Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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Irgendwie muss man den Menschen ja die Nahrungsquellen wegnehmen damit sie freiwillig Maden und Heuschrecken fressen. Alles ein Teil des großen Plans dieser Schergen von WEF und WHO.
Die Holländer sind mutig. Billy vor Gericht.
Warum wundert gerade mich das jetzt mal gar nicht?
Akademischer Erfolg. Ganz nett, aber ohne Konsequenzen.
Deshalb ist das Projekt der Stiftung Brückenweise zum Thema „Lebensblutspende“ so extrem wichtig. Allein uns fehlt das Kapital.
Schon tolle Erfolge damit erzielt. Zum Beispiel bei einem Mann mit Unterkiefermuskelschmerzen nach nächtlichem Zähneknirschen. Schmerzen sind weg. Es freut uns sehr
Es geht juristisch. Ganz sicher.
Hier vollständig:

Blut von Verwandten: unerwünscht

Sogenannte gerichtete Blutspenden seien in der Schweiz nicht erlaubt, behauptet das Schweizerische Rote Kreuz. Der Bund widerspricht.

Philipp Gut.
03.07.2024
Ein Unternehmer aus dem Kanton Solothurn hat Krebs und steht vor einer Operation, bei der mit hohen Blutverlusten zu rechnen ist. Weil er eigenverantwortliches Handeln gewohnt ist und Verwandte hat, die bereit sind, kompatibles Blut zu spenden, wendet er sich an seinen Arzt. Dieser gelangt an Andreas Buser, den Leitenden Arzt Hämatologie am Universitätsspital Basel und Chefarzt am Blutspendezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) beider Basel. Dessen abschlägige Antwort: Leider sei eine sogenannte gerichtete Blutspende «nicht erlaubt in der Schweiz».
Nun fragt man sich als Laie: Warum sollte es nicht möglich, ja sogar verboten sein, passendes Blut von freiwilligen, persönlich bekannten oder verwandten Spendern zu nehmen, wenn doch immer wieder zu Blutspenden aufgerufen wird und ein Mangel schwerwiegende Folgen haben könnte? Die Weltwoche fragte bei Professor Buser nach. Dieser antwortete nicht selbst, sondern leitete die Anfrage an die Blutspende SRK Schweiz AG weiter, eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, deren Hauptaktionär das SRK ist.

Schlicht zu aufwendig
Die Antworten der Blutspende SRK Schweiz blieben nebulös. So heisst es auf die Frage, warum gerichtete Spenden in der Schweiz nicht erlaubt seien: «Die Blutspende in der Schweiz beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und der Unentgeltlichkeit. Damit wird eine Spende aus einer finanziellen Notlage heraus verhindert und das Risiko der Übertragung von Krankheiten reduziert. Ebenfalls aus medizinischen wie ethischen Gründen wird die Blutspende auf eine grosse Zahl von Spenderinnen und Spendern verteilt.» Das erklärt nicht, warum gerichtete Blutspenden nicht erlaubt sein sollen.
Auch die Antwort auf die Frage, welche Grundlagen für dieses angebliche Verbot bestehen, bleibt ausweichend: «Unsere Arbeit und die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Blutspenden ist nur möglich dank dem freiwilligen Engagement sehr vieler Menschen. Rund 200 000 Personen spenden in der Schweiz jährlich Blut, um anderen zu helfen.» Damit bleibt unklar, worauf sich die Nichterlaubnis gerichteter Spenden beruft. Schliesslich lässt die Blutspende SRK Schweiz auch die Frage offen, warum sie auf gerichtete Blutspenden verzichtet, wenn doch ständig Blutspender gesucht werden. Die Antwort lautet: «In der Schweiz hat freiwilliges Blutspenden Tradition.» Das sei nicht überall so. «In vielen Ländern spenden die Menschen nur dann Blut, wenn jemand aus der eigenen Familie es braucht.»
Das ist interessant: Denn es klingt so, als ob persönliche Blutspenden vielerorts akzeptiert und gängige Praxis wären – nur nicht in der Schweiz. Noch interessanter wird der Fall, wenn wir das Thema der gesetzlichen Grundlagen vertiefen. Auf Anfrage der Weltwoche teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit: «Das Heilmittelgesetz nennt lediglich Eigenblutspenden als spezielle Form der Blutspende, regelt jedoch nicht eine gerichtete Spende an Verwandte/Bekannte.» Und das BAG fügt an: «Die Blutspende SRK Schweiz sollte Ihnen zum Thema Auskunft geben können.»
Wie die Blutspende SRK Schweiz Auskunft erteilt, haben wir gesehen: äussert vage. Bleibt die Antwort des BAG – und die hat es in sich: Der Bund hält fest, dass das Gesetz zur gerichteten Blutspende an Verwandte oder Bekannte nichts sagt, sie also auch nicht «nicht erlaubt», wie das Chefarzt Buser vom Blutspendezentrum des Schweizerischen Roten Kreuzes beider Basel insinuiert. Der Bund als Auftraggeber und die Blutspende SRK Schweiz als ausführende Organisation widersprechen sich also.
Nun kann es Gründe geben, die gegen gerichtete Blutspenden sprechen. In der medizinischen Literatur wird das Thema kontrovers diskutiert, meist wird eine gerichtete Spende nur in Ausnahmefällen empfohlen. Doch die Antworten, die das SRK dazu liefert, stiften mehr Verwirrung, als dass sie zur Klärung beitragen.
Die Vermutung liegt nahe, dass es dem Roten Kreuz, das in diesem Bereich faktisch ein Monopol hat und die Bedingungen diktieren kann, schlicht zu aufwendig ist, auf die Wünsche von Betroffenen einzugehen. Dann sollte man das ihnen aber auch ehrlich kommunizieren.