Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
38.4K subscribers
368 photos
485 videos
27 files
2.81K links
„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt - Bundeskanzler 1974-82)
Download Telegram
🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧

Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Gleiches Recht für alle
- oder:
Die Jüngste stellt die Weichen

Wenige Tage vor der kommenden Landtagswahl am 6. Juni 2021 in Sachsen-Anhalt sollte es in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass eine Partei mittels Infoständen auf öffentlichen Plätzen auf sich aufmerksam machen kann. Unter anderem wegen erfolgter Untersagungen dieser Präsentationsform hat sich die Partei dieBasis entschieden, Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt zu erheben.
Die erst im Sommer 2020 gegründete Basisdemokratische Partei Deutschland (kurz: dieBasis) möchte mittels Werbeständen den Menschen vor Ort von ihren Inhalten, Zielen und Vorgehensweisen berichten. Nach der 11. Eindämmungsverordnung sind aber Infostände und öffentliche Wahlveranstaltungen in jeglicher Form untersagt. Das Erreichen der Bürger und deren Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung ist jedoch elementar für eine Demokratie. Daher hat sich dieBasis entschlossen, zur Durchsetzung dieser wichtigen Bürgerrechte den Rechtsweg einzuschlagen und hat Klage gegen das Land zu erhoben.

DieBasis setzt sich für direkte und Basisdemokratie ein, fordert die unmittelbare Beteiligung der Bürger an Entscheidungen. Sie bietet nicht pauschale Lösungen an, sondern zeigt Wege zur einvernehmlichen Problemlösung auf. Wichtig dafür ist der unmittelbare Austausch mit dem Bürger auf Augenhöhe, daher kommen die verordneten Einschränkungen einem Betätigungsverbot gefährlich nahe. Eine Darstellung der eigenen Positionen und Werte ist für die junge Partei auf diese Art nicht oder nur sehr schwer möglich.

DieBasis sieht viele bisher getroffene Maßnahmen zum Versuch der Coronaeindämmung äußerst kritisch und fordert ein Vorgehen, das sich auf wissenschaftlich bewiesene Erkenntnisse und nicht größtenteils auf Vermutungen stützt. Grundrechte werden seit einem Jahr ohne gesetzliche Grundlage nur über Verordnungen und Erlasse immer weiter eingeschränkt. Die vorgesehene Kontrolle durch das Parlament ist dagegen quasi ausgehebelt. Kurz vor Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die kommende Landtagswahl ist es nach der jetzigen Verordnung keiner Partei möglich, ihre Inhalte öffentlich und real diskutierbar den Menschen darzulegen. Die Regierung der Jamaika-Koalition Sachsen-Anhalts hat als Verordnungsgeber diese Form der Teilhabe an den Landtagswahlen ausdrücklich untersagt. Daraus folgt eine Ungleichbehandlung neuer Parteien gegenüber den Parlamentsparteien, die aufgrund der staatlichen Parteienfinanzierung aufwendige Plakataktionen starten können und zumindest so in der Öffentlichkeit ständig präsent sind. Diesen Mißstand zu ändern ist aus Sicht der dieBasis Pflicht aller demokratischen Kräfte. Man hätte dies zumindest von der Opposition erwartet. Doch weder die Linke noch die AFD sahen hierzu einen Anlass. Wenn diese Haltung nicht aus Angst vor eventueller Konkurrenz entsteht - welcher Überlegung entspringt sie dann? Weshalb der Verzicht auf die Klage für die Menschen und deren demokratische Grundrechte?

DieBasis tritt für das Recht der Bürger in Sachsen-Anhalt ein, eine wirkliche Wahl zu haben. Die jüngste Partei Sachsen-Anhalts stellt mit ihrer Klage insofern die Weichen für alle und es wäre wünschenswert, wenn sich nun zumindest die Oppositionsparteien und auch alle aufrechten Parlamentarier dem Vorstoß anschließen würden und somit wieder näher an das Volk rücken.

DieBasis selbst entspringt dem Volk und setzt sich weiter für Demokratie und Grundrechte ein. Davon werden auch verbotene Infostände die Partei nicht abbringen können.




---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt
Hofbreite 1
39596 Gethlingen
www.diebasis-st.de
st-lv@die-basis-partei.de
Telegram: https://t.me/diebasisSachsAn
Sparkasse Magdeburg
IBAN: DE61 8105 3272 0641 0660 15 BIC: NOLADE 21 MDG
❗️Köln gaga❗️

Versteh ich das jetzt richtig?

Da nehmen die Kölner Kliniken Corona Patienten aus anderen Städten und Landkreisen auf ihren Intensivstationen auf, damit man durch die Verknappung der freien Intensivbetten einen weiteren Grund hat um die Kölner einzusperren bzw. Verweilverbote und Ähnliches auszusprechen ?

@RASattelmaier

https://www.zeit.de/news/2021-04/09/koeln-alarm-wegen-steigender-zahlen-auf-intensivstationen
❗️Ein erster Entwurf zur Änderung des IFSG ist aufgetaucht ❗️

Es soll ein neuer Par. 28b eingeführt werden.

Und der hat es echt in sich !

Denn er liest sich wie ein Gruselkabinett aus dem bisherigen Maßnahmenpotpourrie mit dem absoluten Höhepunkt von nun gesetzlich festgelegten Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr.

Auch das Homeoffice soll für Arbeitgeber verpflichtend werden.

Hiermit erhält der Bund mehr Macht und schafft somit den Förderalismus ab. Diesen haben die Mütter und Väter des GG vor allem aus den „Lehren von Weimar“ aber nicht ohne Grund geschaffen.

Damit nicht genug:
Die Bundesregierung soll sogar ermächtigt werden, eigene Verordnungen zu erlassen, die über diese Maßnahmen noch hinaus gehen können !

Und als alleiniger Maßstab dient eine Inzidenz von 100 ! Das bedeutet, dass wir zukünftig mindestens in den kälteren Monaten in einem Lockdown leben werden.

Das alles ist natürlich grob verfassungswidrig.

Diese Gesetzesänderung muss verhindert werden !

https://t.me/RASattelmaier
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)
❗️Ein erster Entwurf zur Änderung des IFSG ist aufgetaucht ❗️

Es soll ein neuer Par. 28b eingeführt werden.

Und der hat es echt in sich !

Denn er liest sich wie ein Gruselkabinett aus dem bisherigen Maßnahmenpotpourrie mit dem absoluten Höhepunkt von nun gesetzlich festgelegten Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr.

Auch das Homeoffice soll für Arbeitgeber verpflichtend werden.

Hiermit erhält der Bund mehr Macht und schafft somit den Förderalismus ab. Diesen haben die Mütter und Väter des GG vor allem aus den „Lehren von Weimar“ aber nicht ohne Grund geschaffen.

Damit nicht genug:
Die Bundesregierung soll sogar ermächtigt werden, eigene Verordnungen zu erlassen, die über diese Maßnahmen noch hinaus gehen können !

Und als alleiniger Maßstab dient eine Inzidenz von 100 ! Das bedeutet, dass wir zukünftig mindestens in den kälteren Monaten in einem Lockdown leben werden.

Das alles ist natürlich grob verfassungswidrig.

Diese Gesetzesänderung muss verhindert werden !

https://t.me/RASattelmaier
❤1
Kanal-Tip !

Ich bin immer wieder sehr erfreut über den Podcast „In dubio“

Klar, sachlich, kritisch und mit hoher Fachkompetenz versehen.

Dazu ein wirklich toller Moderator Burkhard Müller-Ullrich

Es lohnt sich, diesen Podcast auf dem Schirm zu haben.

In der aktuellen Folge mit einem meiner „Lieblingsärzte“ Dr. Gunter Frank

@RASattelmaier

https://youtu.be/OeOsL96W34c
❗️Ex-Richterbund-Vorsitzender mit heftiger Kritik ❗️

Sehr geehrter Herr Gnisa,
vielen Dank für die klaren Worte.


Ich hoffe sehr für uns alle, dass Sie Ihre Verbindungen zum Richterbund einsetzen, um Ihre KollegenInnen davon zu überzeugen, zukünftig ihrer Aufgabe als 3. Gewalt im Staate zu erfüllen und diesem Wahnsinn endlich ein Ende zu bereiten. Sie und Ihre KollegenInnen haben es alleine in der Hand.

Denn wir Anwälte haben unseren Job gemacht !

@RASattelmaier

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/infektionsschutz-richter-kritik-bund-schiesst-ueber-das-ziel-hinaus-76019888.bild.html
Visuelle Panikmache der Tagesschau

Wer genau hinschaut, kann die Änderung der Rottöne bei den Inzidenzzahlen gut erkennen.

Auch das ist ein weiterer Beleg dafür, dass den Medien offenbar daran gelegen ist, die Angst hochzuhalten.

@RASattelmaier
Betthupferl mit der „Labershow“ aus Köln mit Christiane Olivier und wend Capitain.

Wie immer kritisch, unterhaltsam und ohne Konzept, dabei hin und wieder derb und böse.

@RASattelmaier

https://youtu.be/ngyCmrc0AFM
Forwarded from Anwälte für Aufklärung e.V.
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
‼️‼️‼️Erklärungen der Anwälte für Aufklärung zum aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 13.04.2021‼️‼️‼️

@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen: Spendenkonto
https.//paypal.me/pools/c/8wmEV8wvvg
IBAN DE22830654080004273567
❗️Bayer. VGH hat keine Bedenken gegen Testung von Schülern ❗️

Schüler/innen müssen ein sog. Selbsttest absolvieren, wenn Sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Hiergegen hat der Bayerische VGH keine rechtlichen Bedenken und hat einen entsprechenden Eilantrag abgelehnt.

Dabei betont der VGH, dass es sich um keine Testpflicht (wie fälschlicherweise von „Spiegel“ zitiert) handele, sondern der Test vielmehr eine Obliegenheit darstelle um am Präsenzunzerricht teilnehmen zu können. Der Test könne nicht zwangsweise durchgesetzt werden und SchülerInnen ohne negativen Test würden ja dann am Distanzunterricht
teilnehmen können.

Das Urteil stellt wahres Meisterwerk an juristischer Spitzfindigkeit dar und ist deshalb ein weiterer Meilenstein der Gesinnungsjustiz.

Denn natürlich besteht eine Pflicht zu testen nämlich dann, wenn das Geundrecht auf Bildung vollumfänglich wahrgenommen werden soll. Ein Distanzunterricht kann das nicht leisten wie zahlreiche Untersuchungen zeigen.

Auswirkungen auf NRW:

Im Gegensatz zu Bayern fehlt in der BetreuungsVO NRW ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass im Falle der Nichtvorlage eines negativen (Schnell)Tests die SchülerInnen dann am Distanzunterricht teilnehmen können. Deshalb dürfte die Testpflicht in NRW rechtswidrig sein.

Aber bevor gejubelt wird: Sollte es eine diesbezügliche Entscheidung des OVG Münster geben, wird - wie die Erfahrung zeigt - eben sehr schnell die Verordnung geändert.

Die NRW-Regierung testet hier offensichtlich die rechtlichen Möglichkeiten aus: Mit der aktuellen Verordnung kommt sie ohne lästigen Distanzunterricht aus. Kippt das OVG die Regelung, wird eben schnell die sicherlich bereits vorgefertigte und angepasste Verordnung aus der Schublade gezogen.

@RASattelmaier

https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bayern-ja-zur-testpflicht-fuer-praesenzunterricht-a-d9c3c653-b46a-4f03-ba43-6b7519c9ed1b
Das nächste Gesinnungsurteil - diesmal das OVG Bremen.

Dieses bestätigt die Schließung des Aussengastronomie.

Besonders perfide und fast schon absurd ist die Aussage des Gerichts, „ der befristete Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sei von einer verfassungskonformen Grundlage getragen.

Befristet ?

Liebe RichterInnen,
seit dem November 2020 - also seit fast einem halben Jahr können Gastronomen ihren Beruf- bzw. ihr Gewerbe nicht mehr ausüben. Und ein Ende dieses Verbots ist auch vor dem Hintergrund der Schaffung des Par. 28 IfSG nicht in Sicht. Und Sie sprechen tatsächlich noch von Befristung ?!

Wie weit entfernen Sie sich eigentlich noch von erkennbaren Realitäten. Bah !

@RASattelmaier

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-ovg-bremen-bestaetigt-angeordnete-schliessung-der-aussengastronomie-_arid,1969654.html
Betthupferl mit dem Talk von Servus TV „Rechts Links Mitte“

Geht zwar eine Stunde, ist aber dennoch interessant, da einer meiner „Lieblingsärzte“ Gunter Frank, der immer klar und kompetent argumentiert und Michael Fleischhacker -diesmal als Talkgast - dabei sind.

@RASattelmaier

https://www.servustv.com/videos/aa-26rfzjnt51w11/
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Mein Tour durch das AG Dortmund geht weiter.

Gegenstand des heutigen Verfahrens:
Bussgeld wegen eines vermeintlichen Maskenverstosses in einer Tankstelle im Juli 2020.

Mein bereits im Vorfeld geäußerte Rechtsansicht, dass derartige Verstöße nach der CoronaSchVO NRW zum damaligen Zeitpunkt gar nicht strafbewährt waren, schloss sich der Richter vollends - entgegen der Ansicht der StA - an. Allerdings, so der Richter, müsse er die Stadt Dortmund noch mal fragen, ob seinerzeit eine Allgemeinverfügung vorgelegen habe, die derartige Vergehen als OWI erfasst haben. Der Richter selbst konnte derartiges - genau wie ich - im Vorfeld nicht finden.

Deswegen hätte er heute freisprechen müssen. Stattdessen hat er vertagt.

Dennoch zeigt auch dieser Fall abermals, dass erst vor Gericht die Coronaverfahren endgültig rechtlich korrekt bewertet werden. Denn sowohl die Ordnungsbehörde wie auch die StA sahen bis zu der Verhandlung keine Veranlassung, den Bußgeldbescheid aufzuheben.

Es drängt sich nach meiner Erfahrung leider immer wieder der Verdacht auf, dass in derartigen Verfahren die Verfolgungsbehörden einer politischen Motivationslage unterliegen.

https://t.me/RASattelmaier
❗️Neues aus der Kanzlei ❗️

Das AG Kitzingen hat nun das schriftliche Urteil zum Freispruch in der Bussgeldsache gegen meinen Kollegen Kiefer übersandt.

Und dieses Urteil hat es in sich:


Im letzten Absatz äußert sich das Gericht zu möglichen „Missverständnissen“ und „Fehlinterpretationen“ und entschuldigt sich sozusagen für seinen Freispruch.

In meinen Augen ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte ❗️

In dem Urteil heißt es wörtlich:

„Um allen Missverständnissen und Fehlinterpretationen dieser Entscheidung vorzubeugen, stellt das Gericht noch einmal ausdrücklich klar, dass es weder die am Tattag geltenden Corona- Schutzmaßnahmen im Allgemeinen, noch die Maskenpflicht im Besonderen, als rechts- oder verfassungswidrig ansieht. Maßgeblich für den Freispruch waren hier ausschließlich die konkreten Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Zusammenhänge zwischen einer ärztlich bestätigten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Betroffenen und der für eine Befreiung von der Maskenpflicht erforderlichen Glaubhaftmachung dieser Beeinträchtigung durch den Betroffenen. Der Um- stand, dass sich der Betroffene auf seine innere Einstellung als „Maskenverweigerer“ beruft, war für die Entscheidung demgegenüber ohne Belang. Eine grundsätzliche gerichtliche Tendenz zum Freispruch für „Maskenverweigerer“ kann also diesem Urteil unter keinen Umständen entnommen werden.“

In meinen Augen eine peinliche Rechtfertigungsabsicht und eines deutschen Gerichtes unwürdig.

www.sattelmaier.net

https://t.me/RASattelmaier