Ivett Kaminski Rechtsanwältin
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Gerade vorhin hatte ich es prophezeit, jetzt ist es amtlich.

Auf Hinweis eines Lesers, dem ich für den Hinweis an dieser Stelle sehr danke:

In Baden-Württemberg wurde heute eine neue CoronaVO Schule veröffentlicht.
In der heisst es:


§ 12 Zutritts- und Teilnahmeverbot
(1) Für die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 einschließlich der dort eingerichteten Notbetreuung besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,
[..]
4. die entgegen §§ 1a, 9a und 13 keine medizinische Maske tragen oder
5. die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis im Sinne des § 4 CoronaVO vorlegen.

[..]

(3) Schülerinnen und Schüler, für die ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gemäß Absatz 1 Nummer 4 oder 5 besteht, sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote nach Satz 1 gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne von § 72 Absatz 3 und §§ 85 Absatz 1, 86 und 92 SchG.

Quelle:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule
Ein wichtiger Text von Milosz Matuschek [Auszug]:

"Was hier vor unser aller Augen passiert, halte ich für ein Menschheitsverbrechen, für eine (neue?) Form organisierter Kriminalität, einen auf die Spitze getriebenen Korporatismus mit unübersehbarer strukturell-systemischer Korruption. Ich bin nachwievor davon überzeugt, dass das Corona-Narrativ krachend in sich zusammenfallen wird. Die Wahrheit lässt sich nicht aufhalten, nur ablenken.

[...]

Das Corona-Thema wird so schnell nicht weggehen, so sehr ich es mir auch wünsche. Jede Hoffnung diesbezüglich wäre naiv. Der Weg der Machtkonzentration und Technokratisierung ist beschritten, egal ob jetzt durch Corona, eine zunehmend übergriffigere Klimapolitik oder irgendwann mal einen Cyberangriff. Wir sind mittendrin und haben den Peak davon vielleicht noch nicht mal gesehen, auch wenn durch Diffamierung, Entmenschlichung und aktiver staatlicher Volksverhetzung (aktuell gegenüber Impfgegnern) für mich schon seit langem jede rote Linie überschritten ist.

All dies mag uns betrüben und schockieren aber Schockstarre hilft gerade nicht. Denken wir lieber umgekehrt: Ein System, welches so aggressiv gegen die Bürger vorgeht, ist von einer Mischung aus Dilettantismus und Angst getrieben. Wenn es eine Agenda gibt, funktioniert sie scheinbar miserabel. Die Politik baut sich einen Sprengsatz mit langer Lunte und den etablierten Medien läuft das Publikum davon. Darin steckt ein enormes Potenzial oder um es mit Klaus Schwab zu sagen: ein «Window of opportunity» (sorry, der musste sein). Veränderung kam immer von kleinen, entschlossenen Gruppierungen, nie von der amorphen Masse. Einer Machtkonzentration lässt sich nur durch Dezentralisierung der Macht entgegenwirken, durch ein aktiv vorgelebtes Gegenmodell und neue Strukturen."

Ganzer Artikel siehe hier 👇
COVID-19-Impfung : Für Familiengerichte sind die Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission maßgebend
Dass Jugendliche gegen COVID-19 geimpft werden können, führt vor den Gerichten zu neuen
Streitigkeiten. Denn klar ist, dass sich viele Elternteile bei diesem umstrittenen Thema alles andere als
einig sind - völlig unabhängig davon, ob diese zusammen oder getrennt leben. Im Folgenden war es daher
am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu befinden, wer beim gemeinsam ausgeübten
Sorgerecht hier das Sagen hat - und vor allem auch warum.
Im konkreten Fall wollte sich ein Kindesvater nicht damit abfinden, dass der - die Impfung
befürwortenden - Kindesmutter durch das erstinstanzliche Amtsgericht die Entscheidungsbefugnis über
die altersentsprechende Durchführung der Standardimpfung gemäß den Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) für den gemeinsamen Sohn übertragen wurde.
Hierzu nahm das OLG Bezug auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte
bereits 2017 seine Entscheidungsfindung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Dem ist das OLG
folglich auch für die Impfung gegen das Coronavirus gefolgt. Demnach ist die Entscheidungskompetenz
dem Elternteil zu übertragen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird". Geht
es um eine Angelegenheit der Gesundheitssorge, sei die Entscheidung zugunsten des Elternteils zu treffen,
der insoweit das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolge. Da laut STIKO-Empfehlung die
Impffähigkeit in der konkreten Situation unter Berücksichtigung etwaiger Kontraindikationen ärztlich zu
prüfen sei, bedarf es auch keiner allgemeinen, unabhängig von einer konkreten Impfung vorzunehmendengerichtlichen Aufklärung der Impffähigkeit des Kindes. Der Sorge des Vaters um die körperliche
Unversehrtheit seines Kindes selbst tragen die Empfehlungen ebenfalls Rechnung. Für den Impfvorgang
werde von der STIKO eine am Kindeswohl orientierte Vorgehensweise mit im Einzelnen dargestellten
Handlungsvorschlägen empfohlen. Dass diese Empfehlungen vorliegend unzureichend seien, wurde hier
weder vorgetragen noch ersichtlich.
Hinweis: Bei Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge orientieren die Gerichte sich
regelmäßig an der Schulmedizin.
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 08.03.2021 - 6 UF 3/21
Fundstelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de
zum Thema: Familienrecht

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
⬆️ Fazit: es ist egal, ob die Impfungen mit Risiken behaftet sind oder nicht, solange sie von der Stiko empfohlen werden. Katastrophale Richtung, die da eingeschlagen wird und ein Schlag gegen alle Eltern, die ihre Kinder vor der Gentherapie schützen möchten.

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
Prof. Dr. Stefan Kochanek, Leiter der Abteilung Genthera-
pie der Ulmer Universitätsmedizin, bestätigte dem Gemein-
dehilfsbund gegenüber, dass es sich bei den Verunreinigun-
gen um Proteinreste geklonter Embryonalzellen aus der Nie-
renzelllinie HEK 293 handele.6 Auch der Impfstoff von John-
son und Johnson (Janssen) wird mithilfe embryonaler Zell-
linien hergestellt, die aus dem Auge eines abgetriebenen
Kindes stammen.7 Im Gegensatz dazu verwendet der BioN-
Tech/Pfizer-Impfstoff keine Zelllinien aus abgetriebenen Kin-
dern in der Impfstoffproduktion, dafür jedoch in der frühen
Entwicklungsphase und Testung des Impfstoffes.8 Gleiches
gilt auch für den Moderna-Impfstoff.9
Nur für den Impfstoff der Firma Curevac aus Tübingen wur-
den, soweit bekannt ist, weder in der Entwicklung noch in der
Produktion oder Testung embryonale Zelllinien verwendet.
Dieser Impfstoff wird in der derzeitigen Impfkampagne je-
doch keine Rolle mehr spielen, da er die Zulassungskriterien
nicht erfüllen konnte.
HEK 293 ist keineswegs die einzige humane Zelllinie, die in
der Impfstoffindustrie verwendet wird. Weitere fetale Zelllini-
en sind WI-26, WI-38, WI-44 oder MRC-5. Die Gewinnung
klonfähiger Nieren-, Herz- oder Lungenzellen ist ein hoch-
komplexer Vorgang, der absolute Sterilität und viele weitere
Faktoren voraussetzt. Die Fachliteratur zeigt, dass die Iso-
lierung einer Zelllinie auf ganze Abtreibungsserien zurück-
geht.10 Die von der chinesischen Firma WALVAX im Jahr
2015 gewonnene Zelllinie WALVAX-2 geht auf eines von
neun Kindern zurück, die zur Gewinnung klonfähiger Zellli-
nien unter ganz bestimmten Kriterien ausgewählt und abge-
trieben wurden. Die beteiligten chinesischen Forscher schrei-
ben in einer Fachzeitschrift für Immuntherapie: „Es ist jedoch
äußerst schwierig, qualifizierte HDCS (Humane Diploid Cell
Strains = humane diploide Zelllinien) zu erhalten, die die An-
forderungen für die Massenproduktion von Impfstoffen erfül-
len. Wir haben ein neues HDCS, WALVAX-2, entwickelt, das
wir aus dem Lungengewebe eines 3 Monate alten Fötus ge-
wonnen haben.“11 Es ist abzusehen, dass weitere Zelllinien
gewonnen werden, da die WHO der Impfstoffindustrie aus-
drücklich nahelegt, Impfstoffe auf Grundlage humaner Zell-
linien – im Gegensatz zu Zelllinien animalen Ursprungs – zu
entwickeln.12
In ihrem Bericht beschreiben die chinesischen Forscher,
welch hohe Anforderungen die insgesamt neun getöteten
Kinder13 erfüllen mussten: 1.) ein Gestationsalter von 2 bis
4 Monaten; 2.) Abtreibung mit der sog. Wassersackmetho-
de (water bag method); 3.) die Eltern sollten keinen Kontakt
mit Chemikalien und Strahlung gehabt haben; 4.) beide El-
ternteile mussten bei guter Gesundheit sein und aus Fami-
lien stammen, in denen es in drei Generationen keine Ge-
webe- oder Organtransplantationen gegeben hatte; 5.) kei-
ne Infektionskrankheiten. „Die Gewebe der frisch abgetriebe-
nen Föten wurden sofort zur Vorbereitung der Zelle ins Labor
geschickt.“14
Aus anderen Forschungsarbeiten ist bekannt, dass die er-
folgreiche Entnahme von kultivierbaren Zellen nur gelingt,
wenn keine Schmerzmittel verabreicht werden, die Abtrei-
bung nicht vaginal, sondern per Kaiserschnitt vorgenommen
wird, die Kinder entweder noch lebend tiefgefroren oder die
für die Forschung benötigten Organe dem Kind noch bei le-
bendigem Leib entnommen werden (Vivisection), um Verun-
reinigungen mit Mikroorganismen sowie die sehr schnell ein-
tretende Zellschädigung oder den Zelltod zu verhindern.15
Die Erforschung, Entwicklung, zum Teil auch die Produk-
tion sowie die Testung von Impfstoffen baut auf einem blu-
tigen Fundament auf. Forscher und Pharmazieunternehmen
haben keine Skrupel, Kinder zu töten bzw. mit Eltern und
Ärzten zu kooperieren, die bereit sind, Kinder zu ermorden
und die Organe dieser Kinder der Arzneimittelforschung und
Impfstoffentwicklung zur Verfügung zu stellen. Dietrich Bon-
hoeffer schrieb in seiner Ethik: „Die Tötung der Frucht im
Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott
verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es
sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, ver-
wirrt nur die einfache Tatsache, dass Gott hier jedenfalls ei-
nen Menschen schaffen wollte und dass diesem werdenden
Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das
aber ist nichts anderes als Mord.“16
Doch liegen die Abtreibungen nicht schon Jahre zurück?
Wären die Kinder nicht sowieso abgetrieben worden? Ret-
ten die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse und Impf-
stoffe nicht zahlreiche Leben? 1.) Der Mord an einem Kind
bleibt unabhängig von juristischen Verjährungsfristen und
Güterabwägungen eine Gräuelsünde vor dem heiligen Gott
und Schöpfer des Lebens, denn Gottes Wort sagt: „Du sollst
nicht morden“ (2 Mose 20,13; vgl. 1 Mose 9,6). 2.) Auch wenn
das Kind sowieso abgetrieben worden wäre: Die Umstän-
de der Organentnahme zu Forschungszwecken verschärfen
die Grausamkeit der Kindstötung und fügen zusätzlich noch
das Unrecht der Leichenschändung hinzu. 3.) Das Kind als
eigener Rechtsträger wurde nicht gefragt, ob es der Verwen-
dung seiner Organe zu Forschungszwecken zustimmt. Die
Verwendung der Organe und die andauernde Nutzung der
geklonten Zellen der getöteten Kinder ist somit ein Verstoß
gegen das siebte Gebot: „Du sollst nicht stehlen“ (2 Mose
20,15). 4.) Der Schutz und die Rettung von Menschenleben
rechtfertigt nicht die Ermordung von Kindern und den Dieb-
stahl ihrer Organe zur Verwendung in der Arzneimittelfor-
schung. Der gute Zweck (Rettung von Menschenleben), hei-
ligt nicht die Mittel (Tötung von Menschenleben).
Wer sich mit den aktuellen Corona-Impfstoffen impfen lässt,
zieht wissentlich oder unwissentlich einen persönlichen
Nutzen aus der Ermordung von Kindern und dem Diebstahl
ihrer Organe. Die schweigende Einwilligung in und der man-
gelnde Widerstand gegen die Nutzung dieser Art von For-
schung führen zu vermehrter Nachfrage nach ebensolchen

Zelllinien und den damit verbundenen Gräueltaten.
Was ist zu tun? 1.) Wer sich schon gegen Corona impfen
ließ, sollte Jesus Christus um Vergebung bitten für die Nut-
zung von Stoffen, deren Herstellung die Tötung von Kindern
billigend in Kauf nimmt: „Wenn wir aber unsere Sünden be-
kennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden
vergibt und uns reinigt von aller Ungerechtigkeit“ (1 Joh 1,9).
2.) Als Christen stehen wir in der Pflicht, uns umfassend über
die ethischen Implikationen der Impfstoffgewinnung zu infor-
mieren und andere darüber aufzuklären. 3.) Wer bisher nicht
geimpft wurde, sollte solche Impfstoffe und Arzneimittel strikt
ablehnen, die auf sog. „verbrauchende Embryonenforschung“
– sprich die vorsätzliche Ermordung von Kindern – zurück-
greift. 4.) Wir sollten betend dafür einstehen und aufstehen,
dass Impfstoffe und Arzneimittel mit der ethischen Verpflich-
tung entwickelt werden, auch das ungeborene Leben vom

Moment der Zeugung bis zur Geburt zu schützen.
Johann Hesse

Quelle: https://www.gemeindehilfsbund.de/fileadmin/Aufbruch/aufbruch_2_2021.pdf
https://telegra.ph/Impfherstellung---f%C3%B6tales-Rinderserum-und-abgetriebene-F%C3%B6ten---Ein-Schandfleck-der-menschlichen-Geschichte-01-13

Um den unaufhaltsam wachsenden Bedarf an fötalem Serum Genüge zu tun, werden jährlich 2.000.000 trächtige Kühe bei lebendigem Leibe eröffnet, und zwar ohne sie zuvor betäubt zu haben, es wird deren ebenfalls unbetäubter Fötus entnommen, aufgeschnitten und sich aus dem schlagenden Herzen seines Blutes bemächtigt.

Würde man hierfür den Fötus auf herkömmliche Weise aus dem lebendigen Muttertier entfernen (im Sinne einer Geburt), wäre die Ausbeute an Serum weitaus geringer. Würde man den Muttertieren und/oder den Föten Betäubungsmittel applizieren, käme es durch diese zu einer zu rapiden Zersetzung des fötalen Serums, denn diese Medikamente können aus dem Serum nicht wieder entfernt werden.

Aus nun derartig gewonnenem Blut wird das fötale Serum hergestellt! Es liegt auf der Hand, dass zur Gewinnoptimierung hier auch gepanscht wird, wie wir das vom Wein her kennen. Und um Geld zu sparen, erwerben die Laborangestellten preisgünstiges Serum, von dem sich jeder leicht vorstellen kann, dass es noch in höherem Maße Verunreinigungen aufweist als die teurere Variante. Nur unter Gebrauch dieser fötalen Seren ist es überhaupt möglich, Impfstoffe zu produzieren. Bestandteile dieser Seren, die unter keinen Umständen steril sein können, werden uns dann in Form der Impfstoffe verabreicht.

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
2_5242498486645035284.mp4
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https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski

"Die Zahl der Todesfälle ist nach Covid Impfungen (experimentelle Gentherapie m.E.) 60 fach höher als nach herkömmlichen Impfungen".
Weder Antibiotika noch Impfungen sind in der Lage, die Anfälligkeit für Infekte zu bessern. Die Vorstellung, dass irgendwelche Bakterien oder Viren (wenn man der Virentheorie schon glaubt) in boshafter Weise durch die Lüfte fliegen, um uns krank zu machen und wir uns gegenseitig anstecken wird durch billigste Propaganda ständig genährt.

Sicherlich wird es Viele schockieren, aber nicht geimpfte Kinder sind gesünder. Wenn die Kinder angeblich durch Impfungen geschützt sind, sollten sie doch auch gesünder sein.

Mit der Bestimmung des Antikörpers-Titers misst das Labor nur die Veränderungen, die durch die Impfung entstanden sind. Wir messen das, was wir am Organismus verursacht haben. Da Impfstoffe toxische Adjuvanzien enthalten, reagiert der Körper auf diese Toxizität. Er versucht die Schadstoffe zu eliminieren. Mit diesen Antikörper-Titers lesen wir nur ab, wie unser Körper auf das von außen eingebrachte toxische Produkt reagiert. Diese Antigen-Antikörper-Theorie wird durch die ständig wiederholte Propaganda am Leben erhalten.

Wenn ein Impfstoffherrsteller einen neuen Impfstoff auf den Markt bringen will, braucht er nicht zu beweisen, dass damit Krankheiten verhindert werden. Es genögt, dass nach der Impfung bestimmte Antikörper erhöht sind. Und diese sind immer dann erhöht, wenn dem Körper toxische Stoffe zugesetzt werden in Form von Adjuvanzien und Konservierungsstoffen, die, wenn sie nach Beendigung der Herstellung zugefügt werden, nicht einmal deklarationspflichtig sind.

https://t.me/RechtsanwaeltinKaminski
20210818 Beschwerde LDSB.docx
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Muster Beschwerde an die Datenschutzbehörde bei Nötigung der Kinder durch Schulleiter oder Klassenlehrer zu freien Verfügung.

Folgen Sie unserem Kanal, um sich über die neuesten Datenschutzthemen und Formulare zur informieren
https://t.me/datenschuetzerstehenauf
https://t.me/freiheitsjurist
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Ich habe heute erfahren, dass die Polizei in einem Bundesland (BW) bereits ihr Personal zum Einsatz für die Durchsetzung der Schulpflicht einplanen soll. Dazu werden Daten abgefragt, wieviel Schüler sich im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Distanzunterricht befinden. Das ist natürlich dort, wo der Präsenzunterricht rigoros durchgesetzt werden soll - mit oder trotz Maske und Schnelltest.

Am Beispiel Hessen - ich habe dazu einen Leitfaden des Hessischen Kultusministeriums eingestellt - möchte ich den Eltern erläutern, was im Falle einer Schulverweigerung geschieht:

Der Schulleiter entscheidet über die zwangsweise Zuführung in der Regel erst nach Ausschöpfung aller pädagogischern Maßnahmen.

Ich zitiere:

„Entscheidet sich die Schulleitung danach für eine zwangsweise Zuführung, so gestaltet sich das weitere Vorgehen wie folgt:
Die Schulleitung holt das Einverständnis des Staatlichen Schulamtes ein.
Soweit dieses vorliegt, droht sie den Erziehungsberechtigten die zwangsweise Zuführung des Kindes oder Jugendlichen unter kurzer Fristsetzung an und informiert die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde (Gemeinde- vorstand bzw. Magistrat - Ordnungsamt) (Anlage 2).
Sollte die Androhung erfolglos verlaufen, ordnet die Schulleitung die zwangsweise Zuführung an (Anlage 3).
Bei der Zuführung kann gemäß § 68 Satz 3 HSchG die Hilfe des für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Ordnungsamtes in An- spruch genommen werden (Anlage 4). Dieses Vorgehen stellt den Normalfall dar, da der Schule in der Regel das geeignete Personal für die notwendigen Maßnahmen fehlt. Die Polizeibehörden leisten den Verwaltungsbehörden gemäß § 44 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Vollzugshilfe, insbesondere dann, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Widerstand des Schulpflichtigen, seiner Eltern oder Dritter zu rechnen ist. Insofern ist das Ordnungsamt gegebenenfalls über solche Anhaltspunkte zu informieren.“

Es finden sich Standardschreiben für Schulleiter im Leitfaden.

In der Regel erfordert die Anwendung der Zuführung, die ein Mittel des sog. „unmittelbaren Zwangs“ darstellt, einen Bescheid und darin die vorherige Androhung. Wegen Gefahr im Verzug gibt es aber auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Ihr findet die Muster im Leitfaden.

Es kommt auf uns zu, vielleicht nicht in allen Bundesländern, und vielleicht laden sie die Eltern vorher zu Gesprächen ein.

Die zwangsweise Zuführung der Polizei endet jedenfalls am Tor zum Schulgelände: Denn dieses darf ohne Test ja nicht betreten werden. Zwangstestung aber ist nicht vorgesehen. Also erschließt sich mir bisher nicht, wie man die Schüler am Unterricht teilnehmen lassen will, wenn sie denn zugeführt sind. Den Test in die Nase oder den Mund rammen darf weder Schulleiter noch Polizei. Mal sehen, was sie diesbezüglich für Überraschungen parat haben werden.



https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/schulvermeider-leitfaden_zur_intervention-0801.pdf
2_5460838504961414124.pdf
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2_5460838504961414124.pdf

Ausleitung Coronaimpfung/Schutz vor dem Shedding-Phänomen
Dr. Alina Lessenich
Dieses Protokoll befindet sich in der ständigen Weiterentwicklung, weitere Infos findet Ihr hier:
Telegram: https://t.me/dralinalessenich
Webseite: https://www.drlessenich.com
Offener Brief
Guten Tag Frau Kalayci
Es sind die ersten Impfeinladungen an die 12-17-Jährigen in den Haushalten der Eltern eingegangen. Auch mein Sohn hat solch ein persönliches Anschreiben erhalten.
Sind Sie sich darüber bewusst, dass Ihr Schreiben, massiven psychischen Druck auf die Kinder ausübt? Außerdem verursachen Sie mit Ihrer Wortwahl bei den Kindern ein schlechtes Gewissen. Man könnte das auch Kindeswohlgefährdung oder Nötigung nennen.
Des Weiteren enthält Ihr Schreiben fehlerhafte Aussagen!
So steht unter anderem in dem Schreiben:
Die Corona- Schutzimpfung schützt dreifach -
1.      Einen selbst
Das ist nicht korrekt! Die Impfung schützt nicht vor der Erkrankung, sondern kann lt. RKI allenfalls schwere Verläufe mildern.
RKI - Impfen - Wirksamkeit (Stand: 5.8.2021)
 
Die neuesten Erkenntnisse kommen vom CDC aus den USA, wo sich herausgestellt hat, dass bei der Delta Variante zahlreiche Corona Infektionen bei bereits doppelt Geimpften auftreten, sogenannte Impfdurchbrüche
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19
 
Darüber hinaus liegen die Risiken für Kinder und Jugendliche in einem nicht wahrnehmbaren Bereich. So tragisch jeder Einzelfall sein mag: seid Auftreten des Virus bis 3. August sind insgesamt 25 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren an bzw. mit dem Virus verstorben – wo die übergroße Mehrheit schwere Vorerkrankungen hatte.
 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/
 
2.     Die Personen, mit denen sich Jugendliche treffen
Das ist auch nicht korrekt. Es gibt bereits Anzeichen dafür, dass vollständig geimpfte Menschen das Virus ebenso leicht verbreiten können wie ungeimpfte.
Internes Dokument: Geimpfte verbreiten Delta genauso wie Ungeimpfte - Business Insider
 
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/cdc-corona-geimpfte-101.html
 
3.     Die gesamte Gesellschaft
Die Corona Impfung tut dies definitiv nicht!  Wie soll ein Impfstoff eine Gesellschaft schützen, wenn er nicht gegen die Krankheit immun macht?
Wurden diese Tatsachen bewusst weggelassen?
Die Stiko empfiehlt diese Impfung bewusst nur bei Kindern mit schweren Vorerkrankungen, da es noch keine ausreichende Datenlage gibt. Gerade in anderen Ländern, wo schon Kinder geimpft werden, steigen die schlimmsten Nebenwirkungen.
VAERS - Daten (hhs.gov)
http://www.adrreports.eu/de/ 
 
Wenn auch nur ein Kind durch die Impfung Myokarditis bekommt, ist es eines zu viel. Denn auch wenn solch eine Herzmuskelentzündung wieder ausheilen kann, so ist das Herz vorgeschädigt.
Microsoft Word - 210715-Sicherheitsbericht-COVID-19-Impfstoffe-PEI_final_update2.docx
 
Geht es hier tatsächlich noch um Gesundheit?
Hiermit fordern wir Sie auf, die falsch oder unvollständigen Informationen für die Kinder, unverzüglich zu korrigieren.
 
Hochachtungsvoll


unten das Musterschreiben
2_5233185691877250214.pdf
124.8 KB
Ich gebe '2_5233185691877250214' für Sie frei.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
zusammengefügte_PDF_06Aug21_Meine_Einleitung_Renate_Holzeisen_„NICHT.pdf
883.1 KB
Was ich hier einstelle, sind Aussagen der von mir sehr geschätzten Kollegin, Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen in der 64. Sitzung des Corona-Ausschusses. Bitte lest das ganz genau, wenn Ihr Euch gegen die Impfung wehren müsst.

Hauptaussage: Die „Impfstoffe“ schützen laut allen Zulassungen nur vor der Krankheit Covid-19, nicht vor einer Infektion und damit vor einer Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2.

Danke an denjenigen, der das für uns schriftlich zusammengestellt hat!
2_5258075766091944073.mp4
6.3 MB
Bitte unbedingt anschauen!
Schau dir "What the Health German Dubbed Dokumentation 2017 HD" auf YouTube an
https://youtu.be/Y685gY6_2vM


Beste Doku über Pharma-, Fleisch- und Milchindustrie, die ich bislang gesehen habe. In dieser Doku wird gut aufgezeigt, was uns krank macht. Medizin heilt nicht, sondern bekämpft nur die Symptome.