Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
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Toxikologe, Pharmakologe, Immunologe
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Flächenbrand nennt man so etwas was da gerade passiert. Und mir scheint, die US Administration ist etwas ratlos
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(Bildquelle: Nexta)
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Impfgeschädigte können BioNTech Ansprüche durchsetzen
Erst urteilte der BGH und das Landgericht Aurich rezipiert als erstes das Urteil des BGH

Es ist eine Nachricht, die wie ein Erdbeben durch die deutsche Rechtslandschaft geht: Impfstoffhersteller können sich nicht länger hinter Zulassungsbescheiden und Behördeneinschätzungen verstecken. Was noch vor wenigen Monaten undenkbar schien, ist nun höchstrichterliche Realität. Der Bundesgerichtshof hat am 9. März 2026 in einem wegweisenden Urteil (Az. VI ZR 335/24) die Rechte von Impfgeschädigten massiv gestärkt – und die Pharmaindustrie in Erklärungsnot gebracht.
Doch der wahre Pionier dieser Zeitenwende sitzt nicht in Karlsruhe. Er sitzt in Ostfriesland.
Aurich: Wo der Mut begann
Am 13. Januar 2026 fällte die 5. Zivilkammer des Landgerichts Aurich unter dem Vorsitz von Richter Raap ein Teilurteil (Az. 5 O 1106/24), das in der juristischen Fachwelt für Aufsehen sorgte. In einem Verfahren einer Frau gegen die BioNTech Manufacturing GmbH entschied das Gericht: BioNTech muss umfassend Auskunft erteilen – über Nebenwirkungen, Herstellungsprozesse, Toxizität der Inhaltsstoffe und vieles mehr.
Die Klägerin war im Sommer 2021 zweimal mit Comirnaty geimpft worden. Was folgte, war ein Albtraum: Autoimmunerkrankung, Durchblutungsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Nervenstörungen, chronische Erschöpfung (ME/CFS), Tinnitus, POTS und eine lange Liste weiterer Beschwerden. Aus einer zuvor gesunden Frau wurde eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2.
Das Landgericht Aurich tat, was viele Gerichte zuvor nicht gewagt hatten: Es nahm die Klage ernst, prüfte die medizinischen Unterlagen – und stellte fest, dass im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung massive gesundheitliche Probleme aufgetreten waren, für die es keine Hinweise auf Vorerkrankungen gab. Das reichte dem Gericht, um den Auskunftsanspruch nach § 84a AMG vollumfänglich zu bejahen.
Der Auskunftskatalog, den BioNTech nun beantworten muss, hat es in sich: Von der Toxizität der Lipidnanopartikel über HIV-Sequenzen im Spike-Protein bis hin zu DNA-Verunreinigungen im Herstellungsprozess – insgesamt über 30 detaillierte Fragenkomplexe. BioNTech wird dabei auch Auskunft darüber geben müssen, ob sich Firmenchef Uğur Şahin selbst hat impfen lassen – und ob es Unterschiede zwischen „Mitarbeiterchargen“ und den Chargen für die Bevölkerung gab.
Vor dem Auricher Urteil legte der VI. Zivilsenat des BGH vor– und wie. In seinem Urteil vom 9. März 2026 hob er ein Urteil des OLG Koblenz auf, das die Klage einer Zahnärztin gegen den Hersteller des Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca) noch vollständig abgewiesen hatte. Die Frau war nach ihrer Impfung am rechten Ohr ertaubt und litt an Tinnitus, Gangunsicherheit und Taubheitsgefühlen.
Die Kernbotschaften des BGH lassen sich auf drei revolutionäre Leitsätze verdichten:
1. Plausibilität statt Beweis: Für den Auskunftsanspruch gegen den Hersteller reicht es aus, wenn die Verursachung durch den Impfstoff plausibel erscheint. Es muss nicht einmal überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat. Selbst wenn mehr gegen als für den Impfstoff als Ursache spricht, kann ein Auskunftsanspruch bestehen.
2. Umfassende Auskunft – nicht nur zum eigenen Krankheitsbild: Der Hersteller muss über sämtliche bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen Auskunft geben – nicht nur über diejenigen, die zum konkreten Krankheitsbild des Klägers passen. Denn die Frage, ob ein Impfstoff insgesamt ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat, ist ein Gesamturteil.
3. „Idiopathisch“ ist kein Freifahrtschein: Wenn Ärzte eine Erkrankung als „idiopathisch“ – also ohne erkennbare Ursache – einstufen, kann der Hersteller dies nicht nutzen, um die gesetzliche Kausalitätsvermutung zu entkräften. Die abstrakte Möglichkeit unbekannter Ursachen reicht nicht. Es braucht eine konkrete Alternativursache.
Was das für Millionen Geimpfte bedeutet

Die Tragweite dieser Entscheidungen kann kaum überschätzt werden. Jahrelang scheiterten Impfgeschädigte vor deutschen Gerichten an einer scheinbar unüberwindbaren Mauer: Die
Zulassung beweise ja, dass alles in Ordnung sei. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei positiv – das hätten Experten festgestellt. Und Einzelpersonen könnten ohnehin nicht beweisen, dass ihre Krankheit vom Impfstoff komme.
Der BGH hat diese Argumentation Stück für Stück zerlegt:
Die Zulassung? Kein Freibrief. Der BGH hat erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die Zulassungsentscheidung der EU-Kommission überhaupt eine bindende „Tatbestandswirkung“ für Zivilgerichte entfaltet. Die Frage wurde explizit als möglicher Vorlagefall zum EuGH markiert. Die Zulassung schützt den Hersteller jedenfalls nicht vor neuen Erkenntnissen.
Die Expertengremien? Kein Ersatz für ein Sachverständigengutachten. Das OLG Koblenz hatte gemeint, die Einschätzungen von EMA, PRAC und Paul-Ehrlich-Institut seien quasi gleichwertig mit einem Gutachten. Der BGH hat dem klar widersprochen: Die Bewertungen stammten aus 2022 – für ein Verfahren im Jahr 2024 seien sie veraltet. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten zum aktuellen Stand der Wissenschaft sei zwingend erforderlich.
Die Kausalität? Deutlich leichter darlegbar. Wenn ein Gesundheitsschaden im engen zeitlichen
Zusammenhang mit der Impfung auftritt, der Impfstoff generell geeignet ist, solche Schäden hervorzurufen, und keine konkreten Alternativursachen benannt werden können – dann greift die gesetzliche Vermutung zugunsten des Geschädigten.
Für BioNTech, AstraZeneca und andere Hersteller bedeutet das: Die Zeit des Mauerns ist vorbei. Sie werden Farbe bekennen müssen – über ihre Herstellungsprozesse, ihre internen Erkenntnisse zu Nebenwirkungen und die Frage, ob sie Risiken, die sie kannten, verschwiegen haben.
Für die Geschädigten bedeutet es: Endlich wird ihnen zugehört.

Die Entscheidungen im Überblick
LG Aurich, Teilurteil vom 13.01.2026 – 5 O 1106/24 – Erste umfassende Verurteilung von BioNTech zur Auskunftserteilung nach § 84a AMG in einem Comirnaty-Verfahren. Umfassender Fragenkatalog mit über 30 Einzelpunkten zu Herstellung, Inhaltsstoffen und Nebenwirkungen.
BGH, Urteil vom 09.03.2026 – VI ZR 335/24 – Leitentscheidung zur Arzneimittelhaftung bei COVID-Impfstoffen. Absenkung der Plausibilitätsschwelle für Auskunftsansprüche. Umfassende Auskunftspflicht nicht auf individuelles Krankheitsbild beschränkt. Konkrete Alternativursache für Entkräftung der Kausalitätsvermutung erforderlich. Aufhebung und Zurückverweisung an OLG Koblenz.
„Hohe Töne schlägt bereits der von der AfD geladene Experte an, der Toxikologe Helmut Sterz, bis zu seiner Pensionierung 2007 bei Pfizer Deutschland tätig. Der neuartige mRNA-Impfstoff Corminaty von Biontech sei bei weitem nicht intensiv genug getestet worden, die beschleunigte Zulassung sei ein „Menschenversuch“ gewesen, klagt Sterz an.

„Diese Studien wären allenfalls für eine Pandemie durch ein Killervirus wie Ebola akzeptabel gewesen“, sagt Sterz. In keinem Fall reichten sie für Vakzine gegen ein Coronavirus, das „im Wesentlichen eine Grippe verursacht.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article69b1593bd7b5155f5684a8e9/corona-enquete-kommission-das-war-ein-menschenversuch-klagt-der-von-der-afd-geladene-experte-ueber-die-impfpolitik-lauterbachs.html

t.me/Rosenbusch
"Schweiz blockiert Kriegsmaterial-Exporte in die USA

Der Bundesrat stoppt neue Bewilligungen für Rüstungsexporte in die USA, nachdem der Konflikt im Nahen Osten als Krieg eingestuft wurde. Die Schweiz sieht sich zur Wahrung ihrer Neutralität gezwungen, ihre Exportpraxis anzupassen."


https://dert.online/schweiz/274076-schweiz-blockiert-kriegsmaterialexporte-in-usa/
Forwarded from KOPP Report
🇺🇸 Florida: Gesundheitsdirektor Ladapo besucht Impfopfer Cody

Blutgerinnsel, Schlaganfall, Herzmuskelentzündung – Cody ist seit der Corona-Geninjektion unheilbar krank. Der Besuch von Floridas Gesundheitsdirektor Dr. Joseph Ladapo ist ein Zeichen der Solidarität mit den Impfopfern und ein politisches Statement.

💉 Codys Fall zählt zu den schwersten impfstoffbedingten Autoimmunerkrankungen mit Blutgerinnungsstörungen. Vor seiner COVID-19-Impfung war er kerngesund und lief durchschnittlich 40 Kilometer pro Woche. Seine gesundheitlichen Probleme und Diagnosen stehen in Zusammenhang mit der Impfschädigung, und sein Fall wurde veröffentlicht und von Fachkollegen begutachtet.

➡️ Link zum Artikel
Forwarded from Gerhard Wisnewski&Team
"73,4 % der Schweizer haben bei der Volksabstimmung am 8. März dafür gestimmt, Bargeld in die Verfassung aufzunehmen. Das ist ein grandioses Ergebnis und ein wichtiges Signal – auch in Richtung Europa."


https://775el.r.sp1-brevo.net/mk/mr/sh/7nVTPdZCTJDXP4kqoBXIqOprSecZjVs/IHC41FGdL_jr
Forwarded from EDU Schweiz
Unterschreiben Sie bitte diese wichtige Petition und verbreiten Sie sie an all Ihre Adressen! 📩

Wir fordern:
Internationale Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme müssen dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellt werden.
National- und Ständerat müssen das geplante EU-Vertragspaket (sog. «Bilaterale III») dem Ständemehr unterstellen.

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, sowie Auslandschweizer dürfen diese Petition unterschreiben.

Wenn unsere Petition bis Ende Mai 2026 mindestens 20’000 Unterschriften erreicht, können unsere Forderungen nicht mehr ignoriert werden.

👉 Hier unterschreiben: https://fuer-gerechtigkeit.ch/projekte/petition-wir-fordern-das-staendemehr/
Wir als Stiftung Brückenweise sind sofort dabei Verantwortung zu übernehmen
👆Lesenswerter Beitrag von Sergei Garmonin, Botschafter der Russischen Föderation in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

***

Meine Meinung dazu:
Es ist mit der Tradition, der Geschichte der Schweiz, ihrer Verfassung, dem Völkerrecht und vor allem mit dem Interesse des Schweizer Volkes in keiner Weise vereinbar, dass der Bundesrat mit hybrider Arroganz der Russischen Föderation seit März 2022 die kalte Schulter zeigt und sich an den Sanktionen der Kriegsparteien EU und USA aktiv und dauerhaft beteiligt.

Wer sonst, wenn nicht neutrale Staaten wie die Schweiz, kann zerstörte Brücken der Diplomatie wieder aufbauen und zu einer friedlichen und partnerschaftlichen Beziehung des Westens mit Russland einen starken Beitrag leisten?

Dies wäre zum Nutzen wirklich aller Beteiligten in einem Europa, zu dem auch Russland zählt.

Ein Wiederaufbau der einseitig abgerissenen Brücken ist ÜBERFÄLLIG.

Weder die USA noch die EU haben uns Vorschriften zu machen, ob wir Brücken schlagen dürfen oder nicht.
Der größte Mann der Geschichte namens Jesus hatte keine Diener, doch man nannte ihn Meister.
Er hatte kein Diplom, doch man nannte ihn Lehrer.
Er hatte keine Medikamente, doch man nannte ihn Heiler.
Er hatte keine Armee, doch Könige fürchteten ihn.
Er gewann keine militärischen Schlachten, doch er eroberte die Welt.
Er beging keine Verbrechen doch man kreuzigte ihn.
Er wurde begraben, doch er lebt immer weiter, bis heute und in Ewigkeit.
Wenn nun Deutschland ganz offenbar die USA und Israel im Krieg gegen den Iran unterstützen ist es umso wichtiger, dass sich junge Menschen damit beschäftigen, ob sie ihr Leben für einen solchen Krieg opfern wollen. Es geht dabei NICHT um Landesverteidigung, sondern um die Teilnahme an einem Angriffskrieg, den die USA und Israel völkerrechtswidrig ohne UN Mandat begonnen haben.
Macht Euch schlau zu Euren Rechten:
https://www.kriegsdienstblocker.de/aff_aff_DSI185
Jeder von uns sollte in sich gehen und prüfen, wem wir gehorchen und wem nicht.