Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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‼️Déjà vu! Laut Nuklearexperten war Trumps Rechtfertigung für einen Krieg gegen den Iran eine LÜGE, die von Jared Kushner verbreitet wurde‼️

Nuklearexperten prangern die Lügen von Jared Kushner und Steve Witkoff bezüglich des iranischen Forschungsreaktors an und erklären, dass die Anlage nicht über die von ihnen beschriebenen Fähigkeiten verfügte.

Die Experten wiesen darauf hin, dass der 60 Jahre alte Forschungsreaktor in Teheran nicht für die Anreicherung von Uran ausgelegt war, wie von Kushner und Witkoff behauptet wurde.

Quelle: Bill Madden

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#Krieg #Iran #JaredKushner #Lüge #Trump #SteveWitkoff
Mal wieder baut ein Angriffskrieg der USA auf einer Lüge auf. Wo schon einmal.
Irak 2003: Die USA und ihre Verbündeten marschierten im Irak ein, um Saddam Hussein zu stürzen, basierend auf der Behauptung, er besäße Chemiewaffen. Nach dem Einmarsch wurden keine Hinweise auf ein aktives Atom-, Biowaffen- oder Chemiewaffenprogramm gefunden.
Es geht also doch liebe Schweiz......
Perfekt. Der nächste bitte.
Warum wundert mich das alles nicht?
🇬🇧🇺🇸🇮🇱 The Guardian: Die israelischen Vertreter Kushner und Witkoff haben die Verhandlungen mit dem Iran torpediert

Der nationale Sicherheitsberater des Vereinigten Königreichs, Jonathan Powell, nahm an den Gesprächen zwischen den USA und dem Iran teil und hielt den Vorschlag Teherans zu seinem Atomprogramm für bedeutend genug, um eine militärische Eskalation zu verhindern. Von der Zeitung zitierte Quellen bestätigten, dass in Genf Fortschritte erzielt worden seien und dass das iranische Angebot unerwartet substanziell ausgefallen sei.

Der Bericht weist auch auf Bedenken hinsichtlich des US-Verhandlungsteams hin, das von Trumps Schwiegersohn Jared Kushner und dem Sonderbeauftragten Steve Witkoff angeführt wurde, die beide enge Verbindungen zu Israel haben.

Ein mit den Gesprächen vertrauter Diplomat erklärte gegenüber der Zeitung:

„Wir betrachteten Witkoff und Kushner als israelische Agenten, die den US-Präsidenten in einen Krieg hineingezogen haben, aus dem er herauskommen will.“

Von der Zeitung zitierte Quellen wiesen zudem auf das Fehlen eines spezialisierten US-Fachteams hin, da Witkoff für technische Beratung auf den Direktor der Internationalen Atomenergie-Organisation, Rafael Grossi, angewiesen war – was nicht zu dessen Aufgabenbereich gehört. Später bestätigten Experten für Kernenergie, dass Witkoffs Aussagen zum iranischen Atomprogramm grundlegende Fehler enthielten.

Die nächste Verhandlungsrunde war für den 2. März in Wien geplant, fand jedoch nie statt. Die USA und Israel starteten zwei Tage zuvor einen groß angelegten Angriff – eine Entscheidung, die das Vereinigte Königreich als verfrüht und illegal ansah, mit der Begründung, dass die diplomatischen Optionen noch nicht ausgeschöpft seien und der Weg der Verhandlungen weiterhin offen stehe.

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🔥 Breaking: UN steht kurz vor dem finanziellen Kollaps❗️

Laut UN-Beamten steht die Vereinte Nationen wegen der "Nichtzahlung von Beiträgen durch Mitgliedsstaaten" am Rande eines vollständigen finanziellen Zusammenbruchs.

"Wir stehen vor der realen Gefahr, kein Geld mehr zu haben."


Quelle
(ohne UT)
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Nun, manchmal zählt sogar in der Weltpolitik Leistung. Und wer sie nicht erbringt ist dann mal pleite. Wie im richtigen Leben
Flächenbrand nennt man so etwas was da gerade passiert. Und mir scheint, die US Administration ist etwas ratlos
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🔥Ras Laffan, die weltgrößte Anlage für verflüssigtes Erdgas (LNG) in Katar, steht nach iranischem Raketenbeschuss in Flammen

(Bildquelle: Nexta)
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Impfgeschädigte können BioNTech Ansprüche durchsetzen
Erst urteilte der BGH und das Landgericht Aurich rezipiert als erstes das Urteil des BGH

Es ist eine Nachricht, die wie ein Erdbeben durch die deutsche Rechtslandschaft geht: Impfstoffhersteller können sich nicht länger hinter Zulassungsbescheiden und Behördeneinschätzungen verstecken. Was noch vor wenigen Monaten undenkbar schien, ist nun höchstrichterliche Realität. Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 335/24) die Rechte von Impfgeschädigten massiv gestärkt – und die Pharmaindustrie in Erklärungsnot gebracht.
Doch der wahre Pionier dieser Zeitenwende sitzt nicht in Karlsruhe. Er sitzt in Ostfriesland.
Aurich: Wo der Mut begann
Am 13. Januar 2026 fällte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Aurich unter dem Vorsitz von Richter Raap ein Teilurteil (Az. 5 O 1106/24), das in der juristischen Fachwelt für Aufsehen sorgte. In einem Verfahren einer Frau gegen die BioNTech Manufacturing GmbH entschied das Gericht: BioNTech muss umfassend Auskunft erteilen – über Nebenwirkungen, Herstellungsprozesse, Toxizität der Inhaltsstoffe und vieles mehr.
Die Klägerin war im Sommer 2021 zweimal mit Comirnaty geimpft worden. Was folgte, war ein Albtraum: Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Nervenstörungen, chronische Erschöpfung (ME/CFS), Tinnitus, POTS und eine lange Liste weiterer Beschwerden. Aus einer zuvor gesunden Frau wurde eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2.
Das Landgericht Aurich tat, was viele Gerichte zuvor nicht gewagt hatten: Es nahm die Klage ernst, prüfte die medizinischen Unterlagen – und stellte fest, dass im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung massive gesundheitliche Probleme aufgetreten waren, für die es keine Hinweise auf Vorerkrankungen gab. Das reichte dem Gericht, um den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG vollumfänglich zu bejahen.
Der Auskunftskatalog, den BioNTech nun beantworten muss, hat es in sich: Von der Toxizität der Lipidnanopartikel über HIV-Sequenzen im Spike-Protein bis hin zu DNA-Verunreinigungen im Herstellungsprozess – insgesamt über 30 detaillierte Fragenkomplexe. BioNTech wird dabei auch Auskunft darüber geben müssen, ob sich Firmenchef Uğur Şahin selbst hat impfen lassen – und ob es Unterschiede zwischen „Mitarbeiterchargen“ und den Chargen für die Bevölkerung gab.
Vor dem Auricher Urteil legte der VI. Zivilsenat des BGH vor– und wie. In seinem Urteil vom 9. März 2026 hob er ein Urteil des OLG Koblenz auf, das die Klage einer Zahnärztin gegen den Hersteller des Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca) noch vollständig abgewiesen hatte. Die Frau war nach ihrer Impfung am rechten Ohr ertaubt und litt an Tinnitus, Gangunsicherheit und Taubheitsgefühlen.
Die Kernbotschaften des BGH lassen sich auf drei revolutionäre Leitsätze verdichten:
1. Plausibilität statt Beweis: Für den Auskunftsanspruch gegen den Hersteller reicht es aus, wenn die Verursachung durch den Impfstoff plausibel erscheint. Es muss nicht einmal überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat. Selbst wenn mehr gegen als für den Impfstoff als Ursache spricht, kann ein Auskunftsanspruch bestehen.
2. Umfassende Auskunft – nicht nur zum eigenen Krankheitsbild: Der Hersteller muss über sämtliche bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen Auskunft geben – nicht nur über diejenigen, die zum konkreten Krankheitsbild des Klägers passen. Denn die Frage, ob ein Impfstoff insgesamt ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat, ist ein Gesamturteil.
3. „Idiopathisch“ ist kein Freifahrtschein: Wenn Ärzte eine Erkrankung als „idiopathisch“ – also ohne erkennbare Ursache – einstufen, kann der Hersteller dies nicht nutzen, um die gesetzliche Kausalitätsvermutung zu entkräften. Die abstrakte Möglichkeit unbekannter Ursachen reicht nicht. Es braucht eine konkrete Alternativursache.
Was das für Millionen Geimpfte bedeutet

Die Tragweite dieser Entscheidungen kann kaum überschätzt werden. Jahrelang scheiterten Impfgeschädigte vor deutschen Gerichten an einer scheinbar unüberwindbaren Mauer: Die