öffentlichen Leben zur Aufarbeitung dieser höchst fragwürdigen Zeit eingeladen
Gut zwei Dutzend Referenten halten Impulsvorträge und stehen Rede und Antwort bei Podiumsdiskussionen. Das Panel liest sich wie das „Who is Who“ der Corona-Kritiker
Am ersten Tag berichtet unter anderem Prof. Dr. Stefan Homburg..
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Forwarded from Volksinitiative Aufarbeitung Corona Zeit
Abstimmungsbroschuere_28-11-2021_de.pdf
581 KB
Ein weiterer Betrugs-Skandal der Bundesverwaltung: Die Bundesverwaltung hat einen Teil des Covid-19 Gesetz abgeändert, ohne dass diese Änderung dem Parlament vorgelegt wurde. Nämlich den Artikel 3a, dieser war bis zum 31.12.2022 noch gültig und lautete: «Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind, der zugelassen ist und erwiesenermassen gegen die Übertragung schützt, wird keine Quarantäne auferlegt.» Die Änderung betrifft nur ein Wort, jedoch ein sehr wichtiges Wort nämlich aus erwiesenermassen wurde hinreichend. Da der Impfstoff erwiesenermassen nicht gegen eine Übertragung schützt, wurde das Wort «erwiesenermassen» durch «hinreichend» ersetzt. In der Abstimmungsbroschüre steht dieser Artikel 3a auf der Seite 39. Bereits am 3. August 2021 teilte Virginie Masserey an der Pressekonferenz des Bundes mit, dass diese Genspritze weder vor einer Ansteckung noch vor einer Übertragung schützt. Dementsprechend hätte es gemäss Artikel 3a in der Schweiz nie geimpfte Personen gegeben. Gemäss Artikel 251 des Strafgesetzbuches begeht auch Urkundenfälschung, wer eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet. Die Behörden haben sich somit mit der Ausstellung von Covid-Zertifikaten strafbar gemacht, da sie Urkundenfälschung begingen. Wie werden sich wohl die Bürger fühlen, wenn sie merken, dass sie mehrmals reingelegt wurden?
All diese Betrügereien müssen zwingend aufgearbeitet werden! Bitte hilf mit und sammle jetzt so viele Unterschriften wie möglich für die Aufarbeitungsinitiative. Unterschriftenbogen gibt es unter: https://www.aufarbeitungsinitiative.ch. Fülle den Bogen aus und sende ihn sofort ganz an das Initiativkomitee zurück.
Jetzt dem Telegram Kanal der Aufarbeitungsinitiative beitreten: https://t.me/aufarbeitungsinitiative
Aufarbeitungsinitiative auf Youtube: https://www.youtube.com/@aufarbeitungsinitiative/videos
Vielen Dank für eine finanzielle Unterstützung:
IBAN: CH12 0900 0000 1600 7379 2
BIC: POFICHBEXXX
Konto lautend auf: Verein Aufarbeitung Corona Zeit, 3000 Bern
All diese Betrügereien müssen zwingend aufgearbeitet werden! Bitte hilf mit und sammle jetzt so viele Unterschriften wie möglich für die Aufarbeitungsinitiative. Unterschriftenbogen gibt es unter: https://www.aufarbeitungsinitiative.ch. Fülle den Bogen aus und sende ihn sofort ganz an das Initiativkomitee zurück.
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