❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk ❗️
Heute:
Nix is fix –
Themen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland
Bewegt sich ein Bundespräsident noch innerhalb der Verfassung, wenn er öffentlich ankündigt – und auch nach dieser Ankündigung handelt –, die Mehrheitsfraktion im Nationalrat von der Regierungsbildung auszuschließen? Ist die Verfassung da eher fix und stabil, oder gelten die Regeln von Willkürverbot und Demokratieprinzip eher nix? Eine Einschätzung von Prof. Michael Geistlinger aus Salzburg.
Wer auf Reisen geht, der kann etwas berichten. Das gilt jedenfalls auch für Martin Sellner. Der österreichische Publizist wird (auch) wegen seines Buches „Remigration: Ein Vorschlag“ in Romanshorn im Thurgau auf die Fähre nach Friedrichshafen gesetzt und des Landes verwiesen, oder in Deutschland an der Einreise und mit Platzverweisen am Vorlesen gehindert. Die europäische Freizügigkeit: Ist sie fix, oder gilt sie nix? Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf.
„Regeltreue“ und „Compliance“ gehören zum Anforderungsprofil, das wir an die Mitglieder unserer Parlamente anlegen. Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat sich Gedanken gemacht, wie Abgeordnete mit „Insiderwissen“ umgehen sollten; fixe Regeln für Abgeordnete oder nix mit der Compliance
Moderation:
RA Michael R. Moser
Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören
hier
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rechtsstaat.kontrafunk
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YouTube
Heute:
Nix is fix –
Themen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland
Bewegt sich ein Bundespräsident noch innerhalb der Verfassung, wenn er öffentlich ankündigt – und auch nach dieser Ankündigung handelt –, die Mehrheitsfraktion im Nationalrat von der Regierungsbildung auszuschließen? Ist die Verfassung da eher fix und stabil, oder gelten die Regeln von Willkürverbot und Demokratieprinzip eher nix? Eine Einschätzung von Prof. Michael Geistlinger aus Salzburg.
Wer auf Reisen geht, der kann etwas berichten. Das gilt jedenfalls auch für Martin Sellner. Der österreichische Publizist wird (auch) wegen seines Buches „Remigration: Ein Vorschlag“ in Romanshorn im Thurgau auf die Fähre nach Friedrichshafen gesetzt und des Landes verwiesen, oder in Deutschland an der Einreise und mit Platzverweisen am Vorlesen gehindert. Die europäische Freizügigkeit: Ist sie fix, oder gilt sie nix? Wir sprechen mit Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens aus Düsseldorf.
„Regeltreue“ und „Compliance“ gehören zum Anforderungsprofil, das wir an die Mitglieder unserer Parlamente anlegen. Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer hat sich Gedanken gemacht, wie Abgeordnete mit „Insiderwissen“ umgehen sollten; fixe Regeln für Abgeordnete oder nix mit der Compliance
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RA Michael R. Moser
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Der Rechtsstaat: Nix is fix – Themen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland
Bewegt sich ein Bundespräsident noch innerhalb der Verfassung, wenn er öffentlich ankündigt – und auch nach dieser Ankündigung handelt –, die Mehrheitsfraktion im Nationalrat von der Regierungsbildung auszuschließen? Ist die Verfassung da eher fix und stabil…
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Jetzt spricht der Mann, der den Wirtschaftsminister „Schwachkopf“ nannte: „Herr Habeck, kommen Sie an meinen Küchentisch – genau wie die Kripo!“
https://www.nius.de/articles/jetzt-spricht-der-mann-der-den-wirtschaftsminister-schwachkopf-nannte-herr-habeck-kommen-sie-an-meinen-kuechentisch-genau-wie-die-kripo/e1fdd115-7f80-4448-b8d5-506ac143e12c
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NiUS.de
Jetzt spricht der Mann, der den Wirtschaftsminister „Schwachkopf“ nannte: „Herr Habeck, kommen Sie an meinen Küchentisch – genau…
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❗️Kabarettist Uli Masuth hört auf❗️
Uli kommt ein letztes Mal nach Köln:
Am Freitag, den 13.Dezember 2024 gastiert er im Kölner Hinterhofsalon.
Es wird sicher eine besondere Vorstellung mit ein wenig Wehmut werden, weil es einer seiner letzten Auftritte sein wird.
Und ich werde es mir nicht nehmen lassen, ihm persönlich vor Ort „Danke“ zu sagen 🙏🏻
Tickets im Vorverkauf:
👉Krasser Guru
👉Kölnticket
Hier findet man seine letzten Auftritte:
https://kabarett-musik.de/#termine
Uli kommt ein letztes Mal nach Köln:
Am Freitag, den 13.Dezember 2024 gastiert er im Kölner Hinterhofsalon.
Es wird sicher eine besondere Vorstellung mit ein wenig Wehmut werden, weil es einer seiner letzten Auftritte sein wird.
Und ich werde es mir nicht nehmen lassen, ihm persönlich vor Ort „Danke“ zu sagen 🙏🏻
Tickets im Vorverkauf:
👉Krasser Guru
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❗️Der Wegscheider ❗️
„Hilfe bei Angst vor Donald!“
Im neuen Wochenkommentar geht es heute natürlich um die Sondierungsgespräche von Koarl und Mundl mit der NATO-Beate, um die Hilfe der Justiz, wenn die Demokratie versagt und um die Angst der Deutschen vor Donald Trump.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaq69zlpn90dq7gvjqhp/
„Hilfe bei Angst vor Donald!“
Im neuen Wochenkommentar geht es heute natürlich um die Sondierungsgespräche von Koarl und Mundl mit der NATO-Beate, um die Hilfe der Justiz, wenn die Demokratie versagt und um die Angst der Deutschen vor Donald Trump.
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ServusTV On
Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider | 16.11.
Jeden Samstag neu: Eine Analyse des aktuellen Zeitgeschehens.
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❗️Spitzenreiter Habeck❗️
Bei der Stellung von Strafanzeigen durch Bundesminister ist Robert Habeck laut statista.com absoluter Spitzenreiter mit über 800 Anzeigen (und ggf. Strafanträgen) im Zeitraum September 2021 - August 2023.
Erst mit einigem Abstand folgt Außenministerin Baerbock mit 513 Anzeigen gefolgt von Ex-Justizminister Buschmann mit ganzen 26.
Mit auf dem letzten Platz:
Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit null Anzeigen !
Respekt, Herr L. ! Hier ist mal ein Lob angesagt. Denn offenbar sind Sie hart im Nehmen und lassen vielleicht auch mal 5 gerade sein. Ob es an Ihrem rheinischen Frohsinn liegt ?
Update 18:08 Uhr:
Ganz offenbar stimmt die Statistik nicht, da sich sowohl Kollegen wie auch Mandanten gemeldet haben, die auf Strafanzeigen von Herrn L. hingewiesen haben.
Vielleicht sollte statista.com einmal erklären, worauf die Daten basieren.
Mein Kanal:
https://t.me/RASattelmaier
Bei der Stellung von Strafanzeigen durch Bundesminister ist Robert Habeck laut statista.com absoluter Spitzenreiter mit über 800 Anzeigen (und ggf. Strafanträgen) im Zeitraum September 2021 - August 2023.
Erst mit einigem Abstand folgt Außenministerin Baerbock mit 513 Anzeigen gefolgt von Ex-Justizminister Buschmann mit ganzen 26.
Mit auf dem letzten Platz:
Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit null Anzeigen !
Respekt, Herr L. ! Hier ist mal ein Lob angesagt. Denn offenbar sind Sie hart im Nehmen und lassen vielleicht auch mal 5 gerade sein. Ob es an Ihrem rheinischen Frohsinn liegt ?
Update 18:08 Uhr:
Ganz offenbar stimmt die Statistik nicht, da sich sowohl Kollegen wie auch Mandanten gemeldet haben, die auf Strafanzeigen von Herrn L. hingewiesen haben.
Vielleicht sollte statista.com einmal erklären, worauf die Daten basieren.
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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
Auch Lauterbach stellt Strafantrag gegen Bürger. Statista suggeriert fälschlicher Weise, dass Lauterbach nicht gegen Bürger vorgeht. Dem ist nicht so.
Laut Statista hat Karl Lauterbach vom 26. September 2021 bis August 2024 keinerlei Strafanzeigen gegen Bürger eingereicht. Das ist möglich. Ich kann allerdings aufgrund eigener Aktenkenntnis in einem unserer vielen Mandate gegen hochrangige Politiker anwaltlich versichern, dass mir ein Strafantrag von Karl Lauterbach vom 14. Juli 2024 vorliegt.
Strafantrag und Strafanzeige sind zu unterscheiden. Eine Strafanzeige kann jeder erstatten, einen Strafantrag nur der Betroffene einer (vermeintlichen) Straftat. Bei gewöhnlichen Beleidigungen ( § 185 StGB) ist ein fehlender Strafantrag ein Verfolgungshindernis.
Im Rahmen des § 188 StGB ("Majestätsbeleidigung" von Politikern) kann die Staatsanwaltschaft aber auch das besondere öffentliche Interesse annehmen. Dann kann auch ohne Strafantrag angeklagt bzw. ein Strafbefehl beantragt werden, wenn der Betroffene nicht widerspricht.
Die obige Statistik ist daher irreführend, da damit suggeriert wird, dass Lauterbach nicht gegen Bürger vorgegangen ist. Der Strafantrag in unserer Akte beweist das Gegenteil.
In dem von HAINTZ legal verteidigten Verfahren soll zudem auch Bundeskanzler Scholz beleidigt worden sein. Allerdings hat Scholz auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet. Scholz hat der Verfolgung unserer Mandantschaft von Amts wegen jedoch nicht widersprochen, was dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft weiter wegen des Verdachts der Beleidigung (§ 188 StGB) zulasten von Scholz ermitteln kann. Würde Scholz dem widersprechen, dann müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren insoweit einstellen.
Lauterbach hingegen hat aktiv Strafantrag gestellt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er eine strafrechtliche Verfolgung unabhängig von der Staatsanwaltschaft wünscht.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Laut Statista hat Karl Lauterbach vom 26. September 2021 bis August 2024 keinerlei Strafanzeigen gegen Bürger eingereicht. Das ist möglich. Ich kann allerdings aufgrund eigener Aktenkenntnis in einem unserer vielen Mandate gegen hochrangige Politiker anwaltlich versichern, dass mir ein Strafantrag von Karl Lauterbach vom 14. Juli 2024 vorliegt.
Strafantrag und Strafanzeige sind zu unterscheiden. Eine Strafanzeige kann jeder erstatten, einen Strafantrag nur der Betroffene einer (vermeintlichen) Straftat. Bei gewöhnlichen Beleidigungen ( § 185 StGB) ist ein fehlender Strafantrag ein Verfolgungshindernis.
Im Rahmen des § 188 StGB ("Majestätsbeleidigung" von Politikern) kann die Staatsanwaltschaft aber auch das besondere öffentliche Interesse annehmen. Dann kann auch ohne Strafantrag angeklagt bzw. ein Strafbefehl beantragt werden, wenn der Betroffene nicht widerspricht.
Die obige Statistik ist daher irreführend, da damit suggeriert wird, dass Lauterbach nicht gegen Bürger vorgegangen ist. Der Strafantrag in unserer Akte beweist das Gegenteil.
In dem von HAINTZ legal verteidigten Verfahren soll zudem auch Bundeskanzler Scholz beleidigt worden sein. Allerdings hat Scholz auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet. Scholz hat der Verfolgung unserer Mandantschaft von Amts wegen jedoch nicht widersprochen, was dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft weiter wegen des Verdachts der Beleidigung (§ 188 StGB) zulasten von Scholz ermitteln kann. Würde Scholz dem widersprechen, dann müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren insoweit einstellen.
Lauterbach hingegen hat aktiv Strafantrag gestellt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er eine strafrechtliche Verfolgung unabhängig von der Staatsanwaltschaft wünscht.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
ZUM GEDENKEN AN DEN 18. NOVEMBER 2020
Liebe Community,
Am 18.11.2020 beschloss der Deutsche Bundestag, das ganze Gruselkabinett an Corona-Maßnahmen, das bis dato durch Rechtsverordnungen der Länder allein auf der Grundlage der Generalklausel in §§ 28, 32 IfSG geregelt gewesen war, im Gesetz, nämlich in § 28a IfSG zu verankern. Der Gesetzgeber versuchte damit, den künftigen Klägern gegen solche Verordnungen den Einwand abzuschneiden, es fehle für solche Maßnahmen an der erforderlichen parlamentsgesetzlichen Grundlage.
Am gleichen Tag demonstrierten zahlreiche Menschen in Berlin gegen eben dieses Gesetzesvorhaben und wurden mit Wasserwerfern "beregnet", wie es beschönigend in den Medien hieß. Und natürlich ereiferten sich die Konzernmedien mit Schaum vor dem Mund über die angeblich gewaltbereiten "Corona-Leugner". Die Berliner Morgenpost titelte: "Fast 80 verletzte Beamte bei Corona-Demo." Der Tagesspiegel wetterte, dieser Tag habe die "Radikalisierung" der Corona-Demos offengelegt.
Auf eine parlamentarische Anfrage musste der Berliner Senat später Folgendes einräumen (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/25655):
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25655.pdf
Es gab 79 verletzte Polizisten. Einer davon verletzte sich bei einem Verkehrsunfall ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen. Die ANDEREN 78 POLIZISTEN wurden verletzt bei der GEGENDEMONSTRATION DER ANTIFA.
Wer hat sich denn eigentlich in der Corona-Zeit wirklich radikalisiert? Frage für einen Freund...
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Am 18.11.2020 beschloss der Deutsche Bundestag, das ganze Gruselkabinett an Corona-Maßnahmen, das bis dato durch Rechtsverordnungen der Länder allein auf der Grundlage der Generalklausel in §§ 28, 32 IfSG geregelt gewesen war, im Gesetz, nämlich in § 28a IfSG zu verankern. Der Gesetzgeber versuchte damit, den künftigen Klägern gegen solche Verordnungen den Einwand abzuschneiden, es fehle für solche Maßnahmen an der erforderlichen parlamentsgesetzlichen Grundlage.
Am gleichen Tag demonstrierten zahlreiche Menschen in Berlin gegen eben dieses Gesetzesvorhaben und wurden mit Wasserwerfern "beregnet", wie es beschönigend in den Medien hieß. Und natürlich ereiferten sich die Konzernmedien mit Schaum vor dem Mund über die angeblich gewaltbereiten "Corona-Leugner". Die Berliner Morgenpost titelte: "Fast 80 verletzte Beamte bei Corona-Demo." Der Tagesspiegel wetterte, dieser Tag habe die "Radikalisierung" der Corona-Demos offengelegt.
Auf eine parlamentarische Anfrage musste der Berliner Senat später Folgendes einräumen (Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/25655):
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25655.pdf
Es gab 79 verletzte Polizisten. Einer davon verletzte sich bei einem Verkehrsunfall ohne unmittelbaren Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen. Die ANDEREN 78 POLIZISTEN wurden verletzt bei der GEGENDEMONSTRATION DER ANTIFA.
Wer hat sich denn eigentlich in der Corona-Zeit wirklich radikalisiert? Frage für einen Freund...
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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❗️An den 18.11.2020 #RichtigErinnern❗️
Das Video der „Entfesselten Kamera“
Rechtlich stellte die Änderung des IfSG am 18.11.2020 die Grundlage für zwei weitere Jahre z.T. irrsinnigste Corona-Maßnahmen dar.
Die Auflösung dieser Versammlung und die anschließende Gewalt via „Beregnung“ durch Wasserwerfer stellte den vorläufigen Höhepunkt der Einschränkung von Versammlungs- und Meinungfreiheit in den Coronajahren dar.
Das anschließende wahrheitswidrige Verantwortlichmachen für verletzte Polizisten verhöhnte die Versammlungsteilnehmer dann vollends.
Das gehört nach wie vor aufgearbeitet und nicht vergessen !
https://youtu.be/h3Jzr5e5PZM?si=b1g7Ko8QMH1zvzUN
Das Video der „Entfesselten Kamera“
Rechtlich stellte die Änderung des IfSG am 18.11.2020 die Grundlage für zwei weitere Jahre z.T. irrsinnigste Corona-Maßnahmen dar.
Die Auflösung dieser Versammlung und die anschließende Gewalt via „Beregnung“ durch Wasserwerfer stellte den vorläufigen Höhepunkt der Einschränkung von Versammlungs- und Meinungfreiheit in den Coronajahren dar.
Das anschließende wahrheitswidrige Verantwortlichmachen für verletzte Polizisten verhöhnte die Versammlungsteilnehmer dann vollends.
Das gehört nach wie vor aufgearbeitet und nicht vergessen !
https://youtu.be/h3Jzr5e5PZM?si=b1g7Ko8QMH1zvzUN
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Wir vergessen nicht! Heute vor drei Jahren in Berlin, 18.11.2020 'Im Namen des Gesundheitsschutzes'
Berlin 18.11.2020: Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz.
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❗️Aus Habeck’s Anzeigenkabinett❗️
Heute:
„Arschgesicht“
Wegen der Bezeichnung des Bundesministers Habeck als „Arschgesicht“ erließ das AG Euskirchen aus Antrag der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Verwender einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu 50,00 EUR.
Dabei wertete sowohl die StA wie das Gericht diese Bezeichnung, welche in einen weiteren Kontext gestellt wurde, als Formalbeleidigung i.S.d. § 185 StGB.
Hierzu führt das Gericht sodann Folgendes aus:
„ Die gesamte Äußerung ist nach dem Inhalt der aufgestellten Behauptung abstrakt geeignet, negative Auswirkungen hervorzurufen und das öffentliche Wirken des Betroffenen auf diese Weise erheblich zu erschweren“
(Quelle 👉 nius.de)
Letzteres führte zu einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen § 188 StGB.
Und genau dies zeigt in erschreckender Deutlichkeit die fachlichen Mängel:
Die Unkenntnis einer sauberen juristischen Subsumtion und des entsprechenden Handwerks beherrschen die hier handelnden Juristen ganz offenbar nicht.
Denn welche Behauptungen - also Tatsachen, die dem Beweis zugänglich sind - stellt der Verurteilte denn hier überhaupt auf ? Keine, wie aus dem Strafbefehl ersichtlich ist.
Schlimmer noch:
Die Tatbestandrestriktion, nämlich die Geeignetheit, dass die Beleidigung das öffentliche Wirken erheblich erschweren kann, wird hier als „abstrakt“ gegeben angesehen.
Mit anderen Worten: Jede auch noch so geringe Formalbeleidigung ist nach Ansicht des AG Euskirchen automatisch dazu geeignet, das öffentliche Wirken eines Berufspolitikers erheblich einzuschränken.
Wenn dem so wäre, warum steht diese Einschränkung dann überhaupt im Tatbestand des § 188 StGB ?
Denn genau hierdurch soll vermieden werden, dass jegliche auch noch so geringe Beleidigung in diese Straftatbestand fällt und damit bereits von Amts wegen verfolgt werden kann.
Note: ungenügend !
Heute:
„Arschgesicht“
Wegen der Bezeichnung des Bundesministers Habeck als „Arschgesicht“ erließ das AG Euskirchen aus Antrag der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Verwender einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu 50,00 EUR.
Dabei wertete sowohl die StA wie das Gericht diese Bezeichnung, welche in einen weiteren Kontext gestellt wurde, als Formalbeleidigung i.S.d. § 185 StGB.
Hierzu führt das Gericht sodann Folgendes aus:
„ Die gesamte Äußerung ist nach dem Inhalt der aufgestellten Behauptung abstrakt geeignet, negative Auswirkungen hervorzurufen und das öffentliche Wirken des Betroffenen auf diese Weise erheblich zu erschweren“
(Quelle 👉 nius.de)
Letzteres führte zu einer Verurteilung wegen des Verstoßes gegen § 188 StGB.
Und genau dies zeigt in erschreckender Deutlichkeit die fachlichen Mängel:
Die Unkenntnis einer sauberen juristischen Subsumtion und des entsprechenden Handwerks beherrschen die hier handelnden Juristen ganz offenbar nicht.
Denn welche Behauptungen - also Tatsachen, die dem Beweis zugänglich sind - stellt der Verurteilte denn hier überhaupt auf ? Keine, wie aus dem Strafbefehl ersichtlich ist.
Schlimmer noch:
Die Tatbestandrestriktion, nämlich die Geeignetheit, dass die Beleidigung das öffentliche Wirken erheblich erschweren kann, wird hier als „abstrakt“ gegeben angesehen.
Mit anderen Worten: Jede auch noch so geringe Formalbeleidigung ist nach Ansicht des AG Euskirchen automatisch dazu geeignet, das öffentliche Wirken eines Berufspolitikers erheblich einzuschränken.
Wenn dem so wäre, warum steht diese Einschränkung dann überhaupt im Tatbestand des § 188 StGB ?
Denn genau hierdurch soll vermieden werden, dass jegliche auch noch so geringe Beleidigung in diese Straftatbestand fällt und damit bereits von Amts wegen verfolgt werden kann.
Note: ungenügend !
NiUS.de
Anzeige von Habeck persönlich: 1000 Euro Strafbefehl wegen „Arschgesicht“ | NIUS.de
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❗️Justizüberlastung durch politische Anzeigenflut❗️
Die chronisch überlastete Justiz ächzt unter der Strafanzeigenflut von Politikern.
Der Rechtsanwalt Udo Vetter rechnet vor:
„Wenn Sie sich mal das Jahreskontingent eines Staatsanwalts anschauen, haben diese, je nach Bedeutung des Dezernats, in der Regel so zwischen 300 bis maximal 500 Fälle pro Jahr.“ Das seien allein im Falle von FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann mit ihren rund 1900 Anzeigen um die drei bis vier Staatsanwälte, die mit ihren Anzeigen beschäftigt seien – und das in Vollzeit. „Das muss man sich mal vorstellen.
Die eigentliche Arbeit wird ja dann durch Polizeibeamte gemacht, das heißt, die müssen die Akte prüfen, die müssen IP-Adressen abfragen, gucken, wer dahintersteckt.“ „Wenn man es auf Deutschland hochrechnet, kann man mit Sicherheit sagen, dass Dutzende Staatsanwälte und sicherlich eine knappe Hundertschaft an Polizeibeamten mittlerweile damit beschäftigt sind, diese läppischen Fälle aufzuarbeiten“
(Quelle 👉 nius.de)
Die Angaben des Kollegen Vetter sind glaubhaft und belegen, wie sehr die Justiz hier ihre Kapazitäten verschleudert.
Dabei trägt sie selbst dazu bei. Denn es werden oftmals im vorauseilenden Gehorsam vorgefertigte Strafanträge verfasst und allzu schlampig - also ohne ausreichende rechtliche Prüfung - Strafbefehle oder gar Durchsuchungsbeschlüsse erlassen.
Dabei könnte der ganz Spuk ein jähes Ende finden:
Denn wenn die Gerichte dazu übergingen, im Falle einer Hauptverhandlung die Anzeigenerstatter - also die Politiker - als Zeugen zu laden, ist davon auszugehen, dass diese bei mehreren Duzend Gerichtsterminen im Jahr und entsprechendem mediale Interesse vor Ort schon bald die Lust an der Strafverfolgung ihrer „Peiniger“ verlieren würden.
Leider werden die Anzeigenerstatter aber so gut wie nie geladen, um z.B. Angaben darüber zu machen, wie sehr sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen und wie sie von der Tat erfahren haben.
Gerade auch Letztes sollte zur Voraussetzung gemacht werden für eine Strafverfolgung gemacht werden. Denn der Betroffene kann sich ja nur auf eine Ehrverletzung berufen, wenn er die Beleidigung persönlich überhaupt wahrgenommen hat.
Oftmals aber erfahren die politischen Anzeigenerstatter von der Tat erst durch Anschreiben der Polizei oder aber es wird im Rahmen von KI-Einsätzen aktiv danach gesucht.
Hier muss die Rechtsprechung im eigenen Interesse Anpassungen vornehmen, wenn schon nicht der Gesetzgeber Reformen durchführt.
Die chronisch überlastete Justiz ächzt unter der Strafanzeigenflut von Politikern.
Der Rechtsanwalt Udo Vetter rechnet vor:
„Wenn Sie sich mal das Jahreskontingent eines Staatsanwalts anschauen, haben diese, je nach Bedeutung des Dezernats, in der Regel so zwischen 300 bis maximal 500 Fälle pro Jahr.“ Das seien allein im Falle von FDP-Politikerin Agnes Strack-Zimmermann mit ihren rund 1900 Anzeigen um die drei bis vier Staatsanwälte, die mit ihren Anzeigen beschäftigt seien – und das in Vollzeit. „Das muss man sich mal vorstellen.
Die eigentliche Arbeit wird ja dann durch Polizeibeamte gemacht, das heißt, die müssen die Akte prüfen, die müssen IP-Adressen abfragen, gucken, wer dahintersteckt.“ „Wenn man es auf Deutschland hochrechnet, kann man mit Sicherheit sagen, dass Dutzende Staatsanwälte und sicherlich eine knappe Hundertschaft an Polizeibeamten mittlerweile damit beschäftigt sind, diese läppischen Fälle aufzuarbeiten“
(Quelle 👉 nius.de)
Die Angaben des Kollegen Vetter sind glaubhaft und belegen, wie sehr die Justiz hier ihre Kapazitäten verschleudert.
Dabei trägt sie selbst dazu bei. Denn es werden oftmals im vorauseilenden Gehorsam vorgefertigte Strafanträge verfasst und allzu schlampig - also ohne ausreichende rechtliche Prüfung - Strafbefehle oder gar Durchsuchungsbeschlüsse erlassen.
Dabei könnte der ganz Spuk ein jähes Ende finden:
Denn wenn die Gerichte dazu übergingen, im Falle einer Hauptverhandlung die Anzeigenerstatter - also die Politiker - als Zeugen zu laden, ist davon auszugehen, dass diese bei mehreren Duzend Gerichtsterminen im Jahr und entsprechendem mediale Interesse vor Ort schon bald die Lust an der Strafverfolgung ihrer „Peiniger“ verlieren würden.
Leider werden die Anzeigenerstatter aber so gut wie nie geladen, um z.B. Angaben darüber zu machen, wie sehr sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen und wie sie von der Tat erfahren haben.
Gerade auch Letztes sollte zur Voraussetzung gemacht werden für eine Strafverfolgung gemacht werden. Denn der Betroffene kann sich ja nur auf eine Ehrverletzung berufen, wenn er die Beleidigung persönlich überhaupt wahrgenommen hat.
Oftmals aber erfahren die politischen Anzeigenerstatter von der Tat erst durch Anschreiben der Polizei oder aber es wird im Rahmen von KI-Einsätzen aktiv danach gesucht.
Hier muss die Rechtsprechung im eigenen Interesse Anpassungen vornehmen, wenn schon nicht der Gesetzgeber Reformen durchführt.
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Forwarded from Daria Live
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊🕊
„Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen den Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen.“
Erich Maria Remarque
Deutscher Schriftsteller
* 22.6.1898, † 25.9.1970
💟 @DSdarialive
„Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen den Krieg, bis ich herausfand, dass es welche gibt, die dafür sind, besonders die, die nicht hingehen müssen.“
Erich Maria Remarque
Deutscher Schriftsteller
* 22.6.1898, † 25.9.1970
💟 @DSdarialive
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❗️Hörtip zum Dettmar-Urteil des BGH❗️
Meine Eindrücke zum gestrigen Urteil gegen den Weimarer Richter Dettmar schildere ich heute auf
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Kontrafunk aktuell
Meine Eindrücke zum gestrigen Urteil gegen den Weimarer Richter Dettmar schildere ich heute auf
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Kontrafunk aktuell
kontrafunk.radio
Kontrafunk aktuell vom 21. November 2024
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Zwei Jahre Haft für Christian Dettmar, den ehemaligen Amtsrichter aus Weimar, der ein Urteil gegen die Corona-Maßnahmen gesprochen hatte. Dettmar verliert zudem den Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche. Prozessbeobachter…
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Forwarded from QUERDENKEN (711 - STUTTGART) - INFO-Kanal
Media is too big
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Widerstand gegen die Wahrheit: Steuerfahnder im Kreuzverhör – 8. Verhandlungstag | 21.11.2024
Heute vor Gericht: Ein Steuerfahnder gestand, dass es ohne die verhinderte Fristverlängerung kein Strafverfahren gegen Michael Ballweg gegeben hätte.
👉 Die Verteidigung präsentierte Beweise, die zeigen, dass Michael Ballweg keine Gewinne, sondern Verluste erzielte.
👉 Anträge: Sachverständigengutachten, Vernehmung der Steuerberaterin, Aufnahme der Bescheinigungen ins Verfahren.
📅 Nächster Termin: 26.11.2024 – Der Gefängnisdirektor wird zur Machbarkeit von Steuererklärungen aus der Untersuchungshaft befragt.
#MichaelBallweg #Gerichtsprozess #TeamWahrheit
Weitere Informationen:
https://querdenken-711.de/gerichtsprozess
Unterstützen:
https://querdenken-711.de/energie
Bankverbindung:
Ralf Ludwig - Anderkonto Michael Ballweg
DE39508635130005356717
GENODE51MIC
🎬 Video in hoher Qualität:
Peertube | Odysee | Bitchute | YouTube
QUERDENKEN-711 Stuttgart, @querdenken_711, https://querdenken-711.de
Heute vor Gericht: Ein Steuerfahnder gestand, dass es ohne die verhinderte Fristverlängerung kein Strafverfahren gegen Michael Ballweg gegeben hätte.
👉 Die Verteidigung präsentierte Beweise, die zeigen, dass Michael Ballweg keine Gewinne, sondern Verluste erzielte.
👉 Anträge: Sachverständigengutachten, Vernehmung der Steuerberaterin, Aufnahme der Bescheinigungen ins Verfahren.
📅 Nächster Termin: 26.11.2024 – Der Gefängnisdirektor wird zur Machbarkeit von Steuererklärungen aus der Untersuchungshaft befragt.
#MichaelBallweg #Gerichtsprozess #TeamWahrheit
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❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk ❗️
Heute:
Der fehlerfreie Staat
Rechtsanwältin Annette Heinisch im Gespräch mit ihren Kollegen
Joachim Steinhöfel, Dirk Sattelmaier und Udo Vetter
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“
Über die Frage, ob der Staat wirklich keine Fehler macht, sprechen wir in dieser Ausgabe mit dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der unter anderem die Außenministerin Annalena Baerbock auf Auskunft verklagt hat, die sie nicht geben will, weil diese den Staat gefährden könnte.
Im Hinblick auf die „Causa Schwachkopf“ unterhalten wir uns mit dem Strafrechtler Dirk Sattelmaier über Majestätsbeleidigungen und Durchsuchungsanordnungen.
Und über den Vorwurf der Folter in einem bayerischen Gefängnis berichtet der Strafverteidiger Udo Vetter.
Moderation:
RAin Annette Heinisch
Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören
hier
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Heute:
Der fehlerfreie Staat
Rechtsanwältin Annette Heinisch im Gespräch mit ihren Kollegen
Joachim Steinhöfel, Dirk Sattelmaier und Udo Vetter
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“
Über die Frage, ob der Staat wirklich keine Fehler macht, sprechen wir in dieser Ausgabe mit dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der unter anderem die Außenministerin Annalena Baerbock auf Auskunft verklagt hat, die sie nicht geben will, weil diese den Staat gefährden könnte.
Im Hinblick auf die „Causa Schwachkopf“ unterhalten wir uns mit dem Strafrechtler Dirk Sattelmaier über Majestätsbeleidigungen und Durchsuchungsanordnungen.
Und über den Vorwurf der Folter in einem bayerischen Gefängnis berichtet der Strafverteidiger Udo Vetter.
Moderation:
RAin Annette Heinisch
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Der Rechtsstaat: Der fehlerfreie Staat
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“ Über die Frage, ob der Staat wirklich keine…
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Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk ❗️
Heute:
Der fehlerfreie Staat
Rechtsanwältin Annette Heinisch im Gespräch mit ihren Kollegen
Joachim Steinhöfel, Dirk Sattelmaier und Udo Vetter
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“
Über die Frage, ob der Staat wirklich keine Fehler macht, sprechen wir in dieser Ausgabe mit dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der unter anderem die Außenministerin Annalena Baerbock auf Auskunft verklagt hat, die sie nicht geben will, weil diese den Staat gefährden könnte.
Im Hinblick auf die „Causa Schwachkopf“ unterhalten wir uns mit dem Strafrechtler Dirk Sattelmaier über Majestätsbeleidigungen und Durchsuchungsanordnungen.
Und über den Vorwurf der Folter in einem bayerischen Gefängnis berichtet der Strafverteidiger Udo Vetter.
Moderation:
RAin Annette Heinisch
Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören
hier
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rechtsstaat.kontrafunk
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Der fehlerfreie Staat
Rechtsanwältin Annette Heinisch im Gespräch mit ihren Kollegen
Joachim Steinhöfel, Dirk Sattelmaier und Udo Vetter
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“
Über die Frage, ob der Staat wirklich keine Fehler macht, sprechen wir in dieser Ausgabe mit dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der unter anderem die Außenministerin Annalena Baerbock auf Auskunft verklagt hat, die sie nicht geben will, weil diese den Staat gefährden könnte.
Im Hinblick auf die „Causa Schwachkopf“ unterhalten wir uns mit dem Strafrechtler Dirk Sattelmaier über Majestätsbeleidigungen und Durchsuchungsanordnungen.
Und über den Vorwurf der Folter in einem bayerischen Gefängnis berichtet der Strafverteidiger Udo Vetter.
Moderation:
RAin Annette Heinisch
Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören
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Der Rechtsstaat: Der fehlerfreie Staat
Anfang des Jahres hat Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Zukunftstag des Mittelstands zum Thema Bürokratie Folgendes gesagt: „Da, wo das Problem ist, ist etwas Gutes, denn der Staat macht ja keine Fehler.“ Über die Frage, ob der Staat wirklich keine…
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Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
Amtsgericht Heidenheim verweigert Strafbefehl wegen angeblicher Strack-Zimmermann-Beleidigung
„Kranke Kreatur“-Vorwurf: AG Heidenheim schützt die Meinungsfreiheit.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia
„Kranke Kreatur“-Vorwurf: AG Heidenheim schützt die Meinungsfreiheit.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia
Haintz.Media
Amtsgericht Heidenheim verweigert Strafbefehl wegen angeblicher Strack-Zimmermann-Beleidigung
„Kranke Kreatur“-Vorwurf: AG Heidenheim schützt die Meinungsfreiheit.
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❗️Der Wegscheider ❗️
"Es lebe das betreute Denken!"
Im neuen Wochenkommentar geht es heute um den Vorteil betreuten Denkens durch die unabhängigen Meinungsmacher der Mainstream-Medien.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaecpu4arcppk1lyv3ii/
"Es lebe das betreute Denken!"
Im neuen Wochenkommentar geht es heute um den Vorteil betreuten Denkens durch die unabhängigen Meinungsmacher der Mainstream-Medien.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aaecpu4arcppk1lyv3ii/
ServusTV On
Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider | 23.11.
Jeden Samstag neu: Eine Analyse des aktuellen Zeitgeschehens.
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Forwarded from Herzensanwalt Pankalla (Gordon Pankalla)
Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Geld verdienen – oder geht es den Geschädigten wirklich um die Beleidigung?
Aktuell diskutieren alle über den Fall von Robert Habeck, der eine Anzeige erstattet hatte, weil man ihn als einen „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Ob es sich dabei um eine Beleidigung handelt ist eine Frage des Einzelfalls. Die Frage ist aber: geht es den Geschädigten um die Beleidigung, oder wollen sie nur Kassen machen?
https://herzensanwalt.de/strafrecht/hausdurchsuchung-wegen-fotze-zulaessig/
Aktuell diskutieren alle über den Fall von Robert Habeck, der eine Anzeige erstattet hatte, weil man ihn als einen „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Ob es sich dabei um eine Beleidigung handelt ist eine Frage des Einzelfalls. Die Frage ist aber: geht es den Geschädigten um die Beleidigung, oder wollen sie nur Kassen machen?
https://herzensanwalt.de/strafrecht/hausdurchsuchung-wegen-fotze-zulaessig/
Herzensanwalt
Hausdurchsuchung wegen „Fotze“ zulässig? - Herzensanwalt
Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Geld verdienen – oder geht es den Geschädigten wirklich um die Beleidigung?
Aktuell diskutieren alle über den Fall von Robert Habeck, der eine Anzeige erstattet hatte, weil man ihn als einen „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.…
Aktuell diskutieren alle über den Fall von Robert Habeck, der eine Anzeige erstattet hatte, weil man ihn als einen „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.…
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
HAUSDURCHSUCHUNG WEGEN BELEIDIGUNG VON POLITIKERN?
Liebe Community,
Nach der Hausdurchsuchung in der "Schwachkopf"-Affäre wurde bekannt, dass auch Friedrich Merz einen beträchtlichen Eifer an den Tag legt, wenn es um die Verfolgung von Beleidigungen zu seinem Nachteil geht. Der "stern" berichtete am 23.11.2024, dass es in mindestens zwei dieser Fälle zu Hausdurchsuchungen bei Menschen gekommen sei, die sich im Internet abfällig über Friedrich Merz geäußert hatten.
Ich darf daher aus diesem Anlass alle Richter und Staatsanwälte in diesem Land an einen sehr weisen Beschluss des Landgerichts Hamburg in der sog. Pimmelgate-Affäre erinnern (LG Hamburg, Beschluss vom 26.7.2022 - 631 Qs 17/22):
https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/LG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22NJRE001522597%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FLG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf
Ausgangspunkt dieses Verfahrens war die Erwiderung eines Gastronomen auf einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote, der sich seinerseits abfällig über Menschen geäußert hatte, die trotz Corona-Maßnahmen feierten. Jener Gastronom postete als Erwiderung: "Du bist so 1 Pimmel" - und fing sich dafür nicht nur einen Strafantrag wegen Beleidigung, sondern auch eine Hausdurchsuchung ein.
Diese Hausdurchsuchung, so das LG Hamburg, war rechtswidrig, weil der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stand. Eben dies dürfte auf die allermeisten heutigen Fälle zutreffen, in denen Menschen, die sich bisher nichts haben zuschulden kommen lassen, angesichts der immer schlimmeren Fehlleistungen deutscher Politiker die Hutschnur platzt.
Es ist schon schlimm genug, dass Politiker über solchen Beschimpfungen nicht einfach drüberstehen, sondern stattdessen die Strafverfolgungsbehörden in die Spur schicken. Noch schlimmer ist, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wird: Völlig egal, was man von den jeweiligen Politikern hält, geht es einfach nicht, dass man einerseits für "Schwachkopf" an die Adresse von Robert Habeck und für "Idiot" an die Adresse von Olaf Scholz bestraft wird, andererseits aber Alice Weidel ungestraft "Nazi-Schlampe" nennen darf.
Ganz besonders schlimm sind aber Hausdurchsuchungen aus Anlass von (angeblichen oder tatsächlichen) Beleidigungen zum Nachteil von Politikern. Mit solchen Durchsuchungen ist ein Einschüchterungseffekt verbunden, der geeignet ist, auf die Dauer jegliche Form von Regierungskritik abzuwürgen. Und damit bedrohen jene Durchsuchungen nicht nur individuell das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern auch institutionell das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ohne freie Meinungsäußerung kann es aber keine funktionierende Demokratie geben.
Gerade im Interesse der Demokratie bitte ich daher die deutschen Richter und Staatsanwälte, Augenmaß zu bewahren und von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungsdelikten Abstand zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Nach der Hausdurchsuchung in der "Schwachkopf"-Affäre wurde bekannt, dass auch Friedrich Merz einen beträchtlichen Eifer an den Tag legt, wenn es um die Verfolgung von Beleidigungen zu seinem Nachteil geht. Der "stern" berichtete am 23.11.2024, dass es in mindestens zwei dieser Fälle zu Hausdurchsuchungen bei Menschen gekommen sei, die sich im Internet abfällig über Friedrich Merz geäußert hatten.
Ich darf daher aus diesem Anlass alle Richter und Staatsanwälte in diesem Land an einen sehr weisen Beschluss des Landgerichts Hamburg in der sog. Pimmelgate-Affäre erinnern (LG Hamburg, Beschluss vom 26.7.2022 - 631 Qs 17/22):
https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/recherche3doc/LG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf?json=%7B%22format%22%3A%22pdf%22%2C%22docId%22%3A%22NJRE001522597%22%2C%22portalId%22%3A%22bsha%22%7D&_=%2FLG_Hamburg_631_Qs_17-22_NJRE001522597.pdf
Ausgangspunkt dieses Verfahrens war die Erwiderung eines Gastronomen auf einen Tweet des Hamburger Innensenators Andy Grote, der sich seinerseits abfällig über Menschen geäußert hatte, die trotz Corona-Maßnahmen feierten. Jener Gastronom postete als Erwiderung: "Du bist so 1 Pimmel" - und fing sich dafür nicht nur einen Strafantrag wegen Beleidigung, sondern auch eine Hausdurchsuchung ein.
Diese Hausdurchsuchung, so das LG Hamburg, war rechtswidrig, weil der Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Strafe stand. Eben dies dürfte auf die allermeisten heutigen Fälle zutreffen, in denen Menschen, die sich bisher nichts haben zuschulden kommen lassen, angesichts der immer schlimmeren Fehlleistungen deutscher Politiker die Hutschnur platzt.
Es ist schon schlimm genug, dass Politiker über solchen Beschimpfungen nicht einfach drüberstehen, sondern stattdessen die Strafverfolgungsbehörden in die Spur schicken. Noch schlimmer ist, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wird: Völlig egal, was man von den jeweiligen Politikern hält, geht es einfach nicht, dass man einerseits für "Schwachkopf" an die Adresse von Robert Habeck und für "Idiot" an die Adresse von Olaf Scholz bestraft wird, andererseits aber Alice Weidel ungestraft "Nazi-Schlampe" nennen darf.
Ganz besonders schlimm sind aber Hausdurchsuchungen aus Anlass von (angeblichen oder tatsächlichen) Beleidigungen zum Nachteil von Politikern. Mit solchen Durchsuchungen ist ein Einschüchterungseffekt verbunden, der geeignet ist, auf die Dauer jegliche Form von Regierungskritik abzuwürgen. Und damit bedrohen jene Durchsuchungen nicht nur individuell das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sondern auch institutionell das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ohne freie Meinungsäußerung kann es aber keine funktionierende Demokratie geben.
Gerade im Interesse der Demokratie bitte ich daher die deutschen Richter und Staatsanwälte, Augenmaß zu bewahren und von Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungsdelikten Abstand zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Forwarded from Antje Zauber
Spendenaufruf für Christian Dettmar – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/spendenaufruf-fuer-christian-dettmar/
https://netzwerkkrista.de/2024/11/26/spendenaufruf-fuer-christian-dettmar/
KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.
Aufruf zur Unterstützung von Christian Dettmar
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) n.e.V. ruft zur Unterstützung von Christian Dettmar auf! Für ihn bedeutet seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung das unmittelbare Ende...
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